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Rollstuhlfahrer ist nicht schwerbehindert...?

N'Abend,

hierzu/s. # 82: ......Danach kommt es nach der Rechtsprechung des BSG .... nicht darauf an, über welche Wegstrecke sich ein schwerbehinderter Mensch außerhalb seines Kfz zumutbar noch bewegen kann, sondern darauf, unter welchen Bedingungen ihm dies nur noch möglich ist....

bin ich schon etwas weiter!

Diese Formulierung hatte der amtsärztliche Leiter (ja, @Mogler, himself!) einem von ihm zitierten Urteil des BSG entnommen. Zu meinem Nachteil hat er dann leider den entscheidenden 2ten Halbsatz (blau markiert) weggelassen! Vollständig muß es heißen:

Zitat BSG B 9 SB 7/01 R v. 10.12.2002: Die maßgebenden straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften stellen jedoch nicht darauf ab, über welche Wegstrecke ein schwerbehinderter Mensch sich außerhalb seines Kraftfahrzeuges zumutbar noch bewegen kann, sondern darauf, unter welchen Bedingungen ihm dies nur noch möglich ist: nämlich nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung. Wer diese Voraussetzung - praktisch von den ersten Schritten außerhalb seines Kraftfahrzeuges an - erfüllt, qualifiziert sich für den entsprechenden Nachteilsausgleich (insbesondere Parkerleichterungen) auch dann, wenn er gezwungenermaßen auf diese Weise längere Wegstrecken zurücklegt.

Ist das noch zu fassen? Und ich schlage mir deshalb schon wieder die Nacht um die Ohren!

Hat noch jemand einen Tip für mich?


Grüße von
Ingeborg!
 
Hallo moglerfreund,

nach Aktenlage wurde diese 'Feststellung' getroffen!

In dieser Sache befinde ich mich bereits seit zu vielen Jahren in einem SG-Klageverfahren. Vorher haben alle anderen beteiligten Verwaltungen ihre Ablehnungsstrategien zu Papier gebracht. Leider rührt sich seitens des SGes überhaupt nichts, lediglich die Post wird hin- und hergeleitet! Deswegen habe ich den Landrat als Dienststellenleiter der jetzigen Ablehnungsbehörde angeschrieben, zumindest auf seiner Dienst-HP hat er ein 'offenes Ohr für die Anliegen und Probleme der Bürger' seines Landkreises. Das Ergebnis habe ich auszugsweise geschildert...

Die Heftigkeit der konzertierten Antragsabwehrfront fast aller Sozialversicherungsträger und ähnlicher Verwaltungen kostet mich noch meine Restgesundheit - möglicherweise ist das so gewollt!

Es kann doch nicht um die Kostenfrage zu einer behindertengerechten Parkmöglichkeit gehen; ich will einen solchen Parkplatz nur manchmal benutzen dürfen, ohne daß der nächste Knöllchenjäger aus dem Gebüsch stürzt um seinem Tagessoll durch mich ein Stück näher zu rücken!


Grüße von
Ingeborg!
 
Hallo Ingeborg,

danke für den kurzen „Überriss“.

Ich rate dir zu folgendem:

Stelle sofort einen Antrag beim zuständigen SG oder gar LSG auf einstweiligen Rechtschutz in dieser Sache. Als Anordnungsgrund gibt’s Du an das Deine Wegefähigkeit und Mobilität in außergewöhnlicher Weise durch Deine Behinderungen beinträchtig ist (nur durch fremde Hilfe oder aussergewöhnliche Kraftanstrengung wegstrecken möglich sind) Das ohne die sofortige Nutzung und Berechtigung der Parkerleichterungen gesundheitlicher Schaden wahrscheinlich ist. Und bis zur Klageentscheidung Abhilfe zu gewähren ist. Sofern in Deiner unmittelbaren Umgebung (Wohung/Arbeit) –durch die Stadtverwaltung/Gemeinde –kein Schwerbehindertenparkplatz ausgewiesen ist, führe auch das an und beantrage mit dieses Einstweiligen Rechtsschutz auch dieses Recht - gegenüber der Stadtverwaltung in Anspruch zu nehmen. Das unterstreicht den Anordnungsgrund zudem. Biete an Dich einer gerichtlichen Untersuchung zu stellen und eine Feststellung „ad interim“ (vorrübergehend) zu akzeptieren. Habe in einem zurückliegenden Thema eine Datei eingestellt (Ähnliches Thema). Diese Bitte ausdrucken vom D-Arzt und Orthopäden (tagesaktuell) ausfüllen lassen und dem einstweiligen Rechtsschutz beilegen.

