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Heilverfahrenskontrolle

Zum Thema D-Arzt
Die BG schrieb in einem Schreiben...

Zitat: Sofern sie Arbeitsunfähig sind, beachten Sie bitte, dass Arbeitsunfähigkeisbescheinigungen vom Hausarzt nicht akzeptiert werden.Stellen sie sich dann bei einem Facharzt für Neurologie und Psychiatrie vor.


Dem kamen wir ja anstandslos nach...inklusive Schweigepflichtentbindung
 
Hallo,

damit meinen sie einen "Facharzt" und nicht einen sogenannten"Wald und Wiesen-Doktor", aber wenn schon, würde ich mir dieses per Überweisung vom D-Arzt holen ;-)

Gruß von der Seenixe
 
Das zeigt aber,daß wir den Aufforderungen nachgekommen sind und somit der Mitwirkungspflichten genüge getan haben...

Und das wiederum spricht für die Hvk Als Gutachten
 
Eine Komödie die da abläuft...

Die BG hat sich im Fall nun gegenüber der Bundesbeauftragten für Datenschutz geäußert und mitgeteilt, dass die Formulierung in Ihrem Schreiben "Heilverfahrenskontrolle zur Klärung des Kausalzusammenhanges" ja nur eine missverständliche Formulierung gewesen sei....Es ginge nur um das einholen von aktuellen Befunden und Informationen über den aktuellen Gesundheitszustand.


Was kommt denn letztendlich bei Gericht zum tragen....denn so wie es aussieht und auch angedroht wurde, will die BG das Verfahren zum 5.2. einstellen.

Zählt das was geschrieben steht oder geben die Ihre Missverständnisse einfach ans Gericht weiter und bekommen damit evtl noch recht?

Gruß Tom
 
Hallo Tom,

greife das Schreiben an den BfD auf und stelle das schriftlich dar, das die BG doch bitte klarstellen möchte und das bevor das Verfahren eingestellt werden soll, was man denn nun beabsichtigt hätte.

Die Formulierung stellt aus Deiner Sicht und der Sicht des BfD eindeutig dar, das man beabsichtigt hat ein verdecktes Gutachten ohne die zwingend notwendige Gutachterauswahl zu erstellen und um die bestehenden Gutachten zu umgehen oder zu entkräften.
Für eine notwendige Untersuchung zum aktuellen Stand (HVK) stellst Du Dich gerne nochmals bei einem D-Arzt Deiner Wahl vor.
 
Hallo Tom,

ohhh, man hat sich leider schlecht artikuliert? Netter Versuch!

"Es ginge nur um das einholen von aktuellen Befunden und Informationen über den aktuellen Gesundheitszustand."

Das, wenn Deine BG dieses so geschrieben hat, erhalten sie regelmäßig als Information in Form eines D-Arzt-Berichtes. Denn er schreibt immer einen Bericht wenn Du dort warst.:cool:

Denke daran, Du hast freie Arztwahl - aber die ist halt eingeschränkt auf D-Ärzte.

Dem kommst Du immer beim D-Arztbesuch nach. Ginge auch nicht anders, weil die Ärzte sonst auch nicht ihre Leistungen abrechnen könnten und Dich somit auch nicht behandeln werden. Logisch.

Was Du aber unbedingt machen musst, wenn Du es noch nicht getan hast "Akteneinsicht" nehmen.

Viele Grüße

Kasandra



 
Das haben die der Bundesbeauftragten für Datenschutz geschrieben.... Mir nicht....Ich hab darüber erstmal nur Info von der BfD.

Die BfD forderte den Auftrag für die Heilverfahrenskontrolle... Hat diesen aber bis heute nicht erhalten.

Ich hab jetzt noch dem Bundesversicherungsamt geschrieben.
 
Mich beunruhigt ein wenig das das Institut welches die Heilverfahrenskontrolle durchführen sollte,von der BG ein Verbot erhalten hat den Auftrag weiterzuleiten... Ich hätte den mal angefordert... Daraufhin hat das Institut die Bg angerufen und die Sb hats dann verboten
 
Hallo Tom,

na, super, noch so ein tolles IMB o.ä. bei Dir involviert.

Aber um genau das alles heraus zu finden kümmerst Du Dich umgehend am Montag um Akteneinsicht

So noch eine Frage, hast Du eigentlich eine allg. verbindliche Schweigepflichtsentbindung Deiner BG unterschrieben?

Viele Grüße

Kasandra
 
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