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Opferentschädigung, Berufsschadensausgleich

berufsschadensausgleich

Hallo :)

Ich habe mich nun erkundigt, wie hoch nun der GDS ist. Ich habe ein GdS von 50% unbefristet. Seit ca. 8 Wochen läuft der Berufsschadensausgleich. Habe eine Sozialanwältin seit 2 Jahren. Sie behauptet, wenn wir den Berufsschadensausgleich bekommen, bräuchte ich nie wieder arbeiten gehen. Ausserdem soll ich die Verlängerung der Em-Rente gleich beantragen. Der Rentenversicherer hat schon gefragt, ob ich nochmal ne medizinische Reha von 3-4 Wochen möchte, oder ob wirklich noch ne Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben durchgeführt werden solle.
Hat jemand von euch Erfahrung, wie lange so eine Sache mit dem Berufsschadensausgleich gehen kann. Ich habe ja schon einige gehört, die das nie bekamen, und jahrelang kämpfen mussten.
Laut Sozialanwältin wird der Berufsschadensausgleich rückwirkend bezahlt. Was heisst rückwirkend? Ausserdem habe ich einige Rehas hinter mir, dass ich eigentlich jetzt mal Ruhe haben will.
Und wenn alles nicht klappt, kämpfe ich mich zu Tode, und bin hinterher ein Sozialfall.
Immer diese lange Kämpferei. Habe auch beim Berufsschadensausgleich dazugeschrieben, dass ich nicht weiter gequält werden will, und sie schnellstmöglich meinem Antrag stattgeben. Denn ich habe geschrieben, dass es eine Zumutung an Opfer ist, solange kämpfen zu müssen.

An alle liebe Grüsse
 
Hallo woman123,

hierzu -Zitat-: ...Hat jemand von euch Erfahrung, wie lange so eine Sache mit dem Berufsschadensausgleich gehen kann...

kenne ich erst ein Opfer, das diesen Ausgleich direkt mit der Opferrenten-Bewilligung bekommen hat.

Wir haben unendlich viele Fragebögen ausgefüllt und den Weg durch das Arbeitsleben explizit geschildert. Die immer schlechten Bedingungen und die Unmöglichkeit, den gewünschten Beruf überhaupt erlernen und dann auch ausführen zu können, gaben der Antragstellerin Recht.

Hast Du solche Fragebögen schon bekommen? Und dann ist ggf. immer noch zu prüfen, ob die Höhe des BSA den Vorgaben des Gesetzes (BVG) entsprechen - es wird auch hier gerne gekürzt...

Zur Dauer eines solchen Verfahrens kann ich Dir keine verläßlichen Antworten geben; ein Antrag nach dem OEG wurde vor über 10 Jahren gestellt und läuft zäh wie Kleister, ein anderer vor 2 Jahren und der ist schon fast erledigt. Andere Verfahren halten sich im Mittelfeld auf und sind, wie Du selbst erfahren hast, äußerst zermürbend.

Gib nicht auf - das wollen die nur!


@süssegaby - ich antworte noch..., mache mir gerade Gedanken!
@teufelchen1962 - das gilt auch für Dich - bitte etwas Geduld, habe selbst noch eine sehr schwere Woche!

Grüße von
Ingeborg!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Ingeborg,

lass dir ruhig Zeit wir sind hier nicht auf der Flucht.
Sehe erstmal zu das es dir gut geht und du alles so über die Runden bekommst.

Ich warte ja auch noch auf den Gutachtertermin und vorher geschied bei mir ja nichts weiter.

