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Probleme mit der Allianz

Gerald

Neues Mitglied
Registriert seit
12 Sep. 2007
Beiträge
7
Wer kann mir hellfen.
Hatte am 3.10.2006 eine schweren Arbeitsunfall
Habe dies der Allianz Versicherung gemeldet und war zwischenzeitlich bei 4 Guatchtern
Alle Atteste bzw GUtachten sprachen für mich.(Bandscheibenverletzung, Wirbelsäule aus dem LOt, Taubheitgefühle linker Oberschenkel)
Und nun schickte mich die Allianz Vers.nach 14 MOnaten zu einen von ihnen bestellten und bezahlten privaten GUtachterinstitut.
Dieses GUtachten bekam ich nicht zu sehen, dafür eine Ablehnung der Allianz mit dem HInweis das dieses Gutachten besagt ,das ich keine Unfallschäden bzw Folgen hätte.
Auf die anderen 4 Gutachten welche ich der Allianz sandte ,ging man garnicht ein.Dort bekam ich eine GDB /MdE von 20-30 zuerkannt.
Ich habe alle Fristen eingehalten
Muß ich noch ein Gutachten beibringen, also wo genau der Grad der Invalidtäi tfixiert ist? Wie kann ich mich wehren?
Gerald
 
Hallo Gerd,

erstmal Einspruch gegen das GA. einlegen. Der weitere Weg wird dann zu einem Fachanwalt (Fachanwalt für Versicherungsrecht)deiner Wahl sein, denn alleine wird dich die Allianz nicht ernst nehmen!
Über Deinen Anwalt das GA einsehen und ggf. Klagen. Das ist der normale Weg, denn hier die meisten UO leider begehen müssen, denn die Versicherungen versuchen mit allen Mitteln sich aus der Leistungspflicht zu entziehen bzw. auf Zeit zuspielen.
Achso und viel Zeit und Gedult muss Du auf bringen!

Mfg

Pit
 
Hallo Gerald,

gegen das Gutachten kannst Du protestieren. Wichtiger aber sind Deine AUB. Schau bitte genau nach, wann eine letztmalige Beurteilung der Invalidität erfolgen kann.(Drei Jahre nach Unfall?) dann hast Du bis 2009 Zeit. Du solltest eine erneute Begutachtung verlangen. Und was wichtig ist, das Ergebnis mit einem Arzt besprechen.

Gruß von der Seenixe
 
hallo Seenixe,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Würde aber doch gern wissen ob die bereits GDB oder MDE Festlegungen eines Arztes für die Allainz Vers., Berechnungsgundlage sind ,oder ob doch von einem Artzt, der Grad der Binderung in Prozenpunkten generell neu
fixiert und festgelegt werden müsste.
Sollte ich dies bei einem neuen GUtachten dem Arzt sagen und darauf drängen.
Oder lassen bereits festgelegte GDB oder MDE den Schluss zu ,
das die Versicherung eine Berechnungrundlage hat, auch wenn diese bis jetzt die Zahlung verweigert.
MFG Gerald
 
Hallo Gerald,
Die Bewertungsgrundsätze in der Gesetzlichen Unfallversicherung GUV und in der Privaten Unfallversicherung PUV sind sehr unterschiedlich. Dies weiß eigentlich jeder Gutachter. Hast Du die Allianz um die Übersendung des Gutachtens gebeten?
Eine Klage zum jetzigen Zeitpunkt halte ich für verfrüht. Natürlich kann ein versierter Gutachter sagen, welcher GdB oder MdE ein Invaliditätsgrad entspricht, da sie ja auch meist für beides begutachten.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,
habe die Allianz aufgefordert,der Färnis halber mir dieses Gutachten
was sie in Auftrag gegeben hat, mir zuzusenden.
Von mir haben die ja alles bekommen
Habe auch die Vers. hingewiesen, (§485 ZPO AbS. 2), dem Urteil von OLG Köln vom 1.8.2005/Az 5W92/95, und Urteil vom OLG Saarbrücken
vom 25.1.2005 Az 4 U 72/04-15/05, das ich selber als Versichter im selbständigen Beweisfahren, Tatsachenbeweise heranschaffen kann und dies auch tun werde.(Obwohl die schon 4 Gutachten haben.)
Aber es ist eben so, denke ich..
Mal sehen wie sie reagieren.
Ich warte dann erst einmal die Antwort ab.
MFG Gerald
 
Hallo Seenixe,

wenn ich den Erstbeitrag von Gerald richtig verstehe, hat die Allianz Gerald gegenüber erklärt, dass sie keine Invalidität anerkennt.

