Rekobär
Erfahrenes Mitglied
Hallo Jan,
die anderen haben ja schon einiges zu der Beantwortung Deiner Frage beigetragen. Nun noch ein bisschen Senf von mir als Profi dazu. Ich bin übrigens diesen Freitag auch bei Gericht und zwar in einer Berufungssache am OLG München. Dort werde ich auf einen meiner "Lieblingskollegen" treffen, für den ich wahrscheinlich sein schlimmster Alptraum bin. Aber da muss er durch.
Zunächst erst einmal, vor dem gegnerischen Abnwalt sollte man keine Angst haben. Der will auch nur spielen. Nein, mal im Ernst. Der verteidigt seine Beklagten-Partei, die gegnerische Versicherung und das sollte er gut machen,, ansonsten wird ihm sein Auftraggeber den A... aufreißen. Deshalb solltest Du, egal wie weit der Anwalt der Gegenpartei unter die Gürtellinie geht, es niemals, ich betone, niemals persönlich nehmen. Das ist halt sein Job.
Und genauso muss auch Dein Anwalt seinen Job machen, sonst solltest Du ihm den A.... aufreißen.
Bei der Güteverhandlung (ist laut ZPO vorgeschrieben) klärt der Richter ab, ob es vielleicht doch noch eine Einigung gibt. Das kann durchaus passieren, auch wenn die Parteien vorher alle Einigungsversuche kläglich haben scheitern lassen.
Solltes es zu keiner Einigung kommen, sehr zum Verdruss des Richters, denn jetzt muss er wirklich arbeiten, dann geht es fließend in die Hauptverhandlung. Übrigens, zum Anfang der Güteverhandlung wird der Richter mit hoher Wahrscheinlichkeit Hinweise geben, welche Rechtsauffassung er von dem Fall hat.
Ist die Hauptverhandlung eröffnet, müssen die Anwälte Ihre Änträge stellen und es kommt zur Beweisaufnahme. Je nachdem, welche Anträge gestellt sind (beim Klägeranwalt sind es die Schadenersatzforderungen, möglichst genau formuliert und beziffert / beim ´Beklagtenanwalt ist es entweder der Antrag der vollen oder auch manchmal nur der teilweisen Abweisung der Klage), würden dann evetuell sogenannte Beweisbeschlüsse ergehen.
Dass ein Urteil am Ende des ersten Verhandlungstages gesprochen wird, ist eher selten, habe ich aber auch schon erlebt.
Auf jeden Fall solletst Du Ruhe bewahren und Deinen Anwalt machen lassen. Falls Besprechungsbedarf zwischen Dir und Deinem Anwalt aufgrund des Verlaufes der Verhandlung besteht, kann auf Antrag des Anwaltes kurzzeitig die Verhandlung unterbrochjen werden. Das gilt natürlich auch für die Gegenpartei.
Herzliche Grüße vom RekoBär
die anderen haben ja schon einiges zu der Beantwortung Deiner Frage beigetragen. Nun noch ein bisschen Senf von mir als Profi dazu. Ich bin übrigens diesen Freitag auch bei Gericht und zwar in einer Berufungssache am OLG München. Dort werde ich auf einen meiner "Lieblingskollegen" treffen, für den ich wahrscheinlich sein schlimmster Alptraum bin. Aber da muss er durch.
Zunächst erst einmal, vor dem gegnerischen Abnwalt sollte man keine Angst haben. Der will auch nur spielen. Nein, mal im Ernst. Der verteidigt seine Beklagten-Partei, die gegnerische Versicherung und das sollte er gut machen,, ansonsten wird ihm sein Auftraggeber den A... aufreißen. Deshalb solltest Du, egal wie weit der Anwalt der Gegenpartei unter die Gürtellinie geht, es niemals, ich betone, niemals persönlich nehmen. Das ist halt sein Job.
Und genauso muss auch Dein Anwalt seinen Job machen, sonst solltest Du ihm den A.... aufreißen.
Bei der Güteverhandlung (ist laut ZPO vorgeschrieben) klärt der Richter ab, ob es vielleicht doch noch eine Einigung gibt. Das kann durchaus passieren, auch wenn die Parteien vorher alle Einigungsversuche kläglich haben scheitern lassen.
Solltes es zu keiner Einigung kommen, sehr zum Verdruss des Richters, denn jetzt muss er wirklich arbeiten, dann geht es fließend in die Hauptverhandlung. Übrigens, zum Anfang der Güteverhandlung wird der Richter mit hoher Wahrscheinlichkeit Hinweise geben, welche Rechtsauffassung er von dem Fall hat.
Ist die Hauptverhandlung eröffnet, müssen die Anwälte Ihre Änträge stellen und es kommt zur Beweisaufnahme. Je nachdem, welche Anträge gestellt sind (beim Klägeranwalt sind es die Schadenersatzforderungen, möglichst genau formuliert und beziffert / beim ´Beklagtenanwalt ist es entweder der Antrag der vollen oder auch manchmal nur der teilweisen Abweisung der Klage), würden dann evetuell sogenannte Beweisbeschlüsse ergehen.
Dass ein Urteil am Ende des ersten Verhandlungstages gesprochen wird, ist eher selten, habe ich aber auch schon erlebt.
Auf jeden Fall solletst Du Ruhe bewahren und Deinen Anwalt machen lassen. Falls Besprechungsbedarf zwischen Dir und Deinem Anwalt aufgrund des Verlaufes der Verhandlung besteht, kann auf Antrag des Anwaltes kurzzeitig die Verhandlung unterbrochjen werden. Das gilt natürlich auch für die Gegenpartei.
Herzliche Grüße vom RekoBär