• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Plötzliche Beschwerden / D-Arzt sagt zuerst keine BG-Folge / Jetzt ist er unsicher / Freie Arztwahl als BG Fall?

Schmeichel78

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
20 Juni 2016
Beiträge
146
Hallo zusammen,

ich bin in einer verzwickten Situation,

Vor 20 Jahren habe ich mir den linken Ellenbogen gebrochen (Radiusköpfchenfraktur / Schule). Nach zwei OPs wurde dann eine MdE von 10 festgestellt.

Vor drei Jahren habe ich im Zusammenhang mit einer anderen Behinderung einen Antrag auf Verschlimmerung gestellt. Bei der anderen Behinderung (Knie) wurde eine Verschlimmerung festgestellt, beim Arm jedoch nicht.

Nun habe ich seit drei Wochen schlimmer werdende Probleme mit dem linken Arm. Der Ellenbogen schmerzt fürchterlich und es zieht sich über den Unterarm bis in die Hände. Ich bin damit zum D-Arzt gegangen, der mich fragte, ob ich vor kurzem gestrichen hätte. Dies habe ich bejaht (allerdings ohne zu erwähnen, dass der linke Arm eigentlich nicht benutzt wurde, wir reden hier zudem von einer kleinen Stelle am Balkon). Also schrieb er in den Arztbericht, aufgrund Folgen von Streichen hätte ich einen Golferarm, der Fall würde als Kassenfall gelten. (das ging dann wohl auch so an die BG)
Er hat den Ellenbogen auch geröntgt und war über das Ergebnis sichtlich irritiert. Er meinte, dass vom alten Bruch einige Stücke im Ellenbogen verteilt "herumfliegen".

Mittlerweile ist es mit dem Arm so schlimm, dass ich Schmerzmittel nehme und erhebliche Bewegungseinschränkungen vorliegen. Der Ellenbogen ist nicht mehr durchzustrecken und in der Beuge schaffe ich grad noch einen 90 Grad Winkel. Die linke Hand wirkt teilweise taub und ich habe das Bedürfnis, sie immer wieder zu strecken. Außerdem war der Unterarm in den letzten fünf Tagen drei mal angeschwollen. Nun ist der D-Arzt nicht mehr sicher, woran es liegt und gab mir eine Überweisung für einen Neurologen.

Ich will natürlich, dass der Arm wieder in Ordnung kommt. Allerdings möchte ich auch, dass es am Ende geklärt ist, ob es eine Folge des Unfalls vor 20 Jahren ist, denn davon bin ich überzeugt. Das Röntgenbild fand selbst ich als Laie erschreckend, genau dieser Ellenbogen war vor 20 Jahren gebrochen und selbst der D-Arzt sagt, dass das Trümmer vom alten Bruch sind.

Darf ich jetzt zu einer guten Klinik meiner Wahl, die Fahrtkosten auf mich nehmen und mich dort als BG-Fall vorstellen? Die BG schrieb mir mal, dass ich freie Arztwahl hätte, aber die Fahrtkosten bei weit entfernten Kliniken selber zu tragen habe. (damit wäre ich sogar einverstanden)

Am liebsten würde ich bei der BG sofort ein neues Gutachten anfordern und den alten Gutachter als Wunsch-Gutachter nennen. (diesen Gutachter hatte die BG beim letzten Mal man ohne Probleme akzeptiert)
 
hallo Schmeichel,

wenn du in eine Klinik willst

mein Vorschlag/meine Meinnung:

dann hole Dir von deinem D-Arzt eine Überweisung dazu, ohne dass dieser eine bestimmte Klinik dort reinschreibt - und gehe dann in die Klinik deiner Wahl.

Lies bitte hier im Forum nach, was über BG-Klinken geschrieben wird.

Du musst nicht zu einer BG-Klinik, sondern in einer Klinik deine Wahl, wo eine D-Arztzulassung dort gegeben ist.

Stelle erneut einen Verschlimmerungsantrag für deinen Arm.

Frage: nach der Bejahung der Verschlimmerung (Knie) kam was bei Dir dabei heraus - eine evtl. zusätzliche Mde?

Hole dir Kopien deiner Behandlungsakte und fordere Akteneinsicht bei deiner BG.