Vom Versicherer nicht anerkannte Ansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer ab Zugang der Erklärung des Versicherers eine Frist von sechs Monaten verstreichen lässt, ohne die Ansprüche gerichtlich geltend zu machen.
AUB 88, §11, V.

GDB / MdE von 20 – 30 ist nicht viel und der Nachweis, dass dies (alleine) vom Unfall herrührt, wird schwer zu erbringen sein. Die Allianz wird einen normalen Verschleiß unterstellen.

Gerald sollte die Klageaussicht möglichst bald gründlich mit seinem Arzt und seinem Anwalt besprechen.

Gruß
Luise
 
Hallo Gerald

Wie schon einmal geschrieben wurde, gehe bitte nicht im Alleingang. Ohne einen guten Fachanwalt gehst Du sang und klanglos unter. Ich selbst kämpfe schon seit 7 Jahren gegen die Allianz. Vorallem unterschreibe nie einen Vergleich, der gern von den Versicherungen angeboten wird. Damit verzichtest Du weitere Leistungen, die Du vielleicht später noch benötigst. Auch ich hatte 1 Gutachten der Allianz zukommen lassen was besagte das alles Unfallfolgen sind. Das erkannten sie auch nicht an. Sie wollten ein eigenes Gutachten und nur mit Hilfe meines Anwaltes und meiner Hartnäckigkeit, erreichten wir das ich selbst den Gutachter bestimmen durfte. Das Gutachten habe ich noch nicht, jedoch hat mein Anwalt gleich im Dezember Einrede der Verjährung gestellt. Jetzt haben wir wieder bis Ende des Jahres Zeit. Du siehst du brauchst einen Anwalt freiwillig wird Dir die Allianz nicht zahlen und schon gar nicht bei Bandscheibenvorfälle. Da haben auch bei mir die objektiven neutralen Gutachter Schwierigkeiten, dies zu begründen. Denn laut Studien kann man auch ohne Unfall einen BSV bekommen. Ich habe als Gegensteuerung/ Beweis meinen Krankheiten 10 Jahre vor dem Unfall besorgt und absolut nichts war zu finden von irgend einem Wirbelsäulenleiden. Und du brauchst jetzt viel Kraft und Geduld.

Viel Glück
 
Hallo Gerald,

Und nun schickte mich die Allianz Vers.nach 14 MOnaten zu einen von ihnen bestellten und bezahlten privaten GUtachterinstitut.
Dieses GUtachten bekam ich nicht zu sehen, dafür eine Ablehnung der Allianz mit dem HInweis das dieses Gutachten besagt ,das ich keine Unfallschäden bzw Folgen hätte.
Auf die anderen 4 Gutachten welche ich der Allianz sandte ,ging man garnicht ein.Dort bekam ich eine GDB /MdE von 20-30 zuerkannt.

Mir sind so manche Aussagen wundersam:
Zitat von einem Linuz:
"Es ist doch selbstverständlich, dass ich ein GA über mich auch in Kopie erhalte!" (Er meinte damit die Schadenshaft)

das war Antwort auf meine Frage, Zitat:
"Mich wundert dabei, noch nie hat mir die Schadenshaft ihre GA rausgerückt, die sie über mich hat erstellen lassen. Im Gegenteil, die winden sich mit den verrücktesten Ausreden."

Deine Aussage entspricht der meinigen, ergo, ...

Das Gutachten von dem Allianzgutachter, kannst du uns seinen Namen mitteilen?, ist ein "geheimer" Sachverhalt, der dir nicht viel schaden könnte, denn nur das, was du erhalten hast und auf Richtigkeit überprüfen konntest, ist ein Beitrag zur Ergründung des Sachverhaltes.

Nach meiner Erfahrung, sind alle geheim gehaltenen Gutachten (in die du keine 'Akteneinsicht' erhälst) von Versicherungsgutachtern nicht das Papier wert, auf dem sie geschmiert wurden. Das wissen auch die Versicherungen, so blöd sind die auch nicht.

Lass dir einen Beschwerdeverlauf von deinem behandelnden - bzw. deinem Hausarzt erstellen, der die Vorzeit, vor dem Unfall enthält und die Nach-Unfallzeit detailliert beschreibt.

