Grüß Dich, Actionhill!
Ich bemühe mich zuerst um das Thema "Mitverschulden"
wegen der Ladungssicherung:
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Ein Mitverschuldne bekommt man dann, wenn sich nicht selbst unvorsichtig verhalten hat - also sich so verhält, wie es ein vorsichtiger Mensch tut.
Da gib es einen Weg, an den selen gedacht wird. Nämlich: Die Betriebsanleitung des Autos. Was steht dort zum Thema "Ladungssicherung"?
02
Das Experiment, vonm dem Rekaobär sprach, ist interessant. Aber weist denn die Betriebsanleitung auf diese Methode der Ladungssicherung hin? Da mußt Du nachsehen.
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Meines Erachtens ist der Schachzug "Ladungssicherung durch Einstecken der Sicherheitsgurte" in der Allgemeinheit so wenig bekannt, dass man Dir keinen Vorwurf machen kannst, wenn Du das nicht gemacht hast.
Tipp: Ruf doch mal beim ADAC an. Hat man dort jemals in der "motorwelt" über Ladungssicherung egschribeen, hat man dort diesen Tipp veröffentlicht? Wenn nein: WIeder ein Punkt zu Dienen Gunsten.
03
Dass man schwere Sacshen weit an die Rückenlehen schiebt, damit sie nicht beim Bremsen rutschen, ist vrebreitet und von Dir offenbar auch so gemacht worden.
04
Es genügt nicht, einen Mangel bei Ladungssicherung vorzuwerfen.
(a)
Die Versicherung muss den Nachweis führen, dass Du einen Fehler gemacht hast, wennd arüber gestritten wird. Kann die Versicherung den Nachweis nicht führen - dann schaut's finster aus für die Versicherung.
(b)
Auch der Nachweis eines nicht sorgfältigen Verhaltens reicht nicht. Es muss sich auch ausgewirkt haben. Auch da steckt die Versicherung in der Nachweispflicht.
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Zuerst sollte die Verischerung also aufgefordert wreden zu erklären, dass sie fü die Folgen des Unfalles vollständig einsteht. Diese Erklärung sollte sie abgeben "mit den Wirkungsen eines rechtskräftigen Feststellungsurteiles". Ist das mal erledigt, ist das The,ma "Mitverschulden" weg. Aber das sollte man jetzt mal anpacken!
06
Actionhill hat einen Vorteil, von dem Actionhill noch nichts weiß. Denn ich sehe, dass Actionhill womöglich im Allgäu wohnt. Webb das stimmt: Dann wohnt Actionhill im EInzugsbereich des Unfallopfer-Bayern e.V.; der sitzt zwar in Michelbach (Unterfranken), hat aber meines Wissens sogar einen Ansprechpartner im Lande der Schwaben. Da sollte er mal nachfragen, an wen er sich da wenden kann.
Für alle Nicht-Lederhosenträger: Der Verein ist gnädig. Er kümmert sich auch um Nicht-Bayern. Nur, Veranstaltungen sind halt auf Bayern konzentriert.
ISLÄNDER