Begleitperson oder Sprachaufzeichnung Gutachtertermin
Es gibt im Focus Online eine Veröffentlichung, wonach es jetzt erlaubt sein soll, während des Gutachtertermines (hier geht es um psychiatrische Begutachtung) eine Begleitperson dabei zu haben bzw. per Sprachaufzeichnungsgerät die Begutachtung zu speichern. Der FOCUS zitiert hier auch einen Gerichtsentscheid und schreibt in seiner Headline so irreführend, daß dieses Vorgehen falsch verstanden wird.
Tatsächlich handelt es sich bei dem Gerichtsentscheid (Rheinland-Pfalz......) um einen besonderen Fall und eine besondere Konstellation, wo der Richter einer Begleitperson zugestimmt hat. Es gibt in dieser Form keinen generellen Anspruch auf eine Begleitperson oder auf die sprachliche Aufzeichnung per Gerät, so daß man sich nicht auf Gerichtsentscheide stützen kann. Außerdem muß man die Anwesentheit einer Begleitperson vor einer psychiatrischen Begutachten ankündigen und auch die Person benennen, wenn die Begutachtung über einen vom Gericht veranlaßten Gutachter erfolgt. Das Gericht verlangt auch eine Begründung! Das Gericht entscheidet dann, ob im speziellen Fall eine Begleitperson zugelassen wird, auch wenn der vom Gericht beauftragte Gutachter das ablehnt. Aber wie gesagt, man kann sich nicht auf einen Gerichtsentscheid stützen und wenn der Psychiatrische Gutachter eine Anwesentheit während des Explorationsgespräches ablehnt, dann wird das Gericht ihm in aller Regel per Beweisbeschluß folgen.
Der FOCUS hat schon öfters mit Boulevardjournalismusmethoden Schlagzeilen produziert, die einem die Haar zu Berge stehen lassen. So hat ein Redakteur K.... vor ca. 2 Jahren geschrieben, daß jetzt Gutachter ihre Neutralität beweisen müssen bzw. offenlegen müssen, mit wem sie wirtschaftlich in einem Abhängigkeitsverhältnis stehen. Eine juristische Überprüfung z.B. in den NJW hat ergeben, daß es keine neue gesetzliche Grundlage dafür gibt. Viel BlaBlaBla im FOCUS!
Es gibt im Focus Online eine Veröffentlichung, wonach es jetzt erlaubt sein soll, während des Gutachtertermines (hier geht es um psychiatrische Begutachtung) eine Begleitperson dabei zu haben bzw. per Sprachaufzeichnungsgerät die Begutachtung zu speichern. Der FOCUS zitiert hier auch einen Gerichtsentscheid und schreibt in seiner Headline so irreführend, daß dieses Vorgehen falsch verstanden wird.
Tatsächlich handelt es sich bei dem Gerichtsentscheid (Rheinland-Pfalz......) um einen besonderen Fall und eine besondere Konstellation, wo der Richter einer Begleitperson zugestimmt hat. Es gibt in dieser Form keinen generellen Anspruch auf eine Begleitperson oder auf die sprachliche Aufzeichnung per Gerät, so daß man sich nicht auf Gerichtsentscheide stützen kann. Außerdem muß man die Anwesentheit einer Begleitperson vor einer psychiatrischen Begutachten ankündigen und auch die Person benennen, wenn die Begutachtung über einen vom Gericht veranlaßten Gutachter erfolgt. Das Gericht verlangt auch eine Begründung! Das Gericht entscheidet dann, ob im speziellen Fall eine Begleitperson zugelassen wird, auch wenn der vom Gericht beauftragte Gutachter das ablehnt. Aber wie gesagt, man kann sich nicht auf einen Gerichtsentscheid stützen und wenn der Psychiatrische Gutachter eine Anwesentheit während des Explorationsgespräches ablehnt, dann wird das Gericht ihm in aller Regel per Beweisbeschluß folgen.
Der FOCUS hat schon öfters mit Boulevardjournalismusmethoden Schlagzeilen produziert, die einem die Haar zu Berge stehen lassen. So hat ein Redakteur K.... vor ca. 2 Jahren geschrieben, daß jetzt Gutachter ihre Neutralität beweisen müssen bzw. offenlegen müssen, mit wem sie wirtschaftlich in einem Abhängigkeitsverhältnis stehen. Eine juristische Überprüfung z.B. in den NJW hat ergeben, daß es keine neue gesetzliche Grundlage dafür gibt. Viel BlaBlaBla im FOCUS!