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RSV hat gekündigt

Hallo **************,

ich befürchte, Du bist mit den versicherungstechnischen Verfahren nicht so recht vertraut (die auch mit den versicherungsmathematischen Statistiken zusammenhängen).

... meine Meinung wenn eine Rechtschutz -Versicherung einem Kunde Kündigt,
dann muß man sich auch mal gedanken machen warum?.Wer glaubt man hat dann einen Frei- Brief zum Prozessieren der ist Falsch Informiert.

Deine Meinung trifft sicher in einigen Fällen zu. Du übersiehst aber völlig, dass durch die Scorings mindestens ebenso viele herausfallen, weil die Relation der erwarteten Rendite mit dem Risiko nicht mehr übereinstimmt. Und das ist schon dann der Fall, wenn eine Beitragshöhe X erreicht oder nicht erreicht ist und ein eintrittsfähiger Fall auf die Versicherung zukommt.

Zweite Fehlinformation ist Deine Befürchtung eines "Freibriefes". Wenn die Aussichten eines Falles nicht ausreichend günstig ist, wird sowieso zumindest erst mal abgelehnt. Sorry.

Und statt Entschuldigung besser meine Bitte um Einsicht, wenn ich mich auch äußere.


Gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundant,

kann sein das du Recht hast,aber so einfach ist es nicht Nach dem Motto Fliege ich bei meiner RSV raus gehe ich zu nächsten .Die sind unter einander alle Vernetzt zwecks Informations Austausch.
Und so einfach wie es sich Kai -Uwe vorstellt geht es nicht.
zitat von Kai-Uwe.

Hallo,

meine RSV hat, nachdem ich Klage beim SG (mit Deckungszusage) eingereicht hatte, mir heute gekündigt.

Zuvor hatte ich noch eine kleiner aussergerichtliche Einigung, die sie bezahlt haben.

Verwundert hatte es mich nun nicht mehr so sehr....was haben wir nicht alles schon mit Versicherungen erlebt.

Ich will jetzt schnell eine neue RSV abschließen, ich habe auch schon eine im Auge.

Die mir gekündigt hat lief vollständig auf meinen Namen.

Meine Frage:
Kann ich auf den Namen meines Mannes eine neue RSV abschließen, ohne von der Kündigung meiner RSV etwas zu sagen/schreiben?

Kann mein Mann auf die Frage: "gabe es eine andere RSV, hat sie Ihnen gekündigt?"....mit NEIN antworten?

Lieben Gruß
Kai-Uwin


vielleicht habe ich auch keine Ahnung, und man bekommt ohne Probleme eine neue RSV in der Heutigen Versicherungs Freundlichen Zeit.
Aber dafür gibt es hier das Forum und Da weiß jeder was

gruß **************
 
Hallo Sekundant,

stimme dir voll und ganz zu, mit einer Einschränkung:
Wenn die Aussichten eines Falles nicht ausreichend günstig ist, wird sowieso zumindest erst mal abgelehnt.

Das stimmt grundsätzlich, allerdings mit einer Ausnahme:
die Advocard verzichtet auf die Prüfung der Erfolgsaussichten.

Dennoch ist es überall so, dass die Schadenquote, berechnet aus Beitragszahlungen, Anzahl der Schadenfälle und Höhe der Schadenzahlungen, auf jeden Fall ein Kriterium für eine Kündigung seitens des Versicherers ist.
Dabei ist es mitnichten so, wie ************** vermutet und behauptet.
Gerade bei einem UO / kranken VN, der u. U. mit sehr hohen Summen / Streitwerten zu tun hat und oft mehrere Verfahren (UV, BUV, HV d. Unfallgegeners, KV, RV, BG...) führen muss um sein Recht zu bekommen, ist das Risiko für den Versicherer sehr schnell nicht mehr tragbar... (so sehen es zumindest die Versicherer - ob das System in der Form okay ist mag mal dahingestellt sein. Das überlasse ich der eigenen Meinungsbildung des mündigen Forumsteilnehmers ;))
Insbesondere dadurch, dass man bekanntlich vor Gericht nicht immer die Gerechtigkeit wiederfindet und auch weil Gerichte immer bestrebt sind einen "Kompromiss" zu finden, fallen auch dann hohe Kosten an, wenn jemand zu Recht geklagt hat. Und so wird aus dem Opfer (des Unfalls oder seiner Gesundheit) sehr schnell der Täter, der die Versichertengemeinschaft belastet. :mad:

Gruß
greek
 
nun bin ich wieder RS versichert

Hallo,

mein Versicherungsmakler gab mir den Rat bei der RSV anzufragen und zu bitten die Kündigung zurück zu nehmen, mit dem Versprechen gleich selber zu kündigen.
In diesem Gespräch mit der RSV kam raus, dass die RSV sich geirrt hatte. Sie hatten für die Klage gegen das VA 2 Deckungsnummern angelegt.

