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Gutachten Widerspruch

AW: Gutachten Widerspruch

Hallo stinababy,

das mit der Anzeige würde ich mir nochmal überlegen. Da Du derzeit nicht
in der Lage bist, dem Gutachter nachzuweisen, dass er tatsächlich evtl.
die Befunde verwechselt hat, könnte dieser Schuß nach hinten losgehen.

Maßgeblich wird es jetzt sein, dass die vorhandenen Ungereimtheiten die
das Gutachten enthält, so dargestellt werden, dass sie logisch, schlüssig
und nachvollziehbar dargestellt werden. Dazu müsst ihr das Gutachten
Satz für Satz auf den Kopf stellen.

Da wie Du schreibst, er die Bruchstelle in der Nähe des Sprunggelenkes
festgestellt hat, dies aber tatsächlich nicht zutreffend ist, müsst ihr dies
deutlich herausstellen und anhand von vorliegenden Befundberichten oder
bildgebendem Material (Rö-Bilder oder MRT-Aufnahmen) beweisen. Wenn
er weitere Behauptungen aufgestellt hat, die mit dem Verletzungsmuster
einer Knieverletzung nichts zu tun haben, müsst ihr dies genauso heraus-
stellen und anhand von Fachliteratur widerlegen. Wenn er festgestellt ha-
ben sollte, dass das Knie noch voll funktionsfähig sein sollte, dass krasse
Gegenteil aber der Fall ist, dann nagelt ihn mit den Befundberichten der
behandelnden Fachärzte oder mit den Ergebnissen der Gutachter, die
deinen Mann in den Sozialverfahren begutachtet haben (BG oder DRV).

Wenn die Gutachten des Sozialverfahrens dementsprechend für deinen
Mann positiv ausgefallen sind, kannst Du diese Gutachten auch im vor-
gerichtlichen Verfahren - auch in einer gutachtlichen Stellungnahme bei-
fügen (Parteibeweis) - falls sie noch nicht der PUV vorliegen sollten.

Wichtig vor allen Dingen ist es auch, darauf zu achten, ob er sich schon
derart geäussert hat, ob die Versicherung eine Leistung zu erbringen hat
oder nicht. Wenn ja, ist es seine Privatmeinung, und er kann als befangen
abgelehnt werden. Das gleiche gilt auch, wenn er sich über den Gutach-
tenauftrag hinaus geäussert hat, etwa eine bestimmte Therapie durchzu
führen. Auch dies ist nicht seine Aufgabe, da er nicht behandelnder Arzt
ist. Hin und wider werden auch eigene Therapien vorgeschlagen, die dann
in der Gutachterpraxis angewandt werden sollen. Auch dies ist ein Ab-
lehnungsgrund wegen Befangenheit.

Das ist zunächst m.M. nach das Wesentliche, auf das es jetzt ankommt.
Der Gutachter muss mit dem Begutachtungsergebnis derart konfrontiert
werden, dass er als unglaubwürdig dasteht. Wenn euch das gelingen
sollte, habt ihr schon die halbe Miete.


Gruss
kbi1989
 
Hallo ohhpss,

genauso wie du es beschreibst, geht es uns im Augenblick. Man kann sich noch nicht einmal selbst trauen, da hast du völlig Recht.
Ich werde trotz allem versuchen das mein Mann sein Recht bekommt, denn zu verleren haben wir eh nichts. Habe hier mal den schönen Spruch gelesen, wer nicht kämpft, hat schon verloren.


Hallo kbi1989,

ich werde auf jeden Fall am Wochenende das Gutachten von vorne bis hinten auseinander nehmen und mit Arztberichten das gegenteil belegen.
Ich fürchte nur das die PUV sich davon nichts mehr annehmen will, weil die wahrscheinlich stur auf das Gutachten verweisen werden.
Ich mache mir auf jeden Fall die Mühe und warte mal die Reaktion ab.
Mittlerweile, wurde die ganze Geschichte auch so hinausgezögert, das die 3 jahresfrist um ist und ich denke mal das die PUV sich auch darauf berufen wird.

