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Privates Gutachten

priv. Gutachten

Hallo,

soviel ich weiß und gehört habe, kostet ein priv. Gutachten etwa EURO 1000,-.

Ich finde das ziemlich teuer, aber vielleicht lohnt es ja.

Tiptoe
 
Hallo Dani und tiptoe,

ich werde auf jeden Fall versuchen der Versicherung 3 Gutachter vorzuschlagen und mich vorher bei dehnen erkundigen mit welchen Kosten wir da so zu rechnen haben. Die Meinungen zu den Kosten der Gutachten gehen wirklich sehr weit auseinander.
Vieleicht kann ja auch der behandelnde Arzt das Gutachten erstellen, denke das würde günstiger, weil er ja eh alle Daten vorliegen hat.
Erst mal abwarten was die Versicherung dazu schreibt.
Ich habe auch ein BG Gutachten, woraus die Punkte , die bei dem Gutachten dert PUV nicht berücksichtigt worden sind hervorgehen und dort berücksichtigt worden sind. Aber es steht drauf ich darf es nicht weitergeben. Oder gibt es wohl eine Möglichkeit?
 
Hallo .,

Ich gehe persönlich davon aus, das Du bei Deiner PUV jetzt Gehör findest und auch ein Angebot erhalten wirst, da Diese ja hier auch mitlesen.
willst du mit dieser Andeutung aussagen, dass nur noch in diesem Froum geschreiben werden muss und der jeweilige BG- Sachbearbeiter springt vom Sessel in die Puschen?, weil sie nichts anderes zu tun haben als zu warten, bis das jeweilige Unfallopfer mit Nickname (woher sollen sie die Person wissen) hier was geschrieben hat?
Deine persönliche Ausgehensweise ist mir sehr sonderbar!

Gruß Ariel
 
Hallo Ariel,
ohne Dich persönlich angreifen zu wollen, aber so naiv kann mann nicht sein.
Feststellen möchte ich, daß es keine Andeutung ist, und im Laufe der Zeit wird mir stinababy vielleicht eine Rückmeldung geben.
Ich finde es gut, wenn schon vor Beginn irgendwelcher Rechtstreitigkeiten hier durch -wen auch immer- Fragen gestellt werden und wir Antworten geben können.
Das ist ja der Sinn des Forum`s.
Mein Ziel ist es, Lösungsvorschläge im Forum darzustellen, die im Vorfeld schon für die jeweils Betroffenen Vorteile in Ihrer persönlichen Rechtsauffassung und in dem anschließenden Beweisantritt mögliche Erleichterungen bringen.
Und natürlich bin ich mir sicher -nein ich weis es sogar-, das die gegnerische Partei hier mitliest.
Meine persönliche Auffassung ist, wenn Du Deine Forderungen -wie auch immer deren Gestalt sein mag und berechtigt sind- nicht vor einem Gerichtsverfahren durchgesetzt hast, hast Du schon zu 80% verloren.
Grüße von .
 
Hallo Dani,

werde die Sache jetzt erstmal auf die Weise angehen und dir eine Rückmeldung geben, sobald ich von der PUV ein Bescheid vorliegen habe.
Dir erst einmal noch vielen Dank für die Tipps, die sehr hilfreich für mich sind.
Ich bin froh, das ich das Forum gefunden habe und dort Fragen stellen kann. Die meisten sind selber Betroffene, die verschiedenen Situationen schon durchgemacht haben und mit ihrer Erfahrung den anderen helfen können.
L.G. von stinsbaby
 
Hallo Dany1404,

Deine Argumentation ist vollkommen verständlich.

Nur, wenn ich als Neuling im Forum diese Bemerkung lese, und sonst vielleicht nicht den gesamten Thread, dann hätte ich (ängstlich) Vorbehalte, meine Sache hier zur Diskussion zu stellen.

Für uns ist es nicht so wichtig, ob die Gegenseite mitliest, es soll nur dadurch keine zusätzliche Angst entehen.

Unsere Ratsuchenden sollen hier Vertrauen aufbauen, und sich sicher sein können, dass sie hier mit vollem Recht nach Rat suchen und hoffentlich auch guten Rat bekommen.

Hat ein Unfallopfer schlechte Karten, weil es Fehler gemacht hat, dann wird ihm vorgeworfen, es hätte sich nicht genügend erkundigt und Auskunft ersucht. Solche Fehler würden von der Gegenseite niemals mit Kulanz begegnet, sondern im Gegenteil.
Das war der Sinn meines Einwands.

Gruß Ariel
 
Hallo Ariel,

möchte mich kurz zur Sache äußern. Du magst Recht haben das manche Leute vieleicht Angst haben können das man sie wiedererkennt. Gerade wenn sie neu im Forum sind. Am Anfang ging es mir auch so.
Aber ich möchte dazu schreiben und allen auch Mut machen, sich ruhig mit den Problemen an das Forum zu wenden.
Hätte ich früher von dem Forum gewusst, wären uns einige Fehler erspart geblieben und auch viel Ärger.
Mitlerweile ist es mir und meinem Mann schon ganz egal ob uns die BG oder sonst jemand wiedererkennen könnte, wir haben nichts zu verbergen.
Ich finde es traurig genug das man um sein Recht immer nur kämpfen muss. Uns hat das Forum schon sehr viel weitergeholfen, wo ich vorher echt hilflos vor stand.
 
Hallo Forum,
ich möchte mich auch noch einmal einmischen und meine Erfahrungen kundtun.