Lg. Rolandi
 
Hallo Schmeichel,

dieser Hinweis ist nicht richtig:

dann hole Dir von deinem D-Arzt eine Überweisung dazu, ohne dass dieser eine bestimmte Klinik dort reinschreibt - und gehe dann in die Klinik deiner Wahl.

Ist doch unlogisch bei einem D-Arzt eine Überweisung für einen anderen D-Arzt zu holen!
Außerdem auch total unsinnig.

Du suchst Dir einfach einen anderen D-Arzt. Holst Dir dort einen Termin und gibst an der Anmeldung Deine BG-Unfall-Nr. an und die für Dich zuständige BG und dann wirst Du untersucht / behandelt.

Ist doch so einfach!

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Schmeichel,

was die Fahrtkosten angeht, deckt sich die dir gegebene Auskunft im Prinzip mit der, die ich habe.
Wenn der örtlich näher gelegene D-Arzt (und Facharzt) jedoch für richtig und empfehlenswert hält, dass du den weiter entfernten D-Arzt / Facharzt aufsuchst, kann die BG auch zustimmen, solche Fahrtkosten zu zahlen bzw. könnte man versuchen, das durchzusetzen. Abschließend lässt sich dies allgemein ohne genauere Infos z.B. der örtlichen Umstände nicht beantworten.

Ja, du darfst auch anderswo als an deinem Wohnort, auch in einem anderen Bundesland, einen D-Arzt wählen.
Soweit weiß ich das. Deshalb denke ich, es ist beim Aufsuchen einer Klinik ebenso zulässig.
Die Frage der Fahrtkosten ist davon unabhängig zu betrachten.

Was mich wundert ist, dass dein D-Arzt, der die Trümmer eines alten Bruchs im Röntgenbild festgestellt hat, dich zu einem Neurologen empfiehlt. Klar, man kann versuchen auszuschließen, dass du einen "Tennisarm", ein Kapaltunnelsyndrom o.ä. neurologische Engpässe hast, die vermutlich dann als nicht unfallkausal eingestuft werden. Man kann auch versuchen heruaszufinden, ob die Trümmer des alten Bruchs auch neurologische Schäden verursachen. Ich frage mich aber, wie es bzgl. der Knochentrümmer weitergeht? Was sagt denn der D-Arzt dazu? Oder kann er das erst nach der neurolog. Untersuchung sagen? Dein D-Arzt ist doch vermutl. Unfallchirurg / Orthopäde?

Ich würde nachhaken, welchen Auftrag der Neurologe hat. Was soll er herausfinden, ausschließen etc.?
Meine Erfahrung ist, dass ein konkreter Auftrag immens wichtig sein kann. Empfehlenswert ist auch, wenn auf der Überweisung nach "Therapievorschlägen" gefragt wird.

Außerdem würde ich die aktenkundige "falsche" Geschichte mit dem "Streichen" richtig stellen und zwar schriftlich so, dass deine Richtigstellung auch in der Akte landet.
Du kannst darauf hinweisen, dass du rechtshändig bist und mit der rechten Hand gestrichen hast und den Umfang der Arbeiten beschreiben, ggf. Foto beifügen. Du kannst vorsorglich auch erwähnen (schriftl.), dass es keine besondere Anstrengung mit dem linken Arm oder gar einen Unfall, Sturz o.ä. gab seit xx.xxxx.

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Frage: nach der Bejahung der Verschlimmerung (Knie) kam was bei Dir dabei heraus - eine evtl. zusätzliche Mde?
Ja, nachdem der "richtige" Gutachter eine Verschlimmerung feststellte, hat die BG dies direkt eingesehen und die MdE des Knies von 20 auf 30 erhöht.

Du suchst Dir einfach einen anderen D-Arzt. Holst Dir dort einen Termin und gibst an der Anmeldung Deine BG-Unfall-Nr. an und die für Dich zuständige BG und dann wirst Du untersucht / behandelt.

Ist doch so einfach!
Ja, du darfst auch anderswo als an deinem Wohnort, auch in einem anderen Bundesland, einen D-Arzt wählen.

