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Opferentschädigung, Berufsschadensausgleich

Hallo, weist du was es heißt, wenn es in dem Bescheid heißt:
PTBS im Sinne der Entstehung? Was heißt im Sinne der Entstehung? :confused:
Und ich möchte nochmal deutlich fragen, wenn ich EM Rente bekomme, steht mir sofort BSA und Ausgleichsrente zu auch wenn ich keine medizin. Reha gemacht habe?
Logisch wäre es denn EM Rente zeigt ja ich bin arbeitsunfähig und mir ist normal keine Umschulung zumutbar....
Ich denke, wenn ich das sicher weis, dann bin ich beruhigter.
Wenn berufl. Betroffensein von einem Gutachter (auch wenn der von mir gesucht wurde) bestätigt wird, dann müsste auch klar sein, dass ich wirklich auch einen wirtschaft. Schaden habe.
Denn es gibt Leute die sagen wenn man sex. MB in Kindheit hatte dann hat man keinen Anspruch auf Berufsschadensausgleich, weil man ja damals noch Kind war und nicht gearbeitet hat.
Und ich habe eben eine Ausbildung nach der Schädigung gemacht, aber wie schon beschrieben war bei mir noch später eine Vergewalt.
und wenn nicht, dann kann man ja aufzeigen, dass
sich PTBS verschlechtern kann mit den Jahren und da bei mir eine spätere Vergewal. anerkannt wurde und ich dann nur noch krank war denke ich mal müsste da kein Problem geben.
Oder wie siehst du das?

Hallo,

Wurde es auch von Gutachtern der Behörde auch so gesehen?

Bisher habe ich weder Zusage für BSa, Ausgleichsrente oder besondere berufl Betroffensein.
Meine Akte ist seit Monaten nicht im Haus und deshalb geht nix voran..
Ich hatte mal am Telefon die Besätigung eines MA dass ich das alles bekomme aber es sehr lange dauern kann....
Ich habe nicht mal ne Aufforderung dass ich meinen Lebenslauf beschreiben muss etc...Das weis ich, dass man das tun muss.
Bisher gibt es ein Schreiben fürs Versoamt, dass mir nix zumutbar ist und wurde auch sehr ausführlich begründet weil ja auch viele Tests durchgeführt wurden.
Was noch ein Thema wäre ist dass eine Begleiterkrankung nicht anerkannt wurde und deshalb bin ich eh im Widerspruch mit denen und auch zur Überprüfung wegen der 50 gds ob die nicht zu niedrig sind.
Am Telefon hat der MA etwas sauer reagiert weil er meinte den BSA würde ich auch ohne Widerspruch bekommen, bisher hat nur die Hauptfürsorgestelle diese Auskunft gegeben, dass man bei einer zeitlich befrist. EM Rente keinen BSA bekommt.
Nachdem ich nun von dir den Paragraf. gesehen habe stimmt das so wohl nicht..

Hallo Ingeborg!
Danke dir für deine Mühe aber sorry ich verstehe leider
dieses Amtsdeutsch nicht.
Was heißt das denn genau?
Da ich bereits ein Jahr vorher Rente beantragt habe die mir dann sofort abgelehnt wurde und ich keine Kraft hatte nen Widerspruch zu schreiben habe ich dann eben 1 Jahr später wieder die gleiche Rente beantragt und ging komischerweise sofort durch. Ich war etwas platt...
Deshalb meine Frage wegen dieser 7 Monate Wartezeit....
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Gaby,

was ich Dir sagen wollte, ist, daß Deine Wartezeit bereits erfüllt war, bevor Du irgendwelche Anträge auf Berentung gestellt hattest: ...Beginn 7. Monat nach Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigeit.

Teile dies doch einmal der Deutschen Rentenversicherung mit, die wissen das ganz genau. § 101 SGB VI war zu berücksichtigen, da man dort Deine Vorgeschichte kannte und den Beginn der Minderung Deiner Erwerbsfähigkeit! Und da man sich dort sicherlich unwissend oder Deinem Anliegen gegenüber etwas wuschig verhalten wird, verlange gleichzeitig die Rücknahme des rechtswidrigen und nicht begünstigenden Verwaltungsaktes/Bescheides (der mit der rechtswidrigen Wartezeit) nach § 44 SGB X.