LG Teufelchen
 
[edit: überflüssiges Fullquote entfernt]

Danke Ingeborg, für deine liebe Antwort. Ja, ich habe alle Fragebögen, Zeugnisse, Selbstdarstellung etc. ausgefüllt. War auch ein bisschen Zickig, denn ich habe halt auch geschrieben, wieviel Gutachten noch beantragt werden müssen. Es reicht doch, dass ich in EM-Rente bin. (War etwas sauer!) Habe meinem Psychiater heute auch gesagt, dass ich diesem Versorgungsamt noch etwas schreiben werde, und sie sich dann nur noch an Ihn wenden sollen. Sonst bekomme ich eine Re-Traumatisierung. Es ist mir nicht mehr zumutbar in eine Reha zu gehen, da sich mein Gesundheitszustand auch verschlechtert. Das hat sogar der Rentenversicherer angegeben. Nach mehrfachen Problemen in stationärer Reha! Opfer brauchen Ihre Ruhe. Puuh. Jetzt habe ich mich mal ganz schön aufgeregt. Iss doch wahr. Drückerle an alle

Hallo Ihr Lieben.
Heute erreicht mich folgendes Schreiben vom Versorgungsamt.
Die Erhöhung von 30% auf 50% GdS wird abgelehnt. Die Akte wird Zur abschliessenden Entscheidung (Erteilung eines Widerspruchsbescheides gem.§85 Abs. 2 Sozialgerichtsgesetz) vorgelegt. Von dort werde ich weitere Nachricht erhalten.

Nach Abschluss des Widerspruchverfahrens werden wir über den Antrag auf Gewährung von Berufsschadensausgleich nach §30 Abs.3ff BVG i.V. m. dem OEG entscheiden.

Meine Sozialanwältin schreibt, wir warten nun ab.

Was ich an der ganzen Sache nicht verstehe, ist dass mein Schwerbehindertenausweis auf 50% GdS unbefristet ausgestellt ist.

Kann das sein, dass die Sozialgerichte gerne Widerspruch einlegen!
Das kann ich auch.
Drück´euch
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hi Woman,
kuck mal auf deinen Schwerbehindertenausweis, da steht bestimmt
50 GdB oder? ;)
Beim Schwerbeh.ausweis werden alle Erkrankungen die man hat reingenommen, beim OEG nur die kausalen ergo die erwiesenen Schädigungen....
Ich hab z.B. 60 Gdb aber eben 50 Gds beim oeg da ich meinen Ausweis nicht unbedingt brauche, hab ich da nicht rumgemacht....wobei der letzte Gutachter meinte, ich soll den dringend erhöhen, denn wenn ich alleine 50 gds bei oeg möchte, ist der gdb um einiges höher da ich eben noch andere Erkrankungen habe.
Beim OEG wurde mir ledigl. Ptbs anerkannt, bin dort im Widerspruch da meine somatoform. Störungen z.B. nicht anerkannt wurden u auch meine beginnende Schmerzstörung (wobei da noch begutachtet wird, ob ich denn solch eine habe oder ob das eher zu PTBS gehört) eben auch net.....da gilt es immer zu beweisen, ist das alles kausal oder eben nicht...

Bedeutet das nun du bist vorm Sozialgericht gelandet oder wie muss man dieses Schreiben auffassen?
Ist deine Anwältin gut
Ich suche für den Notfall auch einen Anwalt der sich mit OEG auskennt, bisher traf ich leider
nur Fachanwälte die sich mit OEG nicht auskannten....
 
Hallo woman123,

Zitat: ...Kann das sein, dass die Sozialgerichte gerne Widerspruch einlegen!...

Nicht das Sozialgericht legt einen Widerspruch ein, sondern das Versorgungsamt, das z.B. über einen OEG-Antrag entscheiden sollte, wird einen Widerspruchsbescheid erteilen, weil es Deinem Antrag auf Anerkennung nicht nachkommt. Die abschliessende Entscheidung wird nicht anders ausfallen.

Sobald Du diesen Widerspruchsbescheid hast, mußt Du innerhalb eines Monats (Frist - Achtung!) Rechtsmittel einlegen. Das heißt auch, das Versorgungsamt muß über die Zulässigkeit der Klage, die einzuhaltenden Fristen und über das zuständige Sozialgericht informieren.

Das weiß Deine Anwältin aber auch, denn jetzt ist erst abwarten angesagt!

