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Genickschädigung oder Angstreaktion, Symptome sofort oder später?

HWS70

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
20 Okt. 2008
Beiträge
266
Hallo zusammen,

im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen mutmaßlicher Körperverletzung gegen einen Gutachter, der einen m.E. katastrophalen Diagnosegriff angewandt hat, um die HWS zu testen, 'argumentiert' ein (neuer) Gutachter (wohl Unfallchirurgie, Orthopädie), der im Auftrag der Staatsanwaltschaft tätig wurde, v.a. wie folgt:

- Die HWS sei kerngesund. Mit der Apparate-Medizin sei keine Schädigung der HWS festzustellen. Als 'Hauptzeuge' hierfür wird der fMRT-Befund von Dr. V. angeführt, der allerdings u.a. einen Denshochstand, Rückensmarkskontakt, Strukturfaserveränderungen der Lig. Al. Typ IIb, dancing dens und insgesamt einen näher ausgeführten funktionsuntüchtigen KZÜ diagnostiziert hat.

- Neurootologische Untersuchungen ergaben vielfältige Auffälligkeiten und führten zur Diagnose "cervico-encephales Syndrom". Die neurootologischen Befunde wurden im Gutachten überhaupt nicht thematisiert.

- Da die HWS also kerngesund sei, habe der Gutachter durch seinen Griff lediglich eine Angstreaktion ausgelöst. (Nach dem Griff konnte ich für ungefähr 1 Jahr nicht arbeiten.) Dies sei aber keine Körperverletzung. Bei einer gesunden HWS, wie angeblich bei mir, sei dieser Griff völlig ungefährlich. (Allerdings lag als Vorbefund eine "funktionelle cranio-zervikale Myelopathie" und "Atlasdislokation" vor, die der erste Gutachter im schriftlichen Gutachten im Falle deren Richtigkeit als lebensgefährlich oder mit dem Leben nicht vereinbar beschrieben hat, die aber seiner Meinung nach auch für den streitgegenständlichen Zeitpunkt gar nicht vorgelegen hatten. Aber er musste meiner Ansicht nach aufgrund dieser schriftlich vorliegenden Befunde von einer schweren HWS-Verletzung ausgehen und hat mich trotzdem penetrant zu dem Diagnosegriff überredet, den ich zuerst aufgrund des von mir vermuteten Risikos verweigert hatte.)

- Als hinreichendes 'Argument' wurde angeführt, dass die schwere Symptomatik bei mir erst nach 1-2 Tagen nach dem Griff enstanden sei. Hätte der Gutachter mich körperlich geschädigt, hätte die Symptomatik sofort auftreten müssen. (Vgl. hierzu allerdings Prof. Hülse, der beschreibt, dass die Symptome oftmals erst nach einer Latenzzeit auftreten).

- Die Symptome seien im Sinne eines Crescendo-Phänomens stärker geworden (Nachweis von Dr. Kukl.: postraumatisches cervico-encephales Syndrom mit vielen sekundären und schwer wiegenden Multiorganfunktionsstörungen, alles ausgelöst durch den unsachgemäß durchgeführten Gutachtergriff). Bei einer Schädigung durch den Gutachter hätte aber zwingend ein Decrescendo-Phänomen auftreten müssen, d.h. die Symptomatik hätte sofort stark auftreten und danch automatisch besser werden müssen.

- So seien die Symptome eine Angstreaktion. Der Gutachter hat allerdings noch nicht mal mit mir gesprochen und alles nach Aktenlage, sogar ohne Einsicht in die MRT-Bilder, beurteilt. Ich vermute, dass er aufgrund seiner Ausbildung gar nicht in der Lage ist, eine Angstreaktion festzustellen. Ich selber bin psychologisch, allerdings fachfremd, durch Studium und Ausbildung etwas ausgebildet und würde sehr stark vermuten, dass bei einer klinisch relevanten Angstreaktion diese sofort auftreten müsste. Kann mir hier jemand Standardliteratur nennen?

Ich bin sehr daran interessiert, die 'Argumente' des Gutachters auf ihre Qualität hin zu überprüfen.
Ich persönlich vermute ihn im Umfeld von Schröter und Ludolf, die laut Wolff (in: Hülse, Neuhuber, Wolff: Die obere Halswirbelsäule, Pathophysiologie und Klinik, Heidelberg 2005, S. 8f.) die Existenz eines cervico-encephalen Syndroms grundsätzlich leugnen oder als belanglos abtun und Symptome grundsätzlich auf degenerative Veränderungen (bei mir aufgrund des Alters schlecht möglich) oder nur behauptete psychische Reaktionen schieben, ohne für solche eine Behauptung die erforderliche psychologische / psychiatrische Kompetenz zu besitzen.

Wenn mir jemand helfen kann, gern auch per PN, würde ich mich sehr freuen!
Ob ich hier mehr schreiben kann, z.B. den Namen des Gutachters, dazu traue ich mich nicht ganz, da das Verfahren noch läuft und falls ich durchkäme für den ersten Gutachter erhebliche negative berufliche Folgen möglich wären (Dr. Kukl. hat ihn schriftlich für weit gehend inkompetent erklärt, dafür hat der erste Gutachter Dr. Kukl. als möglicherweise Scharlatan und Dr. Sch. (Atlastherapeut) im Grunde als Betrüger dargestellt, was natürlich beides ins Ermessen des Gerichts gestellt wurde).

