Hallo
@niseheart,
ein neutraler Gutachter macht das alles nicht, weil er unvoreingenommen ist.
@Meanmachine, da hast Du vollkommen Recht ;-) das der Gutachter mehr Forschung betreibt, wie der Staatsanwalt ;-) was Du schon wieder weißt ;-) lg S.B. aus B.
@All, sorry, wenn ich kurz ausschweife.
Ich frage mich, zum einen warum und ob diese Ausführungen in einem Gutachten vorher und hinterher Beobachtung auch wenn es irgendwo so deklariert ist, nicht von einem Richter mit der Frage zum Grundgesetz mal gegenüber zu stellen ist. Alles hat seine Grenzen und das ist auch in Gutachten der Fall. Meine Persönlichkeitsrechte werden in jedem Fall verletzt, wenn ich vor und nach dem Auftrag noch beobachtet werden und darüber Aufzeichnungen erfolgen. Es gibt Urteile, die besagen, die Versicherungen dürfen nicht einen Detektiven einsetzen, nur bei schweren Verdacht von Versicherungsbetrug. Wenn ein Gutachter dies tut, ist es meines Erachtens
nur weil er mich misstraut und das ist für mich ein Befangenheitsgrund. Und nur weil das von irgendwelchen Ärzten in irgendwelchen Begutachtungslinien steht, heißt das nicht, das das nicht gegen das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen Verstößt. Eine Sache(wie die der Versicherungsleistung) kann doch niemals ein Grundrechtsverletzung rechtfertigen. Da passen wohl manche Richter nicht bei den Hierarchien auf.
Solche Grundrechtsverletzungen, sind maximal dann möglich, wenn wir in einem Strafprozess wären oder in einem Verfahren, wo es um die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland geht.
Um das mal zu verdeutlichen, aktuell gibt es ja einen Urteil vom Bundesarbeitsgericht, eine kleine Krankenschwester hat geklagt, weil Sie als Teilzeit keine Überstundenzuschläge erhält, weil das nur ab der geleisteten Zeit angerechnet wird, was über der Vollzeitleistung erbracht wird (Das ist sogar in Tarifverträgen so geregelt) Ich sage klarer Verstoß gg Gleichbehandlung, egal was in einem Tarifvertrag oder sonst wo steht. Erste und zweite Instanz verloren und das BAG musste sogar erst noch eine EugH Anfrage machen. Sie hat dann Recht bekommen. Unglaublich. Das ist ein Armutszeugnis der Richterschaft. Das gleiche auch leider beim Sozialgericht.
Ich habe mir heute erneut die Berufsordnung der Ärzte vorgenommen, legen wir das mal auf die Leitlinien zur Begutachtung.... und wer macht den diese Leitlinien..... sind die deswegen sicher mit dem Grundgesetz vereinbar und konform? Wenn ein Arzt vorher und hinterher das nochmal in Frage stellen muss und deshalb mich beobachtet.... ist das voreingenommen und es zeigt, wo wir als Begutachteter stehen..... die die nur unrechtmäßig eine Leistung wollen und deswegen kann man nicht glauben, was bei der Untersuchung zu sehen ist.
Wenn also eine pauschale Schweigepflichtentbindung verlangt wird und ich diese nicht ablehnen könnte, weil ich über meine Daten per informationelle Selbstbestimmung selbst verfügen will und mich bereit erkläre das gewünschte beizubringen, und es ein Problem geben würde, dann ist das, weil der andere mir unterstellt, ich würde Ihm was vorenthalten und das ist voreingenommen und ein Grund zur Ablehnung.
Sorry, aber ich musste grad mal kurz ein Blick über den Tellerrand nehmen.
lg beutlers