Heute haben sie schriftlich die Kündigung zurück genommen und uns wieder voll aufgenommen:).

Wäre es jetzt nicht klug (wie eine weise Frau mir geraten hat:)) gleich eine 2. RSV abzuschließen?
Ich befinde mich doch jetzt in einem ungekündigten Versicherungsverhältnis und sollte meine RSV mir wieder einmal kündigen hätte ich noch eine 2. RSV.

Bis bei uns "Frieden" eintritt könnte ich dann besser schlafen.

Gruß
Kai-Uwin
 
Nun ich kann dazu folgendes beisteuern: Der vorgebliche Grund eines jeden Versicherers, also auch einer RSV, den Vertrag zu kündigen, ist per genauer Definition nicht "... dass das Risiko für den Versicherer nicht mehr tragbar ist ...", sondern dass die Versicherer auf die "Interessen der Versichertengemeinschaft" Rücksicht zu nehmen haben (s. a. VVG, Versicherungsvertragsgesetz, VAG, Versicherungsaufsichtsgesetz). Wenn nun ein Einzelner VN zahllose Schadensfälle einreicht, werden dadurch die Interessen der Versichertengemeinschaft verletzt, was sich irgendwann zum Schaden der Versichertengemeinschaft auswirken würde (höhere Beiträge, etc.). Dass dies nur ein "vorgeschobener Grund" sein dürfte, um tatsächlich die Versicherer zu schützen, steht auf einem anderen Blatt. Die Gesetzeslage ist diesbezüglich klar und deutlich. Letztendlich könnte dem Versicherer sogar der Untreue-Straftatbestand zu Last gelegt werden, wenn dieser die "Interessen der Versichertengemeinschaft" nicht wahrt (§ 266 StGB).

Im übrigen gibt es Versicherungsvergleichsportale wie bspw. tarifcheck24. Dort kann man im Vorfeld die ggf. bestandene Vorversicherung und die Anzahl der Schadensfälle mit angeben. Sollte es Rechtsschutzversicherer geben, die ein oder zwei Vorschäden akzeptieren, o. ä., bekommt man nach Start der Selektion diese angezeigt. Bekommt man keine angezeigt, weiss man, dass es keinen Versicherer gibt, der einem mit diesen Vorschäden usw. akzeptieren würde. Selbstverständlich wirkt sich ein bereits vorhanden gewesener Vorschaden auch negativ auf die zu zahlende Prämie aus.

Die vorsätzliche Nichtangabe von Vorschäden ist mit Vorsicht zu geniessen. Wer das probieren möchte, muss zumindest beachten, dass er keine RSV auswählt, die möglicherweise zum gleichen Konzern gehört. Eine Deckungsanfrage bzgl. einer Deckungsklage gegen die vorher bestandene RSV sollte man tunlichst unterlassen, denn spätestens dann fällt es auf :)

Achso, noch etwas: Ein Vorschaden ist nicht gleichzusetzen mit einem Fall in dem die RSV zwar eintrittspflichtig war, aber das zugrundeliegende Verfahren dann gewonnen wurde, oder anders ausgedrückt: Ein Vor-"schaden" ist nur dann ein Vorschaden, wenn das strittige Verfahren verloren wurde. Solange kein rechtswirksam gewordenes Endurteil vorliegt, kann auch nicht von einem Vorschaden gesprochen werden, da ja der Ausgang des "gesponsorten" Prozesses noch offen ist.
 
ok forensic scout,

deine Ausführungen gut und schön und auch soweit klar.

Aber wie verhält sich das nun mit der zweiten RS, auch wenn wie in Kai-Uwins Fall, die RS die Kündigung zurückgezogen hat, ist das dann genauso wie bei der Haftpflichtversicherung das immer nur die eine - nämlich die erste die abgeschlossen wurde, greift?

Das wäre doch hier nun die Frage, die mich im Übrigen auch intressieren würde.

Die Sache mit dem Vorschaden ist übrigens sehr intressant, das wußte ich nicht.


@Kai-Uwin,

schön das sie die Kündigung zurückgenommen haben, da sieht man wie schnell man irgendwo rausfliegt und ohne sich zu wehren vielleicht nicht mal mehr die Chance bekommt eine neue abzuschließen, obwohl man nichts dazu kann.

Vg
Gitti
 
Halt Stopp!

Hallo Kai-Uwin,
hallo zusammen!

So geht es leider auch nicht.