Hier die Bestimmungen:

§ 44 Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes

(1) Soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig erweist, und soweit deshalb Sozialleistungen zu Unrecht nicht erbracht oder Beiträge zu Unrecht erhoben worden sind, ist der Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen. Dies gilt nicht, wenn der Verwaltungsakt auf Angaben beruht, die der Betroffene vorsätzlich in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat.

(2) Im Übrigen ist ein rechtswidriger nicht begünstigender Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft zurückzunehmen. Er kann auch für die Vergangenheit zurückgenommen werden.

(3) Über die Rücknahme entscheidet nach Unanfechtbarkeit des Verwaltungsaktes die zuständige Behörde; dies gilt auch dann, wenn der zurückzunehmende Verwaltungsakt von einer anderen Behörde erlassen worden ist.

(4) Ist ein Verwaltungsakt mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen worden, werden Sozialleistungen nach den Vorschriften der besonderen Teile dieses Gesetzbuches längstens für einen Zeitraum bis zu vier Jahren vor der Rücknahme erbracht. Dabei wird der Zeitpunkt der Rücknahme von Beginn des Jahres an gerechnet, in dem der Verwaltungsakt zurückgenommen wird. Erfolgt die Rücknahme auf Antrag, tritt bei der Berechnung des Zeitraumes, für den rückwirkend Leistungen zu erbringen sind, anstelle der Rücknahme der Antrag.

Stelle den Antrag auf Rücknahme noch in diesem Jahr - schriftlich!

Muß jetzt noch Geschenke einpacken, werde mich aber noch mit Deinem OEG-Problem beschäftigen!


Grüße von
Ingeborg!
 
Berufsschadensausgleich

Erst einmal ein liebes Hallo an alle. Ich bitte zu entschuldigen, wenn ich evtl. noch Fehler mache hier, muss mich erst einmal zurechtfinden.

Ich bin seit 2008 voll erwerbsgemindert.
ich bekomme eine kleine Grundrente
GdS ist 50% GdB insgesamt 60%. Musste beim Versorgunsamt auch erst Widerspruch einlegen. Zuerst wurde 30% Gds anerkannt.
Meine 1. Frage wäre? Erhöht sich nun die Grundrente?
Dann habe ich Berufsschadensausgleich beantragt und ich weiss noch gar nicht, was auf mich zukommt? Was ich auch nicht verstehe ist diese Ausgleichsrente oder besser gefragt.
Was passiert mit meiner Rente von DRV Bund? Wird die gestrichen und ich bekomme eine andere Rente?
Ausserdem habe ich jetzt mal Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beantragt.
Obwohl ich meine EU-Rente behalten könnte. Habe schon das Formular von der Rentenstelle bekommen, um die Verlängerung zu beantragen.
Eigentlich kapiere ich im Moment nur Bahnhof. Wenn Ihr mir etwas weiterhelfen könntet, wäre ich sehr dankbar
Mit einem freundlichen Gruss
 
Hallo,

die Grundrente ist abhängig v. GdS u. nur GdS zählt. Egal wieviel GdB ist.

Grundrente f. Beschädigte - §31 BVG
http://www.gesetze-im-internet.de/bvg/__31.html

Augsgleichsrente f. Schwerbeschädigte ohne Angehörige - §32 BVG
http://www.global-help.de/ueberblick-ser-20080107/153.shtml

Ausgleichsrente
Die Ausgleichsrente (§ 32 BVG) wird nur an Schwerbeschädigte (GdS mindestens 50 v. H.) gewährt. Sie dient der Sicherstellung des Lebensunterhalts und kommt erst in Betracht, wenn das sonst verfügbare Einkommen nicht ausreichend ist. Empfänger einer Pflegezulage erhalten einkommensunabhängig wenigstens die Hälfte der vollen Ausgleichsrente, Empfänger einer Pflegezulage von mindestens Stufe III die volle Ausgleichsrente. Nach dem Grundsatz "Rehabilitation vor Rente" kommt eine Ausgleichsrente erst dann in Betracht, wenn eine Maßnahme der medizinischen und beruflichen Rehabilitation nicht mehr zumutbar und erfolgversprechend ist (§29 BVG).

Ausgleichsrente bei GdS v. 50 u. 60 = Euro 396

Ich kann dir ein sehr informatives Buch ans Herz legen, da steht alles genauestens drin, mit Tabellen zu allen Fragen rund um´s OEG, BSA, usw.

