Hallo zusammen,
im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen mutmaßlicher Körperverletzung gegen einen Gutachter, der einen m.E. katastrophalen Diagnosegriff angewandt hat, um die HWS zu testen, 'argumentiert' ein (neuer) Gutachter (wohl Unfallchirurgie, Orthopädie), der im Auftrag der Staatsanwaltschaft tätig wurde, v.a. wie folgt:
- Die HWS sei kerngesund. Mit der Apparate-Medizin sei keine Schädigung der HWS festzustellen. Als 'Hauptzeuge' hierfür wird der fMRT-Befund von Dr. V. angeführt, der allerdings u.a. einen Denshochstand, Rückensmarkskontakt, Strukturfaserveränderungen der Lig. Al. Typ IIb, dancing dens und insgesamt einen näher ausgeführten funktionsuntüchtigen KZÜ diagnostiziert hat.
- Neurootologische Untersuchungen ergaben vielfältige Auffälligkeiten und führten zur Diagnose "cervico-encephales Syndrom". Die neurootologischen Befunde wurden im Gutachten überhaupt nicht thematisiert.
- Da die HWS also kerngesund sei, habe der Gutachter durch seinen Griff lediglich eine Angstreaktion ausgelöst. (Nach dem Griff konnte ich für ungefähr 1 Jahr nicht arbeiten.) Dies sei aber keine Körperverletzung. Bei einer gesunden HWS, wie angeblich bei mir, sei dieser Griff völlig ungefährlich. (Allerdings lag als Vorbefund eine "funktionelle cranio-zervikale Myelopathie" und "Atlasdislokation" vor, die der erste Gutachter im schriftlichen Gutachten im Falle deren Richtigkeit als lebensgefährlich oder mit dem Leben nicht vereinbar beschrieben hat, die aber seiner Meinung nach auch für den streitgegenständlichen Zeitpunkt gar nicht vorgelegen hatten. Aber er musste meiner Ansicht nach aufgrund dieser schriftlich vorliegenden Befunde von einer schweren HWS-Verletzung ausgehen und hat mich trotzdem penetrant zu dem Diagnosegriff überredet, den ich zuerst aufgrund des von mir vermuteten Risikos verweigert hatte.)
- Als hinreichendes 'Argument' wurde angeführt, dass die schwere Symptomatik bei mir erst nach 1-2 Tagen nach dem Griff enstanden sei. Hätte der Gutachter mich körperlich geschädigt, hätte die Symptomatik sofort auftreten müssen. (Vgl. hierzu allerdings Prof. Hülse, der beschreibt, dass die Symptome oftmals erst nach einer Latenzzeit auftreten).
- Die Symptome seien im Sinne eines Crescendo-Phänomens stärker geworden (Nachweis von Dr. Kukl.: postraumatisches cervico-encephales Syndrom mit vielen sekundären und schwer wiegenden Multiorganfunktionsstörungen, alles ausgelöst durch den unsachgemäß durchgeführten Gutachtergriff). Bei einer Schädigung durch den Gutachter hätte aber zwingend ein Decrescendo-Phänomen auftreten müssen, d.h. die Symptomatik hätte sofort stark auftreten und danch automatisch besser werden müssen.
- So seien die Symptome eine Angstreaktion. Der Gutachter hat allerdings noch nicht mal mit mir gesprochen und alles nach Aktenlage, sogar ohne Einsicht in die MRT-Bilder, beurteilt. Ich vermute, dass er aufgrund seiner Ausbildung gar nicht in der Lage ist, eine Angstreaktion festzustellen. Ich selber bin psychologisch, allerdings fachfremd, durch Studium und Ausbildung etwas ausgebildet und würde sehr stark vermuten, dass bei einer klinisch relevanten Angstreaktion diese sofort auftreten müsste. Kann mir hier jemand Standardliteratur nennen?
Ich bin sehr daran interessiert, die 'Argumente' des Gutachters auf ihre Qualität hin zu überprüfen.
Ich persönlich vermute ihn im Umfeld von Schröter und Ludolf, die laut Wolff (in: Hülse, Neuhuber, Wolff: Die obere Halswirbelsäule, Pathophysiologie und Klinik, Heidelberg 2005, S. 8f.) die Existenz eines cervico-encephalen Syndroms grundsätzlich leugnen oder als belanglos abtun und Symptome grundsätzlich auf degenerative Veränderungen (bei mir aufgrund des Alters schlecht möglich) oder nur behauptete psychische Reaktionen schieben, ohne für solche eine Behauptung die erforderliche psychologische / psychiatrische Kompetenz zu besitzen.
Wenn mir jemand helfen kann, gern auch per PN, würde ich mich sehr freuen!
Ob ich hier mehr schreiben kann, z.B. den Namen des Gutachters, dazu traue ich mich nicht ganz, da das Verfahren noch läuft und falls ich durchkäme für den ersten Gutachter erhebliche negative berufliche Folgen möglich wären (Dr. Kukl. hat ihn schriftlich für weit gehend inkompetent erklärt, dafür hat der erste Gutachter Dr. Kukl. als möglicherweise Scharlatan und Dr. Sch. (Atlastherapeut) im Grunde als Betrüger dargestellt, was natürlich beides ins Ermessen des Gerichts gestellt wurde).
Falls ich jetzt schon zu viel geschrieben haben sollte, und ihr mit so was schlechte Erfahrungen gemacht habt, wäre es toll, mir das zu sagen.
