Hallo,
nach längerer Abwesenheit melde ich mich nun in der Hoffnung, in Zukunft wieder mehr schreiben zu können. Ich habe eine schwere Zeit hinter mir und meine Existenz stand auf der Kippe. Aber mit verschiedenen Ärzten und Medikamenten habe ich es geschafft! Auch hatte ich noch einen Arbeitsunfall, über den ich auch berichten werde.
Nun mal wieder zu meinem BK-2108-Verfahren. Nachdem ich in 1. Instanz vor dem SG Köln verloren hatte, habe ich mich intensiv mit der Urteilsbegründung befasst. Ich glaube, ich habe sie mittlerweile über 100 mal durchgelesen. Und immer wieder fand ich Punkte, die angreifbar sind. Meinem Anwalt, der sich zu wenig um meine Sache gekümmert hatte, habe ich das Mandat entzogen, bzw. für das Verfahren vor dem LSG NRW nicht erteilt. Die Berufung habe ich selbst eingelegt und nach Fristverlängerung die Begründung dem Gericht zugesandt. Einem neuen Anwalt, den ich mittlerweile kurz hatte, habe ich des Mandat auch wieder entzogen, weil seine Honorarforderung verdeckt und unkorrekt war. Mittlerweile befasst sich die Anwaltskammer Düsseldorf mit dem Herrn. Ich werde später mal darüber schreiben.
Am 15.02.08 habe ich darüber geschrieben, dass ich erst gegen den Sachverständigen der BG BAU vorgehen wollte, aber auf Anraten eines mir bekannten Richters vom Arbeitsgericht lieber darauf verzichten sollte. Mittlerweile habe ich meine Meinung wieder geändert. Und das mit gutem Grund!
Zu den gravierensten angreifbaren Punkten in der Urteilsbegründung gehört u.a. die Belastungsbewertung des Sachverständigen der BG und die Vernachlässigung des BSG-Urteils vom 30.10.2007 in einem entscheidendem Punkt durch den Richter.
Aber erst mal zum Sachverständigen. Dieser hat entgegen besseren Wissens die Sackkarrentransporte, insbesondere das Anheben und Absetzen derselben, mit Absicht zu gering bewertet. Bei richtiger Bewertung hätte ich die erforderliche Belastungsdosis erreicht. Das Anheben und Absetzten der Sackkarre mit Grabsteinen ergibt eine sehr hohe Belastungsdosis. In einer Dokumentation der belastenden Arbeiten beim Versetzen einer Grabmalanlage muß die Sackkarre von Werkstatt bis dass er auf dem Grab steht, mit dem Stein mindestens 7 mal angehoben und abgesetzt werden. Dies ist beweisbar und dies weiß auch der Sachverständige. Trotzdem hat er für diese Tätigkeit nur 1 mal Sackkarre Anheben und Absetzen in seiner Berechnung. Da meine Petition immer noch läuft, habe ich erst mal an den Petitionsausschuss und an das Bundesversicherungsamt darüber geschrieben.
Ein Absatz daraus: Ich unterstelle dem Sachverständigen der BG BAU entweder von der Materie überhaupt nichts zu verstehen, oder viel mehr im Auftrag der BG Bau wider besseren Wissens bewußt falsch bewertet zu haben! Und dazu stehe ich auch! Und wenn die BG Bau weiterhin zu diesen Bewertungen steht oder nochmal derart absurde Bewertungen in das Verfahren einbringt, werde ich rechtliche Schritte gegen die zuständigen Personen einleiten. Wäre das nach entsprechenden Ermittlungen nicht auch Ihre Aufgabe gewesen?
Wenn die BG darauf nicht reagiert, werde ich diese Behauptung direkt an die BG BAU richten. Und Die können sich das doch nicht gefallen lassen! Und wenn nicht reagiert wird, geht ein entsprechendes Schreiben an das Gericht.
Nun zum Richter. Ich hatte viele Tagesbelastungs-Bewertungen von 4.900 Nh, die in der Bewertung nicht enthalten waren, weil vor dem BSG-Urteil 5.500 Nh erforderlich waren. Aber zum Zeitpunkt meiner Verhandlung hätte der Richter diese berücksichtigen müssen. Und auch das hätte wieder gereicht! Die Verhandlung hat bestätigt, dass die Richter in der 1. Instanz oft wenig vorbereitet sind und den Fall einfach schnell vom Tisch haben wollen. Auch hätte er ohne weitere Ermittlungen (wegen dem BSG-Urteil) gar kein Urteil fällen dürfen.
Dies sollte, damit der Beitrag nicht zu lange wird, vorerst eine kleine Übersicht über das bisher Geschehene sein. Ich will gerne Fragen beantworten, bzw. werde in weiteren Beiträgen noch auf weitere Punkte meines Verfahrens eingehen.
Viele Grüße von
IngLag