KB-Helfer 2010, Ratgeber z. Behindertenrecht u. sozial. Entschäd.recht (Ernst - Morr)


Gruß
Marcela
 
Zuletzt bearbeitet:
Stelle den Antrag auf Rücknahme noch in diesem Jahr - schriftlich!

Muß jetzt noch Geschenke einpacken, werde mich aber noch mit Deinem OEG-Problem beschäftigen!


Grüße von
Ingeborg!

Hi Ingeborg,
habe ich noch gemacht und das Schreiben wurde per Einschreiben dorthin gesandt, also war am 30.12. locker aufm Tisch.
Und ja, ich freue mich, wenn du noch mehr schreibst über mein OEG Problem. Du scheinst dich auch gut auszukennen!
Mein derzeitiger Stand: Habe beim Hauptfürsorgestelle die Haushaltsh. beantragt, da meine Therap..die auch Gutachten verfasst, eben das auch befürwortet, dass die Kosten meiner Kraft übernommen werden.
Ich denke dass Thema sein wird zu beweisen, dass sie alleine wegen PTBS da ist und mir hilft. Denn ich habe auch Knieathrose und das ist ja denke ich mal ein schädigungsunabhängige Erkrankung.
Bis heute weis ich nicht mal ob ich BSA Ausgleichsrente und dieses berufl. Betroffensein bekomme. Ich habe nicht mal nen Fragebogen von der OEG bekommen zum ausfüllen, welchen berufl. Weg ich ging.
Lediglich meinte der SB ich soll die Unterlagen der Hauptfürsorgestelle schreiben, dass die Unterlagen weitergegeben werden sollten, damit er sie einsehen kann.
Es dauert ja alles sehr lange, wenn ich bedenke ich habe Widerspruch eingelegt im 08/2010 und normal muss man ja innerhalb 2 Monaten die schriftl. Begründung nachreichen, nur die Aufforderung das aktuelle Gutachten d. VA uns zuzusenden, ist keiner nachgekommen, ergo konnte der VDK gar nix schreiben und die Zeit verstreicht einfach so.
So etwas habe ich noch nie erlebt, das letzte Mal beim Widerspruch wurde sofort drauf reagiert und das damalige Gutachten/alle Unterlagen zur Einsicht versandt.
Meine Akte lag ewig lange irgendwo in D wegen Regressansprüche und so....und das Gericht hat die wohl lange nicht rausgerückt....
 
Hallo Gaby,

Zitat: ...beweisen, dass sie alleine wegen PTBS da ist und mir hilft...

Wurdest Du schon in dieser Sache von der bearbeitenden Verwaltung befragt? Die wollen nämlich wirklich den Beweis, und hierzu gehören neben dem oder den Gutachten auch Befragungen durch Mitarbeiter/Sachbearbeiter der Behörde, die über Deinen Antrag nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) entscheiden werden.

Wenn Du 'eingeladen' wirst, dann nimm eine Begleitung mit - unbedingt! und erstellt danach gemeinsam ein Gedächtnisprotokoll in Bezug auf Fragen und Antworten.


Zitat: ...und dieses berufl. Betroffensein bekomme...

Falls Du nach dem OEG auch berufl. betroffen bist, teile das der Verwaltung sofort im Erstantrag mit oder jetzt, nachdem Du davon erfahren hast. Dann bekommst Du eigentlich viele entsprechende Fragebögen zugeschickt.

Verlange diese Unterlagen: Möglicherweise hat man Dich vergessen..., und ein bißchen lästig sein kann nicht schaden! Wenn nix kommt, kann man diesen Antrag auch schon 'mal in Kurzform schriftlich einreichen, also auf berufliches Betroffensein im Zusammenhang mit dem OEG hinweisen!


Zitat: ...Aufforderung das aktuelle Gutachten d. VA uns zuzusenden...

Gönn' Dir doch auch hier eine Akteneinsicht nach § 25 SGB X. Du kannst die Akte des Versorgungsamtes (VA) an Deine Stadt-/Gemeindeverwaltung oder zum VdK senden lassen und sie Dir dort ansehen und fotokopieren. Da müßte sich auch das Gutachten finden lassen. Dann hast Du doch alles! Wende Dich schriftlich in freier Form an das VA, beziehe Dich auf Dein Recht nach dem SGB (s.o.) und fordere sie auf, Deine Akte in der beschriebenen Form zur Verfügung zu stellen.