Vielen Dank und liebe Grüße
HWS70
im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen mutmaßlicher Körperverletzung gegen einen Gutachter, der einen m.E. katastrophalen Diagnosegriff angewandt hat, um die HWS zu testen, 'argumentiert' ein (neuer) Gutachter (wohl Unfallchirurgie, Orthopädie), der im Auftrag der Staatsanwaltschaft tätig wurde, v.a. wie folgt:
- Die HWS sei kerngesund. Mit der Apparate-Medizin sei keine Schädigung der HWS festzustellen. Als 'Hauptzeuge' hierfür wird der fMRT-Befund von Dr. V. angeführt, der allerdings u.a. einen Denshochstand, Rückensmarkskontakt, Strukturfaserveränderungen der Lig. Al. Typ IIb, dancing dens und insgesamt einen näher ausgeführten funktionsuntüchtigen KZÜ diagnostiziert hat.
- Neurootologische Untersuchungen ergaben vielfältige Auffälligkeiten und führten zur Diagnose "cervico-encephales Syndrom". Die neurootologischen Befunde wurden im Gutachten überhaupt nicht thematisiert.
- Da die HWS also kerngesund sei, habe der Gutachter durch seinen Griff lediglich eine Angstreaktion ausgelöst. (Nach dem Griff konnte ich für ungefähr 1 Jahr nicht arbeiten.) Dies sei aber keine Körperverletzung. Bei einer gesunden HWS, wie angeblich bei mir, sei dieser Griff völlig ungefährlich. (Allerdings lag als Vorbefund eine "funktionelle cranio-zervikale Myelopathie" und "Atlasdislokation" vor, die der erste Gutachter im schriftlichen Gutachten im Falle deren Richtigkeit als lebensgefährlich oder mit dem Leben nicht vereinbar beschrieben hat, die aber seiner Meinung nach auch für den streitgegenständlichen Zeitpunkt gar nicht vorgelegen hatten. Aber er musste meiner Ansicht nach aufgrund dieser schriftlich vorliegenden Befunde von einer schweren HWS-Verletzung ausgehen und hat mich trotzdem penetrant zu dem Diagnosegriff überredet, den ich zuerst aufgrund des von mir vermuteten Risikos verweigert hatte.)
- Als hinreichendes 'Argument' wurde angeführt, dass die schwere Symptomatik bei mir erst nach 1-2 Tagen nach dem Griff enstanden sei. Hätte der Gutachter mich körperlich geschädigt, hätte die Symptomatik sofort auftreten müssen. (Vgl. hierzu allerdings Prof. Hülse, der beschreibt, dass die Symptome oftmals erst nach einer Latenzzeit auftreten).
- Die Symptome seien im Sinne eines Crescendo-Phänomens stärker geworden (Nachweis von Dr. Kukl.: postraumatisches cervico-encephales Syndrom mit vielen sekundären und schwer wiegenden Multiorganfunktionsstörungen, alles ausgelöst durch den unsachgemäß durchgeführten Gutachtergriff). Bei einer Schädigung durch den Gutachter hätte aber zwingend ein Decrescendo-Phänomen auftreten müssen, d.h. die Symptomatik hätte sofort stark auftreten und danch automatisch besser werden müssen.
- So seien die Symptome eine Angstreaktion. Der Gutachter hat allerdings noch nicht mal mit mir gesprochen und alles nach Aktenlage, sogar ohne Einsicht in die MRT-Bilder, beurteilt. Ich vermute, dass er aufgrund seiner Ausbildung gar nicht in der Lage ist, eine Angstreaktion festzustellen. Ich selber bin psychologisch, allerdings fachfremd, durch Studium und Ausbildung etwas ausgebildet und würde sehr stark vermuten, dass bei einer klinisch relevanten Angstreaktion diese sofort auftreten müsste. Kann mir hier jemand Standardliteratur nennen?
Ich bin sehr daran interessiert, die 'Argumente' des Gutachters auf ihre Qualität hin zu überprüfen.
Ich persönlich vermute ihn im Umfeld von Schröter und Ludolf, die laut Wolff (in: Hülse, Neuhuber, Wolff: Die obere Halswirbelsäule, Pathophysiologie und Klinik, Heidelberg 2005, S. 8f.) die Existenz eines cervico-encephalen Syndroms grundsätzlich leugnen oder als belanglos abtun und Symptome grundsätzlich auf degenerative Veränderungen (bei mir aufgrund des Alters schlecht möglich) oder nur behauptete psychische Reaktionen schieben, ohne für solche eine Behauptung die erforderliche psychologische / psychiatrische Kompetenz zu besitzen.
Wenn mir jemand helfen kann, gern auch per PN, würde ich mich sehr freuen!
Ob ich hier mehr schreiben kann, z.B. den Namen des Gutachters, dazu traue ich mich nicht ganz, da das Verfahren noch läuft und falls ich durchkäme für den ersten Gutachter erhebliche negative berufliche Folgen möglich wären (Dr. Kukl. hat ihn schriftlich für weit gehend inkompetent erklärt, dafür hat der erste Gutachter Dr. Kukl. als möglicherweise Scharlatan und Dr. Sch. (Atlastherapeut) im Grunde als Betrüger dargestellt, was natürlich beides ins Ermessen des Gerichts gestellt wurde).
Falls ich jetzt schon zu viel geschrieben haben sollte, und ihr mit so was schlechte Erfahrungen gemacht habt, wäre es toll, mir das zu sagen.
Vielen Dank und liebe Grüße
HWS70
Zuletzt bearbeitet: