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Rollstuhlfahrer ist nicht schwerbehindert...?

Hallo Ingeborg!,

zumindest hast Du eine vertragliche Vereinbarung mit dem VdK. Was sagt man dort denn dazu? Hättest Du überhaupt noch Vertrauen zu dem kündigenden RA?


Gruss

Sekundant
 
Hallo Ingeborg,

kann mich nur Sekundant anschließen.

Soll Dir wenn Du noch vertrauen hast, der VdK einen andern RA stellen oder noch besser - prüfe Euer Vertragsverhältnis - und nehme Dir auf Kosten vom VdK einen "freien RA".

Mit der Mitteilung vom RA an das SG wurde Dir von hinten in die Brust geschossen. Wie wird das Niederlegen des Mandates begründet?

Viele Grüße

Kasandra
 
Ein Rollstuhlfahrer ist nicht behindert - er wird behindert...!

Hallo,

habe heute unsere 'Landesmutter' angeschrieben!
Mal sehen!

Und: Jetzt, wo mein Anwalt mich nicht mehr vertritt, bekomme ich nach weit über 6 Jahren einen SG-Termin zur mündlichen Verhandlung! Zufall?



Grüße von
Ingeborg!
 
Mandatsniederlegung...

Guten Morgen!


Eine Akteneinsicht weiter:

Mein ehemaliger Rechtsbeistand teilte dem Sozialgericht schriftlich mit, daß er das Mandat niedergelegt hat! Hiermit signalisiert er meines Erachtens etwas Negatives, das in meiner Person begründet ist. Die Formulierung hätte neutral in etwa lauten können, daß sein Verein oder er mich nicht mehr vertreten - so hätte die Entscheidung von beiden Seiten ausgehen können. Hierzu hätte ich gerne Eure rechtliche Bewertung!

Er wird mich nicht mehr vertreten, das Mandat nicht mehr aufnehmen und er läßt mich ganz bewußt im Regen stehen! Beim persönlichen Gespräch hat er nur noch gemauert und eine andere Angestellte des Vereins (... wir sind für Behinderte da und vertreten deren Interessen besonders vor Sozialgerichten u.s.w. - sinngemäß) teilte mir mit, daß alle meine Akten bereits ausgesondert abgestellt wurden...! Kurz vor dem Sozialgerichtstermin und weil meine Unterlagen mit einer gewissen Anzahl von Ordnern doch ziemlich umfangreich seien!


Heute wird noch eine weitere Entscheidung fallen und dann werde ich, vermutlich wieder allein, einen der gefürchteten Gerichtstermine mit dem Namen 'Erörterung' wahrnehmen müssen!

In diesem Land wird wirklich alles darangesetzt, daß aus einer Antragstellerin keine Begünstigte wird - wobei der Begriff Begünstigte schon wieder absurd klingt, obwohl doch nur kleinste Erleichterungen nach dem Recht lt. SGB beantragt wurden!

Enttäuscht? Nein, sicher nicht! Eher voll bestätigt!


Grüße von
Ingeborg!
 
Zuletzt bearbeitet:
Mein ehemaliger Rechtsbeistand teilte dem Sozialgericht schriftlich mit, daß er das Mandat niedergelegt hat! Hiermit signalisiert er meines Erachtens etwas Negatives, das in meiner Person begründet ist. Die Formulierung hätte neutral in etwa lauten können

Heute wird noch eine weitere Entscheidung fallen und dann werde ich, vermutlich wieder allein, einen der gefürchteten Gerichtstermine mit dem Namen 'Erörterung' wahrnehmen müssen!

In diesem Land wird wirklich alles darangesetzt, daß aus einer Antragstellerin keine Begünstigte wird - wobei der Begriff Begünstigte schon wieder absurd klingt, obwohl doch nur kleinste Erleichterungen nach dem Recht lt. SGB beantragt wurden!

Hallo Ingeborg,
meines Wissens gibt es zu der Formulierung keine Alternative. Aber natürlich kann er noch eine Erklärung nachschieben. Aber die meisten Anwälte denken, nicht notwendigen Satz formulieren = gleich nicht notwendige Arbeit! Warum sollte ich!

Drücke dir die Daumen für die Entscheidung.

Wenn ich deine Ausdrücke richtig interpretiere geht es um den GdB oder ein Merkzeichen in dem Verfahren?

VG DH
 
Hallo Ingeborg!

In größeren Bezirksverbänden bzw. Stadtstaaten besteht die Rechtsabteilung des Sozialverbandes VdK nicht nur aus einem Rechtsverdreher.

