Ihr Lieben,
es ist eine Menge passiert, seit dem ich hier war.
Ich erhalte nun Grundrente nach dem OEG Gesetz.
Nun zu meinen Fragen:
Ich habe auch Berufsschadensausgleich und Ausgleichsrente beantragt.
Nun steht im Gesetz man muss erst alles was das Thema Umschulung etc. ausgeschöpft haben, damit man Berufsschadensausgl. erhält.
Und es muss bewiesen sein dass man wegen dem Verbrechen eben den Beruf nicht mehr ausüben kann.
Ich habe nun ein Schreiben des Psychotherap. der auch Gutachten erstellen kann und darf und dort steht drin,
1. Dass ich PTBS Typ II habe und deshalb BU und auch AU bin bis auf weiteres und ich aufgrund der PTBS und von somatof. Störungen eben keinerlei berufl. Tätigkeiten ausüben kann.
Und es nicht zumutbar ist dass ich in den nächsten Jahren etwas beruflich mache, da erst meine Traumen integrieren muss etc...
Nun meine Frage: Reicht das dem Versoamt damit ich endlich auch rückwirkend den BSA und die Ausgleichsrente erhalte?
Mein OEG Antrag läuft seit Dez 2007
Ich erhielt erst eine totale Absage von OEG Leistungen, dann Widerspruch und erhielt dann erst einen GDS von 30, dann Widerspruch und Gds 50 und
nun bin ich in Widerspruch da meine Aufgabe des Berufes angeblich mit meiner Borderline Erkrankung zu tun haben.
Ich habe jedoch laut neuem Gutachten keine BL und auch keine PKS.
Sondern eben ist alles PTBS und diese wurde eh als Schadensfolge anerkannt.
Nun meine Sorge ist dass man mir den bsa ablehnt weil ich eben keinerlei Umschulung etc..bisher machte.
Ich erhalte mittlerweile eine befristete EM Rente.
Ein MA des VA sagt wenn man EM Rente bekommt, dann gibt es auch BSA
ein anderer MA von der Hauptfürsorgestelle sagt man bekommt nur bsa wenn man eben dauerhaft Rente von der DRV bekommt.
Was stimmt denn nun?
Kennt denn sich hier jemand mit den Gesetzen aus?
Denn die sind ja sehr umfangreich und kaum ein Anwalt oder ein VDK haben Ahnung....
Ich lese auch einen Behindertenratgeber der hat 1400 Seiten aber das strengt sehr an, aber
der hilft schon etwas weiter manche Dinge zu verstehen....
es ist eine Menge passiert, seit dem ich hier war.
Ich erhalte nun Grundrente nach dem OEG Gesetz.
Nun zu meinen Fragen:
Ich habe auch Berufsschadensausgleich und Ausgleichsrente beantragt.
Nun steht im Gesetz man muss erst alles was das Thema Umschulung etc. ausgeschöpft haben, damit man Berufsschadensausgl. erhält.
Und es muss bewiesen sein dass man wegen dem Verbrechen eben den Beruf nicht mehr ausüben kann.
Ich habe nun ein Schreiben des Psychotherap. der auch Gutachten erstellen kann und darf und dort steht drin,
1. Dass ich PTBS Typ II habe und deshalb BU und auch AU bin bis auf weiteres und ich aufgrund der PTBS und von somatof. Störungen eben keinerlei berufl. Tätigkeiten ausüben kann.
Und es nicht zumutbar ist dass ich in den nächsten Jahren etwas beruflich mache, da erst meine Traumen integrieren muss etc...
Nun meine Frage: Reicht das dem Versoamt damit ich endlich auch rückwirkend den BSA und die Ausgleichsrente erhalte?
Mein OEG Antrag läuft seit Dez 2007
Ich erhielt erst eine totale Absage von OEG Leistungen, dann Widerspruch und erhielt dann erst einen GDS von 30, dann Widerspruch und Gds 50 und
nun bin ich in Widerspruch da meine Aufgabe des Berufes angeblich mit meiner Borderline Erkrankung zu tun haben.
Ich habe jedoch laut neuem Gutachten keine BL und auch keine PKS.
Sondern eben ist alles PTBS und diese wurde eh als Schadensfolge anerkannt.
Nun meine Sorge ist dass man mir den bsa ablehnt weil ich eben keinerlei Umschulung etc..bisher machte.
Ich erhalte mittlerweile eine befristete EM Rente.
Ein MA des VA sagt wenn man EM Rente bekommt, dann gibt es auch BSA
ein anderer MA von der Hauptfürsorgestelle sagt man bekommt nur bsa wenn man eben dauerhaft Rente von der DRV bekommt.
Was stimmt denn nun?
Kennt denn sich hier jemand mit den Gesetzen aus?
Denn die sind ja sehr umfangreich und kaum ein Anwalt oder ein VDK haben Ahnung....
Ich lese auch einen Behindertenratgeber der hat 1400 Seiten aber das strengt sehr an, aber
der hilft schon etwas weiter manche Dinge zu verstehen....