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Gutachten Widerspruch

Hallo oophss,

eine private Versicherung, wie z. B. BUZ, PUV u.d.g. haben auf gesetzliche
Renten keinen Einfluss.

Das für die gesetzliche Rente maßgebliche Restleistungsvermögen ist für
eine private Versicherung nicht von Relevanz. Hier gilt insbesondere für
die private BU-Versicherung ob eine mindestens 50 % Berufsunfähigkeit
im zuletzt ausgeübten Beruf vorliegt. Auch wenn eine Invaliditätsentschä-
digung durch eine PÜV erfolgt, spielt dies für eine EM-Rente keine Rolle.

Deshalb spielt es auch keine Rolle, wenn eine erwerbsgeminderte Rente
beantragt wird, ob eine private BU-Versicherung schon zahlt. Und auf vor-
liegende Gutachen zur Erlangung einer privaten Versicherungsleistung hat
die gesetzliche Rentenversicherung kein Einsichtsrecht (Amtsermittlungs-
grundsatz).

Gruss
kbi1989
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Oohpss,

ich habe es auch schon geschrieben, der VDK kann überhaupt nicht helfen bei privaten Versicherungen.

Ein GA der PUV braucht man der DRV nicht vorlegen, von alleine können sie es ja nicht bekommen, sie kennen Deine privaten Versicherungen nicht. Jedenfalls nicht offiziell:eek:.

Ein GA der PUV ist ganz anderes aufgebaut, es geht um die Invalidität, die durch den (diesen) Unfall entstanden ist um bleibt.

Lieben Gruß
Kai-Uwe´s Frau
 
Hallo an euch,

schon mal gut zu wissen das die DRV keine Einsicht in die Gutachten der Privaten Versicherungen hat.
Zu dem Thema habe ich da auch mal noch eine Frage:
Bei der vollen Erwerbsminderungsrente darf man ja nur 400 Euro dazuverdienen, sonst bekommt man Abzüge der Rente. Das mit dem dazuverdienen kommt zumindest im Moment für meinen Mann gesundh. sowieso nicht in Frage. Aber was ist mit einer privaten Berufsunfähigkeitsrente? Müsste man das angeben und bekommt dann von der gesetzl. Rentenversicherung was abgezogen?
Ich meine ja das man die Beiträge ja für den Fall des Falles auch privat eingezahlt hat und die das nichts angeht. Oder liege ich da falsch?
Gruß von stinababy
 
Hallo stinababy,

ich hab damals zur Sicherheit die Gutachten meiner privaten PUV für alle anderen sperren lassen.
Es stellte sich im Nachhinein als goldig heraus.

Deine private BUV wird nicht mit verechnet und Du mußt Sie auch nicht angeben.

Grüße von .
 
Hallo Dani,

was meinst Du mit:

Es stellte sich im Nachhinein als goldig heraus.

Hallo Stinababy,

es ist richtig was Dani schreibt, Deine private BUZ zählt nicht für die Rente.

Lieben Gruß
Kai-Uwe´s Frau
 
Hallo Kai-Uwe`s Frau,

da ich ja immer im roten Bereich bin, bin ich Dir äußerst dankbar, das Du meine Ausführungen bestätigen kannst. :rolleyes:

Zu Deiner Frage:
Das erste Gutachten wird ja nach ca. 15 Monaten -bei manchen auch früher - gefertigt.
In diesem Zeitraum sind aber manchmal nicht alle Verletzungen oder Unfallfolgen im Gutachten ersichtlich.
Im Zuge meines Verfahrens wurden Gutachter von der PUV genommen, die in meinem normalen Krankenprozess auch tätig waren.
Bei der Beantragung der T- EMR oder EMR muß man ja alle Ärzte angeben,
diese sind dann auch mit genannt (schriftlich im Antrag).
Nun ist der Ansatzpunkt ja vollig verschieden.
Das interessiert die DRV aber nicht und die DRV könnte diesbezüglich Auszüge aus schon erstellten Gutachten (PUV) mit verwenden.
Im SG- Verfahren sogar das Gericht (im vorgerichtlichen Verfahren).
Sie sind zwar dann nicht mehr aktuell, bereiten Dir aber eventuell Probleme.
Also sollte man im Vorfeld schon für eine klare Linie sorgen.

Grüße von .
 
AW: Gutachten Widerspruch

@.,

wenn ich in Bayern wohnen würde, würde ich sagen, was hast Du wieder
für einen Schmarr´n geschrieben:
Zitat:

"Wenn du eine gesetzliche Rente beanspruchst, musst Du alle Ärzte ange-
ben. Auch die Ärzte, die ein Gutachten für eine Privatversicherung ange-
fertigt haben" so etwa sinngemäss.

Nein, musst Du nicht! Es sind nur die behandelnden Ärzte anzugeben. Und
Gutachter sind keine behandelnden Ärzte. Das gleiche gilt auch im vorge-
richtlichen Verfahren. Auch im vorgerichtlichen Verfahren - Widerspruchs-
verfahren - sind nur die Ärzte maßgeblich, die Dich kranksbedingt behan-
delt haben. Etwas anderes ist es, wenn Du im Widerspruchsverfahren zu
Beweiszwecken ein privates Versicherungsgutachten als Parteigutachen
anführst. Aber dann ist der Privatgutachter immernoch nicht behandeln-
der Arzt.