In kleinen ländlichen Regionen vielleicht schon....

Du hast dem VdK eine Prozeßvollmacht unterschrieben, der sich mit Sicherheit nicht nur auf "Deinen" RA bezieht.
Wenn der Typ so freundlich ist und das Mandat niederlegt, ohne Dich davon auch nur ansatzweise in Kenntnis zu setzen, finde ich das schon ziemlich dreist....

Versuche raus zu bekommen, ob ein anderer RA des VdK bei Dir existiert und diese Person ggf. Deine gerichtliche Vertretung übernehmen kann.
Er benötigt natürlich Zeit , um sich in deine Akte einzulesen und einzuarbeiten, ggf. müßte dann der Termin zur mündlichen Verhandlung verschoben werden.

Ansonsten bin ich sprachlos, ich hatte die Konstellation damals genau umgekehrt.
Ich wollte dem VdK gerne die Prozeßvolmacht entziehen um mich zukünftig alleine zu vertreten, dies schmeckte aber dem VdK nicht.
Ich habe mein Ansinnen dann direkt dem SG mitgeteilt, dann ging allles in geordneten Bahnen.

Alles Gute.

Gruß- Gummibär
 
... es geht weiter!

Hallo Gummibär,

das ganze Programm habe ich bereits durch!

Habe den Ersatz-Rechtsbeistand (oder Rechtsanwalt) um seine Unterstützung gebeten, der hat aber auch abgelehnt: Lange und unerfreuliche Geschichte! Selbst der Hinweis auf den bevorstehenden Gerichtstermin löste da keine Reflexe aus...! Denen war und ist das völlig egal - meine Akten hat sich keiner mehr durchgelesen, die waren schon aussortiert. So habe ich dann durch mein nachfragen einige Verhaltensmaßregeln mit auf den Weg bekommen - die ich überwiegend nicht umgesetzt habe!

Termin war schon und ich habe das, so sieht's zumindest bis jetzt aus, ganz gut hingekriegt - hoffe ich! Es ergab sich, daß die Beklagtenseite bockig blieb und trotz intensiver Belehrung über die tatsächlichen Ausmaße meiner Behinderungen keine weitere Sachaufklärung von Amts wegen betreiben wollte - jetzt wird das Sozialgericht dafür sorgen, daß weiter ermittelt wird!

Und, der Richter hat mir zugehört! Danke!


Fazit: Seit ca. 20 Jahren hat sich die soziale Komponente aus den in dieser Republik ansässigen Verwaltungen und Behörden (incl. der Sozialversicherungsträger) komplett verabschiedet. Der Vertreter der diesmal verklagten Behörde hat mich im Rollstuhl während der gesamten Verhandlung direkt vor Augen gehabt und möchte dennoch weiterhin bei der Entscheidung unterhalb jeglicher Schwerbehinderungs-Anerkennung bleiben! Ich tippe mal auf befürchteten Gesichtsverlust oder sowas...! Verstehen kann ich das nicht!


Grüße von
Ingeborg!
 
Anschauungsunterricht mit Selbsterfahrung für konst. Prozesslinge

Hallo Ingeborg,

Der Vertreter der diesmal verklagten Behörde hat mich im Rollstuhl während der gesamten Verhandlung direkt vor Augen gehabt und möchte dennoch weiterhin bei der Entscheidung unterhalb jeglicher Schwerbehinderungs-Anerkennung bleiben! Ich tippe mal auf befürchteten Gesichtsverlust oder sowas...!

Vielleicht hättest Du ihm ein selbst erlebtes Exempel möglich machen können?
Z.B. eine Probefahrt im Rollstuhl vom Gerichtssaal zum Parkplatz zu seinem Auto, alles unter denselben Behinderungs-Bedingungen, wie bei Dir.

Auch die Ursache für den Rollstuhlzwang, Bewegungsbehinderung und/oder Schmerzen, kann man nachvollziehbar erzeugen, so dass der Ignorante eine Erfahrung erhält, die er so schnell nicht vergisst.
Vielleicht wird ihm klar, dass er selbst eine Barriere darstellt, für Dich als Behinderten. GG Art.3 Abs 3: "Behinderte dürfen nicht wegen ihrer Behinderung benachteiligt werden"

Gruß Ariel
 
... es geht nur noch um den Aktenvorgang!

Hallo Ariel!

Zitat: ... so dass der Ignorante eine Erfahrung erhält, die er so schnell nicht vergisst ...

