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Gutachten Widerspruch

Ich war ebenfalls beim Gutachter wegen Sprunggelenks-Fraktur ...

... und das hört sich hier in Eurer Diskussion ja "furchtbar" an.

Ich musste leider auch schon in anderer Weise feststellen, dass gewisse Versicherungen Ihre Versprechungen beim Vertragsabschluss nicht mehr einhalten, wenn es zum Schadensfall kommt.

Recht haben und Recht bekommen sind leider zwei paar Schuhe.


An alle Erfahrenen meine Frage: Was für einen Rat zum Fortgang würdet Ihr mir geben


Hatte mir im Mai 07 das Sprunggelenk dreifach gebrochen. (Fußballspielen)
Danach wurde ich wieder zusammengeflickt.
Mit Metall im Fuß war es sehr bescheiden.
Nach der Metallentfernung war es anfangs besser, jetzt ist es wieder übel.
(Sprunggelenk ist steif (vor allem morgens), durch Bewegung inkl. Schmerzen wird es beweglicher. SG schmerzt bei längerer Belastung, wird warm + schwillt an, Druckschmerz ringsum das Gelenk, Bewegungseinschränkung).

Nun hatte ich bei der(n) PUV (habe einmal beim Sportverein + einmal über die Gewerkschaft) nen Antrag auf Invaliditätsleistung gestellt.

Danach kam die Antwort, dass um Kosten zu sparen, beide PUV´s den selben Gutachter in Erwägung ziehen. Heißt das Gutachten wird dann von der anderen PUV anerkannt.

Der Gutachter-Termin verlief relativ normal. Vermessung total + Befragung.
Nach ca. 20 Minuten war alles vorbei, der Gutachter erklärte dass ich die Gutachten dann bei der Versicherung beantragen kann.

Gutachter-Aussage: Ich schlage der PUV eine Vorschusszahlung vor.
Vor Ablauf des 3. Jahres nach dem Unfall will ich Sie nochmals sehen.
Zur abschließenden Begutachtung.

Ich muss sagen der Gutachter (älterer Herr) hat einen äußerst guten Eindruck gemacht, hat mich auch über den Ablauf aufgeklärt. (z.B. wenn 3. Jahr abgelaufen, sind die Versicherungen von dem Fall raus, und dass wohl eine Einmaligzahlung rauskommen wird, eine Unfallrente ist wohl unwahrscheinlich).

Jetzt kam neue Post von den PUV´s (relativ zeitgleich).

Die eine schreibt, dass aus dem Gutachten zu entnehmen ist, dass der Dauerschaden noch nicht abschließend beurteilt werden kann. Daher wird zum Ende des 3. Unfalljahres eine Abschlussbegutachtung veranlasst wird. Die PUV kommt auf mich zu.
Eine Vorschusszahlung sei in deren Hinblick nicht möglich, da erst ab einem Invaliditätsgrad von 20 % eine Inv.Leistung gewährt wird.

Nun bin ich ehrlich gespannt auf das Gutachten (habe dieses angefordert).
Denn der Gutachter hat in seinen Bemerkungen eigentlich schon verlauten lassen, dass nach dieser Zeit seit dem Unfall die Rahmenerscheinungen schon noch immens seien. Und das sollen dann wohl weniger als 20 % sein, wenn die PUV nicht vorschießen möchte. Hmmm ?


Die andere PUV hat geschrieben, dass von anderer PUV erfahren wurde, dass zum Ende des 3. Jahres ein weiteres Gutachten gemacht wird, man meldet sich dann bei mir. (kurz und knapp).


Jetzt läufts einem wirklich heiß und kalt den Rücken runter, wenn man all die Erschwernisse ließt, die einige von Euch im Zusammenspiel mit den Versicherungen haben.


Was würdet Ihr mir raten, was ich bis zur Abschlussbegutachtung machen soll

Ich bin VdK-Mitglied (allerdings schreiten die nicht bei Privatgeschichten ein, sondern nur bei Versorgungsamt usw.).

Ich habe eine Rechtsschutzversicherung. Könnte einen Rechtsanwalt beauftragen.


Danke für Eure Hilfe und Ratschläge. thanx + greetz


All denjenigen die auch um Ihr Recht kämpfen wünsche ich viel Kraft und Durchhaltevermögen.
 
Hallo Hattrik60,

ja das ist schon so eine üble Geschichte mit den Gutachtern.
Meinem Mann sagte der Gutachter beim letzten Gutachten, das er die Invalidität so zwischen 20 und 30% einschätzt, das müsse er nachdem er alles ausgewertet hätte festlegen und am Ende hat er sich dann dem anderen Gutachten wieder angeschlossen und das sind nur 10%. das ganze, obwohl mein Mann auf Grund des Unfalls voll Erwerbsgemindert ist.
An deiner Stelle würde ich nach Einsicht in das Gutachten, wenn du damit nicht einverstanden bist, sofort wieder die Versicherung anschrieben und dies begründen. Evtl. untermauernde Arztberichte dabei legen.
Auch könntest du einen Vorschuss auf die Invalidität die bis jetzt im Gutachten festgehalten ist verlangen. Ich weiß allerdings nicht, ob die Versicherungen rechtlich dazu verpflichtet sind!
Aber auf jeden Fall auf das Gutachten reagieren, wenn dir der Invaliditätsgrad zu wenig erscheint.
Ich hoffe dir ein wenig weiter geholfen zu haben und wünsche dir für die Sache viel Glück.
Gruß von stinababy
 
Ich war nach meinen vorletzten Únfall bei 6 Gutachtern danach war mein Anwalt bedint und hat Klage eingereicht, worauf das Gericht ein Gerichtsgutachter beauftragte und der hat alles was bisher gewesen war so richtig Platt gemacht und ein wirkliches Gutachten erstellt, worauf die VS Zähneknirschend bezahlen mußte und das richtig incl 13000 € Anwaltkosten.
Ich würde jedem raten bis zum Schluß durchzuhalten, auch wenns 2 Jhre dauert, denn Dem Gerichtsgutachter interessieren die Vorgutachten überhaupt nicht.
gruß fredman der z.Zt wieder Klagt
 
Hallo Hattrik60,

bei uns ist es auch ähnlich gelaufen, nur hat der GA eine 14% Invalidität angegeben. Die wurde auch gleich ausgezahlt.

Wir haben gegen das Gutachten ein Widerspruch geschrieben und die 14%-Auszahlung als Anzahlung genommen.

Jetzt schrieb dir PUV sie will nicht ein neues GA vor Ablauf der 3 Jahre machen lassen....sie wollen überhaupt nix mehr machen, kein KTG und kein GG mehr.
Sie schreiben "alles was Kai-Uwe hat sind keine Unfallfolgen und damit schließen wir Ihren Fall von unserer Seite und werden nichts mehr für Sie tun"

Jetzt hilft nur eine Klage vor Gericht.

Da Du eine RSV hast bist Du schon einmal gut drann. Hol Dir die Zusage für eine Beratung beim Rechtsanwalt und laß Dich aufklären.
Suche einen Rechtsanwalt für Versicherungsrecht (möglichst mit Erfahrung mit PUV), kannst auch mal hier im Forum suchen.

Ich wünsche Dir Glück
Kai-Uwe´s Frau
 
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