Rechtliche Vorgaben zur Auflistung von Behinderungen...
Guten Tag!
In diesem Forum erhielt ich vor Jahren den Rat, alle Behinderungen und Einschränkungen, die mein tägliches Leben erschweren und mich von einem etwa gleichaltrigen aber gesunden Menschen unterscheiden, in allen Facetten aufzulisten und der Verwaltungsbehörde (und dem Sozialgericht) zur Kenntnis zu bringen. Auch eine Mitarbeiterin des Sozialgerichts empfahl mir vor langer Zeit, meine Beeinträchtigungen/Schwerbehinderungen ausführlich aus meiner Sicht zu schildern.
Das habe ich bereits mehrmals getan - ohne, daß ich meine Ausführungen irgendwo in den Akten als Teil der Entscheidung wiederfinde!
Nun soll ich, so liest sich das für mich, den Nachweis aller gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Arzt-Atteste nachweisen - was nicht möglich ist, da keiner der Therapeuten hier bei uns zuhause ein- und ausgeht. Ich bin m.E. die einzige lebende Person (neben meinem Ehemann), die das alles veranschaulichen und bestätigen kann, weil ich das jeden Tag erlebe!
Die neuesten Atteste für das SG stehen inzwischen fast im Gegensatz zu früheren schriftlichen Äußerungen meiner Ärzte (Diagnosen fallen plötzlich weg oder verändern sich auf seltsame Art und Weise), möglicherweise ein auch anderen Unfallopfern bekanntes Phänomen! Nur: Meine Behinderungen und Einschränkungen sind immer noch vorhanden, werden bleiben und sich noch weiter verschlimmern!
Meine Frage:
Gibt es eine sichere Vorgabe dafür, daß die persönlichen Ausführungen des/der Behinderten zu den täglichen Beeinträchtigungen durch Krankheit und/oder Unfallfolgen irgendeinen Wert für das Verfahren nach dem Schwerbehinderten(un)recht haben - und damit ggf. in die Entscheidungsfindung einfließen müssen?
Und wenn, wo finde ich diese?
Grüße von
Ingeborg!
Danke für's Lesen!