An diese praktische Seite meines Monologes (schwer subjektiv und äußerst emotional) habe ich überhaupt nicht gedacht. Ich war durchgängig bemüht, an alles zu denken und alles vorzubringen, was diese unendliche Geschichte (im 8. Jahr nach Antragstellung) zu Ende bringen könnte! Einiges habe ich dennoch vergessen.

Viele Behinderungen/Erkrankungen waren überhaupt nicht zur Kenntnis genommen worden, gegenseitige Auswirkungen wie meine

  • zerstörten Kniegelenke (u.a.) und die
  • dazu
  • arthrotische, nervgestörte rechte Hand und der
  • immer schmerzende linke Arm + Schulter,
die den Rollstuhl bewegen müßten, wurden nicht anerkannt!

Der Vertreter der Behörde, die seit ca. 2009 meine Akte bearbeitet, sträubte sich nach anfänglicher Zusage vehement gegen jede weitere Sachaufklärung! Und hier hat der Richter sehr ordentlich entschieden: Es wird weiter ermittelt!

Mir drängte sich der Eindruck auf, daß es während der jahrelangen Verwaltungsphase nur noch um den Vorgang geht - der Mensch dahinter wird lediglich als störend gesehen. Das Klassenziel heißt Ablehnung - um jeden Preis!


Werde weiter berichten - danke für das Interesse!


Grüße von
Ingeborg!
 
Rechtliche Vorgaben zur Auflistung von Behinderungen...

Guten Tag!


In diesem Forum erhielt ich vor Jahren den Rat, alle Behinderungen und Einschränkungen, die mein tägliches Leben erschweren und mich von einem etwa gleichaltrigen aber gesunden Menschen unterscheiden, in allen Facetten aufzulisten und der Verwaltungsbehörde (und dem Sozialgericht) zur Kenntnis zu bringen. Auch eine Mitarbeiterin des Sozialgerichts empfahl mir vor langer Zeit, meine Beeinträchtigungen/Schwerbehinderungen ausführlich aus meiner Sicht zu schildern.

Das habe ich bereits mehrmals getan - ohne, daß ich meine Ausführungen irgendwo in den Akten als Teil der Entscheidung wiederfinde!

Nun soll ich, so liest sich das für mich, den Nachweis aller gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Arzt-Atteste nachweisen - was nicht möglich ist, da keiner der Therapeuten hier bei uns zuhause ein- und ausgeht. Ich bin m.E. die einzige lebende Person (neben meinem Ehemann), die das alles veranschaulichen und bestätigen kann, weil ich das jeden Tag erlebe!

Die neuesten Atteste für das SG stehen inzwischen fast im Gegensatz zu früheren schriftlichen Äußerungen meiner Ärzte (Diagnosen fallen plötzlich weg oder verändern sich auf seltsame Art und Weise), möglicherweise ein auch anderen Unfallopfern bekanntes Phänomen! Nur: Meine Behinderungen und Einschränkungen sind immer noch vorhanden, werden bleiben und sich noch weiter verschlimmern!


Meine Frage:

Gibt es eine sichere Vorgabe dafür, daß die persönlichen Ausführungen des/der Behinderten zu den täglichen Beeinträchtigungen durch Krankheit und/oder Unfallfolgen irgendeinen Wert für das Verfahren nach dem Schwerbehinderten(un)recht haben - und damit ggf. in die Entscheidungsfindung einfließen müssen?

Und wenn, wo finde ich diese?


Grüße von
Ingeborg!


Danke für's Lesen!
 
Hallo Ingeborg,

bitte Deinen Hausarzt / Hausärztin zum Hausbesuch.

Dies wäre zumindest der schnellste und unkomplizierteste Weg der mir einfällt.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Ingeborg,

hast du keine Nachbarn, die mal bei dir reingeschaut haben?
Es gilt ja zu beweisen, dass du etliches nicht kannst, aufgrund der Erkrankung.

Dein Arzt kann ja nur deine körperlichen Erkrankungen dokumentieren, und wie eingeschränkt die Bewegungen sind. Wenn er zu dir nach Hause kommt kann er ein Attest schreiben, aber das wird bestimmt auch nicht reichen.

Wenn du aber zb. eine Nachbarin hast, die bezeugen kann, dass sie dich mal gesehen hat beim Fensterputzen. Dein Mann wischte und du konntest nur gezeigen, wo noch Flecken sind und aktiv nichts dazu beitragen.
So könntest du Zeugen benennen. Verwandte, die einkaufen mussten, Freunde die beim Gardinenaufhängen halfen ect.

So hättest du zusätzlich noch Zeugen.
 
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