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Invaliditätsberechnung OSG-Trümmerfraktur-

Invaliditätsentschädigung

Hallo Gerhard,

bin jetzt auch etwas verwirrt!

Aber unter dem Aspekt, dass das Gerichtsurteil anwendbar ist und von
einer Invalidität von 40 % ( = voller Fusswert) ausgegangen werden kann
ist die Rechnung wie folgt:

Beispiel Invaliditätssumme 50.000 €

Invaliditätsgrad 40 %
(voller Fusswert)
Progression 225 %
errechnet werden
55 % Invalidität

= 50.000 x 55 : 100 = 27.500 € Invaliditätsentschädigung

Um bei Deiner lt. Vertrag und Invaliditätssumme eine 100 % richtige
Auskunft zu erhalten frage schriftlich bei Deiner PUV nach und verlange
auch eine Beispielrechnung.

Bitte lasse mich das Ergebnis wissen ich habe eine PUV ohne Progession,
habe mich jedoch intensiv über Progression eingelesen.


Viele Grüsse

Meggy
 
Moin, moin Meggy,

es ist genau so richtig, wie Du es jetzt im letzten Beitrag errechnet hast.:)
Danach "lohnt" sich, wenn man überhaupt so davon sprechen kann, die Progression erst bei hohen festen Invaliditätsgraden wie z.B. voller Armwert, der sich dann so darstellen würde: Progr. 225% AUB88:
0-25% = 25% plus
26-50% = 50% plus
51-70% = 60% , macht zusammen 135% der Vers.-Summe.
In meinem Falle wären das bei voller Funktionsunfähigkeit 55% von der Vers.-Summe.
Ich denke, jetzt haben wir die " Kuh " endlich vom Eis.

Viele Grüße Gerhard
 
Hallole MEGGY, Gerhard 001 und ihr anderen Lieben,

ich bräuchte mal Hilfe und glaube, ihr kennt euch ziemlich gut aus.

Ich habe jetzt über meinen RA Klage gegen die PUV erhoben.

Lese hier im Forum immer etwas von ,,Progression", was ich aus meinem VS-Vertrag nicht so ganz verstehe.

Bei mir steht:
Versicherungssumme: Invaliditätsleistung 68.500
- bei Vollinvalidität Mehrleistung 300

Mein RA meint dies hätte etwas mit der Progression zu tun (ist zwar ein Fachanwalt für Medzin- und Verischerungsrecht, aber ich weiß nicht, ich weiß nicht ?).

Lt. meinem VS-Agenten ist aber eine Progession nicht mitversichert, nur lediglich in den VS-Bedingungen AUB88 aufgeführt.

Für mich versteht es sich eigentlich so, dass die Mehrleistung 300 nur greift, wenn eine Invalidität von 100 % vorliegt.

Kann mir Jemand von euch evt. dazu etwas Aufklärungshilfe geben?

Viele liebe Grüßlein
Würmlie
 
Invaliditätsberechnung

Hallo Würmlie,

Du hast schon richtig gedacht! Aber Dein Anwalt?

Die Formulierung Mehrleistung 300 bedeutet:

bei 100 % Invalidität verdreifacht sich die Versicherungssumme auf 205500 €

Lese bitte die Versicherungsbedingungen, eigentlich müsste es dort
erklärt sein.

Ich habe ebenfalls eine PUV ohne Progression. Meine Bedingungen:
75 % Invalidität 3 fache Summe, bei 90 % Invalidität 5 fache Summe.


Viele Grüsse

Meggy
 
Hallo Würmlie,

es müßte genau in Deinen Versicherungsbedingungen stehe.

Wir haben z.B. eine PUV mit Progression und in den VB eine Tabelle "besondere Bedingungen für die UV mit progressiver Invaliditätsstaffel(Progression400)
hier steht z.B. unter 26% Invalidität = 28%Leistung, und bei 50% = 100% Leistung, bei 100% = 400% Leistung.

