Gerhard 001
Mitglied
Hallo an alle User des Forums,
kurz zu meiner Vorgeschichte: Ich habe mit im Januar 2010 bei einem Sturz aus ca. 2,5 m Höhe das rechte Sprunkgelenk zertrümmert. Platte und div. Schrauben befinden sich noch im Bein. Diese behindern mich bisjetzt nicht und können laut beh. Arzt auch drinbleiben, wenn sie nicht behindern. Der Fuß hat aber eben doch sehr gelitten. Bei der Versicherung habe ich alles bis dato ordnungsgemäß gemeldet und alle Fristen eingehalten. Nachdem der beh. Arzt bestätigt hat, dass ein Dauerschaden vorliegt, hat mich die Versicherung zum Gutachter geschickt.
Einfügen möchte ich ruhig aber, obwohl ich schon oft im Forum gelesen habe, dass einige meinen, dass man das nicht dürfe, um welche Vers. und welchen Gutachter es sich hier handelt.Meine Meinung ist aber, dass dabei keine Perssönlichkeitsrechte verletzt werden. Also, die Versicherung ist die Debeka und der Gutachter, bei dem ich Anfang Februar war, ist Dr.Kayser, IMB Glückstadt.
Nachdem ich mich mit Hilfe der vielen Beiträge hier im Forum gut darauf vorbereitet und auf alles gefasst war, war oder bin ich bisher sehr positiv überrascht , wie ich bei dem Gutachter behandelt wurde. Ich hatte einen guten Bekannten als Zeugen mitgenommen. Der Gutachter begrüßte nicht nur mich freundlich sondern auch meine Begleitung und sagte, dass er überhaupt keine Problem damit habe, wenn eine neutrale Person bei der Begutachtung dabei sei. Während der ganzen Begutachtung, die sehr ruhig uns ausführlich stattfand, sprach der Gutachter alle Bemerkungen absatzweise in sein Diktiergerät, nachdem er mich immer fragte, ob das so richtig sei. Also eine ganz entgegensätzliche Behandlung zu dem, was viele User leider erlebt haben.
Bis jetzt habe ich noch keine Meldung von der Versicherung und kenne auch das Gutachten noch nicht. Die Unkostenerstattung kam allerdings von der Versicherung zwei Tage, nachdem ich die Belege eingereicht hatte.
Meine Frage, die ich nun an die Experten hier im Forum stellen möchte ist die, wie in etwa die bruchteilige Bewertung des Fußwertes ( Vers. AUB 88, Fußwert 40 % ) bei nachfolgenden Feststellungen des Gutachters ausfallen könnten.
Also hier die Meßwerte: gesunder Fuß OSG 45-0-15, USG 50-0-20, kaputter Fuß OSG 30-0-5, USG 25-0-20, ziemlich breite OP-Narbe mit leichten Gefühlseinschränkungen, sehr starke postoperative Arthrose ( ca. 1 mm Spalt zw. OSG und USG ).
Mein beh. Arzt hatte beim letzten Besuch gesagt, dass ich mit Sicherheit große Probleme mit dem Gelenk haben werde und brachte schon mal ein künstliches Gelenk ins Spiel. Der Gutachter meinte daraufhin angesprochen, das diese Methode noch lange nicht ausgegoren sei und empfahl mir, wenn die Schmerzen weiterhin nur mit vielen Schmerzmitteln gelindert werden, das Gelenk zu versteifen. Na ja, warten wir mal ab.
kurz zu meiner Vorgeschichte: Ich habe mit im Januar 2010 bei einem Sturz aus ca. 2,5 m Höhe das rechte Sprunkgelenk zertrümmert. Platte und div. Schrauben befinden sich noch im Bein. Diese behindern mich bisjetzt nicht und können laut beh. Arzt auch drinbleiben, wenn sie nicht behindern. Der Fuß hat aber eben doch sehr gelitten. Bei der Versicherung habe ich alles bis dato ordnungsgemäß gemeldet und alle Fristen eingehalten. Nachdem der beh. Arzt bestätigt hat, dass ein Dauerschaden vorliegt, hat mich die Versicherung zum Gutachter geschickt.
Einfügen möchte ich ruhig aber, obwohl ich schon oft im Forum gelesen habe, dass einige meinen, dass man das nicht dürfe, um welche Vers. und welchen Gutachter es sich hier handelt.Meine Meinung ist aber, dass dabei keine Perssönlichkeitsrechte verletzt werden. Also, die Versicherung ist die Debeka und der Gutachter, bei dem ich Anfang Februar war, ist Dr.Kayser, IMB Glückstadt.
Nachdem ich mich mit Hilfe der vielen Beiträge hier im Forum gut darauf vorbereitet und auf alles gefasst war, war oder bin ich bisher sehr positiv überrascht , wie ich bei dem Gutachter behandelt wurde. Ich hatte einen guten Bekannten als Zeugen mitgenommen. Der Gutachter begrüßte nicht nur mich freundlich sondern auch meine Begleitung und sagte, dass er überhaupt keine Problem damit habe, wenn eine neutrale Person bei der Begutachtung dabei sei. Während der ganzen Begutachtung, die sehr ruhig uns ausführlich stattfand, sprach der Gutachter alle Bemerkungen absatzweise in sein Diktiergerät, nachdem er mich immer fragte, ob das so richtig sei. Also eine ganz entgegensätzliche Behandlung zu dem, was viele User leider erlebt haben.
Bis jetzt habe ich noch keine Meldung von der Versicherung und kenne auch das Gutachten noch nicht. Die Unkostenerstattung kam allerdings von der Versicherung zwei Tage, nachdem ich die Belege eingereicht hatte.
Meine Frage, die ich nun an die Experten hier im Forum stellen möchte ist die, wie in etwa die bruchteilige Bewertung des Fußwertes ( Vers. AUB 88, Fußwert 40 % ) bei nachfolgenden Feststellungen des Gutachters ausfallen könnten.
Also hier die Meßwerte: gesunder Fuß OSG 45-0-15, USG 50-0-20, kaputter Fuß OSG 30-0-5, USG 25-0-20, ziemlich breite OP-Narbe mit leichten Gefühlseinschränkungen, sehr starke postoperative Arthrose ( ca. 1 mm Spalt zw. OSG und USG ).
Mein beh. Arzt hatte beim letzten Besuch gesagt, dass ich mit Sicherheit große Probleme mit dem Gelenk haben werde und brachte schon mal ein künstliches Gelenk ins Spiel. Der Gutachter meinte daraufhin angesprochen, das diese Methode noch lange nicht ausgegoren sei und empfahl mir, wenn die Schmerzen weiterhin nur mit vielen Schmerzmitteln gelindert werden, das Gelenk zu versteifen. Na ja, warten wir mal ab.