Falls ich jetzt schon zu viel geschrieben haben sollte, und ihr mit so was schlechte Erfahrungen gemacht habt, wäre es toll, mir das zu sagen.

Vielen Dank und liebe Grüße
HWS70
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo HWS,
ich spüre Symptome nach derartigen "Eingriffen" auch erst später. Z.B. nach einer Manualtherapie, oder auch bei Gutachten bzw. Arztterminen, wo früher auch Beweglichkeit untersucht wurde. Ist doch wie bei einem Schleudertrauma. Da musst du doch nur in die AWMF Leitlinien schauen: dort steht, dass die Symptome bei einem - auch nur leichten - Schleudertraum später auftreten! Und die sind anerkannt. Warum soll es denn bei solch einem anderen Griff anders sein
Die Ärzte wissen das, daher hat mich in jüngerer Vergangenheit kein Arzt oder Gutachter mehr die Bewegung der Reklination mehr ausführen lassen, die Inklination und die Seitdrehung wurde nur ansatzweise von mir durchgeführt. Das schreiben dann die Gutachter bzw. sonstige Ärzte in ihre Berichte - "kann nicht ausgeführt werden...".
Ich selbst würde eine Angstreaktion auch als haftbar ansehen, im Sinne einer PTBS, da du mit solch einer Bewegung wieder an das Trauma und die Folgen erinnert wirst. Also hast du nun 2 entschädigungswürdige Folgen.
Alles Gute
 
Hallo wurzpurzl,

vielen Dank für die interessante Antwort!
Wo finde ich diese Richtlinien? Ich kenne die noch nicht.
Der letzte Gutachter, Prof. wohl für Orthopädie, hat geschrieben, dass die Ausführungen des Doz. Dr. K. in keinster Weise nachvollziehbar seien. Ich habe Befunde vom Neuroradiologen Dr. V. und vom Neurootologen Dr. M.-K. (cervico-encephales Syndrom) sowie von den Atlastherapeuten Dr. Sch., Dr. Kö., Dr. Ka und internistische vom Doz. Dr. K.
Laut dem Gutachter sei mit einer Apparatemedizin nichts (!) Pathogenes festzustellen, Kronzeuge für ihn ist das Funktions-MRT des Dr. V, wobei ich dessen Befund ganz anders lese, als dass alles in Ordnung sei. Alles soll eine Angstreaktion ein.

Wäre toll, wenn Du mir diese Richtlinien noch verlinken könntest!

Viele Grüße
HWS70
 
Moin frank, hallo wurzlpurzl, hallo zusammen!

Vielen Dank für den tollen Tipp.
Ich habe eben mal ein bisschen nach Stichwörtern wie "Strecken HWS" etc. gesucht, allerdings noch nichts Einschlägiges gefunden.
Wisst Ihr (vielleicht auch grad @ wurzpurzl), wo ich genau suchen muss, ob so ein Strecken und Stauchen der HWS in Ordnung ist oder nicht?

Liebe Grüße
HWS70
 
In Gedenken an die Toten und Verletzten der Loveparade

Hallo HWS70,

vorausgesetzt, einer der Kopfgelenkwirbelkörper sitzt nicht korrekt, dann hast du sofort bei bestimmten Bewegungen des Kopfes Beschwerden. Wird dabei ein Blutgefäss zum Hirn traktiert, dann bekommst du Schwindel, Sehstörung, Bewusstseinseintrübung, je nach Stärke der Traktierung, sofort oder zeitverzögert.

Es kann passieren, dass die "Behandlung" eine bestimmte örtliche "Verschiebung" der instabilen Gelenkteile hervorruft, die dann nach einigen anderen Bewegungen später oder während des Schlafens ( entspannte Liegeposition) sich wieder zurückverlagert oder noch weiter verrückt. Bei der Zurückverlagerung kann es dann zu den von dir geklagten Beschwerden kommen. Die hättst du aber nicht, wenn nicht zuvor dein betehendes "HWS-Gebäude" unsachgemäss verrückt worden wäre.

Bei einer HWS-Manipulation weiss der Behandler nie, welche Wirkung seine Handlung erreicht. Es kann sein, dass die Mobilisierung des zu menipulierenden Wirbels nur auf halber Strecke der vorgesehenen "stecken bleibt. Das bedeutet, dass der Wirbel noch instabiler als vorher sitzt, und erst bei bestimmen Bewegungen, länger danach, unkontrolliert von selbst bewegt. Das sind die berühmten schweren Schäden nach HWS Manipulationen, z.T. mit Todesfolge. Bei mir war es fast so.

Du wirst dich bei diesen Beschwerden mit deiner geschädigten HWS mit der Zeit an eine bestimmte Kopfhaltung und Bewegungseinschränkung gewöhnt haben, denn die Natur will dich schützen vor Schaden. Dabei bilden sich aber « Verhärtungen » an den Wirbelrändern und vor allem Verkürzungen der kleinen Muskelstränge aus, die bei Druck/Zugbelastung, Lageveränderung schmerzen und andere Probleme verursachen können. Vor allem wird ja der « Schutz » beseitigt, und dann treten wieder vorherige Beschwerden auf.
Kannst du mir noch folgen?

Nicht Genickschädigung oder Angstreaktion , sondern erst Genickschädiggung, dann Angstreaktion, also beides!