Gruß von stinababy
 
Hallo KBI1989, wieso wird hier immer wieder Angst davor gemacht das Recht, dass es in unserem Land gibt für uns zu nutzen. Solange wir die ständigen Straftaten der Versicherungen und Gutachter nicht anzeigen kann das Recht auch nicht für uns arbeiten. Was soll denn da nach hinten losgehen. Ich bin inzwischen der Auffassung das wir nur so zu unserem Recht kommen. Würde der Gutachter gegen uns Anzeige erstatten, würde die Staatsanwaltschaft auch forschen und in diesem Fall bekämen wir den Anwalt sogar gestellt. Gegen Stevenson ,Leutelt und andere gibt es alleine hier soviele Geschädigte, dass man es als organisiertes Verbrechen bezeichnen könnte. Warum tut ihr euch nicht zusammen?
Es gibt auch für Unfallopfer erreichbares Recht in Deutschland wir müssen es nur nutzen.
Gruß Danu
 
hallo, danu,
bin ja für einen gezielten zusammenschluss gegen falschgutachter.
das setzt voraus:

1. dass die gutachter beim namen genannt werden,
2. uo auch gewillt sind, ihre anonymität aufzugeben

soweit ich irgendwo gelesen habe, läuft ja gegen leutelt bereits ein verfahren.

es müsste auch jemand gefunden werden, wo die gutachten zusammenlaufen - damit gemeinsamkeiten für eine strafanzeige gefunden werden.
spätestens dann ist es mit der anonymität vorbei.

es gab schonmal das thema wegen castro.
leider alles irgendwie im sande verlaufen.

wie sind deine vorstellungen?
mfg
pussi
 
... Solange wir die ständigen Straftaten der Versicherungen und Gutachter nicht anzeigen kann das Recht auch nicht für uns arbeiten. ...
Hallo Danu,
grundsätzlich bin ich ja bei Dir, aber ...
... es braucht Beweise einer Straftat.
Und bei vielen braucht Straftaten es auch noch einen Vorsatz bzw. eine Absicht.

Eine Meinung zu haben oder einem Irrtum zu erliegen oder nicht den aktuellen Stand der medizinischen Wissensstandes zu wissen, sind alles keine Delikte in dem von Dir gewünschten Ausmaß.

Wenn allerdings nachgewiesen werden könnte, dass ein Gutachter über einen Sachverhalt in einem Gutachten falsch berichtet (z.B. weil er sich irrte oder weil er veraltetet Erkenntnisse zugrundelegte), diese falsche Angabe vom Gericht korrigiert wurde und er in einem nachfolgenden Gutachten, mit dem gleichen Sachverhalt, die gleiche falsche Darstellung tätigt, dann, ja dann denke ich, kann man seine Arbeit bzw. seine Absichten einer juristischen Beurteilung zuführen.
Aber selbst dann wird es wohl nicht einfach werden, denn soweit der Gutachter nachweisen kann, dass die Quelle seines Irrtums im neueren Gutachten eine andere wäre, alsim ersten Gutachten, dann könnte es sein, dass dies als neuer Irrtum gewertet werden würde. Und wie Du weist gibt es für Quellenangaben eine Unmasse an Möglichkeiten, da die Veröffentlichungen der manipulierten Darstellungen gigantisch sind.

Ich will Dir nicht den Mut nehmen und würde mich freuen, wenn es eine Gutachter-Begutachtungsstelle gäbe, aber das wird - soweit es um juristische Verfolgung geht - richtig Arbeit ....
Ausgang ungewiss.

Jedenfalls viel Erfolg!

