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Krank durchs Krankenhaus - wenn Ärzte Fehler machen

Ja, das kann er.
Die Ärzte rechnen/ reichen die Behandlungen bei der Kassenärztliche Versorgung mit einem ICD Code ab. Wenn Dr Code richtig eingegeben wurde, sei froh, wenn nicht, dann kommt das nächste Problem.
Die Ärzte ( Behandler) bekommen die Arbeitsleistung (Lohn) von der Kassenärztliche Vereinigung.
Mit dem ICD Code Eingabe des Arztes und der Abrechung von der Kassenärztliche Vereinigung werden diese Daten an deine Krankenkasse geschickt.
Die Krankenkasse hat also die abgerechneten Diagnosen und die Höhe der Zahlung vorliegen, was der Arzt an Geld bekommt.
Diese Daten, also die Diagnose plus Geldleistung die an den Arzt fliesst werden in der Patientenquittung gesammelt.
Hier gelten unterschiedliche Fristen für die Aufbewahrung

Google mal unter Virchowbund Patienten unterlagen aufbewahren .

Die Krankenkasse hat die Abrechnung vom Arzt vorliegen, somit auch die Diagnosen in der Patientenakten.
Hier kann man nun hoffen, dass es sich um tatsächliche Diagnosen handelt und nicht um Scheindiagnosen für die Abrechnung.

Denke daran, der Arzt ist angeblich allwissend,
Ja, die Daten können abgerufen und angefordert werden.

Kannst du dich noch erinnern wie die Schweigepflichtsentbindung von dem aussah?
Was stand drin und wie formuliert?
Hast du im Nachhinein erfahren welche Ärzte und in welchem Zeitraum er da angeschrieben hat?
Wenn man Fehler finden will dann findet man immer welche.
Sowas hat dann aber nichts mehr mit einem Gutachten zu tun sondern damit einem Menschen schaden zu wollen.
 
Hallo @niseheart

Ich bin (Investigativ-Journalismus) ausschließlich für das Bundesland Bayern zuständig.

Zu deiner Frage ein Beispiel im Anhang.

Gruß MM
 

Anhänge

  • Schweigepflichtsentbindung.jpg
    Schweigepflichtsentbindung.jpg
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Hallo @niseheart,

Nein musst Du nicht. Deine Gesundheitsdaten sind besonders Schutzwürdige Daten und gerade deswegen würde ich keine pauschale Einwilligungserklärung unterschreiben. Du kannst das einfach begründen, sag Ihm, ob er unverhüteten Verkehr mit Ihm unbekannten vollziehen würde. Du nicht und Deine Persönlichen und Schutzwürdigen Daten gibst Du keinesfalls ungeschützt und ohne Kenntnis von Anforderung, von Verbreitung, von Inhalt etc an Dir unbekannten Personen. Wenn er etwas konkret wissen will, kannst Du Ihm die Informationen gerne besorgen. Wenn er das dann verneint und meint, Du würdest dann diese beeinflussen, kannst Du getrost sagen, wenn Sie mir sowas unterstellen, dann scheinen Sie ja mir gegenüber nicht unbefangen zu sein, da Sie mir hier gerade etwas unterstellen. Dann wäre es wohl besser, Sie lehnen den Auftrag wegen Voreingenommenheit ab und wir beenden das ganze hier.

Lass Dich nicht beirren, das sind Deine Daten und Du solltest immer Herr darüber sein, zu wissen wo was über Dich wie von wem geschrieben wird. Bei solchen Einwilligungen hast Du keinerlei informationelle Selbstbestimmung mehr über Deine besonders Schutzwürdige Daten und rennst hinterher nur dem Einsammeln hinterher. Aus meiner Erfahrung heute, gebe ich das nicht mal mehr dem Gericht. Denn auch das Gericht kann mich fragen, von wem Sie die Daten wollen. Sollte der Richter deshalb sagen, dann werde ich die Klage etc nicht bearbeiten, auch ein Fall von Voreingenommenheit und einer klaren Befangenheitsablehnung.

vg beutlers

Hallo
Unfassbar was der Gutachter da für einen Zirkus fabriziert.
Das ganze klingt eher nach einem Kampf mit dem Gutachter und nicht nach einem neutralen Gutachten.
Ich denke nach allem was man über diesen Menschen so erfährt, dass dieser sehr zickig wird wenn man nicht das macht was er möchte und der dann die Begutachtung höchstwahrscheinlich sofort abbricht.
 
Hallo danke für deinen Beitrag.
Bedeutet es das der Sachverständige also tatsächlich auf eigene Faust ermitteln kann?
Ist das deutschlandweit so oder nur in Bayern?
Mit deiner Unterschrift und Datenfreigabe vom Gericht ermächtigst du das Gericht für die Freigabe..... u.a. den/die Gutachter von der Schweigepflicht. Dazu gehören Ärzte, Behörden, Krankenhaus, Krankenkasse etc.

Deshalb habe ich keine Patienakte mehr für die Datenspeicherung bei der Krankenkasse.
 
Hallo @niseheart,

ein neutraler Gutachter macht das alles nicht, weil er unvoreingenommen ist.

