moglerfreund
Gesperrtes Mitglied
Hallo Ingeborg,
ich wage mal den Versuch das etwas in „rechtliche Licht“ zu rücken.
Das Grundbedürfnis der Mobilität bedeutet nach aktueller Rechtssprechung: …..“Nur ein Gehen in der häuslichen Wohnung, ein an die frische Luft kommen und das Erledigen der Alltagsgeschäfte im unmittelbaren Nahbereich erreichbar, vergleichbar mit einem gleichalterigem Gesunden“.
Ist dieses Grundbedürfnis der Mobilität in nur einem der angebrachten Punkte nicht möglich so ist eine Versorgung mittels Hilfsmittel/Krankenfahrzeug (Rollstuhl) angezeigt.
Beachte, das Sozialrecht ist ein Individualrecht. Ein Herleiten ist möglich, jedoch gilt immer der gutachterliche festgestellte Behindertenausgleich (Rolli) durch den Leistungsträger.
Hoffe ich konnte etwas helfen.
Grüße
Moglerfreund
PS: mein damaliger Hinweis richtet sich nicht danach das ein Aus-u. Einsteigen aus dem Fahrzeug erschwert sei. Dazu gibt es Rechtssprechungen die ein „aG“ eben nicht dulden.
Es ging vielmehr darum der Behörde/Gemeinde aufzugeben einen Behindertenparkplatz in unmittelbarer Nähe der Wohnung/Haus auszuweisen.
ich wage mal den Versuch das etwas in „rechtliche Licht“ zu rücken.
Das Grundbedürfnis der Mobilität bedeutet nach aktueller Rechtssprechung: …..“Nur ein Gehen in der häuslichen Wohnung, ein an die frische Luft kommen und das Erledigen der Alltagsgeschäfte im unmittelbaren Nahbereich erreichbar, vergleichbar mit einem gleichalterigem Gesunden“.
Ist dieses Grundbedürfnis der Mobilität in nur einem der angebrachten Punkte nicht möglich so ist eine Versorgung mittels Hilfsmittel/Krankenfahrzeug (Rollstuhl) angezeigt.
Beachte, das Sozialrecht ist ein Individualrecht. Ein Herleiten ist möglich, jedoch gilt immer der gutachterliche festgestellte Behindertenausgleich (Rolli) durch den Leistungsträger.
Hoffe ich konnte etwas helfen.
Grüße
Moglerfreund
PS: mein damaliger Hinweis richtet sich nicht danach das ein Aus-u. Einsteigen aus dem Fahrzeug erschwert sei. Dazu gibt es Rechtssprechungen die ein „aG“ eben nicht dulden.
Es ging vielmehr darum der Behörde/Gemeinde aufzugeben einen Behindertenparkplatz in unmittelbarer Nähe der Wohnung/Haus auszuweisen.