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Mein BK 2108-Verfahren

Hallo IngLag,

auch von mir ganz herzlichen Glückwunsch zu diesem Erfolg.

Du hast sehr viel Engagement und Kraft inverstriert und es hat sich gelohnt.

Danke, dass Du Deinen Erfolg im Forum mitteilst, das gibt vielen Betroffenen neue Kraft und neuen Mut.


Liebe Grüsse

Petra
 
Hallo InLag,

wie heisst es so schön: lieber der Spatz in der Hand...

Herzlichen Glückwunsch von Cateye!
 
Hi IngLag,

egal wie die Deine Entscheidung ausfallen wird, es wäre sehr nett, wenn Du uns Deine Begründungen hier einstellen würdest.
Damit auch andere etwas davon haben.
 
Hallo,

ich war ein paar Stunden unterwegs und und bedanke mich nun für die positiven Reaktionen.

Selbstverständlich stelle ich noch ein paar Bedingungen, bzw. will versuchen, noch etwas herauszuholen.

@ oerni

meine Berufungsbegründung war genauso lang wie die Urteilsbegründung, nämlich 9 Seiten. Ich komme aber bei gegebener Zeit noch darauf zurück.

Ich habe noch 3 Verfahren gegen die BG am Laufen, wobei sich eines davon auch mit erledigt haben dürfte. 2 weitere Verfahren haben mit meiner rechten Schulter zu tun. (2 verschiedene Unfälle?) Darüber später mehr.

Grüße von
IngLag
 
Hallo IngLag,

auch von mir herzlichen Glückwunsch zu diesem Erfolg. Deine Geschichte zeigt auch, dass man nicht unbedingt Jurist sein muss, um ein Verfahren zu gewinnen, sondern die Logik ein wichtiges Element in den Verfahren ist!

Jetzt feier du erstmal schön, aber ich würde mich schon freuen, wenn du zu gegebener Zeit vertiefende Begründungen in das Forum einstellst. Damit wäre sicherlich auch vielen anderen Betroffenen geholfen bzw. könnte ihnen mögliche Wege aufzeigen.

Gruß
Joker

P.S. Und jetzt in diesem Stadium ein gewisses Pokern bitte nicht vergessen ;)
 
hallo, seenixe

warum soll inglag auf 25% spekulieren.
ich denke es geht immer nur in 10-er schritten?
wenn er sich schon in dieses abenteuer stürzt, sollte er erst sehen, was maximal für diese bk gegeben wird und dann wirklich alles rausholen, wenn er die kraft dazu noch hat.

mfg
pussi
 
Hallo IngLag,
zunächst auch meine Glückwünsche zum erkämpften Teilerfolg.
Die zur Disposition gestellte Frage nach der weiteren Vorgehensweise gegen den offensichtlich korrupten bzw. parteiischen bzw. kriminellen
Sachverständigen ist aufgrund der bestehenden Rechts- bzw. Beweislage
relativ unkompliziert.
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung haftet nämlich jeder Sachver-
ständige für das von ihm erstellte Gutachten.
Nun ist im dargestellten Falle die Fehlerhaftigkeit des Gutachtens offen-
sichtlich nicht durch einfache oder grobe Fahrlässigkeit verursacht worden, sondern vielmehr durch V o r s a t z , also mittels Betrugs-
handlungen.
Nehmen wir nun noch die BG mit in die Relevanz, so haben wir plötzlich
mehrere Straftatbestände, wie u.a.
Bildung einer kriminellen Vereinigung (zw. BG und Gutachter) , Untreue (BG
bezahlt GA-Honorar für angestiftetes Falschgutachten) , Prozeßbetrug ,
arglistige Täuschung etc.
Nach diesem Status befindet sich die BG tatsächlich nicht mehr in ihrer
gewohnten Position der Stärke, so daß sie das anhängende gerichtliche
Verfahren ad hoc abbrechen und quasi einen Pseudo-Vergleich anstreben
mußte, denn aufgrund der zusammengebrochen BG-Strategie befindet
sich nunmehr IngLag in der Position der Stärke.
Wie beim Schachspiel, IngLag ist am Zuge und hat nun auch noch Wahl-
züge.
Weil aber die Initiierung eines Strafverfahrens (gegen den Gutachter oder/
und die BG) erheblichen Zeitverzug bedeutet, würde ich mich unter der
Prämisse der strafrechtlichen Verfolgung auf einen Vergleich mit der BG
einlassen, aber nur unter der Bedingung der unwiderruflichen Bescheidung
des höchstmöglich erreichbar üblichen Prozentsatzes.
Und sollte die größenwahnsinnige BG nicht vergleichsbereit sein, so würde
ich strafrechtlich erst einmal gegen den Gutachter vorgehen und nach
Vorlage des (Schuld-) Urteils den relevanten Schadenersatz auf zivilrecht-
lichem Wege geltend machen. Die im relevanten Strafverfahren geklärte
Schuldfrage kann im nächsten Zuge dann gegen die BG verwertet werden.
Und sollte der kriminelle Gutachter nicht in die Kategorie der skupel- und
gewissenlosen Konsorten fallen, so dürfte er wohl wie ein Vöglein singen.