@Meanmachine, da hast Du vollkommen Recht ;-) das der Gutachter mehr Forschung betreibt, wie der Staatsanwalt ;-) was Du schon wieder weißt ;-) lg S.B. aus B.

@All, sorry, wenn ich kurz ausschweife.
Ich frage mich, zum einen warum und ob diese Ausführungen in einem Gutachten vorher und hinterher Beobachtung auch wenn es irgendwo so deklariert ist, nicht von einem Richter mit der Frage zum Grundgesetz mal gegenüber zu stellen ist. Alles hat seine Grenzen und das ist auch in Gutachten der Fall. Meine Persönlichkeitsrechte werden in jedem Fall verletzt, wenn ich vor und nach dem Auftrag noch beobachtet werden und darüber Aufzeichnungen erfolgen. Es gibt Urteile, die besagen, die Versicherungen dürfen nicht einen Detektiven einsetzen, nur bei schweren Verdacht von Versicherungsbetrug. Wenn ein Gutachter dies tut, ist es meines Erachtens
nur weil er mich misstraut und das ist für mich ein Befangenheitsgrund. Und nur weil das von irgendwelchen Ärzten in irgendwelchen Begutachtungslinien steht, heißt das nicht, das das nicht gegen das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen Verstößt. Eine Sache(wie die der Versicherungsleistung) kann doch niemals ein Grundrechtsverletzung rechtfertigen. Da passen wohl manche Richter nicht bei den Hierarchien auf.
Solche Grundrechtsverletzungen, sind maximal dann möglich, wenn wir in einem Strafprozess wären oder in einem Verfahren, wo es um die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland geht.
Um das mal zu verdeutlichen, aktuell gibt es ja einen Urteil vom Bundesarbeitsgericht, eine kleine Krankenschwester hat geklagt, weil Sie als Teilzeit keine Überstundenzuschläge erhält, weil das nur ab der geleisteten Zeit angerechnet wird, was über der Vollzeitleistung erbracht wird (Das ist sogar in Tarifverträgen so geregelt) Ich sage klarer Verstoß gg Gleichbehandlung, egal was in einem Tarifvertrag oder sonst wo steht. Erste und zweite Instanz verloren und das BAG musste sogar erst noch eine EugH Anfrage machen. Sie hat dann Recht bekommen. Unglaublich. Das ist ein Armutszeugnis der Richterschaft. Das gleiche auch leider beim Sozialgericht.

Ich habe mir heute erneut die Berufsordnung der Ärzte vorgenommen, legen wir das mal auf die Leitlinien zur Begutachtung.... und wer macht den diese Leitlinien..... sind die deswegen sicher mit dem Grundgesetz vereinbar und konform? Wenn ein Arzt vorher und hinterher das nochmal in Frage stellen muss und deshalb mich beobachtet.... ist das voreingenommen und es zeigt, wo wir als Begutachteter stehen..... die die nur unrechtmäßig eine Leistung wollen und deswegen kann man nicht glauben, was bei der Untersuchung zu sehen ist.

Wenn also eine pauschale Schweigepflichtentbindung verlangt wird und ich diese nicht ablehnen könnte, weil ich über meine Daten per informationelle Selbstbestimmung selbst verfügen will und mich bereit erkläre das gewünschte beizubringen, und es ein Problem geben würde, dann ist das, weil der andere mir unterstellt, ich würde Ihm was vorenthalten und das ist voreingenommen und ein Grund zur Ablehnung.

Sorry, aber ich musste grad mal kurz ein Blick über den Tellerrand nehmen.

lg beutlers
 
Zuletzt bearbeitet:
Aus meiner Sicht habe sie völlig Recht mit ihren Schilderungen.
Ich werde es mit in meinem Schreiben und Vorbereitungen für das Gericht und Gutachten Nr xx integrieren.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Zusammen,

ich habe für die unterschiedlichen Ärzte Schweigepflichtsentbindungen dem Gericht gegeben, dass Auskünfte geben werden dürfen, die im Zusammenhang mit den erlittenen Unfallverletzungen stehen.

Wenn ein Arzt jetzt auch Daten weitergegen hat, die nicht mit dem Unfall im Zusammenhang stehen, darf der Gutachter das dann verwenden?

Viele Grüße

Lilie13
 
Hallo, hat hier jemand brauchbare Informationen mit denen man ein Gutachten von Kastrup ablehnen kann?
 
Hallo @NinaT,

hast Du die Suche benutzt? Sowohl zu Kastrup als auch zur Ablehnung von Gutachtern findest Du sehr vile Beiträge. Dass Du die Pdf nicht öffnen kannst, liegt daran, dass Du noch zu wenige Beiträge geschrieben hast. Ein wenig schützen wir unser Wissen vor dem "Nur mal schnell abgreifen", aber du kannst dies mit einem Sponsorenabo jederzeit erledigen ;-)

Gruß von der Seenixe
 
@seenixe, lieben Dank für die schnelle Antwort. Ich habe alle Beiträge überflogen, alles im Detail lesen schaffe ich nicht, weil genau das auch Teil meiner Einschränkungen ist. Zudem habe ich eine Frist einzuhalten, die Uhr tickt also. In den Beiträgen habe ich viele Infos gelesen, aber leider nichts verwertbares dass meine Anwältin verwenden kann.
Liebe Grüsse
 
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