Hoffe das hilft Dir ein wenig weiter….

Viele Grüße
moglerfreund
 
Hallo Forum,

auch diese 'Sache' (siehe unter #88 - moglerfreund) ist vorerst durch: Ablehnung!

Daß ich mit dem Rollstuhl mehr Platz zum Parken brauche, sei kein Grund! Alles andere (sehr umfangreiches fachärztliches Aktenmaterial) wurde vom SG ignoriert! Meine umfangreichen Ausführungen zum Antrag wurden ebenfalls nicht zur Kenntnis genommen! Keine einstweilige Anordnung - basta! Auch die lange (viele Jahre lange) Verfahrensdauer sei kein Grund für den Rechtsschutz durch das SG! Zitierte entsprechende Urteile des BSG's wurden auch nicht zur Kenntnis genommen. Dafür wurde eine ablehnende Entscheidung des jetzt tätigen Sozialgerichts in einer anderen Sache genannt, die ich als abweichend von meiner Situation sehe.

Was ist mit diesem Staat los? Habe mir gerade den ausführlichen 'Ratgeber für Menschen mit Behinderung' (Best.-Nr. A 712 - Ausgabe 2011, Bundesministerium für Arbeit und Soziales) kommen lassen, da liest sich das alles ganz anders! *böselach*

Wie geht's weiter? Widerspruch/Klage wg. Verweigerung rechtlichen Gehörs an's Landessozialgericht?

Ach - und nochwas: Ist es erforderlich, daß ich (oder sonstwer) aus einem bestimmten Grund im Rollstuhl sitze? Gibt es da Vorschriften zur Diagnose? Die z.Zt. involvierte Kreisgesundheitsbehörde faselte so etwas vor sich hin! Habe so einen Blödsinn vorher noch nie gehört oder gelesen!


Grüße von
Ingeborg!
 
Hallo Ingeborg,

ich allen Schreiben an Behörden und Gerichte gilt - nach Möglichkeit - die Emotionen rauszuhalten. Die Ablehnung des EA durch das Sozialgericht wurde wahrscheinlich auch nicht emotional begründet, ob ein Anordnungsgrund gegeben war oder nicht.

Wenn Du mit der Ablehnung und der Begründung des EA durch das SG nicht einverstanden bist, dann geh gegen die Ablehnung mit der Beschwerde an das LSG. Allerdings, Du schreibst auch, dass die Ablehnung aus einer anderen Sache die noch beim SG anhängt, abgeleitet wurde. Ist da vielleicht in gleicher Angelegenheit ein Verfahren beim SG noch anhängig?

Gruss
kbi1989
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo kbi1989,

ja, seit Jahren ist ein Klageverfahren vor dem SG in der selben Sache anhängig.

Alle bisherigen Ämter verweigern mir die Anerkennung als Schwerbehinderte, schaffen sich also selber die Steilvorlage für alle weiteren Ablehnungen, wie z.B. Merkzeichen! Die Begründungen sind überwiegend abenteuerlich, bzw. offensichtlich unrichtig und bestehen wiederkehrend aus Textbausteinen, mit nicht immer lesbarem Inhalt!

Der Anordnungsgrund wurde durch das SG verneint, wäre nicht ersichtlich. Habe aber umfangreich begründet und mein Orthopäde bestätigt meine außergewöhnliche Gehbehinderung in ausführlicher Form. Kann also die Ablehnung nicht nachvollziehen, mir fällt schon fast nichts mehr dazu ein.

Emotionen - ohne wäre ich tot!


Danke für Deine Antwort und

Grüße von
Ingeborg!
 
Rolli und Merkzeichen

Hi Ingeborg,

mein erster Tipo, lege erst Widerspruch ein. Von 8 Fällen werden 5 sofort abgelehnt und 3 werden näher untersucht.