Bitte nicht vergessen, daß die vom Pseudo-Gutachter verursachten und
sicherlich beim Hausarzt dokumentierten psychischen Belastungsstörungen
in Form von nennenswertem Schmerzensgeld zum Schadenersatz gehört.

Mit besten Grüßen

Donqui
 
Hallo,

ich habe jetzt eine Nacht darüber geschlafen und werde mich mich heute daran machen, die noch erforderliche Unterlassungserklärung zu schreiben. Dabei auch meine Bedingungen stellen.

Es gibt kaum Urteile, wo bei einer BK 2108 mehr als 20 % MdE zugestanden wurde. Deshalb werde ich es auch dabei belassen. Wichtig ist erst mal, überhaupt die BK mit 20 % anerkannt zu kriegen. Wie Cateye schon schrieb: „Lieber den Spatz in der Hand.....“ Es kann daraus ja noch eine Taube werden!

Ich habe davon noch keine Ahnung, stelle mir aber vor, dass dieses Angebot, das an das LSG ging, kein Vergleich ist. Ich denke mir, dass die BG dabei an mich herantreten hätte müssen um mir ein Vergleichsangebot zu machen.

Wie dem auch sei, will ich auf alle Fälle die Anwaltskosten aus der 1. Instanz vor dem SG Köln erstattet bekommen, weil diese bei einem gerechten Urteil damals bereits die Beklagte hätte übernehmen müssen. Außerdem muß ich prüfen, ob ich noch Verletztengeld geltend machen kann.

Ich will es auch nicht übertreiben, denn die weiteren noch anhängigen Verfahren werden mich noch genügend Kraft kosten. Einen neuen Kriegsschauplatz in dieser Sache will ich mir vorerst nicht antun. Dafür brauche ich noch zuviel Informationen.

Stichwort Kraft: Dieses Verfahren hat mich sehr viel Kraft und Nerven gekostet, weswegen ich seit längerer Zeit bei einem Facharzt in Behandlung bin. Davon aber dann in einem eigenen Tread.

Grüße von
IngLag
 
Hallo Inglag!

Verstehen kann ich Dich,
dass Du so handelst und froh über den Ausgang
bist-nur rein theoretisch, wenn man sich Dein Urteil,
bzW das Verlangen nach einer Unterlassungserklärung anschaut,
wäre vielleicht wirklich noch etwas drin.

Noch etwas-wäre es nicht besser, wenn Du, Deine Unterlassungserklärung
von der Übernahme Deiner Anwaltskosten und der Zahlung Deines
Verletztengeldes abhängig machst?

Denn warum sollten sie Dir das zahlen,
wenn Du Deinen "Joker" aus der Hand gibst und sie von Dir haben was sie wollen?

Bestimmt haben Sie Dir dieses Angebot nicht gemacht,
weil sie Dich persönlich mögen oder "Deine Leistung" schätzen.

