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Gegnerische Versicherung reguliert nicht

Hallo Neppichen,

gib bei google ein: Dr. Jaksche, Murnau, da kannst du einiges lesen und kannst ihn damit auch konfrontieren, was er so alles veröffentlicht hat.

Gruß Ariel
 
An alle Unfallopfer im Forum,
War jemand schon in Behandlung bei Prof. Hans Jaksche in BG Murnau? Warte dringend auf antwort
Gruß Neppichen
 
Hallo mein Mann hatte heute den BG Termin in Murnau. Keine Untersuchung 3 minuten Gespräch das wars toll.Gruß Neppichen
 
Hallo,

Ich habe einen Anwalt Q, der in Kanada aus dem Fenster seines Wohnmobiels schaut und die Einnahmen geniesst. Dieses hoffentlich letzte Schreiben an Q ist ein Entwurf an dem ich gerade arbeite. Ich halte mich bedeckt weil die Sache schwebt. Seine Arbeit war: Mandant mit hoher Forderung anlocken, Gutachter empfehlen, bischen zu teuer aber dafür besonders gut. Scheiße wars. Arbeit einstellen bis Gutachten bezahlt wird. Mandant mit angeblicher Fristversäumnis unter druck setzen. Abkassieren. Meinen Fall hat er so verblödelt dass die bereits gezahlte Versicherungsleistung seine Forderung und die des Gutachters übersteigt.[FONT=&quot]

Sehr geehrter Q
am 19.09. ca. 10h schrieben Sie noch an die Allianz.
Um 15h bat ich um telefonische Rücksprache. Termin 20.09.07 15:00 wurde vereinbart.
Am 19.09.07 17:00 legten Sie das Mandat nieder. Das Schreiben fand und öffnete ich erst nachdem ich am 20.09.07 ab 15.00 bis 16:54 siehe Faxdatum, gewartet hatte.
Da ich am 19.09 zwischen Ihrem 1.und 2 auch kein „neuerliches Schreiben verfasst hatte, gehe ich davon aus, dass Sie ein direktes Mandantengespräch fürchten.
Mich warten zu lassen war eine Unverschämtheit.

Der Sachverhalt:
Ein Schreiben der Allianz vom 26.07.06 soll beantwortet werden.

Um Nägel mit Köpfen zu machen sollte gleich ein „besonders kompetenter“ und teurer, von Ihnen empfohlener, Gutachter beauftragt werden.

Meinen fachlichen Einwänden gegen das daraus entandene Gutachten wurde nicht widersprochen. Weil sie stimmen. Ob Werk oder Dienstvertrag, das Verständnis des Gutachters bleibt hinter dem des durchschnittlichen Menschenverstandes zurück.

Man sollte jetzt davon ausgehen, dass Sie als Rechtanwalt die Sache des Mandanten vertreten. Stattdessen versuchen Sie ihre Mandantin psychisch und moralisch unter Druck zu setzen.
“Es ist Ihnen peinlich, dass sie das Gutachten nicht bezahlen will.“
Die Sache bewegt sich über 1Jahr nicht.
Sie geben an das Sie den Gegner schon einmal um „Verzicht auf Einrede der Verjährung“ gebeten hätten. Eine Lüge

Wenn eine Frist zu verstreichen droht, dass ist die Mindestanforderung an einen Rechtsanwalt, ist sie einzuhalten. Bei einem Schaden durch Fristversäumnis sind Sie schadenersatzpflichtig.
Im übrigen haben Sie meine Frage um welche Frist es sich handelt nicht beantwortet. Weil Sie kritische Fragen Ihrer Mandantin nicht beantworten können oder wollen, schmeißen Sie hin. Wir haben vertraut, Sie waren das Vertrauen nicht Wert.
Damit ist natürlich auch Ihr Honorar verwirkt.
Die Vorauszahlung von 500.-€ ist zurückzuzahlen.

Bei Fragen können Sie sich natürlich jederzeit an mich wenden. Meine Telefonnummer ist Ihnen ja bekannt.

Mit freundlichen

Einiges bezieht sich auf den vorherigen Schriftverkehr mit Q und ist so nicht verständlich. Bei Nachfrage mehr.
[/FONT]
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo an alle im Raum Augsburg München
Kennst jemand prof. Bernhard Meyer Klinikum rechts der Isar? Neppichen
 
Hallo Ariel
Bei uns wurde nun die Klage der gegnerischen Versicherung zugestellt mit 3 Wochen Frist sich die Sache nocheinmal zu überlegen.
Mein Mann wird nun am 1.02.07 in München in der chirugischen Klinik in Bogenhausen operiert.Kennst du vielleicht Dr. Mercea Schmid? Er führt die OP durch. (Es wird ein sogenannter Catch am HWS 3/4 eingesetzt).Angeblicher Krankenhausaufenthalt 4-5 Tage. Würde mich freuen von dir zu hören. Neppichen
 
RA Quirmbach

Hallo an alle im Forum,
hier eine Richtigstellung bezüglich der Arbeitsweise der Kanzlei Quirmbach.
Bin heute erstmals selbst im Forum.Bisher hat sich meine Frau am Forum beteiligt.Wie wir über die ganzen Jahre schmerzlich erfahren mussten braucht eine gute Verteidigung oder die geltendmachung von Schadenspositionen eine menge Zeit und Aufwand um diese geltend zu machen. Wir sind mit der Kanzlei Quirmbach und Partner vollstens zufrieden und können diese nur weiterempfehlen.Am Anfang haben wir gemeint wir könnten alles "übers Knie brechen" wurden aber eines besseren belehrt.Am einfachsten war es natürlich alles dem Rechtsanwalt in die Schuhe zu schieben. Er kümmert sich aber geduldig um unsere Sorgen und Probleme und begleitet uns auf unserem Weg sehr gut.
 