Meine PUV wurde jetzt geändert und sollte ich auch einmal einen Unfall haben, würde ich schon bei 35% eine Unfallrente bekommen, normalerweise bekommt man eine Unfallrente ab 50% Invalidität.

Lieben Gruß
Kai-Uwin
 
Hallole MEGGY und Kai-Uwe,

hey, DANKE - hab's doch gewusst, dass ihr zwei ,,alte Hasen" euch da auskennt.

Kai-Uwe: Bei mir steht auch in den Bedingungen eine Invaliditätsstaffel mit Progression. Ich war mir jetzt halt selber nicht sicher, da bei der Versicherungssumme nur ,,300 bei Vollinvalidität" steht aber nichts von Progession.

Viele liebe Grüßlein
Würmlie
 
Hallo an alle im Forum,

ich wollte mal meinen Fall mal wieder ein bisschen aktualisieren.
Der Versicherung habe ich nicht mehr auf ihre Nachricht geantwortet, da sie sich im Moment sowieso nicht weiter äußern wollte und erst mal die 3- Jahresfrist abwarten wollte.
Ich bin schon mal vorsorglich beim Fachanwalt für Vers.-Recht gewesen und habe den Fall mir ihm besprochen. Habe nun von ihm eine Rechnung für eine Beratung erhalten, was auch im Rahmen des normalen ausgefallen ist.
Stutzig bin ich aber bei seinem Antwortschreiben geworden über den Satz:..., dass in der Rechtsprechnung keine Angaben zu finden sind ( er meint sicherlich das BGH-Urteil ), ob die Versteifung in Gerbrauchsstellung erfolgt ist oder nicht. Dies dürfte durchaus von Bedeutung sein, da ein versteifter Fuß in Gebrauchsstellung noch teilweise benutzt werden kann; er kann nur nicht bewegt werden, aber man kann noch damit auftreten.
Dies kommt mir irgendwie wie die Äußerungen der allseits bekannten Gutachter vor.
Ich bin mir jetzt nicht mehr ganz sicher, ob ich beim richtigen Anwalt gelandet bin, unabhängig davon, dass es mir zum Glück nicht ganz so schlecht geht, dass der Fuß versteift werden muss ( jedenfalls jetzt nicht ). Aber man muss sich ja Gedanken machen.
Hierzu würde mich Euer Statement wirklich interessieren.
Was mich auch und sicherlich viele andere ebenso interessieren würde, ist, ob es in der Rechtsprechnung Entscheidungen darüber gibt, dass die Berechnung der Invalidität im Bezug auf die einschlägigen BGH-Urteile auch bei teilweiser Funktionsuntüchtigkeit heraufgesetzt wird.
Beispiel bei mir: Laut Gutachten hälftige Bewegungseinschränkung 3/10 Fußwert ( weil ja lt. Gutachterbibel volle Funktionsuntüchtigkeit insgesamt 6/10 Fußwert ergibt ) plus 1/10 Arthrose.
Laut BGH-Urteile wäre die Berechnung ja 5/10 plus 1/10 = 6/10.
Kann man so rechnen ?
Eine echte Spezialfrage an die absoluten Experten hier im Forum. Ich bin gespannt auf Eure Antworten.

Viele Grüße an alle
Gerhard
 
Invaliditätsgrad Fuß

Hallo Gerhard,

vorab, Experte bin ich nicht. Versuche auch nur auf Deine folgende Frage zu antworten.

Zitat Gerhard
Beispiel bei mir: Laut Gutachten hälftige Bewegungseinschränkung 3/10 Fußwert ( weil ja lt. Gutachterbibel volle Funktionsuntüchtigkeit insgesamt 6/10 Fußwert ergibt ) plus 1/10 Arthrose.
Laut BGH-Urteile wäre die Berechnung ja 5/10 plus 1/10 = 6/10.
Kann man so rechnen ?

Wenn im Text des Gutachtens steht : hälftige Bewegungseinschränkung = 3/10 Fußwert
dann bewertet der Gutachter auch 3/10, dazu dann, wenn so geschrieben Zuschlag
wegen Athrose 1/10.