Grüße
oohpss
 
Hallo Pussi,
eine Sammelstelle für Gutachtengeschädigte wäre perfekt. Denn letztendlich sind die Falsch-Gutachter,die Ursache für das oft jahrzehnte lange Gerangel zu unseren Lasten. Hätten die Versicherungen diese Gutachten nicht, hätten sie nichts gegen uns in der Hand und müßten zahlen. Es müßten innerhalb einer Woche eine große Anzahl von Anzeigen gestellt werden mit jeweiligem Hinweis auf die anderen. Um auch der Staatsanwaltschaft klar und deutlich zu machen, dass es hier nicht um einen geht der sich falsch behandelt fühlt, sondern dass da Methode dahinter steckt und somit auch ein Anlass für die Staatsanwaltschaft besteht genauer hinter die Verwicklungen der Versicherungen und Gutachter schauen. Konten überprüfen, Geschenke checken, "Bildungsreisen" überprüfen. Wieviel Gutachten hat der Gutachter geschrieben und wieviel sind komischerweise davon zu Gunsten der Versicherungen. Nebenbei bemerkt, hat einer von euch schon mal etwas von einem Gutachten nach Aktenlage gehört, das wahrheitsgemäß war?
Oder sind die zufällig alle pro Versicherung? Ich träume davon, einen Staatsanwalt zu finden der hier wirklich wie bei Wirtschaftskriminalität und organisiertem Verbrechen vor geht. Geschäftsräume von Versicherungen und "Gutachtern" auseinandernimmt. Bei bewiesenen Schweinereien auch in der Privatsphäre der Herren und Damen das Unterste nach oben kehrt und am schönsten wärs wenn die Betroffenen dadurch so geschockt wären, dass sie auch eine saftige PTBS entwickeln.
Welch wunderschöne Vorstellung! Sie kann wahr werden!
Fangen wir endlich an den Rechtsstaat für uns arbeiten zu lassen!
Bis dann, Danu
 
Hallo Danu von welchem Rechtsstaat sprichst Du.

Fangen wir endlich an den Rechtsstaat für uns arbeiten zu lassen!

Columbien. Bolivien,Pakistan, Rußland etc. oder dachtest Du etwa an Deutschland.

vg natascha
 
... Fangen wir endlich an den Rechtsstaat für uns arbeiten zu lassen! ...
Hallo Danu,
damit es qualifiziert zugeht, hier die Ansatzpunkte:

Eine zivilrechtliche Haftung des Gutachters,. d. h. seine Schadensersatzpflicht, kann sich aus zwei Gründen ergeben:
1. Haftung wegen Verletzung einer Vertragspflicht gemäß § 280 (neue Fassung des BGB seit 1.1.2002) und
2. wegen Haftung aus Delikt bzw. unerlaubter Handlung gemäß §§ 823 ff. BGB.

Zivilrechtliche Haftungsansprüche des Auftragsgebers oder des Probanden setzen eine schuldhaft, d. h. vorsätzlich oder fahrlässig (§ 276 BGB) herbeigeführte objektive Pflichtverletzung des Gutachters und einen dadurch verursachten Schaden voraus.

Die Beweislast liegt grundsätzlich beim Anspruchssteller.
Der Haftungsumfang erstreckt sich auf materielle und auch immaterielle Schadensfolgen.

Die Verjährungsfrist beträgt nunmehr für beide Haftungsgrundlagen einheitlich grundsätzlich 3 Jahre zum Jahresende nach Kenntnis oder bei grob fahrlässiger Unkenntnis des Anspruchs (§§ 195, 199 BGB n. F.).

Für den gerichtlich bestellten Sachverständigen besteht seit dem 1.8.2002 in § 839a BGB eine spezialgesetzliche Haftungsgrundlage. Danach hat er für (Vermögens-) Schäden einzustehen, die einem Verfahrensbeteiligten durch
ein vorsätzlich oder grob fahrlässig erstelltes unrichtiges Gutachten als Grundlage einer gerichtlichen Entscheidung entstanden sind.

Die strafrechtliche Verantwortlichkeit (und nur da arbeitet der Rechtsstaat) eines Gutachters kann sich nur aus gravierenden Gründen ergeben:

- vorsätzliche Falschaussage ( § 153 StGB)
- vorsätzlicher Meineid/fahrlässiger Falscheid (§ 154/§ 163 StGB)
- vorsätzliche Verletzung der Schweigepflicht (§ 203 StGB)
- vorsätzliche/fahrlässige Körperverletzung (§ 223 ff./§ 229 StGB)
- vorsätzliche Freiheitsberaubung (§ 239 StGB)
- vorsätzlicher Betrug (§ 263 StGB)
- vorsätzliche Untreue (§ 266 StGB)
- vorsätzliches Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse ( § 278 StGB)
- vorsätzliche Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB) und
- Vorteilsannahme/Bestechlichkeit (§ 331/§ 332 StGB).

Verstöße führen zu strafrechtlichen Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft.

