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Gegnerische Versicherung reguliert nicht

Neppichen

Nutzer
Registriert seit
5 Sep. 2007
Beiträge
19
Hallo,
Mein Mann hat vor 2,8 Jahren einen unverschuldeten verkehrsunfall gehabt,mit schweren Kopfverletzungen.vor etwa 3 Wochen wurde ihm mitgeteilt das er eine kapselbandverletzung des HWK hat und ligamenta alare .dies wurde schon am anfang festgestellt, aber kein Arzt hat das beachtet..Mein Mann war vor dem Unfall Selbstständiger Dachdecker und Zimmerer vom ärztlichen Dienst wurde ihm mitgeteilt das er seine Beruf nicht mehr ausführen kann.Tägliche schmerzen gehöhren schon zum alltag wie Zähnen putzen.Nun hat mein Mann einen sogenannten Strengbeweiß erbringen müssen dies verlangte die gegnerische versicherung hat unser Anwalt gesagt.(mit den Worten dann regulierren sie auch).Die Frist ist nun letzten Freitag abgelaufen und die gegnerische Versicherung hat sich noch nicht gerührt.Unser Anwalt hat der Versicherung schon 3mal mit Klage gedroht.Mein Mann will es nun dem Bundesaufsichtsamt übergeben.Wer hat erfahrung wie Versicherungen Ticken? Mein Mann war am Unfall nicht Schuld ihm fuhr ein LKW ungebremst mit 80KmH auf .Würde mich um Nachrichten freuen .Vielen Dank Neppichen:confused:
 
Hallo Neppichen,

Herzlich Willkommen hier im Forum. Schau Dich in Ruhe bei uns um und Du wirst feststellen, dass es viele ähnlich gelagerte Fälle gibt und wir uns hier auch darüber austauschen.

Gruß von der Seenixe
 
Es ist noch gar nichts reguliert worden? Noch nicht einmal ein Abschlag? Und die Verschuldensfrage ist eindeutig?

Das wäre schlicht unglaublich!

Hier stehen Dinge wie Schmerzensgeld und Erwerbsschaden im Raum, die jedenfalls angemessen zu bevorschussen wären. Vorausgesetzt der Unfallhergang ist unstreitig.

Das mit dem Strengbeweis betr. den Personenschaden gilt im übrigen nur eingeschränkt, wenn eine Verletzung feststeht. Dann kommt einem die Beweiserleichterung des § 287 ZPO wegen weitergehender Beschwerden u.U. zu Gute. Das aber nur am Rande. Denn es wird sich doch durch Zeugen belegen lassen, das vor dem Unfall kenie Beschwerden bestanden haben.
 
Hallo Neppinchen,

wir Selbständigen sind nach einem Unfall arm dran, müssen wir doch die Schadenhöhe "nachweisen", was nicht immer ganz einfach ist. Ich habe vor 5 Jahren einen unverschuldeten Unfall erlittten und werde nun seit Mai 2006 von einem Wirtschaftssachverständigen in Celle - der lediglich zu der Stellungnahme meines Steuerberaters zu seinem ersten Gutachten Stellung nehmen soll - hingehalten, was letztendlich die Regulierung durch die gegnerische Haftpflichtvers. blockiert. Nun werden wir klagen, um endlich Bewegung in die Sache zu bringen und eine dauerhalfte Lösung für die Zukunft herbeizuführen. Ich wünsche Euch jedenfalls alles Gute in der Sache und empfehle dringend, einen Fachanwalt für Verkehrs- und/oder Versicherungsrecht hinzuzuziehen, wenn Ihr den nicht schon habt.

Gruß
KaHeSi
 
Hallo Kahesi
Wir haben schon eine Fachanwalt aber der vertröstet uns .Bei uns geht es um eine sehr Hohen schaden der bewegt sich im sechsstelligen bereich .Wir haben auch einen Wirtschaftsprüfer gehabt in Donauwörth (Bayern) da haben wir die gewinnermittung und die entgangen Aufträge ausrechnen lassen ,Das haben wir in 3 Tagen wieder gehabt.Bei uns liegt es nicht am wirtschaftsprüfer sonderen sie erkennen den unfallzusammenhang nicht an. Am Anfang haben sie pauschal 5000€ an den 1 Rechtsanwalt überwiesen der dann gleich seine Gebühren abgezogen hat und wir dann nur noch 1500€ bekommen haben .Da alle Ärzte auf HWS distorsion diagnostiziert haben hat mein Mann selbst durch Internetrecheren rausgefunden (Dr,Montazem) das er eine Kapselbandverletzung HWK3 und 4 und überdehnung der ligamentären Bänderen hat.Daraufhin hat sich mein Mann die Diagnose durch speziallaufnahmen duch einen Radiologen bestätigen lassen.Dies wurde vor 3 Wochen erneut rausgefunden.Die Versicherung mit den 3 großen Buchstaben will jetzt das wir beweißen das die Verletzungen vom Unfall stammen.Wir haben jetzt einen Antrag bei der Rentenversicherung gestellt diese überprüft welche medizinischen Maßnahmen (stationäre Reha wurde abgelehnt er müsse erst alle ambulanten Maßnahmen ausschöpfen dies ist auch schon geschehen er bekommt keine KG mehr)getroffen werden müssen um überhaupt noch einmal ins Arbeitsleben zurückzukehren.Unser Orthopäde hat ihm gleich gesagt das er Capo auf einer Bausstelle machen kann aber ohne selbst Hand anzulegen Toll. Vielen Dank für deine Antwort Neppichen

