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Invaliditätsberechnung OSG-Trümmerfraktur-

Gerhard 001

Mitglied
Registriert seit
5 März 2010
Beiträge
51
Ort
Niedersachsen
Hallo an alle User des Forums,

kurz zu meiner Vorgeschichte: Ich habe mit im Januar 2010 bei einem Sturz aus ca. 2,5 m Höhe das rechte Sprunkgelenk zertrümmert. Platte und div. Schrauben befinden sich noch im Bein. Diese behindern mich bisjetzt nicht und können laut beh. Arzt auch drinbleiben, wenn sie nicht behindern. Der Fuß hat aber eben doch sehr gelitten. Bei der Versicherung habe ich alles bis dato ordnungsgemäß gemeldet und alle Fristen eingehalten. Nachdem der beh. Arzt bestätigt hat, dass ein Dauerschaden vorliegt, hat mich die Versicherung zum Gutachter geschickt.
Einfügen möchte ich ruhig aber, obwohl ich schon oft im Forum gelesen habe, dass einige meinen, dass man das nicht dürfe, um welche Vers. und welchen Gutachter es sich hier handelt.Meine Meinung ist aber, dass dabei keine Perssönlichkeitsrechte verletzt werden. Also, die Versicherung ist die Debeka und der Gutachter, bei dem ich Anfang Februar war, ist Dr.Kayser, IMB Glückstadt.
Nachdem ich mich mit Hilfe der vielen Beiträge hier im Forum gut darauf vorbereitet und auf alles gefasst war, war oder bin ich bisher sehr positiv überrascht , wie ich bei dem Gutachter behandelt wurde. Ich hatte einen guten Bekannten als Zeugen mitgenommen. Der Gutachter begrüßte nicht nur mich freundlich sondern auch meine Begleitung und sagte, dass er überhaupt keine Problem damit habe, wenn eine neutrale Person bei der Begutachtung dabei sei. Während der ganzen Begutachtung, die sehr ruhig uns ausführlich stattfand, sprach der Gutachter alle Bemerkungen absatzweise in sein Diktiergerät, nachdem er mich immer fragte, ob das so richtig sei. Also eine ganz entgegensätzliche Behandlung zu dem, was viele User leider erlebt haben.
Bis jetzt habe ich noch keine Meldung von der Versicherung und kenne auch das Gutachten noch nicht. Die Unkostenerstattung kam allerdings von der Versicherung zwei Tage, nachdem ich die Belege eingereicht hatte.
Meine Frage, die ich nun an die Experten hier im Forum stellen möchte ist die, wie in etwa die bruchteilige Bewertung des Fußwertes ( Vers. AUB 88, Fußwert 40 % ) bei nachfolgenden Feststellungen des Gutachters ausfallen könnten.
Also hier die Meßwerte: gesunder Fuß OSG 45-0-15, USG 50-0-20, kaputter Fuß OSG 30-0-5, USG 25-0-20, ziemlich breite OP-Narbe mit leichten Gefühlseinschränkungen, sehr starke postoperative Arthrose ( ca. 1 mm Spalt zw. OSG und USG ).
Mein beh. Arzt hatte beim letzten Besuch gesagt, dass ich mit Sicherheit große Probleme mit dem Gelenk haben werde und brachte schon mal ein künstliches Gelenk ins Spiel. Der Gutachter meinte daraufhin angesprochen, das diese Methode noch lange nicht ausgegoren sei und empfahl mir, wenn die Schmerzen weiterhin nur mit vielen Schmerzmitteln gelindert werden, das Gelenk zu versteifen. Na ja, warten wir mal ab.
 
Hallo Gerhard,

da Du ja selber hier im Forum schon einiges gelesen hast, wirst Du wissen das keiner Dir seriös sagen kann zu welchem Beschluß (also Invaliditätsgrad) der Gutachter gekommen ist.

Warte das Gutachten ab, warte ab was Deine PUV daraus macht und was sie Dir zahlen......erst dann kannst Du reagieren.

Ich will Dich nicht verrückt machen, vielleicht hast Du mit dem Gutachter ja auch Glück und er ist fair....warum auch nicht.
Also warte einfach ab.

Schreib uns wie es ausgegangen ist. Ich wünsche Dir Glück
Kai-Uwin
 
Invaliditätsberechnung

Hallo Gerhard,

verstehe sehr gut, dass Du jetzt wissen möchtest was die Bemessung des
Invaliditätsgrads ergibt.

Wie die Auszahlung errechnet wird hast Du hier im Forum schon erlesen.

Aber leider, Kai-Uwin schrieb es Dir bereits, wird es überhaupt N i e m a n d
wissen können, wie der Gutachter den Trümmerbruch bewertet hat.

Das Ergebnis des Gutachtens wirst Du noch abwarten müssen.

Teile Deiner PUV jetzt schon schriftlich mit, dass Du eine Kopie des Gut-
achtens möchtest.