Das Problem mit der Angst ist einerseits eine Schutzfunktion und soll dich zur Flucht vor DIESER schädlichen Situation veranlassen - keineswegs harmlos.
Anderseits kann aber auch durch falsche Bewegungsforcierung der HWS die Durchblutungsituation verschlechtert werden. Was macht ein Organismus, wenn man ihm die Blutzufuhr zum Hirn abdrosselt? Zuerst bekommt er Unsicherheit, Angst, Augenflimmern, (Reihenfolge ist abhängig individuell des Geschehens)
So wie Schmerz ein Signal für Verletzung ist (Nervendurchtrennung oder -druck), so ist Angst ein Signal für schmerzlose Gefahr für die Hirnfunktion.


Der Organismus verlangt, intaktes Funktionieren. Ist das eingeschränkt, so gibt es Alarm, also Angst. Angst soll Flucht auslösen vor dem, was dem Hirn/Organismus schaden will.
Ich schreibe das ein wenig « kindgerecht portioniert », damit unsere medizinische Oberidioten das kapieren. Theoretische Kenntnis ist der persönlichen Erfahrung immer unterlegen. Du wirst das alles auch ohne meine Erklärungen verstehen, da du ja Betroffen bist. Das zu formulieren fehlt dir nur der Fachwortschatz.
In meinem Beitrag: Gespräch mit einem Richter, Teil XII (Mitte), habe ich das alles bereits geschrieben: http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=7234&page=2


In Gedenken an die Opfer und Verletzten der Loveparade schreibe ich das hier, weil ich deren Angst, Todesangst, Panik, …. – in dieser Reihenfolge – aus eigener Erfahrung nachvollziehen kann. Diese jungen Personen, die wir betrauern, hatten Beklemmung, Angst, dann haben sie versucht zu fliehen, dann hatten sie Todesangst und haben geschrieen, dann brachen wahrscheinlich die Rippen, oder der Sauerstoffmangel lies sei zu Boden sinken und andere über sie hinweg trampeln, in derselben Todesangst, wie die bereits Verstorbenen und schwer Verletzten.


Wer berechtigte Angst als Psychokram verharmlost, der Angst habenden Person sogar andichtet, sie sei psychisch instabil und deswegen Angstlabil, der begeht vorsätzliche fahrlässige Körperverletzung. Jede Angst im Zusammenhang mit einer HWS/Kopfgelenksschädigung ist immer ein Alarmsignal für Hirnschädigung.
Eine Hirnschädigung, auch nur drohende Hirnschädigung löst eine naturgegeben Verhaltensänderung aus. Es ist dabei unerheblich, wie schwer die Schädigung tatsächlich hervorgerufen wurde. Eine schwerere Schädigung hat nur noch Bewusstlosigkeit oder mehr zur Folge, also davor soll jede Verhaltensänderung den Menschen schützen, dass es so weit nicht kommt.

Ein Mensch, dem man seinem Hirn die Sauerstoffversorgung unterbindet, sei es dadurch, dass der Atmungsnerv irritiert wird, sei es, dass ein hirnzuführendes Blutgefäss gedrückt wird, sei es, dass eine Spastik der hirnversorgenden Gefässe ausgelöst wird (Migraine, Epilepsie), sei es, dass der Vagusnerv irritiert wird, der die Herztätigkeit reguliert, sei es, dass bei dem Manöver an der HWS sich ein Blutgerinsel in einer der geschädigten hirnzuführenden Blutgefässe löst … .


Handanlegen an einer geschädigten HWS ist jedem Mediziner grundsätzlich untersagt, wenn er dafür nicht spezialisiert ausgebildet ist. Allein das « Rumdrücken », zur Feststellung von Muskelverhärtungen kann bei bestimmten HWS-Verletzungen zu Spastiken der gesamten Mund und Kehlkopfmuskulatur führen mit Erstickungserscheinung, wenn nicht sogar schlimmer.


Das 'über einen Kamm scheren' aller HWS-Distorsionen, und davon ausgehend, dass alle nur eine vorübergehende Schmerzerscheinung hätten, und alle anderen, die länger Beschwerden klagen psychisch überlagert seien, das ist ein krimineller Akt, in dem Falschbehandlung vorsätzlich vorprogrammiert ist.

Gruss Ariel
 
Hallo Ariel,

schön von Dir zu lesen. Ich hatte Dich schon länger im Forum nicht mehr wahrgenommen, was aber auch gut daran liegen kann, dass ich selbst nicht mehr oft im Forum bin.

Danke für die detailreiche Antwort!

Ich persönlich denke, dass es überhaupt keine Angstreaktion war. Auch wenn ich beruflich nicht direkt aus der Psychoecke komme, habe ich doch in einem gewissen Maß professionelle psychologische Erfahrungen. Ich denke nicht, dass eine Angstraktion einen bemerkenswerten Faktor gespielt haben wird.

Ich vermute viel eher, dass es so ist, wie Wolff in Hülse / Neuhuber / Wolff: Die obere Halswirbelsäule. Pathophysiologie und Klinik, Heidelberg 2005, S. 9, schreibt: Dass nämlich eine bestimmte 'Richtung' von Gutachtern ein cervico-encephales Syndrom grundsätzlich leugnet und im Falle, dass die sonderbaren Verläufe nach einem HWS-Trauma nicht mit mutmaßlich degenerativen Prozesse 'erklärt' werden können, ein "psychisches Fehlverhalten", "psychosomatische Pathologien", "Neurotisierungen" o.ä. behauptet wird, ohne jedoch seitens des Gutachters über eine entsprechende Kompetenz zu verfügen.