Zugegeben: die Idee mit der zweiten RSV hat ihren Charme, aber sie funktioniert leider so auch nicht.

Bei der Beantragung einer RSV wird i. d. R. gefragt, und zwar:
-Besteht oder bestand in den letzten 5 Jahren eine gleichartige Vers. für das beantragte Risiko?
-Gab es in den letzten 5 Jahren Schäden für das beantragte Risiko?
...so oder so ähnlich, sinngemäß.

Beide Fragen müsstest du mit "ja" beantworten, denn
1. ist es mitnichten so, wie forensic-scout schreibt. Auch ein nicht "geschlossener" Schaden ist ein Schaden. Auch ein Schaden ohne Entschädigung, ist ein Schaden.
2. ist es so, wie ironman vermutet: Bei der Angabe der anderen, bestehnden RSV, käme der neue Vertrag wegen Doppelversicherung nicht zustande.

Das System mit den zwei RSV würde per se also nur funktionieren, wenn man GLEICHZEITIG zwei neue abschließt.

Eins noch:
Im übrigen gibt es Versicherungsvergleichsportale wie bspw. tarifcheck24. ...
Bekommt man keine angezeigt, weiss man, dass es keinen Versicherer gibt, der einem mit diesen Vorschäden usw. akzeptieren würde.
Das ist totaler Quatsch! Nicht nur, dass ich nur davor warnen kann und eindringlich um besondere Vorsicht bei "Benutzung" solcher Portale bitte (leute, in eurem eigenen Interesse - mir kann es ja eigentlich egal sein...), sondern ich gebe durchaus zu bedenken, dass es ja auch jede Menge Versicherer gibt, die überhaupt nicht mit diesen Portalen kooperieren. Wie also könnte das Ergebnis der Anfrage bei einem Portal Rückschlüsse zulassen darauf, dass es keinen Versicherer gibt, der einen versichern würde:confused:

Auch nur bedingt richtig ist die Aussage
Selbstverständlich wirkt sich ein bereits vorhanden gewesener Vorschaden auch negativ auf die zu zahlende Prämie aus.
"Bedingt richtig" um nicht zu schreiben: "totaler Unsinn"!

Bitte nicht falsch verstehen. Ich will niemanden persönlich angreifen - das liegt mir fern. Aber solche Aussagen hier als Tatsachen zu schreiben finde ich nicht fair! Dadurch werden Hilfesuchende nur in die Irre geführt und das kann nicht im Sinne des Verfassers sein!

Also liebe Kai-Uwin: es freut mich sehr, dass deine RSV die Kündigung zurück gezogen hat. Dennoch weißt du jetzt, dass schon der nächste gemeldete Schaden zu eben dieser Kündigung führen könnte und du hast keine reele Chance etwas dagegen zu tun - zumindest fällt mir keine ein.

Bin in einer ähnlichen Situation: ich müsste dringend Klage gegen meine KV einreichen, fürchte aber um eine Kündigung durch meine RSV wenn ich das tue..

Gruß
greek
 
Hallo xgreekx,

danke für deine fachmännische Aufklärung, ich denke das hilft so manchem weiter der vor solchen Problemen steht, denn genau das waren meine Bedenken.

VG
Gitti
 
Hallo xgreek69x,
danke für die kritischen Anmerkungen. Ich will mich gerne präzisieren, da ich offenbar so noch nicht verstanden worden bin.

Zunächst einmal zum "Vorschaden" i. S. der Vorvertraglichen Anzeigepflicht:

Dazu verweise beispielsweise auf: http://www.top-versicherungslexikon.de/lexikon/Vorvertragliche+Anzeigepflicht/


Dort ist eingangs folgendes erklärt:

1. /Rücktritt/ und Wegfall des Versicherungsschutzes
Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht hat der Versicherer ein Rücktrittsrecht, wenn er den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte.

Wenn man nun so argumentiert, dass man die Bezeichnung "Vorschaden" so versteht, wie diese ausschließlich verstanden werden kann, nämlich dass erst dann ein "Schaden" eingetreten sei (hier ein Rechtsschutzfall), wenn dieser sich auch faktisch als Schaden auswirkt oder ausgewirkt hat. Dies so zu verstehen, erlaubt die nun mal lautende Bezeichnung "Vorschaden" allemal. Damit ist begründet, dass weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit angelastet werden kann, wodurch der Versicherer in die Lage gerät seine vertraglich geschuldete Leistung erbringen zu müssen. Anders wäre es, wenn die Frage nach "Vorschäden" anders formuliert wäre. Hierzu würde es m. E. bereits genügen, statt von (Vor-)Schäden zu sprechen, zu verlangen, dass man die (Vor-)"Versicherungsfälle" anzugeben hat. Das dies nicht so ist, voila ....