Ermittlungen erfolgen nicht aufgrund einfachen Verdachts.

Möglicherweise ergeben sich aber neue Ansätze im Rahmen der Gesetze zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung

„Korruption wird definiert als Missbrauch eines öffentlichen Amtes, einer Funktion in der Wirtschaft oder eines politischen Mandates, zugunsten eines Anderen, auf dessen Veranlassung oder Eigeninitiative, zur Erlangung eines Vorteils für sich oder einen Dritten, mit Eintritt oder in Erwartung des Eintritts eines Schadens oder Nachteils für die Allgemeinheit (amtlicher oder politischer Funktion) oder für ein Unternehmen (betreffend Täter als Funktionsträger in der Wirtschaft).“
Quelle: Bundeslagebild Korruption 2005 -Pressefreie Kurzfassung-, Bundeskriminalamt

Bemerkenswerterweise hat die BDO Deutsche Warentreuhand
Aktiengesellschaft, Markus Brinkmann, Warnsignale und Anzeichen für Korruption dokumentiert.
Dies sind unter den personenbezogenen Indikatoren u.a. "Vorzeigen von Statussymbolen", "auffällige private Kontakte / Nebentätigkeiten (Berater, Gutachter)", "Geltungssucht", "Prahlen mit Kontakten im dienstlichen und privaten Bereich", "auffallende Großzügigkeit von Unternehmen (Sponsoring)".

Im Falle der Korruption wird nicht nur die Nehmerseite, sondern auch die Geberseite verfolgt.

Insofern wäre es nach meinem Dafürhalten ein stichhaltiger Ansatz zu versuchen zu belegen, welche Unternehmen welchen Gutachtern auf welchem Weg gesponsert haben.

Nur mal so meine Gedanken dazu.

Möglicherweise hat ja schon jemand was konkretes zum Thema Korruption durch Unternehmen der Versicherungsbranche?

Grüße
oohpss
 
Und einen Mitstreiter gibt es auch schon:
http://www.transparency.de/fileadmin/pdfs/Themen/Gesundheitspapier_Stand_2008_Auflage_5_08-08-18.pdf
Seite 8:

Medizinische Sachverständige müssen bei Gutachten, wissenschaftlichen Aufsätzen, Vorträgen auf Kongressen etc. Interessenkonflikte öffentlich machen.

und Seite 42f
KORRUPTIONSPRÄVENTION BEI DEN ÄRZTEN UND ANDEREN
LEISTUNGSERBRINGERN UND IHREN SELBSTVERWALTUNGSORGANEN
Ärzte stehen als einzelne den Anbietern von pharmazeutischen Produkten und
Medizingeräten gegenüber. Sie stehen – ebenfalls als einzelne – Kliniken oder
Lehrstühlen vor und leiten Universitätsinstitute. Ärzte arbeiten nicht nur in Privatpraxen
und Krankenhäusern, sondern auch als Sachverständige und Gutachter
im gesamten Gesundheitssystem. Sie sind als einzelne eingebunden in die
Strukturen von Ärzte- und Zahnärztekammern und Kassen(zahn)ärztlichen Ver-
einigungen mit ihren Delegationssystemen, daneben in unübersehbar vielen
Kommissionen, Fachgesellschaften und Beratungsgremien mit staatlichem oder
öffentlichem Charakter. Viele Ärzte fungieren als Amtsträger, für die im Hinblick
auf Korruption strenge Regelungen gelten. Ein großer Teil der Ärzteschaft unterliegt
diesen strengen Regeln aber nicht. Hier müssen gesetzgeberische Maßnahmen
für eine Gleichbehandlung sorgen und insbesondere die „ehrenamtlichen“
Funktionäre oder Entscheidungsträger der Selbstverwaltung denselben
gesetzlichen Regelungen wie für Amtsträger unterwerfen.
85 bis 90 Prozent der Ausgaben im Gesundheitswesen werden durch Ärzte veranlasst.
Diese Ausgaben bilden den Dreh- und Angelpunkt nicht nur für die Kosten,
sondern vor allem für die Steuerung, die Qualität und die Transparenz im
Gesundheitswesen. Es ist inzwischen erwiesen, dass die Milliardensummen an
Beitragsgeldern, die regelmäßig bei den Krankenversicherungen eingehen, alle
Anbieter von Waren und Dienstleistungen im Gesundheitsmarkt dazu verlocken,
aus diesem Kuchen für sich ein möglichst großes Stück heraus zu schneiden.

usw.
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo, oohpss

jetzt kommen wir doch der sache schon näher

"vorsatz" ist hier gefragt!

wie ist der "vorsatz" nachzuweisen?