Erfahrungsgemäss wirst Du zusammen mit der Abrechnung der Invaliditäts-
entschädigung sofort die entsprechende Summe auf Deinem Konto haben.

Versuche das Gutachten zu prüfen. Sollten Deine Beschwerden und Be-
wegungseinschränkungen nach Deiner Meinung falsch bewertet worden
sein hast Du noch bis zum Ende des dritten Unfalljahres Zeit von der Ver-
sicherung ein nochmaliges Gutachten zu verlangen.

Es gibt ja dieses Forum, lese viel und scheue Dich nicht nachzufragen, hier
wird Dir gerne weiter geholfen.

Wünsche Dir alles Gute und G e d u l d (ich hatte keine)

Meggy
 
Hallo Kai-Uwe, hallo Meggy..
Erst einmal herzlich Dank für die schnellen Antworten. Also zuerst: Ich halte Euch gerne sofort auf dem Laufenden und werde auch versuchen künftig meine Erfahrungen und evtl. auch Anregungen hier einzubringen, denn nur gute Tipps nehmen und nichts geben ist nicht mein Ding.
Also, der Gutachter sagte gleich, das er der Versicherung mitteilt, dass er nichts dagegen hat, wenn die Versicherung das Gutachten an mich weiterleitet. Hört sich ja ganz fair an. Beim Einreichen der Belege habe ich die Versicherung selbst auch gleich darum gebeten, mir das Gutachten zuzusenden.
Wenn ich Euch beide richtig verstanden habe, wird der Gutachter selbst auch eine Einstufung vornehmen und die Versicherung dieses evtl. nach unten ( wohin auch sonst ) korrigieren.
Beim Stöbern bin ich auch auf ein Werk von Lehmann/Ludolph gestoßen bezüglich der Einschätzung der Invalidität. Habe hier aber nur auszugsweise was lesen können. Ich glaube, wenn man hier den Namen Ludolph erwähnt, kriegen viele wohl sofort einen bestimmten Reiz. Dieser "Gutachter" scheint sich ja selbst für den lieben Gott zu halten, da er sich ja auch über den BGH hinwegsetzt, so dass man dann, wenn die Versicherung nach diesen Richtlinien, die er und sein Kompagnon wohl im Auftrag eben dieser erstellt hat, reguliert, gleich dieses anzweifeln muss. Dazu kommt ja noch, dass dieser gewisse Ludolph meines Wissens nach schon vor Gericht stand und rechtskräftig verurteilt wurde.
Die Frage an die erfahrenen Mitglieder: Habe ich ein Recht darauf, zu erfahren, nach welchem Bedingungswerk beurteilt wurde und gibt es auch noch andere neutrale Bedingungswerke hierfür ? Deswegen hatte ich auch nach Erfahrungswerten für meine Verletzung gefragt. Das diese natürlich nicht der Weisheit letzter Schluss wären, ist ja klar.
Also, bis dahin und nochmals Dank an Euch
Gruß Gerhard
 
Invaliditätsberechnung

Hallo Gerhard,

bei meinem letzten Gutachten (3 Jahre nach Unfall) hat sich der Prof.
bei der Begründung der Invaliditätsgrad-Bemessung von ARM/SCHULTER
auf LEHMAN/LUDOLPH bezogen.

Bei BEIN bzw. HÜFT-TEP auf LUDOLPH/SCHRÖTER, SCHILTENWOLF,
THOMANN, SCHRÖTER, GROSSER.

Dei beiden vorhergehenden Gutachten enthilten keinen Hinweis auf
Autoren. Wahrscheinlich muss ein Gutachter seine Quellen nicht nennen.

Als ich letztes Jahr noch voll um mein Recht kämpfte hatte ich mir :

Die Invalidität in der privaten Unfallversicherung
Rechtsgrundlagen und medizinische Begutachtung
ROLF LEHMANN/ELMAR LUDOLPH
( 34 € )

gekauft und gelesen und immer wieder nachgeschlagen und dennoch
nur annäherde Hinweise auf meinen Invaliditätsgrad erfahren.

Habe auch über Deine Verletzung gelesen, aber meine Einschätzung
wäre mit Sicherheit einfach nur f a l s c h .

Warte mal ab, sicher kannst Du das Gutachten bald selbst lesen.

Viele Grüsse

Meggy
 
Hallo Meggy
Da du so belesen bist möchte ich dir mal eine Frage stellen.
PUV-Habe 80% invalidität wurde auch ausgezahlt
Auf Knie und Hütf-Tep 30%
Auf Abdomen 50%
Nun wurde ein Neurologisches GA gemacht(Vom Kopf auf grund SHT 2 grades) von der BG 20% MDE,ist es ratsam das nachträglich einzureichen?
Bei der PVU oder ist das zwecklos,3 Jahresfrist läuft im August aus.
LG Johnny
 
Hallo Jonny,

sicher würde ich das GA. an die PUV. weiter geben und eine Invalidität von 100% einfordern.
Wenn Dir deine PUV. schon eine Invalidität von 80% zu erkannt hat, kann davon ausgegangen werden, dass Dir mehr zu steht.

