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Gutachtertermin

Begleitperson oder Sprachaufzeichnung Gutachtertermin

Es gibt im Focus Online eine Veröffentlichung, wonach es jetzt erlaubt sein soll, während des Gutachtertermines (hier geht es um psychiatrische Begutachtung) eine Begleitperson dabei zu haben bzw. per Sprachaufzeichnungsgerät die Begutachtung zu speichern. Der FOCUS zitiert hier auch einen Gerichtsentscheid und schreibt in seiner Headline so irreführend, daß dieses Vorgehen falsch verstanden wird.
Tatsächlich handelt es sich bei dem Gerichtsentscheid (Rheinland-Pfalz......) um einen besonderen Fall und eine besondere Konstellation, wo der Richter einer Begleitperson zugestimmt hat. Es gibt in dieser Form keinen generellen Anspruch auf eine Begleitperson oder auf die sprachliche Aufzeichnung per Gerät, so daß man sich nicht auf Gerichtsentscheide stützen kann. Außerdem muß man die Anwesentheit einer Begleitperson vor einer psychiatrischen Begutachten ankündigen und auch die Person benennen, wenn die Begutachtung über einen vom Gericht veranlaßten Gutachter erfolgt. Das Gericht verlangt auch eine Begründung! Das Gericht entscheidet dann, ob im speziellen Fall eine Begleitperson zugelassen wird, auch wenn der vom Gericht beauftragte Gutachter das ablehnt. Aber wie gesagt, man kann sich nicht auf einen Gerichtsentscheid stützen und wenn der Psychiatrische Gutachter eine Anwesentheit während des Explorationsgespräches ablehnt, dann wird das Gericht ihm in aller Regel per Beweisbeschluß folgen.
Der FOCUS hat schon öfters mit Boulevardjournalismusmethoden Schlagzeilen produziert, die einem die Haar zu Berge stehen lassen. So hat ein Redakteur K.... vor ca. 2 Jahren geschrieben, daß jetzt Gutachter ihre Neutralität beweisen müssen bzw. offenlegen müssen, mit wem sie wirtschaftlich in einem Abhängigkeitsverhältnis stehen. Eine juristische Überprüfung z.B. in den NJW hat ergeben, daß es keine neue gesetzliche Grundlage dafür gibt. Viel BlaBlaBla im FOCUS!
 
Hallo Christiane17,

vielen Dank für deinen Post!
 
März,
Falls Du den Besuch bei Dr. Liske noch nicht durch Deinen Anwalt verhindern konntest, hab ich noch das für Dich:
Nochmals Vorsicht.
Wenn die Firma von Dr. Liske testpsycholgische Software programmiert, wird er diese durchaus vermutlich bei seinen eigenen Untersuchungen verwenden.
Was kommt wohl als Ergebnis aus dieser "selbstprogrammierten" Software heraus? A + S = Aggravation und Simulation?
Es wird immer dreister, nicht nur die Fachzeitschriften, die herrschende wissenschaftliche Meinung, jetzt wird auch noch mit der entsprechenden Software
daran gebastelt, die Interessen der Versicherer zu befriedigen. Ein Fall für "Team Wallraff" !


http://www.mfmay.com/de/unternehmen.php

Das Unternehmen

MFMAY wurde im Jahr 2005 von Dr. med Benjamin Liske, Dr. med Klaus Heide und Klaus Glaunsinger gegründet. Sitz des Unternehmens ist die Universitätsstadt Tübingen in Baden-Württemberg.

MFMAY hat sich auf die Entwicklung und Programmierung von testpsychologischer Software und den Verkauf von Computerhardware für den medizinischen Sektor spezialisiert.

Zu unseren Kunden zählen vorwiegend Praxen und medizinische Trägerschaften (Hochleistungsserver); zunehmend aber auch Gewerbe, Industrie und anspruchsvolle Privatkunden, die qualitativ hochwertige Computer suchen und das hervorragende Preis-Leistungs-Verhältnis schätzen.

Alle MFMAY-Software-Produkte sind wissenschaftlich evaluiert. Viel Wert wird auf Kundennähe gelegt: Durch den medizinischen background der Unternehmensgründer und die Entwicklung und Programmierung der Software im eigenen Haus können wir Fragen schnell und kompetent beantworten. Testen Sie uns!
 
