Hallo Natascha,
dem Petitionsausschuss wie auch dem BVA liegt die Urteilsbegründung sowie die Berufungsbegründung vor. In der Berufungsbegründung habe ich auf die falschen Berechnung ausführlich hingewiesen und die Ursache dafür nur vorsichtig angedeutet, da Richter auf zu massive Vorwürfe schon mal ungehalten reagieren.
Das Schreiben an den Petitionsausschuss kommt erst mal nicht vor Gericht, weil die sich nicht in das laufende Verfahren einmischen. Ich will, daß die BG auf meine Vorwürfe reagiert. Dann gibt es einen 2. Kriegsschauplatz, worauf ich mich schon freue und wo dann Einiges geklärt werden kann, was mir dann hoffentlich vor Gericht hilft.
Grüße von
IngLag
dem Petitionsausschuss wie auch dem BVA liegt die Urteilsbegründung sowie die Berufungsbegründung vor. In der Berufungsbegründung habe ich auf die falschen Berechnung ausführlich hingewiesen und die Ursache dafür nur vorsichtig angedeutet, da Richter auf zu massive Vorwürfe schon mal ungehalten reagieren.
Das Schreiben an den Petitionsausschuss kommt erst mal nicht vor Gericht, weil die sich nicht in das laufende Verfahren einmischen. Ich will, daß die BG auf meine Vorwürfe reagiert. Dann gibt es einen 2. Kriegsschauplatz, worauf ich mich schon freue und wo dann Einiges geklärt werden kann, was mir dann hoffentlich vor Gericht hilft.
Grüße von
IngLag