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Privates Gutachten

Hallo Pussi, :confused:

ich bin in der letzten Woche auf einen Beschluss des Bundegerichtshofes gestossen.
Hier wurde das Gutachten der Gutachterkommission/Schlichtungsstelle bemängelt, wenn ich es richtig gelesen habe, hätte das Berufungsgericht durch Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens aufklären müssen.

www.bundesgerichtshof.de

Aktenzeichen VI ZR 250/07

MfG Bluemchen :rolleyes::rolleyes:
 
hallo, blümchen,

ohne das urteil jetzt gelesen zu haben, das ist schon klar.

luise hatte geschrieben, das die vers.-gutachten als privatgutachten gewertet werden.

wie gesagt, diese gutachten sind ins urteil eingeflossen und damit rechtlich bewertet.

von meinem war nichts zu finden, nicht mal ansatzweise.

mfg
pussi
 
Hallo Luise und alle anderen,

in der Sache des Gutachtens, womit wir nicht einverstanden sind, habe ich ja Beschwerde bei dem Versicherungsombudsmann e.V. gegen die Versicherung eingelegt.
Bin echt gespannt, was dabei heraus kommt. Halte euch auf jeden Fall auf dem laufenden, wobei ich mir davon auch nicht viel verspreche.
Habe bei der PUV jetzt nochmal um ein Ergänzungsgutachten gebeten, aber die stellen sich stur an.
Ich denke mal das wir doch noch Klage einreichen müssen.
 
Hallo zusammen,

in unserer Sache hat sich nun folgendes ergeben, wofür ich dringend Rat brauche.
Habe heute eine Durschrift der PUV an den Versicherungsombudsmann e.V. bekommen. Die PUV erklärt sich nun bereit Ende des Jahres ein erneutes Gutachten erstellen zu lassen. Das hört sich gut an, aber jetzt kommt der Hammer.
Ein erneutes Gutachten vom jetzt behandelnden Arzt lehnt die PUV ab, sie geben den Gutachtenauftrag dem erst behandelnden Krankenhaus. Das heißt, in dem Krankenhaus, wo das Knie von meinem Mann falsch operiert wurde und deshalb nun überhaupt die ganzen Probleme sind. Gegen den Arztefehler bei der O.P. sind wir gerade Anwaltlich am vorgehen.
Ihr könnt euch sicher alle vorstellen, wie das Gutachten wohl aussehen wird.
Bin echt für jeden Rat dankbar, weil ich auch nicht weiß ob wir dieses Krankenhaus als Gutachter ablehnen können.
Gruß von stinababy:confused::confused::confused:
 
Hallo stinababy,

wie recht ich hatte: am 26.08.2008, 17:56 hatte ich geschrieben:

Eine Anrufung des Versicherungsombudsmann e. V. kann einem Versicherungsnehmer beim Streit über Invaliditätsleistungen -meiner Meinung nach- nur Nachteile bringen.

Dein Mann hat durch einen Unfall bleibende körperliche Schäden erlitten und verlangt nun aus einer PUV Leistungen. Es wäre Sache Deines Mannes gewesen, die Schädigung ärztlich feststellen zu lassen.

Zur Prüfung der an ihn gerichteten Ansprüche erhebt der Versicherer eigene Erkundigungen. Der Versicherer hatte zwei Gutachten anfertigen lassen, mit denen Dein Mann nicht einverstanden war. Ein drittes Gutachten hatte der Versicherer abgelehnt und Deinen Mann aufgefordert, selber ein Gutachten erstellen zu lassen. Stattdessen beschwert sich Dein Mann beim von der Versicherungswirtschaft finanzierten Versicherungsombudsmann e. V.

Der Versicherer erklärt sich nun bereit, Ende des Jahres ein erneutes Gutachten erstellen zu lassen.

Der Unfall geschah im Jahre 2005. Wann genau?

Der Versicherer kann sich als Gutachter aussuchen, wen er will. Eine Widerspruchsmöglichkeit gibt es da nicht.