Nach einer kurzen Recherche im Netz scheint mein Gutachter, der ja noch nicht einmal mit mir gesprochen hat, um die Angstreaktion überhaupt begründen zu können, und sich beim Gutachten nach Aktenlage noch nicht einmal die MRT-Bilder angesehen haben kann, da sie nicht in der Gerichtsakte gewesen sein dürften, sich im direkten Umfeld der bei Wolff für ein solches Vorgehen typischen Gutachter zu befinden, die Wolff (a.a.O.) [siehe meinen ersten Beitrag in diesem Thema] auch mit Namen nennt.

Was ich brauchen könnte, wäre eine Richtlinie o.ä., die verbietet, die HWS bei möglicher Vorschädigung zu stauchen und zu strecken. Paradoxerweise scheint es die aber nicht zu geben.

Viele Grüße und alles Gute
HWS70
 
Totschlagargument: 'Ich habe professionelle psychologische Erfahrung'

Gerne, es wird schon jemandem geholfen haben bzw. helfen.

Auch wenn ich beruflich nicht direkt aus der Psychoecke komme, habe ich doch in einem gewissen Maß professionelle psychologische Erfahrungen.
Viele hier haben das, aber noch nie habe ich das als Argument für besseres Wissen gelesen. Jeder Mensch hat ab einem gewissen Alter "in einem gewissen Maß professionelle psychologische Erfahrungen".Was aber keineswegs bedeutet, dass fundiertes Wissen vorliegt. 'Gewisses Mass an professioneller psychologischer Erfahrung' reicht zu Vermutungen, aber für logisch nachvollziehbarer Begründung braucht man nun mal fundiertes Wissen, vor allem Sicherheit im Basiswissen. Nur damit kann man, erstens, Fehler bei Gutachten entdecken und, zweitens, begründen, warum es Fehler sind.

Ich denke nicht, dass eine Angstraktion einen bemerkenswerten Faktor gespielt haben wird.
Darum geht es auch nicht.
Es geht darum: Entweder war sie da oder nicht. Angst ist ein Symptom, welches auf einen gewissen "Defekt" hinweist/beweist. Mit 'professioneller psychologischer Erfahrung' könnte man das Wissen. Zumindest wenn du meinen Beitrag oben verstanden hättest, dann müsste dir das einleuchten. Wenn man jedoch alles weiss, muss man auch nicht nachfragen!
Jeder, der eine gefährlich falsche HWS-Manipulation hatte, weiss um diese speziellen Angstsymptome, es sei denn, die Manipulation war keine oder man hatte keine Probleme damit.

Ich vermute viel eher, dass es so ist, wie Wolff in Hülse / Neuhuber / Wolff: Die obere Halswirbelsäule. Pathophysiologie und Klinik, Heidelberg 2005, S. 9, schreibt:
Es ist absolut unnütz von Vermutungen auszugehen. Die Literatur von Dr. H.-D. Wolff zu lesen, ist eine Sache. Auch zu verstehen, dazu gehört mehr, als nur Vermutungen damit anzustellen. Man muss auch begründen können.
Das habe ich mit meinem Beitrag oben detailliert getan.

Nach einer kurzen Recherche im Netz scheint mein Gutachter, der ja noch nicht einmal mit mir gesprochen hat, um die Angstreaktion überhaupt begründen zu können, ....
Auch damit stellst du nur eine unnütze Behauptung auf, die dir in deiner Sache nichts nützt.
Ein Gutachter braucht nicht zu begründen. So wie er auch nicht begründen muss, warum er der Ansicht ist, dass deine HWS kerngesund sei! Er braucht nur festzustellen nach seinem Gutdünken. Der Gutachtengeschädigte muss darauf entsprechend handeln, muss dem Gutachter seine Falschdokumentation und folgend falschen, irrigen Schlüssen begründet nachweisen. In vielen meiner Beiträge habe ich darauf hingewiesen und erklärt.

Erst wenn du in einem Gegengutachten/Privatgutachten eine andere Sicht der Dinge, nachvollziehbar logisch vorstellst, dann ist ein Richter gezwungen, auf Grund deines G-Rechts des 'rechtlichen Gehörs', diesen Argumenten nachzugehen. Ob die Richter das tun, hängt vom Anwalt des Kläger's ab.
Nicht umsonst schreiben hier gewisse interessierte Anwälte und Versicherungsfuzzis, man solle von einem Privatgutachten die Finger lassen. Die von der Versicherung erkennt man daran, dass sie meist begründen, es sei zu teuer. Natürlich teuer für den der zahlen muss, zahlen muss nämlich die Schadenshaftpflichtversicherung.
.
...eine Richtlinie o.ä., die verbietet, die HWS bei möglicher Vorschädigung zu stauchen und zu strecken.
So eine Richtlinie wird wenig nützen, wenn ein Arzt der Meinung ist, da liegt keine geschädigte HWS vor. Mit seinem Manöver will er dir nur helfen und für sich ein bisschen üben.
DU musst deinen Schaden vortragen und begründen, warum der Arzt das auch hätte erkennen müssen, ebenso die Gefährlichkeit, dass eine Manipulation an DEINER HWS keine Indikation für Heilungs- oder Linderungsmassnahme sein konnte. Da bei Dir jedoch nicht einmal eine Angstreaktion spontan ausgelöst war, so kannst du das auch nicht logisch nachvollziehbar begründen.

