Hallo jodat,
es wäre aber dringend angebracht, mal einer anderen Krähe wenigstens "ans Bein zu pinkeln", davon stirbt man ja nicht.
Es mag sich jeder Leser selbst seine Gedanken über die Äußerung eines Anwaltes machen!
Es ist vielleicht nicht rechtswidrig, was sich so einige (eventuell wenige) Anwälte erlauben, aber es ist doch Schädigend, in jeder Beziehung.
Gerade weil Kollegen dem berufsethosschädigendem Verhalten Weniger "drüber hinwegsehen", das gilt für alle Berufsbereiche, die hier im Forum angeprangert werden, deshalb haben wir UO die Mehrfachschädigung aus einem Unfallereignis.
Es wäre nicht nötig gewesen, der Krähe ein Auge auszuhacken, aber du hättest dich, und das hätte ich sehr begrüßt als tapferes Engagement, wenn du deine Umgangsweisen erklärt hättest, wie du das handhabst mit dem Geld, das dem UO von der Versicherung (dringendst) zusteht.
Einem UO Gebühren abzuziehen, wie in dem vorliegenden Fall bei Neppichen, ist kein Kavaliersdelikt, das ist kriminelle Bereicherung durch Ausnützen von Unwissenheit von Schutzbefohlenen (Mandanten).
Gruß Ariel
Hallo Neppichen,
Suche Dir einen geeigneten Anwalt, einen mit Patientenrecht, da es bei dir um Verletzungen geht, die nicht einfach zu händeln geht mit den gewieften Versicherungen.
Der Anwaltswechsel wird von der Versicherung bezahlt. Du suchst einen, gehst zu dem hin, machst dir einen Eindruck. Wenn du Vertrauen haben kannst, dann erteilst du dem Anwalt/In das Mandat.
Er wird sich die Akten vom Anderen Anwalt schicken lassen. Du brauchst dich darum nicht mehr zu kümmern. Die Bezahlung holt sich der Anwalt von der Versicherung.
Der neue Anwalt/in sollte sofort nachhacken, wo euer Geld geblieben ist, das sich der Anwalt einbehalten hat. Der alte Anwalt soll es euch direkt auf das Konto überweisen, vergiss nicht zu kontrollieren, wann und wieviel, der Betrag muss mir der Zahlung von der Versicherung übereinstimmen.
Gruß Ariel