Wie ist der Verlauf Deiner Angelegenheit bis jetzt und was soll noch erreicht werden?
Kenne mich tatsächlich durch einige Verfahren nach dem OEG in den vergangenen 10 Jahren einigermaßen aus! Leider, ist meistens ein Elend wegen der langanhaltenden Folgen!

Und die Verwaltungen sind bis jetzt oft sehr unkooperativ - zeigen wir's ihnen!


Grüße von
Ingeborg!
 
Hi Ingeborg,
danke für deine Infos.
Also, bisher kam da nix.
Ich habe ein Gutachten ein aktuelles und privat von mir in Auftrag gegeben, wobei ich meine 50 GdS also Grundrente bekomme, die habe ich mir in den letzten 3 Jahren "erstritten"
Erst wurd ja meine Anerkennung als Opfer ganz abgelehnt, dann 30 und dann 50 GdS.
Nun steht im neuen Gutachten von mir, dass ich keiner Borderline habe ergo kann meine Berufsaufgabe nicht davon gekommen sein! ;)
Ich habe ein Schreiben des Gutachters, dass ich wirtschaftlichen Schaden erlitten habe und das muss vorhanden sein, damit man eben überhaupt bsa und das andere alles beantragen kann.
Das komische ist ja, dass der MA mir schon vor einem Jahr am Telefon sagte dass mir bsa und alles andere zusteht und dann schrieb er auf einmal, dass ich erst meine berufl. Umschulung fertig machen soll damit ich bsa erhalten kann.
Ich habe aber überhaupt keine Umschulung gemacht.
Und ich habe dann eben einen Widerspruch auf den Bescheid gemacht.
Und auch um Überprüfung der 50 Gds denn einigen erscheint, dass die zu niedrig sind und eben nur PTBS als Folgeschaden anerkannt wurde.
Ich jedoch noch andere Erkrankungen habe die eindeutig laut neuem Gutachten auch Schädigungsbedingt sind.
Ich habe nat. auch andere Erkrankungen die wohl keine Folgen sind.
Aber wie gesagt, derer die ich wegen Schädigung haben sind viel mehr...
Jetzt hab ich vergessen, ob du noch etwas an mich gefragt hast... :rolleyes:
Kannst mich gerne was fragen, wenn du noch Infos hättest.
 
Zitat: ...beweisen, dass sie alleine wegen PTBS da ist und mir hilft...
Wurdest Du schon in dieser Sache von der bearbeitenden Verwaltung befragt?
Nö, ausser dieser Antrag der nannte sich Hilfen nach Kriegsopferfürsorge oder so....

Zitat: ...und dieses berufl. Betroffensein bekomme...
Falls Du nach dem OEG auch berufl. betroffen bist, teile das der Verwaltung

Ist bereits schon lange passiert!
Aber eben bei meinem OEG Berater/Sachbearbeiter, denn die Hauptfürsorgestelle hat nur mit Hilfen f. den Haushalt etc...zu tun....

Verlange diese Unterlagen: Möglicherweise hat man Dich vergessen..., und ein bißchen lästig sein kann nicht schaden! Wenn nix kommt, kann man diesen Antrag auch schon 'mal in Kurzform schriftlich einreichen, also auf berufliches Betroffensein im Zusammenhang mit dem OEG hinweisen!

Ist alles schon sehr lange passiert.
Es ist ja eben auch ein Widerspruch im Raum, wo aber nix voran geht....
und der wird vom VDK unterstützt.
Aber die haben weder bis heute ne Akteneinsicht und damit können sie den Widerspruch net begründen.

Und das mit dem berufl Betroffensein habe ich extra noch mal beantragt, wie auch Ausgleichsrente und BSA und eben auch Hilfe zum Haushalt und ich habe beantragt, dass mein Sohn entschädigt wird, weil er im Heim leben mus, wegen mir.....aber da meint das Jugendamt er lebt wegen seines Bedarfs und net wegen mir.....aber bisher sagten die Gerichtsurteile leider was anderes... :(
Und ich überlege zu klagen auf mein Recht auf Familie denn ich wurde geschädigt und mein Kind darf nicht bei mir leben....
Die Einrichtung sagt, er kann nach Hause aber da das Jugendamt mir die Erziehung nicht zutraut ist wohl auch die Hauptfürsorgestelle dafür zuständig mir die Hilfen zukommen zu lassen, weil er ja Angehöriger einer Geschädigten ist!
 
Hallo Gaby,

da Du vom Vdk vertreten wirst, sollte der dortige Rechtsberater wissen, wie er eine Akteneinsicht durchsetzt.