Wenn deine HWS-Schädigung bilddokumentiert und fachlich radiologisch befundet ist, dann zögere nicht, mit diesen Dokumenten + Gutachtenaussage des Aktengutachters bewaffnet, zu einem Polizeirevier zu gehen und den Gutachter anzuzeigen wegen Falschdokumentation eines Gesundheitszeugnisses. Es wäre für alle, die dies betrifft, ein Meilenstein für Gerechtigkeit.

Gruss Ariel
 
Zuletzt bearbeitet:
Hall Ariel,

danke für Deinen Beitrag.

Viele hier haben das, aber noch nie habe ich das als Argument für besseres Wissen gelesen. Jeder Mensch hat ab einem gewissen Alter "in einem gewissen Maß professionelle psychologische Erfahrungen".Was aber keineswegs bedeutet, dass fundiertes Wissen vorliegt. 'Gewisses Mass an professioneller psychologischer Erfahrung' reicht zu Vermutungen, aber für logisch nachvollziehbarer Begründung braucht man nun mal fundiertes Wissen, vor allem Sicherheit im Basiswissen. Nur damit kann man, erstens, Fehler bei Gutachten entdecken und, zweitens, begründen, warum es Fehler sind.

Habe ich hier vielleicht einen Punkt angsprochen, über den es Sinn machen könnte, noch mal nachzudenken?
Ich kann hier nicht schreiben, was ich von Beruf bin. Nur so viel: Ich bin kein Psychologe / Psychotherapeut / Psychiater. Trotzdem ist Psychologie ein Thema bei uns in Studium & Ausbildung. Letztere war in Teilen supervidiert. Darauf bilde ich mir nichts ein, vieles weiß ich nicht. Aber dadurch habe ich mich deutlich besser kennen gelernt und kann auch eigene Gefühle sehr viel besser wahrnehmen und damit umgehen als vorher. Ich denke, das geht allen so, die im weitesten Sinn gesprächstherapeutisch supervidiert weren.
Die Angstreaktionen, die Du in Deinem Beitrag beschrieben hast, kenne ich in Ansätzen selbst. So war es - nach meiner Wahrnehmung und Interpretation meiner Wahrnehmung - nach dem gutachterlichen 'Diagnostik'-Test nicht, jedenfalls nicht in relevantem Maße - m.E.!

Ich persönlich frage mich, wie ein Gutachter (wohl Orthopäde), der falls er keine psychologische (Zusatz-) Ausbildung hat, auch nur ernsthaft denken kann, dass er in der Lage ist eine Angstreaktion festzustellen. Noch mehr frage ich mich, wie er das machen will, wenn er bei der Situation nicht dabei war und noch nicht einmal mit mir später gesprochen hat. Wenn dies ernsthaft so behauptet wird, frage ich mich, ob er ein Scharlatan o.ä. ist.

Es ist absolut unnütz von Vermutungen auszugehen. Die Literatur von Dr. H.-D. Wolff zu lesen, ist eine Sache. Auch zu verstehen, dazu gehört mehr, als nur Vermutungen damit anzustellen. Man muss auch begründen können.

[...]

Auch damit stellst du nur eine unnütze Behauptung auf, die dir in deiner Sache nichts nützt.
Ein Gutachter braucht nicht zu begründen. So wie er auch nicht begründen muss, warum er der Ansicht ist, dass deine HWS kerngesund sei! Er braucht nur festzustellen nach seinem Gutdünken.

Begründet ist die Diagnose 'postraumatisches cervico-encephales Syndrom' u.a. mit schwer wiegenden Multi-Organ-Funktionsstörungen als Folge des Gutachtergriffs m.E. sehr genau.
Die m.E. sehr kompetenten Ärzte, bei denen ich war (vielleicht warst auch Du bei dem ein oder anderen von ihnen), haben nicht nur übereinstimmend von den schädigenden Wirkungen des Gutachtergriffs gesprochen und teilweise geschrieben, sondern sie meinten auch, dass ich das vor Gericht (mit zumindest extrem hoher Wahrscheinlichkeit) nicht durchsetzen können werde, nicht weil es nicht so wäre oder nicht begründet wäre, sondern aus anderen Gründen.


Der Gutachtengeschädigte muss darauf entsprechend handeln, muss dem Gutachter seine Falschdokumentation und folgend falschen, irrigen Schlüssen begründet nachweisen. In vielen meiner Beiträge habe ich darauf hingewiesen und erklärt.

Erst wenn du in einem Gegengutachten/Privatgutachten eine andere Sicht der Dinge, nachvollziehbar logisch vorstellst, dann ist ein Richter gezwungen, auf Grund deines G-Rechts des 'rechtlichen Gehörs', diesen Argumenten nachzugehen. Ob die Richter das tun, hängt vom Anwalt des Kläger's ab.

Da hast Du leider Recht. Aber leider habe ich nur begrenzte finanzielle und auch zeitliche Möglichkeiten, da ich mit meiner Krankheitsgeschichte versuche beruflich Fuß zu fassen. Daher werde ich mir deswegen wahrscheinlich kein Privatgutachten leisten, was sich im Endeffekt nach den mich beratenden Ärzten nicht rentieren würde.

