• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Invaliditätsberechnung OSG-Trümmerfraktur-

Hallo Gerhard,
vielen Dank für Deinen Bericht und ich hoffe, dass die Operation für die Zukunft gesehen ein Ergebnis bringt, mit dem Du einigermaßen gut leben kannst...... weniger Schmerzen und wieder mehr Lebensqualität.

Lass auf jeden Fall nochmal weiter von Dir lesen - welches Ergebnis Dir die Operation nach Abschluss der Heilungsphase gebracht hat.

Interessant war auch zu lesen, wie die Regulierung mit Deiner PUV ausgegangen ist. Freut mich, dass Du einen so kompeteten Anwalt an Deiner Seite hattest.

Alles Gute weiterhin und herzlichen Gruß
magenta
 
Invaliditätsentschädigung der PUV

Hallo Gerhard,

für Deinen ausführlichen Bericht, herzlichen Dank.

Es tut gut zu wissen, dass es auch immer wieder Erfolge zu berichten gibt.

Ich freue mich sehr für Dich, dass die OP gelungen ist und nätürlich über
die promte Regulierung der privaten Unfallversicherung.

Da ist meine Berechnung (55 % Invaliditätsentschädigung) vom 3.3.2011
zum Glück ja auch Wahrheit geworden.

Beitrag Nr. 25 in: http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=20042&page=3

Für Deine weitere Genesung alles, alles Gute.


Viel Glück für die Zukunft und
viele Grüße

Meggy
 
Puv

Hallo gerhard 001,

erstmal weiterhin gute Besserung.

Wegen der Verzinsung mache Dir mal keine Sorgen.

Die Versicherungen arbeiten hier nach dem Motto, wenn sich der Versicherungsnehmer nicht rechtzeitig bemüht, verjähren die Zinsansprüche ja irgendwann.

Nun hast Du Dich ja gemeldet und in der Regel wird dann nach Formel,
erste Zahlung bis zu endgültigen Feststellung mit 5 % verzinst, ( wenn das so in Deinen AUB ' steht ) wobei Du dann die Zinsen voll bekommst und sie später bei der Steuererklärung angeben mußt.

Wegen der Kündigung ist das auch das normal Prozedere.

Ob Du die Anwaltskosten allerdings zurückerhälst, wage ich zu bezweifeln.
Aber vielleicht nimmt sich die Versicherung ja etwas davon an.

Dir alles Gute.
 
Hallo und guten Morgen an alle,

ein ganz besonderes Dankeschön an Magenta, MEGGY und Reickja für Eure netten Antworten.
Selbstverständlich halte ich Euch auch weiterhin über den Stand der Dinge auf dem aktuellen Stand, was die "Reststreitigkeiten" mit der Versicherung und meinen Heilungsprozess angeht.
Wenn gesundheitlich alles so weit einigermaßen wieder in Ordnung ist, werde ich evtl. auch hier noch kurz ein Extrathema zur Arthrodese USG u.OSG aufmachen, damit zukünftig Interessierte es bei einem gleichartigen Problem bei der Suche etwas einfacher haben.

So, seid alle nochmals herzlich gegrüßt !

Gerhard 001:)
 
Ein herzliches Hallo an alle,

mittlerweile ist das Antwortschreiben der Versicherung auf mein Begehren
der Zinszahlung ( wie oben beschrieben ) sowie der Übernahme der RA- Kosten gekommen.
Die Versicherung hat beides abgelehnt.
Da ich ja schon vorher geschrieben habe, dass ich diesbezüglich ein neues Thema aufmachen werde, möchte ich Euch bitten, das Thema:
ZINSZAHLUNG DER UNFALLVERSICHERUNG aufzurufen !
 
Hallo,

ich hätte nun wirklich gerne das neue Thema aufgemacht.
Aber entweder bin ich zu blöd oder das funktioniert bei mir nicht.
Also, da ich nicht der absolute PC- Freak bin, wäre ich sehr dankbar, wenn mir jemand mal für ganz blöde genau beschreibt, wie man ein neues Thema aufmacht,
Danke !

Gerhard 001:confused:
 
"Neues Thema" erstellen

Hallo Gerhard,

Sekundant hat ganz prima erklärt wie man ein "Neues Thema" eröffnet.

Auch auf der Startseite unter "Hilfe" ist es kurz beschrieben.


Viele Grüße

Meggy


N.B. im Beitrag unten den blauen Pfeil klicken, dann erscheint das Original
und die Grafik kann eingesehen werden.

Hallo,

immer wieder werden in bestehenden Themen weitere Einträge erstellt, die entweder nicht dazu passen oder das ursprüngliche Problem oder die Fragestellung nachhaltig (oft gebrauchtes Wort heutzutage) beeinflussen.

Häufig ist dies vom Ersteller gar nicht gewollt sondern erfolgt nur "der Einfachheit halber" oder weil nicht bekannt ist, wie ein neues Thema erstellt wird.

Deswegen hier ganz kurz:
(Bild im Anhang)

  • zur Erstellung eines neuen Themas auf der Startseite das gewünschte Unterforum auswählen (im 1. Bild rot gekennzeichnet "Zivilrechtliche Gerichtsverfahren")
  • hier auf den Button "Neues Thema" (im 2. Bild rot gekennzeichnet)
  • es öffnet sich ein Fenster mit dem Textfeld; darüber einen Titel vergeben und darunter im Textfeld den Themeneintrag vornehmen.
Gruss

Sekundant
 
Top