Vorteilsannahme/Bestechlichkeit (§ 331/§ 332 StGB).

das kann wohl nur der staatsanwalt tiefergründig nachweisen.

vielleicht kann hier "ichwunderemich" weiterhelfen?

mfg
pussi
 
... wie ist der "vorsatz" nachzuweisen? .../quote]
Beweiskräftig.
das kann wohl nur der staatsanwalt tiefergründig nachweisen.
Möglicherweise nein, manchmal gibt es Whistleblower, manchmal finden sich Dokumente, machmals findet die Presse etwas, manchmal entdeckt ein Politiker seinGewissen (oder den nächsten Wahltermin), manchmal ist alles möglich.
Machmal sind die Daten alle da, nur sie präsentieren sich einem nicht so einafch.

Allerdings:
Wer nichts sucht, wird auch nichts finden.
Das heist aber nicht, das nichts zu finden wäre.

Grüße
oohpss
 
Vielen Dank für die passenden § oohpss
Ich denke Vorsatz lässt sich schon damit beweisen wenn nicht nur eine sondern mehrere Fakten in einem Gutachten nachweisbar falsch sind.
Also ich zeige §278 StGB an, allerdings kann meines Wissens bei einem Nachweis der Staatsanwalt selbst noch z.B. §299 StGB, §223ff./§229 StGB, §331/§332 StGB anklagen vielleicht sogar noch einige mehr. Vielen Dank auch für den Tip mit Transparency.
Hier wissen soviel unwahrscheinlich viel. Wissen das unsere Rechtsanwälte haben und anwenden müßten. Ich komme immer mehr zu dem Schluss, dass wir nicht genügend gut ausgebildete Anwälte haben.
Unsere Fälle müssen quasi neben her laufen , denn der von den Versicherungen inszenierte Aufwand rechnet sich für unsere Anwälte wirtschaftlich nicht. Während Versicherungen ganze Kanzleien gut bezahlen und die sich nur um solche Fälle kümmern dementsprechend unseren Anwälten meist wissensmässig überlegen sind.
Zerren wir sie auf ein Gebiet, in dem sie vermutlich nicht so fit sind, z.B.Strafrecht haben wir zumindest den Überraschungseffekt auf unserer Seite. Bei einem Massenaufgebot an Strafanzeigen muss die Staatsanwaltschaft genau recherchieren, zumal dies wieder eine Sache wäre die in der Öffentlichkeit vermutlich auf grosses Interesse stöße.
Hallo Natascha ich verstehe deine Enttäuschung über unseren Rechtsstaat, allerdings warst du schon mal in einem oder mehreren der von dir zitierten Länder. Die Verhältnisse dort sind grausam.
Ich bin der Meinung wir haben Gesetze die uns schützen, nur werden sie von unseren Anwälten nicht ausgenutzt.
Die Basis für alles was uns angetan wird sind die Falschgutachter, denn nur mit Hilfe deren Ausführungen, mögen sie noch so falsch und wissenschaftlich unhaltbar sein, kann man uns Jahre um Jahre fertig machen. Ohne diese Basis würden Gerichtsprozesse wesentlich schneller abgewickelt. Denn nur mit dem Willen der Versicherungen nicht oder wenig zu zahlen können sie keinen Prozeß in die Länge ziehen, dies geht immer nur mit einem FÜR sie geschriebenen Gutachten oder Stellungnahme.
Wir müssen gegen die Gutachter die ohne Wissen und Gewissen Menschen gesundheitlich und wirtschaftlich zerstören, vorgehen. Diese Gutachter und Versicherungen fühlen sich so sicher in ihrer Vorgehensweise, weil ihnen keine Konsequenzen drohen. Wir müssen klar machen, dass es strafrechtliche Konsequenzen gibt und wir diese auch einfordern.
Es ist genug! Danu
 
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