So eine Richtlinie wird wenig nützen, wenn ein Arzt der Meinung ist, da liegt keine geschädigte HWS vor. Mit seinem Manöver will er dir nur helfen und für sich ein bisschen üben.
Er wollte mir ja gar nicht helfen, es ging nur um Diagnostik. Natürlich wäre so eine Richtlinie wichtig für uns, wenn sich die Gutachter daran halten müssten! Nach dem 1. Gutachter waren die vorliegenden Vorbefunde des Dr. Sch. ja lebensgefährlich oder gar mit dem Leben nicht vereinbar, wenn sie denn gestimmt hätten - so seine Ansicht. Da ich ja noch lebe und Dr. Sch. kein MRT veranlasst hat, könnten diese Befunde (Atlasdislokation, funktionelle craniocervikale Myelopathie) angeblich gar nicht stimmen. Trotz dieser Vorbefunde hat er also meine HWS gestreckt und gestaucht und hat mir versichert, dass er auf diesem Gebiet ein ganz besonderer Experte sei und nicht das geringste Risiko bestünde. Dabei dachte ich natürlich an mich - er vielleicht an sich... :eek: :mad:

Wenn deine HWS-Schädigung bilddokumentiert und fachlich radiologisch befundet ist, dann zögere nicht, mit diesen Dokumenten + Gutachtenaussage des Aktengutachters bewaffnet, zu einem Polizeirevier zu gehen und den Gutachter anzuzeigen wegen Falschdokumentation eines Gesundheitszeugnisses. Es wäre für alle, die dies betrifft, ein Meilenstein für Gerechtigkeit.

Ich überlege noch sehr, was ich mache. Trotz begrenzter Zeit, Nerven und Geld habe ich jedoch nicht vor, jetzt schon klein bei zu geben.

Ein wichtiger Punkt, den Du bisher nicht angesprochen hast, ist m.E. die entstehende Mitochondrienstörung, die durch solche HWS-Verletzungen oftmals entstehen und dann durch Gutachtergriffe noch erheblich verschlechtert werden können. Auch das ist in meinem Fall nachgewiesen (laut Dr. K.), genauso wie die Befunde durch fMRT und Neurootologie den Gutachtern de facto widersprechen.

Viele Grüße
HWS70
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Gutachter lenkt mit Luftnummern von seiner Unfähigkeit oder Schlimmeres ab.

Hallo HWS70,

Ich persönlich frage mich, wie ein Gutachter (wohl Orthopäde), der falls er keine psychologische (Zusatz-) Ausbildung hat, auch nur ernsthaft denken kann, dass er in der Lage ist eine Angstreaktion festzustellen. Noch mehr frage ich mich, wie er das machen will, wenn er bei der Situation nicht dabei war und noch nicht einmal mit mir später gesprochen hat. Wenn dies ernsthaft so behauptet wird, frage ich mich, ob er ein Scharlatan o.ä. ist.

Deine Überlegung ist berechtigt und richtig.
Wenn du allerdings das, was der Arzt stolz in seinem GA dokumentiert, angreifst, als nicht wahr, und kannst gleichzeitig nicht das Gegenteil beweisen, dann hast stehst du als DonQuichottte da.
Nimm seine Luftnummer auf und wende sie zu deinen Gunsten. Ich habe dir in meinem Beitrag Möglichkeiten aufgezeigt.

Es ist richtig, dass der Arzt mit der "kerngesund-Nummer" und "Angst-Unterstellungs-Nummer" seinem angeklagten Kollegen einen Gefallen tun will (Schadensentsorgungsstrategie). Der GA muss auf einen Einwand von Dir nochmals detailiert gefragt werden, warum er diese und jene Befunddokumentationen unbeachtet liess, da diese doch das Gegenteil aussagen, als er.

Selbst dem Auftraggeber (Staatsanwalt) müsste diese Unstimmigkeit auffallen. Als med. Laien, muss man ihm deshalb alles kindgerecht aufgedröseln.

Mit der Angstnummer will er dich der GA in die Psychoecke treiben, als HWS-Geschädigter unglaubwürdig machen, damit deine Klage abgewiesen wird.
Du kannst von dem 'kerngesund' das Gegenteil beweisen mit deinen Befundberichten. Und das mit der Angst, nimm es an, es ist ein Symptom von Schädigung und nicht von Guttun. Du solltest von der Angstauslegung der Glaubensmediziner wegkommen und Angst als physiologisch ausgelöste Bedingung sehen. Es hat nichts damit zu tun, dass du dem Arzt deine Erlaubnis für diese Untersuchungsmethode erteilt hast. Viele steigen freiwillig in die Achterbahn, und trotzdem schreien sie ab einem bestimmten Punkt vor Angst - und nicht vor Vergnügen.

Die Messmethoden über deine Halsdreh- und -bewegungsfähigkeit (crescendo-decrescendo) sagen was aus über die Bewegungsfähigkeit der HWS, aber nicht über Schädigungsart oder Schwere der Verletzung im Kopfgelenk. Mittels dieser Apparatemessung soll davon abgelenkt werden. Der Auftraggeber des GA soll für dumm verkauft werden, indem man ihm was vorsetzt, logisch nachvollziehbar, aber in keinem Zusammenhang mit dem Klageinhalt. Der Auftraggeber ist beeindruckt, aha > eine medizinische Apparatemessung, das steht doch über jeder Subjektivität. Dass es ein Ablenkungsmanöver darstellt, ist für den Laien niemals erkennbar. Das fällt nur Insidern auf!

Dr. Friedburg: »Wir vermuten, dass Schutzblockaden für falsch negative Ergebnisse bei kompletter Ruptur eines Lig.alare verantwortlich sind. » Schutzblockaden verursachen aber Muskelhartspann, der ganz leicht zu tasten ist, auch mit blossem Auge zu sehen.