Gruß
Luise
 
Hallo Luise,

der Unfall war im August 2005.
Wenn du das fragst wegen der 3 Jahresfrist, die wurde jetzt von der Versicherung bis zum Jahresende verlängert.
Wir hatten doch schon bevor ich Tipps im Foren bekam den Versicherungsombudsmann e.V. eingeschaltet.
Die haben ja letztendlich jetzt auch dafür gesorgt, das wir die Fristverlängerung bekommen haben. Aber das die nun ausgerechnet das Gutachten beim "Feind" machen lassen wollen, damit haben wir nicht gerechnet. Ich habe schon öfters gelesen das man einen Gutachter von der PUV nicht ablehnen kann, aber in dem Fall jetzt, ist es dann doch ganz offensichtlich das der Gutachter im Krankenhaus befangen sein wird. Gibt es denn da nicht eine Ausnahme?
 
Hallo stinababy,
lass durch Deinen Anwalt (Arzthaftung) der PUV mitteilen, das gegen dieses Krankenhaus ein Klageverfahren anhängig ist.
Somit muß die PUV Dir einen anderen Gutachter vorschlagen.
Gruß .
 
Hallo Dani,

ist das gesetzlich so? Wenn ja, dann wäre das echt super, denn ich mache mir echt Gedanken, weil das ja auch für das Klageverfaren gegen das Krankenhaus nicht so toll wäre, wenn die dort selbst ein Gutachten erstellen. Am Ende werden die das bei Gericht noch gegen uns verwenden.
Noch habe ich ja von dem Ombudsmann e.V. keien offiziellen Bescheid, nur eben die Durchschrift von der PUV.
Ich werde mal am Montag bei dem Verein anrufen und das sagen, vieleicht können die das ja regeln, ansonsten muss eben echt unser Anwalt dehnen das schreiben.
Gruß stinababy
 
Hallo stinababy,
nein nein, das muß schon Dein Anwalt schreiben.
Begründung:
In seinem Schreiben wird er darstellen, das er nun die Interessen -im Rahmen der Mandandschaft- Deines Mannes vertritt.
Somit wird Dein Mann als eventuelle Klagepartei durch einen Anwalt vertreten.
Die beklagte Partei wäre dann das Krankenhaus.
Ein Interagieren zwischen Deinem Mann und dem Krankenhaus ist dann nicht mehr möglich.
Gruß .
 
Hallo Dani,

soweit habe ich das verstanden. Der Anwalt vertritt ja auch in der Arzthaftungssache meinen Mann und hat dadurch ja auch das Mandat.
Mein Mann kann jetzt nicht mehr mit dem Krankenhaus oder Der Haftplichtversicherung von dehnen verhandeln, das macht alle der Anwalt nach vorheriger Absprache mit uns.
Nur die Sache jetzt betrifft ja die PUV und da hat der Anwalt ja kein Mandat. Klar kann ich ihn bitten die PUV anzuschreiben, dachte nur das ich dies vieleicht selber machen kann.
Wollte den Anwalt nicht auch noch unbedingt in der Sache jetzt ein Mandat erteilen( wegen der Kosten).
Meinst du die bei der PUV glauben mir nicht? Oder ist das rechtlich so, das dies der Anwalt machen muss?
Bin ja schon mal froh das wir das Krankenhaus als Gutachter auf diese Weise ablehnen können.
Vieleicht hören sich meine Fragen wieder ein wenig naiv an, aber da weiß ich echt nicht Bescheid und bin etwas überfordert.
Danke übrigens schon mal für den guten Tipp.
 
Hallo stinababy,
der von Dir nun beauftragte Anwalt vertritt Deine Interessen oder besser die Deines Mannes.
Vorab hat er jedoch alle zu unterrichten, über seine nun erteilte Mandantschaft.
Es spielt dabei keine Rolle wer oder was in anderweitigen Rechtsbezügen oder anderen Forderungen
bzw. Aufforderungen bezugnehmend auf Deinen Mann einhergehen.
Dein Anwalt gibt in einem ca. 4 zeiligen Schriftsatz der PUV nur zur Kenntnissnahme, das er ein Mandat hat.
Das ist kein neuer ,,Auftrag" oder wie Du schreibst ein neues Mandat.
Auch eine Kostenerhöhung ist damit nicht verbunden.
Gruß .
 
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