- Eigenes Gutachten: Habe auch ein privates Gutachten gegen die PUV erstellen lassen, Kostenpunkt 1400 Euro, leider erst nach der 3- Jahresfrist (mit Röntgenbilder innerhalb der 3- Jahresfrist).

- dieses Gutachten interessiert keinen, weder PUV noch im Regelfall das LG im Klagefall. Im Klagefall wird das LG ein eigenes GA erstellen lassen (in meinem Fall gegen Vorschuß z. Hd. der Gerichtskasse in Höhe von 3.000 Euro)

- Ombudsmann - Die Versicherungen sind nur bis zu einer bestimmten Summe (Zahlenwerte weis ich nicht, kommt aber für Dich sicherlich in Betracht) an die Entscheidungen des Ombudsmannes gebunden => denn Aufwand kann man sich sparen und ob die Anfrage eine aufschiebende Wirkung in Bezug auf die
3 - Jahresfrist hat will ich bezweifeln.

- BAFIN, Bundesversicherungsamt und Bundestagspetitionen => du bekommst zwar (irgendwann) Antworten auf deine Aussagen, m. E. kannst Du dir diese Bemühungen ersparen, hab alles schon versucht => alles nur heiße Luft

- m. E. hilft nur Anwalt einschalten, erst das übliche außergerichtliche "Vorgeplänkel" und dann Klagen

mit freundlichen Grüßen

Hansen
 
Hallo Hansen,

- dieses Gutachten interessiert keinen, weder PUV noch im Regelfall das LG im Klagefall. Im Klagefall wird das LG ein eigenes GA erstellen lassen

Dein Beitrag vermischt Gegenwart mit Spekulation für die Zukunft!

Deine Behauptung ist einfach falsch, denn
Wenn dein Gutachten keinen interessiert hätte, dann würde das Gericht nicht ein Obergutachten erstellen lassen.

Wenn du kein Gutachten vorgelegt hättest, dann hättest du allein die Aussage eines unkontrollierten Versicherungsgutachters der Versicheruingsseite.

Solche Behauptungen, Privatgutachten würden nicht interssieren oder ähnliches, das ist reine Stimmungsmache von der Versicherungsseite, damit Unfallopfer möglichst keine Beweise über die tatsächliche Gesundheitssituation erstellen klassen.

Außerdem ist es der Versicherungsseite nicht recht, auch noch ein Privatgutachten bezahlen zu müssen.

Ist ja schon seltsam, dass diese Stimmungsmache gegen Privatgutachten hier immer wieder aufgekocht wird.

Ein Privatgutachten ist ein Beitrag in der Parteianhörung, ohne das man in der gerichtlichen Auseinandersetzung kein Obergutachten erhält und immer schön im "Hasenstatus" bleibt.

Wenn in den vorgeplänkeln der Versicherungsgutachten alle organischen Verletzungstatsachen wegbefundet werden und an deren Stelle die psychischen und weitere Dinge unterstellt werden, dann ist ein Privatgutachter hier wichtig, diesem vorsätzlichen Verfälschungstreiben entgegen zu wirken.

Gruß Ariel
 
-privates Gutachten-

Hallo,
der Gutachter wollte 1850 € für das von mir an ihn in Auftrag gegebene Gutachten...Gesehen hat er mich nicht, Auswirkungen von Arztpfusch hat er falsch wieder gegeben...Die Kohle hat er jedenfals nicht bekommen...Melde mich morgen wieder,bin nervlich am Ende (-seit 2004)
 
Hallo,

ich kann Hansen nur bestätigen: private Gutachten interessieren die Gerichte nicht. Auch die vom Versicherer in Auftrag gegebenen Gutachten sind private Gutachten! Gerade weil Versicherungsnehmer und Versicherungsgeber sich nicht über die privat erstellten Gutachten verständigen können, kommt es zur Klage. Das Gericht versteht nichts von medizinischen Gutachten und gibt ein eigenes Gutachten in Auftrag.

Der Ombudsmann ist keine Person, wie man denken könnte, der Ombudsmann ist ein von der Versicherungswirtschaft bezahlter Verein:
Versicherungsombudsmann e. V.
www.versicherungsombudsmann.de
mit dem Vorstand:
www.versicherungsombudsmann.de/Navigationsbaum/WirUeberUns/DerVorstand/index.html

Eine Anrufung des Versicherungsombudsmann e. V. kann einem Versicherungsnehmer beim Streit über Invaliditätsleistungen -meiner Meinung nach- nur Nachteile bringen.
Die BAFIN hat mit Invaliditätsleistungen überhaupt nichts zu tun.

In den „Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen“ (AUB) steht, dass vom Versicherer nicht anerkannte Ansprüche ausgeschlossen sind, wenn der Versicherungsnehmer ab Zugang der Leistungserklärung des Versicherers eine Frist von sechs Monaten verstreichen lässt, ohne seine Ansprüche gerichtlich geltend zu machen.
Mir ist keine AUB bekannt in der steht, dass man den Versicherungsombudsmann e. V. oder die BAFIN anrufen soll/muss.

Gruß
Luise
 
hallo, luise

"
ich kann Hansen nur bestätigen: private Gutachten interessieren die Gerichte nicht. Auch die vom Versicherer in Auftrag gegebenen Gutachten sind private Gutachten! Gerade weil Versicherungsnehmer und Versicherungsgeber sich nicht über die privat erstellten Gutachten verständigen können, kommt es zur Klage. Das Gericht versteht nichts von medizinischen Gutachten und gibt ein eigenes Gutachten in Auftrag."

das stimmt aber nicht ganz.
in der urteilsbegründung finde ich die gutachten der versicherungen wieder. meine eigenen nicht.

mfg
pussi
 
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