Eine cervico-encephale Symptomatik ist in erster Linie durch Nerven und Gefässschädigung ausgelöst. Das hat mit den Wirblkörpern der « HWS » erst in zweiter Linie zu tun. Cervico-encephale Symptomatik kann, anatomisch und physiologisch, fast nur aus der Funktionsstörung des Kopfgelenks kommen. Dies hat dann Folgebeschwerden, nämlich die genannten Symptome.

Es geht bei deinen geklagten Beschwerden um die Irritierung von Weichgewebe. Irritierung der HWS-Wirbelkörper, die man ja mit HWS allgemein meint, verursachen nur sofort Schmerzen. Alle Symptome des cervico-encephalen Syndroms werden (fast nur) durch Verletzung des Weichgewebes im Kopfgelenkbereich (Schädelbasis bis C3/C4) ausgelöst, immer zeitverzögert.

Wenn der GA behauptet, die "HWS sei kerngesund", dann sagt das nichts über trotzdem vorhandene Bandläsionen innerhalb des Kopfgelenks aus. Der GA stellt keinen medizinischer Befund dar, sondern eine laienhafte Darstellung oberflächlicher Betrachtung. Das hätte dem Staatsanwalt auch, als medizinischer Laie, auffallen müssen oder er ist an solchem irreführenden Geschwafel des GAs selbst interessiert.

Eine « HWS », was ist das?(siehe meine Beiträge unter dem Link oben) Was meint der GA damit? Selbst dem Staatsanwalt müsste bekannt sein, dass HWS ein multiorganes Gebilde ist. Der GA zeigt konkret auf, dass er keine Qualifikation bzw. Lust besitzt, auf die Befunddetaills einzugehen. Stattdessen lenkt er ab mit der Angstnummer und verallgemeinernden Worthülsen. Leicht für den GA auf ein beliebig falsches Ergebnis zu kommen, wenn er nicht gezwungen wird, auf die Tatschenbefunde einzugehen.
Beispiel: Bei einem Herzinfarkt erscheint es der betreffenden Person und den umstehenden Laien, dass der Betroffenen ein Problem mit der Lunge hat. Früher dachte man auch so, als man noch nicht wusste, dass Herzfunktionsstörung gleichzeitig auch verminderter Sauerstoff im Hirn bedeutet und der Betroffen glaubt, er bekäme keine Luft. Mit solcher Art Spielchen 'Organe verwechsel dich', versuchen Mediziner bewusst Laien hinters Licht zu führen. Absolut vorsätzlich!

Mit "kerngesund" bestreitet der GA nicht, dass eine Instabilität des Kopfgelenks vorliegen könnte, welche nur durch weichgewebige Läsion der Kopfgelenke hervorgerufen wird. Du könntest den GA nicht einmal wegen Falschaussage belangen können. Verscheisserung von tiefgläubigen Laien ist nicht strafbar, das ist so wie mit den Gewinnversprechen am Telefon. Man (GA) versuchts halt.



Du kannst gerne dem Staatsanwalt meinen Beitrag vorlegen.

Gruss Ariel
 
"Mitochondrienstörung", Vorsicht vor Glaubensmedizin.

Hallo HWS70,

Ein wichtiger Punkt, den Du bisher nicht angesprochen hast, ist m.E. die entstehende Mitochondrienstörung, die durch solche HWS-Verletzungen oftmals entstehen und dann durch Gutachtergriffe noch erheblich verschlechtert werden können.

Bei jedem Menschen laufen "Mitochondrienstörung", ganz normal bei Zelluntergang, ab.

Da haben Heilpraktiker ein Stichwort aus der Forschung aufgeschnappt und eine Pseudotheorie entwickelt. Das dient rein zur Wichtigmachung und als Umsatzschlager.
Wenn Dr. K. das in deinen Befundbericht als pos. Befunderhebungsergebnis dokumentiert hat, dann ist das i.O., aber es dient nur zur Bestätigung, dass es dies bei Dir vermehrt gibt. Das warum der Befund so ist, bleibt Vermutungssache.

Alle Pathologien im Organismus kommen von Stoffwechselentgleisung, oder erbbedingten Anomalien des Stoffwechsels. Die Ursachen für Stoffwechselentgleisung sind Gift, mechanische Eingriffe – wie Verletzungen, Funktionsstörungen im Gefässbereich, Verbrennungen, Strahlen, .. , also alles, was den normalfunktionierenden physiologischen Biorythmus stört.

Wenn bei Dir eine mitochondriale Dysfunktion vorliegt, dann müsste die erst als Folge von cervico-encephalem Syndrom nachgewiesen werden. Das wäre mühselig.

Es geht bei Kopfgelenkschädigung, mit cervoco-encephaler Symptomatik als Folge, AUCH um Ischämien. Diese werden bei Manipulationen (auch bei falschen Diagnosegriffen) an geschädigtem Kopfgelenk häufig verursacht.

Jede Sauerstoffverminderung im Hirn verursacht sofort den Nekrosebeginn (Zelluntergang). Der Ablauf des plötzlich vermehrten Zelluntergangs im Hirn durch Sauerstoffunterversorgung hat eine sehr heftige Schmerzfolge – dieser tritt immer zeitverzögert ein. Das allerdings ist zu detailiert, das ist völlig unnötig zu dokumentieren.