Zusammen ergibt das 4/10 Fußwert (Fußwert = 40 %, bei voller Funktionsunfähigkeit
des Fußes) = 16 % Invalidität.


Viele Grüsse

Meggy

sollte ich Deinen Text falsch interpretiert haben, melde Dich bitte nochmals.
 
Hallo Meggy,

danke für Deine Antwort. Der Gutachter hat sich ja im Gutachten auf das " Bedingungswerk" der Gutachter gestützt, die ja auch bei einem völlig steifen Fußgelenk nur von 6/10 Fußwert ausgehen, während hier ja der BGH von einem vollen Fußwert ausgeht.
Deshalb ist er ja auch zu diesem Ergebnis von 3/10 Fußwert bei halber Bewegungseinschränkung plus 1/10 Arthrose gekommen.
Das ganze ist ja eher ein juristisches Problem, da meine Folgerung davon ausgeht, dass das "Bedingungswerk" laut BGH im Falle der völligen Bewegungseinschränkung falsch ist und man von einer ganz anderen Berechnungsgrundlage z.B. eben wie bei mir hälftige Bewegungseinschränkung = 5/10 Fußwert ausgehen würde.
Meine Frage ist ja deshalb auch bestimmt für viele andere von großer Bedeutung, denn wenn Gerichte sich meiner Folgerung evtl. schon angeschlossen haben, kommt wie in meinem Beispiel eine erheblich höhere Entschädigungszahlung in Betracht.
Aus diesem Grunde hatte ich hier dieses Problem angesprochen, denn wenn man so wie ich es getan habe, nicht rechnen kann, kann man sich evtl. wenn man der Meinung ist, dass man fair begutachtet wurde, einen Gang zum Rechtsanwalt und somit unnötige Kosten sparen.
Vielleicht meldet sich ja noch jemand, der diesbezügliuch schon mal was gehört hat

Herzliche Grüße
Gerhard
 
Hallo an alle User hier im Forum,

so langsam wird`s mal wieder Zeit, dass ich meinen Fall bei Euch aktualisiere.
Wie ich ja schon berichtet hatte, war ich bereits bei einen Fachanwalt für Versicherungsrecht, von dem ich auch schon eine Rechnung bekommen hatte. Bei Ihm war ich mir aber überhaupt nicht sicher, ob er der richtige für mich ist.
Deshalb habe ich mir auch im März einen anderen gesucht, der Fachanwalt für Vers.-,Sozial- und Medizinrecht ist. Der wohnt allerdings ziemlich weit weg. Mit ihm läuft das ganze Mandat aber über Telefon und E-Mail- Verkehr.
Ich muss wirklich sagen, dass geht echt super und auch sehr schnell, wenn man schreibt oder anruft.
Wenn ich das vergleiche, wie lange das manchmal beim Anwalt am Wohnort dauert, geht das um Längen schneller.
Er hat sich bis dato ein paar Mal "ordentlich" mit der Versicherung schriftlich auseinandergesetzt.
Währenddessen ist es mir aber leider mit dem Fuß schlechter gegangen, so dass ich mich auch auf Anraten zweier Ärzte dazu entschlossen habe, das OSG versteifen zu lassen. Evtl. wird das USG auch gleich mit versteift.
Ende des Monats lasse ich das In Damp in der Ostseeklinik machen ( spezielle Fußchirurgie ).
Ich hoffe, dass ich dann einigermaßen schmerzfrei bin. Wäre echt ein Geschenk. Aber ich bin Optimist. Wird schon klappen.
Somit sieht die ganze Sache gegenüber der Versicherung natürlich ganz anders aus.
Mal sehen, was die Versicherung dann sagt. Sie wollte mich ja schon vorher wieder zu dem gleichen Gutachter schicken, der eigentlich alles korrekt ( so nach meiner eigenen Einschätzung ) bewertet hatte, aber eben auch gesagt hatte:.... Vollversteifung= 6/10 Fuß.
Da werde ich mich mit meinem Anwalt noch mal beraten, was wir darauf entgegnen, wenn Sie mich dann nach der OP wieder begutachten lassen wollen.
Mitgeteilt hat er der Versicherung jedenfalls schon mal, das ich jetzt operiert werden muss.
Wenn`s wieder was neues gibt, melde ich mich wieder.