Hallo Jodat
Am Anfanf wurden 5000€ an unseren 1 Anwalt überwiesen der hat aber gleich von dem Geld seine Gebühren angerechnet sodass wir dann noch 1500€ bekommen haben.Wir sind jetzt bei RA Quimbach .Danke für deine Antwort Neppichen

Hallo Jodat
Am Anfanf wurden 5000€ an unseren 1 Anwalt überwiesen der hat aber gleich von dem Geld seine Gebühren angerechnet sodass wir dann noch 1500€ bekommen haben.Wir sind jetzt bei RA Quimbach .Wir wissen bald nicht mehr weiter . Wir haben schließlich auch noch zwei kleine Kinder im Alter von 4 und 8 Jahren. Vielen dank für deine Antwort Neppichen
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
M.E. gilt hier § 287 ZPO, die angesprochene Beweiserleichterung. Immerhin ist ein HWS Schaden unstreitig, wenn auch nicht in dem nunmehr zu Tage getretenen Umfang.

Ich würde Klage empfehlen, entweder mit Hilfe von Rechtsschutz oder mit Hilfe von Prozesskostenhilfe (wenn kein Einkommen mehr erwirtschaftet wird, immerhin denkbar). Durch Zeitablauf wird die Versicherung kaum einlenken. allenfalls einen "faulen Vergleich" anbieten.
 
Hallo Jotha Die Schuldfrage war am Unfalltag geklärt mein Mann Hatte keinerlei Schuld .LKW fahrer hat ihn nicht gesehen .LKW Fahrer ist nichts passiert. Und Nein wir haben keine Abschlagszahlung bekommen.LKW ist meinen Mann mit 80KMH ungebremst rein. Wenn du Bilder sehen willst sag mir wie ich sie dir übermitteln kann. Dank Gruß Neppichen
 
Hallo Neppichen,

Du hast die Lösung deines angesprochenen Problems bereits in deinem Nickname angedeutet!

Du schilderst einen Fall von Anwalts-Nepp!

Dein Anwalt hat überhaupt nicht einen cent "als sogenannte Gebühren" abzuziehen, sondern dir jeden Cent abzuliefern, und zwar spätestens am nächsten Tag, wenn die Überweisung von der Versicherung auf seinem Konto gelandet ist.

Der Anwalt muss seine "Gebühren" mit der Versicherung separat abrechnen. Das darf nicht mit dem Geld für dich verkuddelt werden. Keine mir bekannte seriöse Versicherung macht das!

Der Schädiger hat dir jede Ausgabe, die dir ( und nicht dem Anwalt) durch den Unfall entsteht, zu ersetzen, und daneben ein angemessenes Schmerzensgeld zu zahlen.

Jeden Tag, den dein Anwalt mit deinem Geld Zinsen verdient, (auf einem Cash -Konto gibt es für das Guthaben Zinsen), das muss der Anwalt auch an dich abführen, ansonsten bereichert er sich zu deinen ungunsten.

Es gibt Anwälte, die angeblich überlastet sind, und angeblich nur dann und wann dazu kommen, ihr Konto zu überprüfen, diese sollte man schnellstens wechseln und hier namentlich melden! Wenn das Geld für dich von der Versicherung länger als 3 Tage auf dem Konto des Anwalts Wurzeln schlägt, dann ist das Absicht.

Besonders aufmerksam haben mich diese Angaben von Dir an 'jodat' gemacht, da 'jodat' sich hier als Anwalt präsentiert, und dies auch hätte bemerken müssen!:(

Ebenso: Außerdem hat dein Anwalt zweimal zuviel der Versicherung mit Klage gedroht, das sieht n.m.M. nicht gut aus.

Gruß Ariel
 
Hallo Ariel ;hast du die einleitung von uns auch gelesen Das mein Mann nicht am Unfall Schuld war? Hast du vielleicht erfahrung mit Kapselbandverletzung HWK 3/4 und ligmentäre alare ? Wie haben durch euer Forum schon ganz viel rausgefunden.Wir wollen jetzt den ganzen Fall dem Bundesaufsichtsamt überlassen ,wenn wir heute nicht vin unseren Anwalt hören auf eigene Verantwortung,weil der Versicherung muß einer mal das Handwerk legen. Bei uns geht alles den Bach runter ,wir haben ein Eigenheim und 2 kleine Kinder.Vielen Dank Neppichen
 
Hallo Jodat
Wir sind seit cira 3 Monaten bei RA Quirmbach weißt du was genaueres über ihn? Er meldet sich nur ab und zu bei uns alles andere geht über die Mitarbeiter in seiner Kanzlei.Er selber ist ja in Kanada .Über Informationen wäre ich die sehr dankbar.Grüßle Neppichen
 
@Ariel: Neppichen hat konkrete Hilfe bezüglich der Schadensregulierung erbeten. Dazu habe ich mich geäußert.

Kollegenschelte hätte mir wohl nicht zugestanden. Das sieht dann immer so aus: Ich hätte alles anders und besser gemacht.

Wenn sie das aus Ihrer Sicht falsche Verhalten des Kollegen anprangern, finde ich das gut. Verstehen Sie aber bitte, dass ich gerade aufgrund meiner anwaltlichen Tätigkeit mich auch künftig darauf beschränken möchte Ratschläge zu erteilen und nicht andere Kollegen zu verunglimpfen.

P.S.: Unabhängig davon war das Vorgehen des 1. Anwalts zwar ungewöhnlich, aber wohl leider nicht rechtswidrig.
 
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