Antrag incl. Erwähnung 'Kriegsopferfürsorge' ist ok. Da die Bereiche 'Opferentschädigung' und Kriegsopferfürsorge (und viele andere Fachgebiete) Aufgaben des Versorgungsamtes sind und auch gemeinsam im Sozialgesetzbuch 8 (SGB VIII) geregelt sind, sollte Dich das nicht verwirren. Auf manchen Formularen steht eben der gesamte Aufgabenkreis, zu dem ein Antrag ausgefüllt werden soll/kann.

Da alle Anträge (hoffentlich) rechtzeitig gestellt wurden, sollte Dein Rechtsberater nun einmal schauen, ob es Zeit für eine Untätigkeitsklage ist - weil, wie Du schreibst, nix weitergeht! Irgendwie will ein Antragsteller wissen, wie es um seine Angelegenheiten steht. Und ein Widerspruchs- oder Klageverfahren sollte ausreichend begründet werden können.

Aus meiner Erfahrung kann ich Dir schreiben, daß Antragsverfahren nach dem Opferentschädigungsgesetz zu lange dauern. Nicht, daß andere Anträge nach dem SGB zügiger bearbeitet werden, aber, ein OEG-Antrag ist besonders belastend, weil der alte Mist immer und immer wieder aufgewärmt wird und damit kein Verarbeiten möglich ist.

Also, halte durch und sprich mit dem VdK darüber, was getan werden kann!

(Magst Du mir schreiben, was der Grund für Deine Borderlinestörung ist? Evtl. privat, damit ich mir Deinen OEG-Verfahrenshintergrund besser vorstellen kann?)

Grüße von
Ingeborg!
 
Hallo,
ich hab nur eine Antrag auf Opferentschädigung gestellt, reicht das oder welche Anträge soll oder kann ich stellen.

Oder wie läuft das genau.

Bin seid 2002 als Opfer anerkannt ,aber unter 25 % und die BG ist seid 2009 wieder Kostenträger nach Verschlimmerung.
Danke Teufelchen
 
Hallo teufelchen1962,

hierzu -Zitat-: ...ich hab nur eine Antrag auf Opferentschädigung gestellt, reicht das oder welche Anträge soll oder kann ich stellen...

kann ich noch nicht viel schreiben, da Deine Angaben recht dürftig sind.

Wie ist denn der Stand des Verfahrens? Wann hast Du den Antrag gestellt? Normalerweise (?) teilt Dir die Verwaltung mit, wie es weitergeht. Hast Du einen Rechtsbeistand?

Da Du bereits als Opfer anerkannt bist, gehe ich davon aus, daß eine Verschlimmerung eingetreten ist, die auf die OEG-Anerkennung angerechnet werden soll. Gibt es entsprechende Gutachten oder Stellungnahmen Deiner Ärzte?

Schreibe 'mal ein bißchen mehr, damit hier ausführlicher geantwortet werden kann!


Grüße von
Ingeborg!
 
Hallo,

dann fange ich mal an.

der Unfall ist 1999 gewesen, 2002 in der Reha wurde er Antrag VA gestellt ( vor hatte ich nichts gewusst und dachte es läuft über dem Weißen ring da ich ein Opferanwalt hatte, aber der hatte nur Akteneinsicht gefordert und mehr nicht)

Wusste es aber auch nicht besser.

2002 wurde ich dann als Opfer anerkannt, aber unter 20 %.

zwischen 1999-2002 habe ich Bg.rente erhalten die zum Schluss noch 10% war.

2009 trat eine Verschlimmerung ein und ich bekam vom Weißen Ring einen neuen Anwalt.
Und der hat beantragt das das Urteil von 2002 aufgehoben wird, weil die Beruflichebetroffenheit nicht berücksichtig wurde.

Vom VG habe ich vorher 30% gehabt und ab 2009 50%

Warte nur auf ein Gutachtertermin, und auf dieses Ergebniss wartet die BG und OEG und dann entschieden werden.

eine Umschulung bekomme ich nicht, erhalte jetzt ALG 1 und eine Integrationsmaßnahme von 6 Wochen.

VG ist eingestellt worden ,weil mit einer Wiederherstellung nicht zu rechnen ist.

DRV hat die Teilhabe auch abgelehnt und den Antrag als Rentenantrag umgedeutet.

Ich habe du kannst damit etwas mehr anfangen
LG Teufelchen
 
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