Tarifcheck24 ist nur ein Beispiel und es sollte auf der Hand liegen, dass dieser Versicherungsmakler (welcher sich hinter tarifcheck24 letztlich verbirgt), nicht sämtliche RSV'en in seinem Portal anbietet. Jedoch kann man sehen, welche Versicherer dieser generell vermakelt. Auch die Selektion verfolgt genau den von mir beschriebenen Zweck, nämlich ein passendes Angebot zu selektieren. D. h. wenn die besagten ominösen Vorschäden oder zumindest einer vorliegen/vorliegt und die dem Selektionsalgorhytmus folgende Trefferanzeige Vorschläge anzeigt, dann kann man davon ausgehen, dass der/die Vorschäden dort auch akzeptiert werden. Dies sieht man spätestens dann, wenn man das dann generierte Antragsformular einmal aufruft. Dort können bzw. sollen bei dem Wunsch nach einem Vertragsabschluss weitere Angaben gemacht werden. Dabei sieht man in diesem Formular, dass die Fragen, resultierend aus der vorvertraglichen Anzeigepflicht, bereits analog der in dem vorangegangenen Selektionsbild gemachten Angaben, vorbelegt sind, ohne dass man diese an dieser Stelle noch einmal ändern könnte.

VG
 
Hallo forensic-scout,

ich sehe das so, dass ein Vorschaden auch dann vorliegt.
Schließlich wurde bei der RSV ja eine Kostendeckungszusage eingeholt und diese hat i. d. R. auch geleistet... zumindest vorschüssig.

Fazit: der Schaden wurde gemeldet, die RSV hat (zumindest teilweise) bezahlt. Für mich ist das definitiv ein Vorschaden, auch dann, wenn die RSV vom Gegner das Geld zurück bekommt... aber ich werde mal schauen, ob ich da auch was fachlich fundiertes zu finde ;)

Gruß
greek

PS: am konkreten Beispiel sieht man, dass die Berechnung der Schadenquote nicht allein davon abhängt wieviel die Vers. zahlen musste. Hier führte die Quote zu einer Kündigung, obwohl lediglich ein Schadensfall veresehentlich doppelt angelegt wurde. Die Höhe der Schadensaufwendungen hat sich dadurch ja nicht verändert.
Es war lediglich ein Schaden mehr, dieser aber ohne Zahlung durch den Versicherer.
Also wurde auch dieser "Schaden" als Schaden gewertet, obwohl keine Zahlungen geflossen sind! ;)
 
Puuuh, bin immer noch nicht verstanden worden: Wenn ein VN damit argumentiert, dass er ein anderes (u. m. E. auch das einzig richtige) Verständnis des Begriffs "Vorschaden" hat, hat er damit belegt, dass Ihm kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unterstellt werden kann. Infolgedessen ist der Versicherer zur Leistung verpflichtet und darauf kommt es ja letztlich an.

... noch ein "professionelles Statement" aus einer Dissertation:

"... Abgelehnt hatte der BGH dagegen den Rückgriff in einem Fall, wo die Versicherungsnehmerin einen Schaden geltend machte, der zumindest teilweise auf einem bereits regulierten Vorschaden beruhte (BGH VersR 2007, 630). Diesen Vorschaden hatte die Versicherungsnehmerin nicht angegeben. Allerdings begründete auch hier der BGH den unterbliebenen Rückgriff damit, dass nicht festzustellen gewesen sei, ob die Versicherungsnehmerin in betrügerischer Absicht gehandelt habe ... (BGH VersR 2007, 630 (631))"



VG
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo forensic-scout,

hab´ jetzt weder das Urteil genauer gelesen, noch bisher Möglichkeit gehabt mich mit dem Thema weiter zu beschäftigen, aber jetzt verstehe ich worauf du hinaus willst..
Vielleicht mag man mit dieser Einstellung sogar vor Gericht Recht bekommen, aber:

kann das Sinn der Sache sein, eine (zusätzliche) RSV abzuschließen um eine "in Reserve" zu haben, falls die erste einen rausschmeißt, diese aber unter solchen Umständen abzuschließen, dass man ihre Eintrittspflicht sehr wahrscheinlich vor Gericht erstreiten müsste:confused: Wer soll dann den Prozess gegen die zweite RSV bezahlen, die versucht (rechtens oder nicht) die Zahlung wegen arglistiger Täuschung oder vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung zu verweigern?
Sollte man für diesen Fall dann direkt noch eine dritte RSV abschließen?

Ich halte ein solches Vorgehen für schwierig und wenig Erfolg versprechend - meine Meinung.

Gruß
greek
 
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