Eine Ischämie, (Auslöser spontan vermehrter Nekrose), bedingt diese Zellveränderungen, eben auch unter anderem die Mitochondrienstörung. Mit 'Ischämie' weiss jeder - Durchblutungsstörung und als Folge Zelluntergang. Was und wie im Einzelnen ist zu fachspezifisch, das sollte man lieber lassen.
Laienhaftes Gelaver ist höchst peinlich, weil zu viele Einzelheiten, die dafür notwendig sind, um es korrekt zu erklären, nur professionnelle Histologen/Pathologen berücksichtigen können.
Glaubensmediziner wollen beeindrucken, für den hilfesuchenden Patienten schnelle Erklärungen geben, und machen viel Geld damit.

Tatsache ist vielmehr, dass der, adhoc entstandene, abgestorbene Zellmüll nicht so abgebaut wird bzw. abtransportiert werden kann, wenn eine der hirnzuführenden/-abführenden Blutgefässe verengt oder verschlossen ist, es entsteht Schwellung und Entzündung(welche dann wieder eine andere Krankheitsbezeichnung bekommt).

Manipulationen, oder auch passive Untersuchungsbewegungen am geschädigten Kopfgelenk verursachen meist Ischämie, durch Druck, kurz oder anhaltend, der hirnzuführenden Gefässe. Wie oben bereits gesagt, der Untersucher kann mit seinem Manöver nicht in die HWS/Kog hineinsehen, eventuell ein sehr geübter und versierter Fachspezialist könnte wissen, in welche Richtung der Handdruck ausgeübt werden darf.

Diese Personen tun dies aber nicht, eben wegen der genauen Kenntnis eventuell was zu übersehen und Fehler zu machen. Sondern sie wissen, selbst mit Bilderstellung ist es unmöglich die genaue Situation im individuellen Kopfgelenkbereich zu erfassen, ist Grund genug, die Finger von geschädigten Patientenhälsen zu lassen. Du bist als Patient immer auf Vertrauen zu dem Arzt angewiesen, du kannst nicht wissen, was und wieviel er weiss und kann.
Eins ist sicher, geht was schief, dann ist er nie daran schuld, auch nicht verantwortlich, dank unserer Justiz.

Gruss Ariel
 
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Hallo Ariel - Hallo HWS 70 ( Rudi ? )

Also ich möchte hier auch noch meinen Senf dazugeben auch wenns OT ist!

Bin nun leider auch ein HWS geschädigter - Cranio Cervicaler Ügergang - Ein Thema das zum Tabu Thema erklärt wurde ! Kein Arzt oder ich habe noch keinen gefunden der hier eine klare Aussage macht bzw. Hilfe anbieten würde !

Prof Krammer mit etlichen Jahren Berufserfahrung bei der HWS sagte zu mir : Wir wissen nicht was passiert bei einen Beschleunigunstrauma des Kopfes mit damit verbundenen unnatürlichen Beschleunigungsbewegeung der HWS .... zzzz Lass stecken Junge aus ULM ...

Ich habe gelesen von DR. Volle in einen Beitrag von euch ! Wo ist der eigentlich nun hin ? Ach ja wahrscheinlich sitzt er bei seinen Zuspieler Dr.Montazem im Iran und zählt seine Kohle ... Sarkastisch !

Dr. KUK den ich selbst auch schon erleben durfte ist ein Abzocker wie er im Buch´e steht , auch wenn er es gut meint mit seinen Patienten !

Dr.Friedburg ist ja nun auch schon ganz leise was die Diagnose Kopfgelenksinstabilität angeht - Er bezieht sich nur auf ein Buch aus den 60iger oder so was er leider nicht mehr findet das eine funktionelle Bewegung des Dens in lateralflexion der HWS als völlig normal anzusehen ist ! Das klang aber anderes in der Zeit von Dr.Volle ... Da hat er auch mitgespielt mit solchen Diagnosen .. Auch Dr. Sch. und co ... Komisch !

Solche Macht haben die Versicherungen oder sind das auch Wahsinnige Irre die sich hier an Patienten versuchten ?

Mir sagte der Prof. H dazu --- Die zwei haben Diagnosen gestellt die es so nicht geben kann mit verherenden Folgen für die Patienten - bzw. haben den Patienten unnötige Qualen verursacht !

Ich werde nicht schlauér was nun mit meinen Leiden ist ! Durchblutungstörungen klingt für mich sehr plausibel nur wie diagnostieren - oder in Folge Hirnschädigung. Hatte eine Woche nach dem Crash Panikattacken - Angstreagtion... HAHA ... Ich habe psychische Probleme wurde gesagt ! Obwohl ich darauf beharrte das etwas nicht stimme mit der Blutzufuhr ins Hirn ! Null Reaktion ... Psychosomatische Störrung ... Danke Nochmals lieber Ärzteschaft !

Die Folgen oder Symptome wie beschrieben auf kopfgelenke.de treffen schon ins schwarze auch wenn hier eine Verbindung zu Montazem nicht auszuschließen ist bzw. sehr naheliegend !

Die Thematik bleibt und tausende falsch behandelte Patienten ebenso - Oder gibt es hier gar keine Abhilfe - Eins ist klar die Liagamenta alaria kann nie durch sein wenn man noch lebt ! Soviel ist nach hunderten Ärzten schon mal klar für mich !

Die Folge aus dem allen bleibt vielen nicht unerklärt den sie landen alle mal beim Kieferortho und wenn man glück hat bei einem CMD SPEZ. der aber meist auch nur in trüben fischt und zig Tausende Euro macht mit diesem Klientel...

Also was bleibt einem -- HWS Versteifung... Na gott sei dank ist das so ohne Folgen ...

Sorry für meinen Frust aber ich weiß leider keinen Rat mehr ...

MFG
 
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