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Privates Gutachten

Hallo stinababy,
sei einfach schneller und frech,
schlage selber 3 Gutachter vor und lass die Versicherung entscheiden und sollten alle 3 abgelehnt werden, lass dies schriftlich begründen und wiederhole dann das ganze Spiel.
Du mußt immer in der aktiven Rolle bleiben !
Grüße .
 
Danke an Dani und Blümchen für eure Antworten, im Augenblick schreibt mir die Versicherung, wir sollen die Entscheidung des Ombudsmannes abwarten, bzw. die Versicherung will die Entscheidung von dort abwarten.
Ob ich wohl trotz dem Fall vorher was erreichen kann?
Oder mich wie Blümchen schreibt an die BAFin wenden kann?
 
Hallo stinababy,
Du kannst ,,125 Jahre" auf eine Entscheidung des Ombudsmannes warten und im Übrigen ist seine Entscheidung nicht rechtsbindend.
Und wie Du schreibst sind ja die erstellten Gutachten unvollständig, also brauchst Du sowiso ein Ergänzungsgutachten.
Natürlich kannst Du Dich überall beschweren -wie lange soll das dauern? -
Sei aktiv und mach das mit den Gutachten, was hast Du zu verlieren?
Gruß .
 
Hallo stinababy :)

Du hast ja wirklich mehrere Eisen im Feuer oder auf wievielen Hochzeiten tanzt Du denn ?

Geht es um den Unfall von 2005 oder hab ich da was übersehen ?

Bei der PUV sind glaub ich Fristen zu beachten ....

fliedertigerische Grüße :p:p:p
 
Ja richtig es handelt sich immer um den Unfall von 2005.
Gott sei Dank nur um den einen, ich glaube ein weiterer in der Form würde mir den Verstand rauben.
Aber Spaß Beiseite, du weißt bestimmt selber wie das ist, erstmal kannst du dich mit der BG herumärgern, dann haben wir noch die PUV und ein Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente bei der DRV läuft auch noch.Das alles ist nur durch einen Fehler bei der O.P. enstanden, also können wir uns ja auch noch mit der Sache beschäftigen, unter dem Motto man hat ja sonst nichts zu tun (lach, lach).
Wie es so ist, alle möchten am liebsten nichts zahlen, aber das ist ja so üblich.
Die einizige positive Erfahrung haben wir bis jetzt mit unserer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung gemacht, muss man ja auch mal erwähnen. Von dieser Seite her haben wir noch keine Probleme gehabt und wenn wir diese Versicherung nicht hätten, würden wir ganz schön finanziell am Ende dastehen.
Ich hoffe du hast jetzt einen kleinen Einblick in den Sachverhalt bekommen, deshalb immer die Fragen in so viele unterschiedliche Richtungen.
 
Hallo Dani,
das dumme ist nur im Moment bezieht sich die Versicherung immer auf das Verfahren bei dem Ombudsmann. Sie schrieben mir heute noch wieder, das sie die Entscheidung des OBM abwaten werden.
Kann ich die denn durch ihrgendeine Maßnahme zwingen jetzt vor der Entscheidung zu reagieren, bzw. sich mit mir über ein Ergänzungsgutachten zu einigen?
 
Hallo stinababy,
sei doch offensiv !
Du hast ja nur eine Beschwerde an den OB-Mann geschrieben.
Das hat mit Deinem eigentlichen Begehren überhaupt nichts zu tun.
Fest steht, das es notwendig ist, ein Ergänzungsgutachten zu erstellen.
Dadurch soll festgestellt werden, wie hoch eine eventuelle Zahlung seitens der PUV erfolgt.
Im Vorfeld kann nicht festgestellt werden, wem eine Nachbegutachtung nun zu einem Vorteil verhelfen könnte.
Es ist zum jetzigen Zeitpunkt also nicht feststellbar, welche Partei dadurch einen Vorteil erhält.
- Natürlich kannst Du auch nach Erstellung des Ergänzungsgutachten nicht mehr die Position der fordernden Partei sein -
Folglich ist Dein Begehren einer Ergänzungsbegutachtung im streitgegenständlichen Sinne für Dich und die PUV von ,,Vorteil".
Verlange es einfach !
Gruß .
 
@ Kai-Uwe
es freut mich, das ich auch Dir weiter helfen konnte.
Und einen Dank für die Bewertung, war selbst von meinem Beitrag beeindruckt.
Grüße .
 
Hallo Dani,

nochmal besten Dank für deine Tipps. Meinst du das mein Mann auch rechtlich einen Anspruch auf ein Ergänzungsgutachten hat?
Die Sache sieht so aus, der Unfall war 08/2005, die Versicherung hat ein erstes Gutachten in einer BG Klinik machen lassen das war 02/2007. Zu dem Zeitpunkt stand aber noch gar nicht richtig fest welche Folgen am Knie zurückbleiben. Das Gutachten habe ich nie gesehen und man schrieb uns nur, das beim Bein eine Invalidität von 1/10 tel bestünde und zahlte uns daraufhin einen lächerlichen Betrag aus.
Der zustand des Beines meines Mannes verschlechterte sich und ich habe die PUV darüber informiert, worauf sie im 02/08 ein weiteres Gutachten veranlasst haben.Ein sehr dubioser Gutachter ( steht nur schlechtes von im Net), hat dann lustlos in 10 Minuten die Untersuchung ausgeführt. Die Versicherung schrieb darauf hin, das dieses Gutachten nur das erste bestätigt habe. Im Gutachten, was mir dann geschickt wurde stand, das keine weitere Begutachtung mehr nötig wäre, das wäre jetzt der Endzustand. Auf unser Drängen hin hat man uns wohl eine Fristverlängerung bis Ende des Jahres zugestanden. In dem Gutachten sind aber mehrere ganz wesendliche Punkte gar nicht berücksichtigt worden.
Wie schon gefragt, besteht da ein Rechtsanspruch auf ein Nachgutachten?
 
Hallo stinababy,
es ist kein Nachgutachten, sondern ein Ergänzungsgutachten !
Und wenn Dein Mann 100 Jahre alt wird, bezogen auf den ersten Unfall mit Leistungsanspruch gibt es
- außer man hat sich geeinigt auf eine Abfindungszahlung ohne weiteren Rechtsanspruch-
keine Fristen.
Jetzt denk nicht mehr so viel nach, sondern handele.
Gruß .
 
Hallo Dani,
die schreiben mir immer das nach drei Jahren die Frist abgelaufen wäre und danach keine Ansprüche mehr gestellt werden können. Deshalb haben wir ja auch auf diese Nachfrist gedrängt.
Ich werde dann mal schnell die Versicherung anschreiben und den Vorschlag eines Ergänzungsgutachtens machen.
Bin echt gespannt was die uns antworten werden.
 
Hallo stinababy,
es erfreut mich, das Du jetzt zum Handeln bereit bist.
Ich gehe persönlich davon aus, das Du bei Deiner PUV jetzt Gehör findest und auch ein Angebot erhalten wirst, da Diese ja hier auch mitlesen.
Gruß .
 
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