Danke, das freut mich wirklich sehr. Dann werde ich mir nämlich eine gute Klinik suchen und mit den Fahrtkosten bin ich absolut einverstanden, denn ich liebe Bahnfahren und werde das sehr genießen. ;)

Was mich wundert ist, dass dein D-Arzt, der die Trümmer eines alten Bruchs im Röntgenbild festgestellt hat, dich zu einem Neurologen empfiehlt. Klar, man kann versuchen auszuschließen, dass du einen "Tennisarm", ein Kapaltunnelsyndrom o.ä. neurologische Engpässe hast, die vermutlich dann als nicht unfallkausal eingestuft werden. Man kann auch versuchen heruaszufinden, ob die Trümmer des alten Bruchs auch neurologische Schäden verursachen. Ich frage mich aber, wie es bzgl. der Knochentrümmer weitergeht? Was sagt denn der D-Arzt dazu? Oder kann er das erst nach der neurolog. Untersuchung sagen? Dein D-Arzt ist doch vermutl. Unfallchirurg / Orthopäde?

Naja, also dieser D-Arzt ist ab heute in Rente und es war in seiner Praxis äußerst stressig. Er ist Chirurg und laut Mundpropaganda eine sehr gute Wahl. Dass er trotz der herumfliegenden Trümmer keinen Zusammenhang mit dem Unfall sehen wollte, wunderte mich erstmal gar nicht. Ich kenne es seit Jahren so, dass Zusammenhänge mit Unfällen irgendwie immer erst bestritten werden. Nun ist er nicht mehr da und ich krankgeschrieben.
Einen Termin beim Neurologen bekomme ich nach Rückfragen in vier Praxen ungefähr in vier Monaten :mad:.

Ich würde nachhaken, welchen Auftrag der Neurologe hat. Was soll er herausfinden, ausschließen etc.?
Meine Erfahrung ist, dass ein konkreter Auftrag immens wichtig sein kann. Empfehlenswert ist auch, wenn auf der Überweisung nach "Therapievorschlägen" gefragt wird.

Ehrlich gesagt glaube ich nicht, dass ein Termin beim Neurologen Sinn macht. Ich berichtete diesem Arzt von einem Taubheitsgefühl und aufgrund dieser Aussage und seiner eventuellen Ratlosigkeit konstruierte er wohl die Möglichkeit einer Nervenverletzung. So lese ich auch die Überweisung. Ich denke, die Hand war eher wegen der engen Bandage kribbelig und die Bewegungseinschränkung rührt wohl eher von der Schonhaltung.
Überweisung:
" Epicondylitis humeri Radialis /G56.3) li. Schmerzen (M25.59) bis zur li hand, Taubheitsgefühl in der li Hand, zunehmende Bewegungseinschränkung des li. Ellenbogengelenks, Zwangshaltung li hand"
"Auftrag: N.radialis- u. / od. N.medianus-Läsion?"

Außerdem würde ich die aktenkundige "falsche" Geschichte mit dem "Streichen" richtig stellen und zwar schriftlich so, dass deine Richtigstellung auch in der Akte landet.
Du kannst darauf hinweisen, dass du rechtshändig bist und mit der rechten Hand gestrichen hast und den Umfang der Arbeiten beschreiben, ggf. Foto beifügen. Du kannst vorsorglich auch erwähnen (schriftl.), dass es keine besondere Anstrengung mit dem linken Arm oder gar einen Unfall, Sturz o.ä. gab seit xx.xxxx.

So ungefähr habe ich es auch gedacht. Ich werde der BG per Fax schreiben, dass die Beschwerden erneut zugenommen haben und entgegen dem Arztbericht nicht auf ein Streichen zurückzuführen sind, da ich dies mit der rechten Hand gemacht habe. Der Arzt hat mich gefragt, ob ich gestrichen habe und dies habe ich lediglich bejaht. Darüberhinaus reden wir hier von einer kleinen Fläche, die in 30 Minuten gestrichen war. Dann werde ich von dir angeraten anmerken, dass es keine Anstrengungen oder gar Unfälle mit dem Arm gab seit dem letzten Gutachtertermin vor einigen Jahren.

Nun möchte ich mir eine sehr gute Klinik heraussuchen und dort vorstellig werden als BG Fall. Zusätzlich habe ich schon einen Termin in der hiesigen Uni-Klinik am 29.03.
Und dann schreibe ich hier mal die beiden Ergebnisse hinein. Evtl. sollte ich wegen der Trümmer und der Beschwerden eine MdE Erhöhung von 10 auf 20 für den Arm anstrengen.

Danke schon mal für die Zeit, die Ihr Euch genommen habt.
 