Ich hatte im Februar 2004 einen Verkehrsunfall auf dem Weg zur Arbeit, bei der ich mir eine Halswirbelsäulenverletzung zuzog (HWK 3/4). Nachdem der erste und zweite Anwalt die Sache lasch angegangen sind, habe ich auch zur Anwaltskanzlei Quirmbach & Partner gewechselt. Anfangs wurde sehr häufig telefoniert (aus Kananda) und sich sehr in die Puschen gelegt. Mittlerweile ist die Sache wieder recht eingeschlafen. Andauernd kommen neue Gutachtenanfragen und eine Neuberechnung des Verdienstausfalls und Haushaltshilfeentschädigung steht an. Nun soll ich dies selbst machen, obwohl ich wegen einer erneuten OP (Schulter) ausser Gefecht gesetzt bin. Ist das nicht Aufgabe des Anwalts. Ich habe mich auch schonmal über die Vorgehensweise der Kanzlei beim Chef selbst beschwert, erntete aber nur, dass ich mich entschuldigen musste, weil er sonst mein Mandat niedergelegt hätte. Dies tat ich und seitdem läuft es wieder einigermaßen gut. Leider zieht das Gericht (LG Gera) nicht mit, läßt sich ganz schön feiern. Ansonsten bin ich mit der o.g. Kanzlei zufrieden, bezahlten sogar Unterlagen, die die RSV nicht bezahlt hätte und ich nicht können (80 Euro).
 
Ich hatte im Februar 2004 einen Verkehrsunfall auf dem Weg zur Arbeit, bei der ich mir eine Halswirbelsäulenverletzung zuzog (HWK 3/4). Nachdem der erste und zweite Anwalt die Sache lasch angegangen sind, habe ich auch zur Anwaltskanzlei Quirmbach & Partner gewechselt. Anfangs wurde sehr häufig telefoniert (aus Kananda) und sich sehr in die Puschen gelegt. Mittlerweile ist die Sache wieder recht eingeschlafen. Andauernd kommen neue Gutachtenanfragen und eine Neuberechnung des Verdienstausfalls und Haushaltshilfeentschädigung steht an. Nun soll ich dies selbst machen, obwohl ich wegen einer erneuten OP (Schulter) ausser Gefecht gesetzt bin. Ist das nicht Aufgabe des Anwalts. Ich habe mich auch schonmal über die Vorgehensweise der Kanzlei beim Chef selbst beschwert, erntete aber nur, dass ich mich entschuldigen musste, weil er sonst mein Mandat niedergelegt hätte. Dies tat ich und seitdem läuft es wieder einigermaßen gut. Leider zieht das Gericht (LG Gera) nicht mit, läßt sich ganz schön feiern. Ansonsten bin ich mit der o.g. Kanzlei zufrieden, bezahlten sogar Unterlagen, die die RSV nicht bezahlt hätte und ich nicht können (80 Euro).

Ich habe die gleiche Erfahrung gemacht. Ich habe jetzt so einiges über den Quirmbach gelesen, wo ich jetzt anfange zu zweifeln.

Dieser Quirmbach & Partner scheint ja sehr von sich eingenommen zu sein, wenn er eine Entschuldigung verlangt.
 
Hat jemand neue Erfahrungen gesammelt? Bezüglich Quirmbach & Partner?
 
Hallo,

im Rahmen des Titelthema (möchte ich nochmasl) auf das u. g. Urteil
verweisen.

20
Letztlich kann bei der Schmerzensgeldbemessung das Regulierungs- und Prozessverhalten der Beklagten nicht unberücksichtigt bleiben; nicht nur, dass die Beklagte von vornherein die Schmerzensgeldansprüche der Klägerin unzureichend reguliert hat; denn schon die rein körperlichen Verletzungen rechtfertigen ein jedenfalls über 2.750,00 Euro angesiedeltes Schmerzensgeld.

Die Beklagte hat es trotz des von ihr selbst vorgerichtlich eingeholten Gutachtens, das schon eine posttraumatische Belastungsstörung der Klägerin bestätigt hat, nicht nur auf das vorliegende Verfahren ankommen lassen, sondern sie hat durchgängig die Klägerin verdächtigt, die Symptome einer posttraumatischen Belastungsstörung vorzuspiegeln mit dem Ziel, erhöhte Entschädigungsleistungen zu erlangen, mithin die Klägerin ohne jeden konkreten Hintergrund als Simulantin darstellen wollen.

wegen psychischer Belastungen nach einem schweren Verkehrsunfall ein Schmerzensgeld von 30.000,-- € zuerkannt.


Quelle:
http://www.gesetze-rechtsprechung.s...9:juris-r02&doc.part=L&doc.price=0.0&doc.hl=1

http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=14874&highlight=76/07

Grüße

Siegfried21
 
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