... Also ich zeige §278 StGB an ...
Hallo Danu,
ich glaube nicht, dass es so einfach wird.
Im Gegenteil es wird sehr, sehr schwierig, denn (ich hatte es schon geschrieben):
"
Eine Meinung zu haben oder einem Irrtum zu erliegen oder nicht den aktuellen Stand der medizinischen Wissensstandes zu wissen, sind alles keine Delikte in dem von Dir gewünschten Ausmaß."
Und solange ein Gutachter diese Begründungen für seine Fehler anführen kann, ist er - selbst wenn der Vorsatz nachgewiesen werden könnte - nicht zu belangen.
... Wissen das unsere Rechtsanwälte haben und anwenden müßten.
Ich befürchte genau diese Probleme wissen die Rechtsanwälte. Es sind die Probleme der Beweisführung des Vorsatzes.
Diesen Vorsatz kann man nach meinem Eindruck nur anhand ganz weniger Aspekte versuchen nachzuweisen (bei den Beweisen gibt es ja auch noch eine Anzahl Untergruppen, wie z.B. den Anscheinsbeweis). Es bräuchte Aufzeichnungen aus Vereinbarungen/Absprachen zwischen Versicherungen und Gutachtern, Nachweise der Korruption oder ähnliches. Und das auch noch so, dass alle betroffenen Vrrsicherungen und alle betroffenen Gutachter gemeinsam ihr Vorgehen nachgeweisen werden könnte.
Ansonsten würde es nur als der berühmte Einzelfall dargestellt werden.
Ehrlich gesagt, galube ich nicht, dass dies zu machen wäre.
Da erscheint mir der Ansatz besserer Kontrollen schon eher durchsetzbar. Allerdings braucht man dann tatsächlich einen juristischen Spezialisten, denn hier gibt es auch wieder eine Unzahl Aspekte und wie weit das geht sieht man ja bei unseren Parlamentariern. Letztlich verhindert der Datenschutz oftmals eine gwünschte und/oder notwendige Transparenz.
Aber ebentuell könnte ja ein Netzwerk der "transparenten Gutachter" aufgebaut werden. Akzeptiert insbesondere von den Juristen, weil deren Gutachten überproportional öfters unangreifbar sind. Sozusagen eine Qualitätsoffensive für das medizinische Gutachterwesen. Auf kleiner Ebene gibt es ja bereits Ansätze dafür, weil den fairen Gutachtern natürlich auch stinkt, das mutmaßlich korrupte Gutachter die überwiegenden und lukrativen Aufträge bekommen.
Ich bin der Meinung wir haben Gesetze die uns schützen, nur werden sie von unseren Anwälten nicht ausgenutzt.
Naja, warum gibt es dieses Board?
Das ist doch der Grund warum die meisten hier gelandet sind. Oder irre ich mich?
Diese Gutachter und Versicherungen fühlen sich so sicher in ihrer Vorgehensweise, weil ihnen keine Konsequenzen drohen. Wir müssen klar machen, dass es strafrechtliche Konsequenzen gibt und wir diese auch einfordern.
Es ist genug! Danu
Schön, wenn das zu erreichen wäre, aber ich persönlich habe da meine Zweifel.
Allerdings gibt es bestimmt Leute, die pfiffig genug sind, das herauszufinden, was es braucht.
Grüße
oohpss
PS.: Ich "arbeite" daran, eine Strafanzeige gegen eine Klink/einen Klinik-Arzt (eine staatliche Uni-Klinik) vorzubereiten. Obwohl lt. Krankenunterlagen strafrechtlich einwandfrei nachweisbar, haben inzwischen zwei Anwälte zu größter Vorsicht geraten. Der eine ist Spezialist für Medizinrecht, der andere für Strafrecht. Also selbst wenn eine Akte genug hergibt, bekommen Anwälte bei so etwas kalte Füsse. Ich bin noch dabei zu versuchen herauszufinden warum ...