Hallo Schmeichler

den Termin beim Neurologen würde ich trotzdem nehmen. Egal das es erst in vier Monaten ist. Auch wenn jetzt das Kribbel von einer zu festen Bandage war, könnte da trotzdem schon ein Schaden vorliegen. Ich habe einen Nervenschaden, aber offensichtlich keine Probleme damit. Mit diesem Nervenschaden zumindest nicht.
Wenn es dir wichtig ist, ich habe diese blöde Warterei auf den Neurologentermin damit verkürzt das ich 70 km gefahren bin. Dort braucht ich nur drei Wochen warten, musste dann alelrdings noch ein zweites Mal hin. So hatte ich zumindest Klarheit. Den späteren ortsnahen Termin habe ich auch wahrgenommen, so bin ich in dieser Prxis kein neuer Patient mehr. Wenn ich also nochmals eine Neurologentermin brauche verkürzt sich die Wartezeit ja erheblich.

Viel Erfolg
Chris1966
 
Hallo Schmeichel,

ich habe nur kurz Deinen Eingangsbeitrag gelesen.
also wenn Du zu Deinem D-Arzt vor Ort gehst und Du einen besseren Arzt für Deine neuerliche Bahandlung hast,
so bekommst Du eine ÜW von Deinem D-Arzt zur Mitbehandlung; aber der neue Arzt muß benannt werden.
Es muß kein D-Arzt sein und es muß auch kein BG-KH sein.
Es kann sein, das der Arzt ablehnt wegen der BG-Abrechnung (war bei mir mehrmals)
aber die BG wird Dir da nicht im Weg stehen.
Die Fahrtkosten werden übernommen.

VG-D
 
Hallo Dani,Vo

bitte nenne mal die Gesetzesgrundlagen für:

also wenn Du zu Deinem D-Arzt vor Ort gehst und Du einen besseren Arzt für Deine neuerliche Bahandlung hast,
so bekommst Du eine ÜW von Deinem D-Arzt zur Mitbehandlung; aber der neue Arzt muß benannt werden.

Warum muss auf der Überweisung der der neue Arzt benannt werden?

Und wie soll es funktionieren oder wie peinlich soll es ein, z. B. ein Orthopäde / Unfallchirurg empfiehlt seinen Kollegen?

Welcher Friseur, empfiehlt einen Kollegen? Wer lässt sich das Geld entgehen?

Viele Grüße Kasandra
 
Hallo Kasandra,

es muß nicht für alles eine Gesetzesgrundlage geben.
Die BG verpflichtet sich, Dir die bestmögliche Behandlung zukommen zu lassen.
Und es hat nichts mit Peinlichkeit zu tun; D-Ärzte sind auch nicht allwissend.
Zur Benennung des Arztes; damit die BG prüfen kann,
ob es auch hier eine Kostenübernahme geben kann.
Und es ist schon ein Unterschied, ob es sich um meine Haarpracht handelt
oder es um meine Gesundheit geht.

VG-D
 
Hallo,
es gibt keine Überweisung eines D-Arztes gleichen Fachgebietes zu einem anderen D-Arzt. Man braucht als Arbeitsunfall/Berufskrankheit Geschädigter noch nicht mal einen Termin bei einem D-Arzt.
Desweiteren gibt es die Verpflichtung der Berufsgenossenschaft zur bestmöglichen Behandlung - nur hält sich eine BG weder an ihre Pflichten, noch an Gesetze. Wer dass immer noch nicht eingesehen hat, ist entweder unvorstellbar naiv, oder Teil dieser kriminellen Vereinigung.
Gruß Prowler
 
hallo,

also mit meinem Vorschlag an Schmeichel war gemeint:
dass der bisherige D-Arzt eine Überweisung für den stationären Klinikaufenthalt rausschreibt.

Ich verstand es so, dass es den UO "Schmeichel" um einen stationären Klinikaufenhalt geht
und nicht um eine Zweitmeinung bei einem anderem D-Arzt.

Lg. Rolandi
 
Hallo Rolandi,
dein Post mit der Überweisung vom D-Arzt in eine Klinik war selbstverständlich richtig. Mir geht es um die Aussage(n) und Posts in der Vergangenheit von ., welche für mich äußerst verdächtig sind. Einschleimen und Nebelkerzen zünden kenne ich irgendwo her.....
Gruß Prowler
 
Top