@stinababy,

Private Versicherungsleistungen, auch die aus einer privaten Berufsunfäh-
igkeitsversicherung werden bei der gesetzlichen Rentenversicherung nicht
als Hinzuverdienst gewertet. Denn private Versicherungsleistungen stellen
kein Einkommen aus einer erwerbsmässigen Tätigkeit dar. Nur Erwerbsein-
kommen aus einer nicht selbständigen Tätigkeit (Arbeitseinkommen)
wird als Hinzuverdienst angerechnet. D. h. dein Mann dürfte in euerem Fall
durchaus die 400,00 € dazuverdienen, ohne dass es rentenschädlich wäre.

Also private Versicherungsleistungen und gesetzliche Rente beissen sich
gegenseitig nicht.

Gruss
kbi1989
 
Hallo kbi1989,

ich bitte doch darum, dass Du genau meine Beiträge liest.
Ich hab nicht sinngemäß geschrieben, sondern darauf hingewiesen,
dass bei mir die behandelnden Ärzte auch die Gutachten erstellt haben.
Die Gutachter waren nicht außerhalb meines Behandlungsverlaufes.
Es hat sich überschnitten.

Grüße von .
 
Hallo Stinababy kostet nur ein bischen Arbeit und einen Brief an die Staatsanwaltschaft. Du schreibst du kannst falsche Aussagen im Gutachten belegen. Wunderbar schreibe alle Punkt gut aufgelistet auf füge Beweise an und ab zum Staatsanwalt. Der muß das prüfen. Anzeige wegen Erstellen eines falschen Gesundheitszeugniss sollte drüber stehen.
Mir wurde als ich diesen Tip gab gesagt man müsse vorsichtig sein wegen Verleumdung sollte dieser Arzt eine solche Anzeige erstellen würde die Staatsanwaltschaft auch forschen und ich nehme an er weiss wieviel Dreck am Stecken er hat. Ich glaube du könntest die Versicherung wegen Verwendung eines falschen Gesundheitszeugnisse anzeigen.
Was haben wir zu verlieren?
 
hallo, danun
zitat:
"Ich glaube du könntest die Versicherung wegen Verwendung eines falschen Gesundheitszeugnisse anzeigen."

das wäre was vom allerfeinsten, denn ich denke mal dass 99,9% falsche gesundheitszeugnisse darstellen.
egal ob im zivil-oder sozialrecht, wenn es dabei um anprüche geht.

ich denke mal, wenn man mit mehreren betroffenen gegen einen bestimmten gutachter/versicherung klagt, könnte es mehr gewicht bei der staatsanwaltschft haben.
ansonsten geht es ganz schnell mit der ablehnung (kein öffentliches interesse)

mfg
pussi
 
Hallo Danu und pussi,

das mit der Staatsanwaltschaft, dazu hätte ich langsam echt Lust. Habe mir das Gutachten nun nochmal genau durchgelesen. Ich komme immer mehr zu der Auffassung, das da jemand alles durcheinander geschmissen hat. Da steht was von wegen das der Bruch nahe am Sprunkgelenk war, das ist aber keiesfalles so. Über eine evtl beginnende Arthose am Sprunkgelenk und solche Sachen, aber nix vom Knie.....?
Bin echt irritiert, aber eine evtl. Verwechselung der Befunde dürfte doch bei einem Gutachten schon gar nicht passieren.
Je öfter ich mir das durchlese um so mehr kommen mir da echte Bedenken.
Überlege echt schon, ob ich mal in dem Krankenhaus bei der entsprechenden Abteilung anrufe und mal nachfage ob da etwas verwechselt wurde?
Dann denke ich auch wieder darüber nach, das wir ja noch in einer Arzthaftungsgeschichte zugange sind und das Krankenhaus die den Murks gemacht haben ist auch nur 5 KM von dem entfernt, die nun das Gutachten erstellt haben. Ob da vieleicht ein Zusammenhang bestehen könnte? So unter dem Motto eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.
Bin echt ratlos!
Gruß stinababy
 
... das Krankenhaus die den Murks gemacht haben ist auch nur 5 KM von dem entfernt, die nun das Gutachten erstellt haben. Ob da vieleicht ein Zusammenhang bestehen könnte? ...
Hallo stinababy, wenn es an beiden Institutionen die gleichen Abteilungen gibt, dann gibt es auch Beziehungen. Die Ärzte treffen sich zu den verschiedensten Anlässen wie Kongressen, Weiterbildungen, Bälle, Erfahrungsaustauschgruppen usw. Die sind so was von vernetzt, dass glaubst Du garnicht.

Recherchier mal im Internet nach den Namen der Ärzte, die dich behandelt haben. Möglicherweise bekommst Du dann schon einen Eindruck davon, wo die Gemeinsamkeiten haben. Und das ist nur während der jetzigen Tätigkeit. In der Ausbildung hatten die auch schon endlos viele Kontaktmöglichkeiten.

Ich würde Dir empfehlen überhaupt keinem zu trauen.
Ich traue noch nicht mal mir, weil ich gelernt habe, dass wenn ich etwas aus den Unterlagen lese, das oftmals was ganz anderes bedeutet, als das was ich verstanden (gehabt) habe.

Sorry, aber lieber schreibe ich Dir wie es ist, als Dich in diese offenen Messer laufen zu lassen.

Grüße
oohpss
 
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