Hallo Jesaya,
ich kann dir nur dringend von Murnau abraten.
Ich bin selber durch einen Arbeitsunfall am linken Arm an CRPS erkrankt und weiß aus eigener Erfahrung das man in Murnau ganz klar kein CRPS diagnostiziert bzw. es dann als ausgeheilt bezeichnet wird.
Durch meine SHG kenne ich genügend andere Fälle die in Murnau waren und auch vorher die Diagnose CRPS I oder II gestellt bekamen nach dem Besuch(HVK) dann auf einmal keine CRPS mehr als Diagnose hatten.
Und der größte Teil wurde dann aus dem Bg-Verfahren abgeschoben zur Krankenkasse weil dies nicht mit dem Arbeitsunfall zusammenhängen könnte.
Ich selber klage mittlerweile vor dem Sozialgericht gegen die BGHW, in der ersten Klage geht es um meine MDE Rente und in der zweiten um meine SCS Sonde.
Bei mir war es auch so das ich nicht nur einmal in Murnau war sondern insgesamt 2 Operationen und 2 Rehas´s und bei mir wurde komischer weiße von den ersten niemals ein CRPS diagnostizierst , aber von meinen D-Arzt seit 2,8 Jahren, meinen 3 Schmerzärzten und von meinem Schmerzarzt in München der mir meine SCS implantiert. Aber in Murnau wurde einmal ein Karpaltunnelsyndrom vorgschoben wo für der Neurologe keinen Nachweiß fand etc.......
Nach dem ich den Plan der BGHW mich nach München zu einem Professor zur HVK zu schicken von mir vereitelt wurde ( ich hatte mich an Rechts der Isar gewandt die wiederum im Dezember 2013 das CRPS bestätigt wurde), bestand man dann in der Abschlussuntersuchung der letzten KSR-Maßnahme in Murnau auf ein Zusammenhangsgutachten von Unfallchirurgie Seite und neurologischer-psychiatrischer Seite. Dieses Gutachten wurde zur Stellungnahme einem Herrn DR Hausotter vorgelegt der oh wie durch ein Wunder wider der Meinung war das könne kein CRPS sein. Der Arzt hat dies aufgrund der Aktenlage diagnostizierst ohne mich jemals gesehen zu haben. Das Fazit war Teilhabe zum Arbeitsleben ja aber Mde Rente nein.
Es sind in letzter Zeit aufgrund der SCS weitere Stellungnahmen eines Herrn Dr. Böck dazu gekommen und alle wurden von der Datenschutzbeauftragten als Verstoß gegen § 200 bewertet. Der Oberhammer kam dann nochmals der Bg als man meine Einverständnis zur Dateneinholung bei meiner Krankenkasse ab Versicherungsbeginn haben wollte (würde dann seit Geburt sein), aber nur Erkrankungen auf Psychiatrischer und psychologischer Seite. Dies habe ich dann in dem Sinne unter bunden nach Rücksprache mit meinem RA, in dem ich ganz klar der Bg und der KK widersprochen habe und nur Daten ab dem Jahr 201o freigegeben habe, das sollte zur Beurteilung reichen den das sind genau 3 Jahre vor dem Unfall und 2,5 nach dem Unfall. Die Bg wollte es so begründen das man ja genau begründen und beurteilen will vor dem Gericht ob ich an Degressionen etc leide. Ich habe dann nur erwidert wenn das Gericht Unterlagen zur Beurteilung braucht wird sie sich diese selber einholen und nicht andersrum
Die Bg ist zu allem fähig, vorallem in Murnau
Hattest du mal Akteneinsicht in deine BG-Akte?
Ich rate dir unbedingt von einer erneuten Besuch in Murnau ab und für eine HVK gibt es keine gesetzliche Grundlage und du kommst deiner Mitwirkung nach in dem du regelmäßig zu deinem D-Arzt gehst.
Bist du in guter Schmerztherapeutischer Behandlung wegen deinem CRPS?
Liebe Grüße
Skora86