Also generell WIDERSPRUCH einlegen. Mein Kampf dauerte 2 Jahre, aber jetzt habe ich 100% und Merkzeichen G aG und B !

Wenn du Hilfe brauchst, weißt du ja, wie du mich erreichst.

Der Ibinsnur!;)
 
Hallo Ingeborg,

bitte entschuldige meine übereilte Antwort. Habe deine Vorgeschichte nicht gelesen.
Hast du wegen Rechtsbeistand hier im Forum schon mal angefragt?
Hast du eine sehr ausführliche Selbstdarstellung mit allen Erkrankungen, die du hast, auch die, die nicht mit dem Rolli oder der Sache zu tun haben, gemacht? Bei der Schilderung der Selbstdarstellung ist auf gewisse Redewendungen sehr zu achten.
Bitte gebe nicht auf. Du hast ein Recht auf Anerkennung deiner Behinderung durch Prozente und Merkzeichen.

LG, Ibinsnur
 
Hallo Ibinsnur,

Zitat: ...Bei der Schilderung der Selbstdarstellung ist auf gewisse Redewendungen sehr zu achten...

Was meinst Du damit? So allgemein geäußert fällt mir nichts dazu ein!

*Habe schon alles ausführlichst geschildert,
*mein Facharzt
*und alle anderen beteiligten Ärzte haben ihre Bestätigungen abgegeben,
*und ich habe BSG-Urteile, die auch auf mich zutreffen, zitiert.

Wird durchgängig ignoriert und außer der aktuellen Ablehnung passiert auch nichts am Sozialgericht. Vorher (seit Jahren) erfolgte lediglich die Durchreichung des jeweiligen Schriftwechsels zwischen den Parteien mit dem Hinweis 'zur Kenntnisnahme' oder 'um Stellungnahme wird gebeten'.

Da ich kein Jurist bin und auch in meinem früheren Leben keine Veranlassung dazu hatte, mich mit juristischen Problemen herumzuschlagen, werde ich immer wieder mit irgendwelchen verwaltungstechnischen Winkelzügen um meine Rechte gebracht. Ich muß mich dann jeweils durchs Internet und dieses Forum wursteln, um entsprechend zu reagieren. Offensichtlich reicht das nicht aus. Der VdK läßt mich auch dauernd hängen, und es hat bis heute zur keiner angemessenen Aktion gelangt. Ganz im Gegenteil!

Gib mir doch bitte einen Rat, was ich noch tun, bzw. formulieren kann, damit dies Gezerre endlich ein Ende hat!

Grüße von
Ingeborg!
 
Hallo Ingeborg,

wenn in gleicher Sache schon ein Verfahren vor dem SG anhängig ist, dann musste das SG deinen EA ablehnen. Denn zweimal Rechtschutz kann es in gleicher Sache nicht geben. Aber, wenn das SG erkennbar nicht in die Pötte kommt, dann schreib den zuständigen Präsidenten an, dass er sich deinen Fall vorlegen lässt.

Mit dem Anschreiben an den Präsidenten würde ich emotionsfrei mitteilen, dass das erkennende Gericht Dir gegenüber ein zügiges Verfahren durchzuführen hat, und mit nicht nachzuvollziehenden Begründungen das anhängige Verfahren dadurch weiterhin zeitlich zu verzögern versucht. Um deinen guten Willen zu bekunden, schlag dem Präsidenten einen Erörterungstermin vor. Sollte der Präsident auf diesen Vorschlag eingehen, bereite Dich gut auf diesen Termin vor. Denn hier bist Du allein, nur Du, der Richter und der Vertreter der Behörde, die die Parkerleichterung ausstellt.

Sollte es tatsächlich zu dem Erörterungstermin kommen, dann teile dies bitte hier mit, damit wir dann weiter insbesondere was die Strategie anbelangt, ins Detail gehen können.

Gruss
kbi1989
 
Hallo Forum,


hier noch einmal eine 'bohrende' Nachfrage zu meinem Beitrag in # 89/Zitat:

Ist es erforderlich, daß ich ... aus einem bestimmten Grund im Rollstuhl sitze? Gibt es da Vorschriften zur Diagnose?

Hat jemand so etwas schon einmal gehört oder gelesen - irgendwo?

Danke schon einmal und



Grüße von
Ingeborg!
 
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