kbi1989
Erfahrenes Mitglied
- Registriert seit
- 12 Okt. 2006
- Beiträge
- 949
Hallo oophss,
eine private Versicherung, wie z. B. BUZ, PUV u.d.g. haben auf gesetzliche
Renten keinen Einfluss.
Das für die gesetzliche Rente maßgebliche Restleistungsvermögen ist für
eine private Versicherung nicht von Relevanz. Hier gilt insbesondere für
die private BU-Versicherung ob eine mindestens 50 % Berufsunfähigkeit
im zuletzt ausgeübten Beruf vorliegt. Auch wenn eine Invaliditätsentschä-
digung durch eine PÜV erfolgt, spielt dies für eine EM-Rente keine Rolle.
Deshalb spielt es auch keine Rolle, wenn eine erwerbsgeminderte Rente
beantragt wird, ob eine private BU-Versicherung schon zahlt. Und auf vor-
liegende Gutachen zur Erlangung einer privaten Versicherungsleistung hat
die gesetzliche Rentenversicherung kein Einsichtsrecht (Amtsermittlungs-
grundsatz).
Gruss
kbi1989
eine private Versicherung, wie z. B. BUZ, PUV u.d.g. haben auf gesetzliche
Renten keinen Einfluss.
Das für die gesetzliche Rente maßgebliche Restleistungsvermögen ist für
eine private Versicherung nicht von Relevanz. Hier gilt insbesondere für
die private BU-Versicherung ob eine mindestens 50 % Berufsunfähigkeit
im zuletzt ausgeübten Beruf vorliegt. Auch wenn eine Invaliditätsentschä-
digung durch eine PÜV erfolgt, spielt dies für eine EM-Rente keine Rolle.
Deshalb spielt es auch keine Rolle, wenn eine erwerbsgeminderte Rente
beantragt wird, ob eine private BU-Versicherung schon zahlt. Und auf vor-
liegende Gutachen zur Erlangung einer privaten Versicherungsleistung hat
die gesetzliche Rentenversicherung kein Einsichtsrecht (Amtsermittlungs-
grundsatz).
Gruss
kbi1989
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