Schau Dir den Beitrag von Donqui an.
Sie werden "Angst " haben, dass Du noch weitergehen könntest.

Gruss
maja
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Inglag,
es ist schon ein Vergleich, der geschlossen wird. Es wird kein Urteil existieren und keiner kann sich darauf berufen. Da Du vor dem LSG bist, macht die BG ihr angebot über das Gericht und nicht direkt an Dich. Du mußt jetzt ebenfalls Deine Forderungen, die die BG erfüllen soll, an das Gericht formulieren. Das Gericht leitet dieses dann an die BG weiter. Bei Verletztengeld solltest Du überlegen, ab wann Dir die Verletztenrente bezahlt werden sollte. Anwaltskosten und auch die Aufwendungen für dieses Verfahren ( Kopien, Porto usw.) solltest Du ebenfalls jetzt genau beziffern und mit einreichen.


@ Pussi
Veränderungen an der Bemessung einer MdE erfolgen nur wenn eine Veränderung zum negativen oder positiven um 10% erfolgt ist. Eine MdE kann jederzeit 25, 35, 35, 55 usw. Prozent als Ausgangswert bekommen. In der gesetzlichen Unfallversicherung ist die Bemessung in 5% -Schitten möglich und wird auch so durchgeführt. Meine vorläufige MdE betrug 30% nach Widerspruch wurde diese auf 35% erhöht. Solche Änderungen im Rahmen eines Widerspruchs können zum Beispiel also auch um 5% erfolgen. Aber wenn jetzt die Rente reduziert werden soll, dann würde dies nur erfolgen, wenn eine Verbesserung um 10% nachgewiesen ist. Genauso aber auch bei Verschlimmerung. Deshalb ist es die einzige Chance für Inglag auf 25 % zu kommen. Zukünftig dann nur noch in 10 % Schritten und dies ist sehr viel schwieriger.

Gruß von der Seenixe
 
.....
Es gibt kaum Urteile, wo bei einer BK 2108 mehr als 20 % MdE zugestanden wurde. Deshalb werde ich es auch dabei belassen. Wichtig ist erst mal, überhaupt die BK mit 20 % anerkannt zu kriegen. Wie Cateye schon schrieb: „Lieber den Spatz in der Hand.....“ Es kann daraus ja noch eine Taube werden!........

Hallo Inglag
erst einmal herzlichen Glückwunsch. Ich würde nach so einem Angebot alles machen, außer einem Vergleich in Form einer Unterlassungserklärung zustimmen. Meinst du die BG hat was zu verschenken? Die machen dir doch dieses Angebot nur weil:
Es kein Urteil gibt soll auf das sich andere Betroffene berufen könnten und/oder mehr als 20% drin sind wenn die Sache gerichtlich geklärt wird.
Sei jetzt nicht blöde, sondern überlege dir alle Schritte gründlich bei ein paar Weißbier!
Gruß

Micha
 
Hallo maja, micha und Seenixe,

das mit den 25 % ist tatsächlich überlegenswert!

Die Unterlassungserklärung wird mir nicht erspart bleiben. Dass ich keine als schwere Lasten bezeichnete Gewichte mehr heben und tragen darf, ist ja auch eine gesetzliche Vorgabe.

An Verletztengeld habe ich kaum noch was zu erwarten, da ich 18 Monate Krankengeld in etwa der Höhe des Verletztengeldes erhalten habe. 1,00 DM Unterschied beim Tagessatz. Ich war zum Zeitpunkt der Verdachtsmeldung in der höchsten Beitragsstufe versichert. Die Rente soll ab Einstellung des Krankengeldes wirksam werden.

Sicherlich werde ich mir über das Wochenende noch meine Gedanken machen und meine Zustimmung zu diesem Vergleich von den geforderten "Zugaben" abhängig machen.

Je mehr ich überlege, muß ich euch Dreien eigentlich Recht geben.

Weitere Vorschläge?


Grüße von
IngLag
 
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