Und wie @süssegaby schreibt, kann es für die Anerkennung einer Behinderung/Schwerbehinderung durchaus andere Grundlagen geben, als für den Grad der Schädigung im Sinne des OEG. Wichtig ist für Opfer nach dem OEG die volle Anerkennung aller Schäden, da nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) auch Leistungen erbracht werden, für die die Krankenkasse schon oft nicht mehr aufkommt. Dies gilt insbesondere für ärztliche/therapeutische Kosten, z.B., wenn psychotherapeutische Hilfe erforderlich ist.


Grüße von
Ingeborg!
 
Wichtig ist für Opfer nach dem OEG die volle Anerkennung aller Schäden, da nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) auch Leistungen erbracht werden, für die die Krankenkasse schon oft nicht mehr aufkommt. Dies gilt insbesondere für ärztliche/therapeutische Kosten, z.B., wenn psychotherapeutische Hilfe erforderlich ist.
Ich wollte euch nur mitteilen, dass ich derzeit einen Widerspruch laufen habe, weil meine KK die Therapiekosten nicht übernehmen möchte.
Ich habe ein Anrecht laut eines Urteils darauf, innerhalb von 3 Monaten einen Therapieplatz zu bekommen, wenn dem nicht so ist, kann ich nix dafür und darf mir einen nicht kassenzugelassenen Therapeut suchen und den muss dann die KK bezahlen.
Leider sieht die Realität anders aus, die KK lehnen das alles ab und dann gehts normal zum SG, bei uns OEGlern gehts dann zum Versorg.amt
Und auch dort kann es passieren, dass man ne Ablehnung bekommt.....
die Wahrhrscheinlichk. dass eine bezahlt wird ist aber größer denn die haben ja ein Interesse daran, dass man "gesundet" damit sie einem den Gds so schnell als möglich wieder geringer einstufen können oder ganz aberkennen können. :rolleyes:
Da haben es die, die keine psychisch. Erkrankungen haben einfacher, wenn ein Finger weg ist bekommt man unbefristet den GdS bei PTBS kann es sein, dass man ja nach 20 Jahren eine Sofortheilung einsetzt und man dann keinen Anspruch mehr auf Rente oder Bezahlung von Therapie hat.
Das VA meinte aber zu mir auch, dass vordergründig die Kassen zuständig sind und wenn die ablehnen, dann muss nicht zwingend das VA einspringen.
Bei mir sieht es derzeit eher gut aus, da der Therapeut den die KK vorgeschlagen hat überhaupt keinen Platz frei hat. :p
Und ich erfuhr sogar, dass die Aussage, die Therap. hätte gegenüb. der KK gesagt, sie hätte einen Platz für mich, so gar nicht stimmt.
Die Therap. sagt sogar, dass die KK überhaupt nicht mit ihr geredet hat... :eek: Da stellt sich für mich die Frage, ob ich den zust. Mitarbeiter bei der KK verklagen soll auf Falschaussage? ;) Denn ich habe schriftlich, dass angeblich ein Kontakt stattgefunden hat....die Thera sagte gegenüber dem VA: Nein!
Nun warte ich darauf, dass die KK einen anderen Therap. aus dem Ärmel zieht und dann sagt ich muss nach XY fahren....
Das werde ich nicht akzeptieren, denn der Therap. den die KK damals empfohlen hat, macht keine Traumatherapie oder traumaadaptierte Therapie.
Diese ist laut 2 unabhängigen Sachverständ. aber notwendig.

Wer übrigens wissen möchte, wie das läuft, dem helfe ich gerne weiter....
Viell. machen wir dazu extra nen Thread denn viele wissen gar nicht, dass sie sehr wohl einen Anspruch auf einen
Therapeuten haben,
wenn 1. der Psychiater eine Therapie für notwendig hält
2. der nicht zugelassene Therapeut einen freien Platz sofort anbieten kann
3. nachgewiesen ist dass ich 4-5 Therapeuten angerufen habe und die alle eine Wartezeit länger als 6 Monate haben....
Ich denke das ist nicht schwer nachzuweisen, ich hatte 50 Leute angerufen und habe über ein Jahr gesucht, bis ich
dann dieses Urteil fand, dass ich nicht suchen muss wie ne Bekloppte, sondern mir ein Platz zusteht....auch ein nicht Kassenzugelassener, wenns denn sein muss...
 
