Schmeichel78
Erfahrenes Mitglied
- Registriert seit
- 20 Juni 2016
- Beiträge
- 146
Hallo zusammen,
ich bin in einer verzwickten Situation,
Vor 20 Jahren habe ich mir den linken Ellenbogen gebrochen (Radiusköpfchenfraktur / Schule). Nach zwei OPs wurde dann eine MdE von 10 festgestellt.
Vor drei Jahren habe ich im Zusammenhang mit einer anderen Behinderung einen Antrag auf Verschlimmerung gestellt. Bei der anderen Behinderung (Knie) wurde eine Verschlimmerung festgestellt, beim Arm jedoch nicht.
Nun habe ich seit drei Wochen schlimmer werdende Probleme mit dem linken Arm. Der Ellenbogen schmerzt fürchterlich und es zieht sich über den Unterarm bis in die Hände. Ich bin damit zum D-Arzt gegangen, der mich fragte, ob ich vor kurzem gestrichen hätte. Dies habe ich bejaht (allerdings ohne zu erwähnen, dass der linke Arm eigentlich nicht benutzt wurde, wir reden hier zudem von einer kleinen Stelle am Balkon). Also schrieb er in den Arztbericht, aufgrund Folgen von Streichen hätte ich einen Golferarm, der Fall würde als Kassenfall gelten. (das ging dann wohl auch so an die BG)
Er hat den Ellenbogen auch geröntgt und war über das Ergebnis sichtlich irritiert. Er meinte, dass vom alten Bruch einige Stücke im Ellenbogen verteilt "herumfliegen".
Mittlerweile ist es mit dem Arm so schlimm, dass ich Schmerzmittel nehme und erhebliche Bewegungseinschränkungen vorliegen. Der Ellenbogen ist nicht mehr durchzustrecken und in der Beuge schaffe ich grad noch einen 90 Grad Winkel. Die linke Hand wirkt teilweise taub und ich habe das Bedürfnis, sie immer wieder zu strecken. Außerdem war der Unterarm in den letzten fünf Tagen drei mal angeschwollen. Nun ist der D-Arzt nicht mehr sicher, woran es liegt und gab mir eine Überweisung für einen Neurologen.
Ich will natürlich, dass der Arm wieder in Ordnung kommt. Allerdings möchte ich auch, dass es am Ende geklärt ist, ob es eine Folge des Unfalls vor 20 Jahren ist, denn davon bin ich überzeugt. Das Röntgenbild fand selbst ich als Laie erschreckend, genau dieser Ellenbogen war vor 20 Jahren gebrochen und selbst der D-Arzt sagt, dass das Trümmer vom alten Bruch sind.
Darf ich jetzt zu einer guten Klinik meiner Wahl, die Fahrtkosten auf mich nehmen und mich dort als BG-Fall vorstellen? Die BG schrieb mir mal, dass ich freie Arztwahl hätte, aber die Fahrtkosten bei weit entfernten Kliniken selber zu tragen habe. (damit wäre ich sogar einverstanden)
Am liebsten würde ich bei der BG sofort ein neues Gutachten anfordern und den alten Gutachter als Wunsch-Gutachter nennen. (diesen Gutachter hatte die BG beim letzten Mal man ohne Probleme akzeptiert)
ich bin in einer verzwickten Situation,
Vor 20 Jahren habe ich mir den linken Ellenbogen gebrochen (Radiusköpfchenfraktur / Schule). Nach zwei OPs wurde dann eine MdE von 10 festgestellt.
Vor drei Jahren habe ich im Zusammenhang mit einer anderen Behinderung einen Antrag auf Verschlimmerung gestellt. Bei der anderen Behinderung (Knie) wurde eine Verschlimmerung festgestellt, beim Arm jedoch nicht.
Nun habe ich seit drei Wochen schlimmer werdende Probleme mit dem linken Arm. Der Ellenbogen schmerzt fürchterlich und es zieht sich über den Unterarm bis in die Hände. Ich bin damit zum D-Arzt gegangen, der mich fragte, ob ich vor kurzem gestrichen hätte. Dies habe ich bejaht (allerdings ohne zu erwähnen, dass der linke Arm eigentlich nicht benutzt wurde, wir reden hier zudem von einer kleinen Stelle am Balkon). Also schrieb er in den Arztbericht, aufgrund Folgen von Streichen hätte ich einen Golferarm, der Fall würde als Kassenfall gelten. (das ging dann wohl auch so an die BG)
Er hat den Ellenbogen auch geröntgt und war über das Ergebnis sichtlich irritiert. Er meinte, dass vom alten Bruch einige Stücke im Ellenbogen verteilt "herumfliegen".
Mittlerweile ist es mit dem Arm so schlimm, dass ich Schmerzmittel nehme und erhebliche Bewegungseinschränkungen vorliegen. Der Ellenbogen ist nicht mehr durchzustrecken und in der Beuge schaffe ich grad noch einen 90 Grad Winkel. Die linke Hand wirkt teilweise taub und ich habe das Bedürfnis, sie immer wieder zu strecken. Außerdem war der Unterarm in den letzten fünf Tagen drei mal angeschwollen. Nun ist der D-Arzt nicht mehr sicher, woran es liegt und gab mir eine Überweisung für einen Neurologen.
Ich will natürlich, dass der Arm wieder in Ordnung kommt. Allerdings möchte ich auch, dass es am Ende geklärt ist, ob es eine Folge des Unfalls vor 20 Jahren ist, denn davon bin ich überzeugt. Das Röntgenbild fand selbst ich als Laie erschreckend, genau dieser Ellenbogen war vor 20 Jahren gebrochen und selbst der D-Arzt sagt, dass das Trümmer vom alten Bruch sind.
Darf ich jetzt zu einer guten Klinik meiner Wahl, die Fahrtkosten auf mich nehmen und mich dort als BG-Fall vorstellen? Die BG schrieb mir mal, dass ich freie Arztwahl hätte, aber die Fahrtkosten bei weit entfernten Kliniken selber zu tragen habe. (damit wäre ich sogar einverstanden)
Am liebsten würde ich bei der BG sofort ein neues Gutachten anfordern und den alten Gutachter als Wunsch-Gutachter nennen. (diesen Gutachter hatte die BG beim letzten Mal man ohne Probleme akzeptiert)