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Gegnerische Versicherung reguliert nicht

Hallo Siegfried21,

nur, um Missverständnissen vorzubeugen, und weil leider Dein Zitat etwas aus dem Zusammenhang gerissen ist:

Das Gericht hat natürlich nicht nur wegen psychischer Belastungen nach einem schweren Verkehrsunfall ein Schmerzensgeld von 30.000,00 Euro zuerkannt,

sondern wegen

HWS-Distorsion,
Nasenbeinfraktur,
Multiplen Prellungen,
Schürf- und Schnittverletzungen,
Schädelhirntrauma 1. Grades,
stumpfes Bauchtrauma mit Sternumprellung,
Beckenprellungen beiderseits,
distale Radiusfraktur,
erhebliche Schädigungen zweier Zähne


und


einer posttraumatischen Belastungsstörung...

Gruß,
Double999
 
Hallo!
ist das zulässig das der Anwalt das Schmerzensgeld auf sein Konto beantragt?
meiner hat das auch gemacht,das kommt mir unseriös vor!
gruß riesling
 
Hallo riesling,
nein das ist alles rechtens.
Der Anwalt ist erst mal die Ansprech - Person auch in dem finaziellen Teil.
LG Wolfgang
 
Hallo riesling,

es ist so wie Wolfgang schrieb.

Mit Sicherheit musstest Du Deinem Anwalt eine Vollmacht erteilen.

Aus einer solchen Anwalt-Vollmacht zitiere ich:


Die Vollmacht gilt für alle Instanzen u.s.w.
u.s.w.
u.s.w.
..............Geld, Wertsachen und Urkunden, insbesondere auch den
Steitgegenstand und die von dem Gegner, von der Justizkasse oder
von sonstigen Stellen zu erstattenden Beträge entgegenzunehmen
sowie Akteneinsicht zu nehmen.


Nach der Auszahlung wird der Anwalt (so war es jedenfalls bei mir)
seine Gebühren einbehalten und die verbleibende Summe auszahlen.


Viele Grüße

Meggy
 
Hallo riesling,

Mit Sicherheit musstest Du Deinem Anwalt eine Vollmacht erteilen.

Aus einer solchen Anwalt-Vollmacht zitiere ich:
und die von dem Gegner, von der Justizkasse oder
von sonstigen Stellen zu erstattenden Beträge entgegenzunehmen

Nach der Auszahlung wird der Anwalt (so war es jedenfalls bei mir)
seine Gebühren einbehalten und die verbleibende Summe auszahlen.

Hallo Meggy,
also wenn der Anwalt auf größere Vorauszahlungen verzichtet mag das o.k. sein mit so einer Vollmacht, ansonsten wäre ich da sehr skeptisch und würde ggf. die entsprechenden Zeilen aus der Vollmacht streichen.
Gerade wenn ich selbst schon erhebliche Zahlungen an den Anwalt leiste.

Ich perönlich mag diese Anwaltlichen Generalvollmachten, die alles zulassen, ohnehin nicht. Zeigt für mich das Anwälte immer noch anders denken und auf einem ziemlich hohen Roß sitzen.
Gibt man irgendjemand anders im Geschäftsleben sonst eine solche Vollmacht?

Spricht irgendwas dagegen dass ich gerade Zahlungen und außergerichtlichen Vergleichen ausdrücklich zustimmen muss?

Also ich hab immer ein ungutes Gefühl wenn jemand so eine umfassende Vollmacht Blanko von mir haben will!

VG DH
 
Hallo
Danke für Eure Beiträge! Meine Geschichte ist seit 5 Jahren beim RA ,kann mich nicht erinnern ein solches Dokument unterschrieben zu haben !
Wenn Ihr aber sagt das sei Gang und Gebe,beruhigt mich das !
Liebe Grüsse Riesling
 
Hallo riesling, hallo DieHard

in meinen Fall gegen die PUV musste ich an den Anwalt keine Vorauszahlungen leisten.

Eine Rechtschutzversicherung hatte, und habe ich nicht.

Ohne die Unterzeichnung der Vollmacht wäre der Anwalt sicherlich nicht aktiv geworden.

Jedenfalls wurde ich erfolgreich vertreten.

Die einbehaltenen Rechtsanwaltgebühren wurden mir (nachdem die PUV diese, ein paar
Tage später an den Anwalt bezahlt hat) auch ausbezahlt.

Riesling, mit Sicherheit hast Du auch eine ähnlich formulierte Vollmacht unterschrieben.

Alles ist in Ordnung!


Viele Grüße

Meggy
 
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