MfG.
Pit
 
Hallo Meggy,

das Buch, was Du angeführt hast, meinte ich auch. Ich bin deshalb dieser Beurteilungen von Ludolph und Co. so skeptisch gegenüber, da diese ja meinen, dass eine völlige Bewegungsunfähigkeit im Fuß lediglich einen 3/5- Wert der Invalidität begründet und stellen sich eben damit gegen höchstrichterliche Entscheidungen.
So weit ist das bei mir zum Glück ja noch nicht.
Wie war das denn bei Dir? Warst Du mit der Beurteilung der Höhe der Invalidität einverstanden ? Man hat ja auch selbst irgendwie so ein Gefühl, wie man in etwa eingeschränkt ist.
Wenn ich so lediglich die gemessenen Bewegungseinschränkungen bei mir sehe und diese nur mathematisch berechne, komme ich beim OSG auf 41,66 % und beim USG auf 35,71 % Einschränkung. Dann kommt es wohl auch darauf an, wie das OSG i.Verhältnis zum USG berechnet wird. ( 50- 50 oder 60- 40 oder 2/3 zu 1/3 als Beispiel ) Wird eine vorhandene durch den Unfall erlittene Arthrose auch gleich mitbewertet ? Vielleicht weisst Du ja näheres, da Du evtl. auch über andere Literatur verfügst.

Gruß Gerhard
 
Invaliditätsberechnung

Hallo Gerhard,

in den letzten Jahren ist leider zu beobachten, dass (im Sinne der Unfall-
versicherungen) die verbleibenden Funktionseinschränkungen immer
schlechter (für den Versicherten) in der Fachlitheratur bewerten werden.

Was vor 20 Jahren vielleicht noch 50 % Invalidität ergab, so gibt es heute,
für die etwa vergleichbaren Einschränkungen, nur noch 40 % Invalidität.

Man könnte darüber diskutieren, ob ja nicht tatsächlich durch bessere
OP-Techniken, Material, Medikamente nicht auch bessere Befindlichkeit
für den Verletzten erreicht wird.

Die Bewertung im erwähnten Buch von Lehmann/Ludolf entspricht nicht
meinem Befinden, meinen Einschränkungen und den Schmerzen.

Der letzte Gutachter ist jedoch diesen Empfehlungen, wie im Gutachten
nachzulesen war, zum grössten Teil gefolgt. Es handelt sich ja auch hier
um das neueste W e r k.

Meine Hüft-Tep wurde nicht nach L u d o l p h bewerten. Hier vertrat
der Gutachter seine eigene Meinung (und die der gesamten vorherigen
Autoren).

Nagle mich hier bitte niemand fest, glaube jedoch gelesen zu haben, dass
nach einem Bruch fast immer eine Athrose wahrscheinlich ist und somit
in der Gliedertaxe bereits mitbewertet ist. Bei mir hat sich in der Schulter
jetzt schon eine Nekrose gebildet, die bewertet wurde, da sehr wahr-
scheinlich eine Prothese nötig ist.

Wenn bei Dir bereits zur Schmerzlinderung die Versteifung empfohlen
wurde, müsste sich das für Dich bezüglich des Invaliditätsgrades
p o s i t i v auswirken.


Viele Grüsse

Meggy
 
Hallo Gerhard,

ich möchte Dich und allen anderen hier Betroffene bitten sich intensiv mit den Urteilen des BGH. Urteil vom 24.5.2006 (IV ZR 203/03) und des OLG. 10 U 1350/08 04.09.2009 zu befassen.
Mit seinen Urteilen haben beide Gerichte die Praxis der PUV. im Zusammenhang mit der Bewertung der Invalidität nach der allgemeinen Gliedertaxe, die bis Ende 2006 gültig war, gerügt und die Rechte der VN. gestärkt.

MfG.
Pit
 
Hätte auch eine Frage hierzu, wenn der Fuß funktionsuntüchtig ist ( für den es ja eigentlich 40% laut Gliedertaxe gibt) und zudem noch das Bein bis zum Oberschenkel, und man dem Versicherten dann nur 1/2 Beinwert zugesteht demnach 35% läuft doch irgendwas vekehrt :confused: oder wie sehen das User die sich schon länger mit der PUV beschäftigen?
lG
Petra61
 
Hallo Petra,

man kann so ein Frage nicht einfach beantworten.
Was ist "funktionsuntüchtig ":confused:

Es kommt immer auf die bleibende Invalidität in der 3-Jahrefrist an.

Wenn Du Dein Bein ganz verlierst.....wirst Du sicher 70% bekommen.

Gruß
Kai-Uwin
 
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