Hallo Gehli,
wenn die neue Tätigkeit nichts mit der alten zu tun hat (dein Mann ist Dachdecker und will jetzt Zeitung austragen) dann ist es egal (ist bei mir so). Man darf allerdings in der neuen Tätigkeit nicht mehr als 75% der letzten Bezüge verdienen.
Ruf doch einfach bei den Herren an. Die reißen Dir nicht den Kopf ab. Meiner ist auch noch dran
wenn die neue Tätigkeit nichts mit der alten zu tun hat (dein Mann ist Dachdecker und will jetzt Zeitung austragen) dann ist es egal (ist bei mir so). Man darf allerdings in der neuen Tätigkeit nicht mehr als 75% der letzten Bezüge verdienen.
Ruf doch einfach bei den Herren an. Die reißen Dir nicht den Kopf ab. Meiner ist auch noch dran