Hallo @all!

Von mir noch der Hinweis, dass es für die neuropsychologische Testung in Deutschland öffentlich bestellte und zertifizierte Sachverständige gibt.
Nach § 404 ZPO ist ein Gericht verpflichtet, diese zur Begutachtung zu bestellen solange nicht wichtige Gründe dagegen sprechen. Und diese wichtigen Gründe muss es dann benennen.

Geh dazu mal auf das Sachverständigenverzeichnis der IHK unter Neuropsychologie.

Von daher, wenn das Gericht dieses haben will, dann bitte schön beim öffentlich bestellten Sachverständigen.
 
Hallo MichIp,

A+S = Ergebnis der Untersuchung!
Ja leider ist das so in Tū!

Hallo MichIp,

leider wurde der Befangenheitsantrag von Gericht zurūck gewiesen!
Somit sind alle Mittel ausgeschöpft!
Sobald ich etwas neues weis, Berichte ich!
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Wie jetzt? Dachte AXA schickt Dich zu Liske und jetzt ist es das Gericht, welches auch den Befangenheitsantrag ablehnt? Bitte Klär uns mal auf und Klär das bitte mit der Begleitperson, ob er diese zulässt.
Michi
 
Hallo Michip,

mein Fehler!
Es sollte BU heißen !
Habe mich vertan!
Kann einfach nicht mehr klar denken!
Aber laut BU habe ich ja sowieso nicht wirklich etwas!
Das mit der AXA ist der Unfallgegner!
Bringe irgend wie alles durcheinander!
Der Anwalt hat nichts bei der BU erreicht, muss dort hin!
So wollte ich es schreiben!
Sorry!
 
Hallo März,

wenn ich dich richtig verstehe, sollst du im Auftrag deiner BU-Versicherung bei Dr. L. begutachtet werden.
Wenn das so ist und du nach Gründen der Ablehnung suchst, ist ratsam zu prüfen, ob man Verbindungen / Abhängigkeiten zw. Dr. L. und der Versicherung findet.
Wenn du den Namen der Vers. nennst, können dich andere dabei vielleicht unterstützen.

Für den Fall, dass die Ablehnung keinen Erfolg hat und du zu Dr. L. gehen musst, schreibst du vorher hin und kündigst deine Begleitperson an.
Wird die Begleitperson abgelehnt, schreib mal hier, welche Gründe dafür genannt werden.

LG
 
Hallo März 2017,

ich bin auch Geschädigte von Prof. Stevens und bin entschlossen gegen seinen massenhaften, erfundenen Geschichten und Behauptungen vorzugen. Natürlich macht er das nur mit System, und liest von seinen Laptop von Anfang bis zu Ende. Und zwar rasant schnell ließt er es und nimmt sich gleichzeitig auf sein Aufnahmegerät auf, "was ihm dieses System vorgeschreiben hat". Er hat nicht Bedarf mit mir drüber zu sprechen, dafür war ich nicht da!

"Er braucht keine Unterlagen von mir, er hat alles", antwortete er mir, wenn ich ihm meine alle Berichte angeboten habe.

Er braucht Patienten nur um die Rahmenbedinungen im allerletzte Sekunde zu unterschreiben, die Fragen und Antworten macht er selber auf den Aufnahmegerät und läßt sich dabei von mir bloß nicht unterbrechen.
Ich saß ihm gegenüber im diesen "Ausnahmezustand" und wundere mich, geht es jetzt um mich oder um jemand anders? Weil er liest die Sätze, die gar nicht zu mir passen. Sinn der der Sache ist, er hat es drauf im orginal Aufname bekommen.

Er düfrte es von seinen Laptop lesen, aber nur, wenn ich als Patient definitiv alleine auf Aufnahmegerät mit Nummer, der ich mir selber aufschrieben darf, die Antworten drauf ganz alleine sprechen darf und zwar von Anfang bis zu Ende seines Gutachten.

Deswegen hat er Problem mit Begleitperson gehabt und wehrte sich so heftig dagegen, "er macht dieses Gutachten nicht".

Viele Grüße

Transparenz
 
Hallo März 2017, wie ging deine Geschichte mit dieser Begutachtung weiter?
Gruß Bernhard
 
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