Also, bis bald:) Gerhard 001
 
Hallo Gerhard,

zu der vorgesehenen Operation wünsche ich Dir einen guten Erfolg!


Viele Grüße

Meggy


N.B. heißt Dein Anwalt J.B. aus B.? Dann bist Du in "guten Händen".
 
Ein herzliches Hallo an alle User hier im Forum,

wie versprochen, möchte ich meinen Fall heute aktualisieren und auch schon fast zum Ende bringen.
Wie ich schon geschrieben hatte, hatte ich mich nach reiflicher Überlegung dazu entschlossen, meinen Fuß aufgrund der großen Schmerzen versteifen zu lassen. Bevor es allerdings Ende September dazu gekommen ist, wurde ich in der Ostseeklinik Damp nochmals gründlichst untersucht. Aufgrund der überaus schlechten knöchernen Gegebenheiten kam eine Prothese nicht in Frage.
Da das USG leider auch schon zu sehr eingesteift war, wurde mir zu einer sog. "Double-Arthrodese" mittels Versanagel geraten. Dieses hatte den kleinen Vorteil, dass ich insgesamt "nur" 4 Wochen Gips tragen muss(te), der übermorgen abkommt.
Bis ich allerdings wieder einigermaßen zu Fuß bin, wird`s natürlich noch dauern, aber mit dem jetzigen Heilungsprozess bin ich ganz zufrieden.
Da ich dort auf Station einen echt netten Pfleger hatte, der mir das OP-Protokoll besorgte ( 3 Tage nach OP ), habe ich dieses meinem Rechtsanwalt zugefaxt.
Dieser hat dieses dann anschließend mit einem "netten" Brief an die Versicherung geschickt.
Ehrlich gesagt war ich mehr als überrascht und konnte es kaum glauben, aber nach 3 Wochen kam von der Versicherung nur ein leicht abgeändertes Formschreiben mit der Abrechnung über den vollen Fußwert plus Progression = 55 % Invalidität.
Allerdings kam 14 Tage danach von der Versicherung ein Schreiben, dass man mir die Versicherung kündige. Na ja, war zu erwarten.
Allerdings hat die Versicherung nicht den Unterschiedsbetrag der Vorschusszahlung von Feb. 2011 bis zur Abschlusszahlung verzinst.
Mein Anwalt ist auch der Meinung, dass sie dazu verpflichtet ist.
Ebenso versuche ich, bei der Versicherung die Anwaltskosten zurückzubekommen.
Auf Anraten meines Anwaltes sollte ich dieses beides erst einmal selber einfordern, da ich dadurch die Versicherung in Verzug bringe, falls sie beides nicht zahlen wollen, damit er dann wieder aktiv werden kann.
Das habe ich beides bereits gemacht und bin mal gespannt auf die Antwort.
Ich werde bezüglich meiner Erfahrungen in diesem Falle ( Zinszahlungen durch die Unfallversicherung ) ein extra Thema aufmachen, da dieses hier im Forum meines Wissens nach noch nicht vorhanden ist ( oder doch ?, wenn ja, bitte diesbezüglich gerne antworten ! )
Zu den Anwaltskosten muss ich sagen, dass ich eigentlich mit mehr gerechnet habe, da Fachanwälte i.d.R. ja gerne bis zum 2,5fachen Satz abrechnen. Meiner hat den 1,6fachen Satz berechnet und wie ich schon mal geschrieben hatte, bin/war ich sehr zufrieden mit ihm, denn ich glaube, wenn ich ihn nicht gehabt hätte, hätte die Versicherung nicht sofort den vollen Satz bezahlt.
Falls jemand einen guten Fachanwalt sucht, nenne ich gerne den Namen der Kanzlei per PN.
So, das war`s erst einmal

Bis bald und alles Gute für Euch alle

Gerhard 001
 
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