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Ladungssicherung,PTBS,Wirbelsäulenschaden mit Spondylodese,Plif

Hallo actionhill,

kein Problem. Ich wollte es auch nur anmerken, weil ich im Forum durchaus auch schon User hatte, die genau das bei mir vorausgesetzt haben.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Grüß Euch alle hier!

Inzwischen hat sich etwas zum Thema "Ladungssicherung" gefunden. Es ist auch deswegen wichtig, weil man dabei sehen kann: Wie kommt es nur, dass man sich irrt?

01
Wir alle haben gehört, dass man Ladung sichern muss. Stimmt ja auch.

02
Wir wissen auch (mehr oder weniger genau): Das steht bestimmt in der StVO! Und auch das stimmt: § 22 StVO regelt das.

03
Da steht aber nur, dass man die Sachen so festmachen muss (egal, wie), dass Sie auch bei (volem) bremsen und beim Ausweichen nicht durch die Gegend segeln dürfen. Vom Unfall steht da nichts.

04
Das führt dazu: Wer seine Ladung so befestigt (festkeilt), dass sie bei einer Vollbremsung an Ort und Stell bleibt und auch dann nicht verrutscht, wenn man dem Elch ausweicht: Der tut damit alles, was der Gesetze Bücher vorschreiben. Wenn das im Verkehrsunfall nicht reicht, weil da ganz andere Kärfte wirken: Dann hat sich unser Zeitgenosse dennoch an das Gesetz gehalten! Kein Rechtsverstoß auf Seiten des Actionhill also!

05
Nun ist es aber so: Das, was ein vorsichtiger Zeitgenosse macht, der gewissenhaft, aber nicht überzogen supervorsichtig ist, das muss ja nicht im Gesetz stehen. Es kann sich auch aus der Vernunft ergeben.

06
Aber dann sind wir dort, wo wir vor einigen Jahren waren:

(a)
Da konnte und durfte ein Fahrradfahrer einen Fahrradhelm benutzen. Das ist bei Erwachsenen nicht das, was die Bevölkerung als "Gebot der Vernunft" für vorsichtige und gewissenhafte Zeitgenossen angesehen hat. Auch wenn es damals schon einige gemacht haben. Es nicht zu tun, galt nciht als "unvorsichtig", anders war das nur beim Fahrradrennen und beim Bergradlen, vor allem bergab.

Der Fahrradfahrer hat daher kein Mitverschulden, wenn er ohne Helm verunglückt und dann ein Schädel-Hirn-Trauma hat. So hat das der Bundesgerichtshof entschieden (Urteil VI ZR 281/13 vom17.06.2014).

(b)
Wir wissen also jetzt: Maßstab ist der Vorsichtige. Nicht der Übervorsichtige. Stichwort: "Kirche im Dorf lassen!"


(c)
Ich finde jetzt: Wer einen PKW belädt und dabei darauf achtet, dass alles gut festgekeilt ist, so das das Zeug nicht rumfliegt, wenn man mal scharf bremst oder ausweichen muss, dann ist das getan, was ein vernünftiger Mensch tut, dem Sorglosigkeit fremd ist.
Dass man die Hose nicht nur mit Gürtel und Hosenträger befestigen kann, sondern auch noch festkleben kann, das ist vielleicht möglich. Aber kein Gebot der Vernunft.


Ergebnis Nr. 1: Das Mitverschulden schwindet dahin wie der Schnee in der Sonne.

07
Wir haben bis jetzt von der Haftung aufgrund von Verschulden gesprochen, also der Haftung aus Mangel an Vorsicht.

Ein KFZ-Halter kann aber über all dies hinaus auch dann eine Haftung haben, wenn er nicht das geringste Mitverschulden hat (das ist dann die sogenannte "Halterhaftung des § 7 StVO"). So kann es vielleicht sein, dass unser Actionhill auf einem Mithaftungsanteil (nicht: Mitverschuldensanteil) sitzen bleibt.

(a)
Im PKW-Unfall macht der aber in aller Regel höchstens 20 % aus. 80 % würde dann die Gegenseite tragen müssen.

(b)
Wenn es nicht doch 100 % werden! Denn:

(ba)
Der Mithaftungsanteil "Haftung ohne Verschulden" tritt dann zurück (Effekt: "Die Sterne verblassen, wenn die Sonne aufgeht"), wenn das Verschulden des Unfallgegners deutlich wiegt und auch ein "Engel am Steuer" dem Unfall nicht hätte entgehen können.

(bb)
Das kann man in diesem Fall durchaus gut vertreten. Denn vieles spricht dafür, dass hier der Unfallgegner schon recht grob fahrlässig war.

08
Ergebnis Nr. 2
Man wird also unserem Actionhill schon helfen können. Wahrscheinlich erhebt er (oder sie) jetzt am besten mal eine Feststellungsklage, dass die Gegenseite haften muss, damit das alles mal verbindlich ein für allemal geklärt wird.


09
Mich ärgert nur, dass ich nicht gleich § 22 StVO nachgelesen habe: Ein Blick ins Gesetz hätte die Rechtsfindung erleichtert. Vor lauter Glauben, ich wüßte schon, was da stehe, habe ich schlicht das Falsche geglaubt. Man sollte mehr nachschauen und weniger meinen, dann würde man sich seltener irren.

ISLÄNDER
 
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