Hallo liebe süsse Gaby,

Ob die Anwältin gut ist, weiss ich nicht. Sie hat auf jeden Fall Widerspruch eingelegt. Sie sagt, es gilt jetzt abzuwarten. Die Versorgungsämter legen meistens Widerspruch ein. Ich finde es ja auch nicht toll, und werde meinen Teil dazu noch schreiben. Habe auch beim Berufsschadensausgleich geschrieben, dass ich nicht mehr gewillt bin, mich weiterhin begutachten zu lassen. Es ist auch sehr belastend. Wenn du meine Anwältin konsultieren möchtest, kann ich dir gerne die Adresse geben. Wenn sie in deiner Nähe ist.

Liebe Grüsse

Sorry, süsse Gaby

Also, mir wurde die Anwältin vom weissen Ring empfohlen.

Was ich wirklich komisch finde ist, dass mein SB-Ausweis 60% GdB hat. Davon 50% GdS unbefristet. Muss ihn erst noch abholen, da ich den alten verloren habe. Und jetzt legt das Versorgungsamt Widerspruch ein. Die haben doch nicht alle Tassen im Schrank. Sorry, das musste jetzt mal raus.:D
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Ich habe eine Frage:
Es gibt doch wegen dem Thema Berufsschadensausgleich den Gedanken, dass man erst alles getan haben muss, damit man auf BSA Anspruch hat, sprich man muss medizinische und berufl. Reha abgeschlossen haben.
Nun ist es bei mir so, dass ich eine berufl reha gar nicht machen kann, weil ich ja noch lange meine medizinsche Reha nicht abgeschlossen habe...sprich Therapie (Psychotherapie)
Kann es möglich sein, dass mir deshalb BSA versagt wird?
Denn leider müssen ja Therap. immer schreiben, dass eine günstige Prognose gegeben wäre, denn ansonsten bekäme man ja keinerlei Zusage zu einer Therapie.
Ich habe mir gerade gedacht, wenn mir der BSA verweigert wird weil ich quasi noch Therapie mache, dann werde ich quasi dafür bestraft, weil ich Therapie mache, damit ich mit meinem Leben irgend. klar komme...
Denn es gibt irgendwo nen Satz dass man alles abgeschlossen haben muss damit man ein Anrecht auf diesen Berufsschadenausgl. hat...
Ich hoffe ihr klärt mich jetzt auf, denn mir macht das Kopfzerbrechen....
 
Hallo,
Bin ein Opfer einer Gewalttat, mir wurde eine MdE von 50% zugesprochen. Ich beziehe einen Berufsschadensausgleich. Besonderes berufliches Betroffensein wurde Rückwirkend anerkannt.. Der Berufsschadensausgleich wurde rückwirkend ab dem Jahr 2001 anerkannt. Weiterhin beziehe ich eine Rente wegen voller Erwerbsmindung.
Wenn man eine volle Erwerbsminderungsrente, auch Zeitrente bezieht, so entfällt die,
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach §1 Opferentschädigungsgesetz-OEG- I.V. mit dem Sozialgesetzbuch IX I.V. mit § 26 Bundesversorgungsgesetz.

Ab 50% GdS bist du ja auch schon Schwerstbeschädigt, man muss aber auch immer auf dem laufenden sein.
Ich habe einiges schon erreicht und der Kampf mit dem Versorgungsamt lohnt sich.

VLG
Elvis64


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Entfällt der Paragra. auch wenn man EM Rente bezieht und eine medizin. Reha also ambulante Psychotherapie macht dann auch?
Denn man bekommt bsa nur wenn berufl. und medizin. Reha abgschlossen ist, oder
Ein SB eines VA meinte bei mir ist medizinsche Reha ja erst dran...und ob ich bsa bekomme hängt von mehreren Faktoren ab..
 
Hallo,
wenn du möchtest Rufe mich einfach mal an.
Tel:06206/5804602

Gruß
Elvis64
 
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