Gruß Ariel
 
Hallo Ariel,
vielen Dank für deine Antwort.
Die Allianz hatte auch bei meinem Hausarzt für 10 Jahre rückwärts alle Krankheitsgeschichten einschließlich Rückenbeschwerden haben wollen.
Dies bekamen sie auch, aber es war gut für mich, denn ich hatte bis zu meinen Unfall keine Probleme und war somit auch nicht aktenkundig. Das hat die Allianz sicher schon geärgert.
Da ich einen zeitlichen "Fahrplan "bei der Allianz einzuhalten hatte und dies auch tat, bekamen sie noch 3 Gutachten hinterher-alle positiv für mich.
Von Ärzten die ich nicht kannte und die in keinen Abhängkeitsverhältnis standen.Dann musste ich im Auftrag der Allianz zum privaten GUtachter Dr. Springer in Magdeburg und war dort.
1 Minute Anamese, 7 Minuten "Körperuntersuchung", knapp eine Minute Abschlußgespräch. Nach dem ich ging sagte ich was ich dann schuldig wäre und bekam ich zur Antwort:. Mich bezahlt die Allianz, Auf Wiedersehen. Da wusste ich, wo der "Hämmer hängt.
Die anderen Ärzte welche mich vorher begutachteten, das war immer ca 1 Stunde und sehr gründlich und aufwändig.
Meine Frau, welche mich zum Arzt fuhr wunderte sich, wie schnell ich wieder aus der Praxis kam.
Ich muss noch hinzufügen das ich auf GRund des Unfalles, Berufsunfähig wurde, ( 50 % Schaden) die Signal Iduna auf der Basis von damals nur 2 GUtachten, mir dann völlig unkompliziert ,eine Rente zahlt
Auch diese Mitteilung des Rentenbezuges sandte ich der Allianz.
Dort hatten Sie ja von der Konkurenz bereits gesehen das ich 50 % Schaden hatte und eine Rente nur ab 50 % bekommen kann.
Dies ging denen wahrscheinlich am A.... vorbei.
Die Unfallursache war ,das wir mit 2 Personen ein Gewicht von 175 Kg hinunter tragen wollte und ich Rückwärts die Treppen runter fiel und das Gesamtgewicht auf mir lag.Ich hatte Glück, das ich mir nicht das Kreuz
gebrochen hatte .
Nachdem ich die ersten Unterlagen zur Allianz sandte erkannten die meinen Bandscheibenschaden durch den Unfall an.Dann relativierten sie mir 1 MOnat später mit einem erneuten Schreiben ,das doch noch ärztliche Berichte und Gutachten fehlten. Also schaffte ich wieder neue Beweise ran.
Alle Ärzte, die ich dann wieder aufsuchte sahen meine Rückenleiden und dessen Schaden als Ursache des Unfalles ebenfalls an und zweifelten nicht an dessen Kausalität.
100% Krank geschrieben war ich dann daraufhin vom 4.10.2006-9.3.2007.
Alles dies weis und hat die Allianz, aber es nützte mir bisher nichts.
Nun muß ich wahrscheinlich mit HIlfe eines Rechtsanwaltes meinen Anspruch geltend machen, weil Dr. Springer der Ansicht ist, ich bin kern gesund.
MFG Gerald
 
Hallo Gerald,

der Klageweg ist unumgänglich.
Sollte, trotz der korrekten Gutachten und Arztbefunden das Gericht ein Obergutachten einholen, dann achte darauf, dass der Beauftragte einer entsperchende Fachrichtung angehört und in keiner Liste der Versicherungen geführt wird.

Alles andere zu den Fristen, §en und weiter wichtiges sagen dir andere Erfahrene aus dem Forum.

Ohne Anwalt kommst du nicht weiter, einen Anwalt, Patientenrecht oder Sozialrecht würde ich empfehlen.

Der Anwalt soll das Gutachten von der Versicherung herausfordern, mein Anwalt und ich hatten damals kein Glück.
Denn es ist ja die Grundlage, auf dem das Unternehmen seine Ablehnung begründet.

Gruß Ariel
 
Hallo Gerald,

wenn die Allianz überhaupt noch keine Zahlungen geleistet hat und auch das, was Luise schrieb zutrifft, dann gelten natürlich die Fristen, die Luise genannt hat.
Sorry, aber manchmal überliest man einfach auch was...Deshalb auch immer hier im Forum, weil es dann von anderen überprüft und gegengelesen wird.

Dank an Luise.

Gruß von der Seenixe
 
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