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Freitag Gerichtstermin nach 4 Jahren

Hallo Jan,

die anderen haben ja schon einiges zu der Beantwortung Deiner Frage beigetragen. Nun noch ein bisschen Senf von mir als Profi dazu. Ich bin übrigens diesen Freitag auch bei Gericht und zwar in einer Berufungssache am OLG München. Dort werde ich auf einen meiner "Lieblingskollegen" treffen, für den ich wahrscheinlich sein schlimmster Alptraum bin. Aber da muss er durch.

Zunächst erst einmal, vor dem gegnerischen Abnwalt sollte man keine Angst haben. Der will auch nur spielen. Nein, mal im Ernst. Der verteidigt seine Beklagten-Partei, die gegnerische Versicherung und das sollte er gut machen,, ansonsten wird ihm sein Auftraggeber den A... aufreißen. Deshalb solltest Du, egal wie weit der Anwalt der Gegenpartei unter die Gürtellinie geht, es niemals, ich betone, niemals persönlich nehmen. Das ist halt sein Job.

Und genauso muss auch Dein Anwalt seinen Job machen, sonst solltest Du ihm den A.... aufreißen.

Bei der Güteverhandlung (ist laut ZPO vorgeschrieben) klärt der Richter ab, ob es vielleicht doch noch eine Einigung gibt. Das kann durchaus passieren, auch wenn die Parteien vorher alle Einigungsversuche kläglich haben scheitern lassen.

Solltes es zu keiner Einigung kommen, sehr zum Verdruss des Richters, denn jetzt muss er wirklich arbeiten, dann geht es fließend in die Hauptverhandlung. Übrigens, zum Anfang der Güteverhandlung wird der Richter mit hoher Wahrscheinlichkeit Hinweise geben, welche Rechtsauffassung er von dem Fall hat.

Ist die Hauptverhandlung eröffnet, müssen die Anwälte Ihre Änträge stellen und es kommt zur Beweisaufnahme. Je nachdem, welche Anträge gestellt sind (beim Klägeranwalt sind es die Schadenersatzforderungen, möglichst genau formuliert und beziffert / beim ´Beklagtenanwalt ist es entweder der Antrag der vollen oder auch manchmal nur der teilweisen Abweisung der Klage), würden dann evetuell sogenannte Beweisbeschlüsse ergehen.

Dass ein Urteil am Ende des ersten Verhandlungstages gesprochen wird, ist eher selten, habe ich aber auch schon erlebt.

Auf jeden Fall solletst Du Ruhe bewahren und Deinen Anwalt machen lassen. Falls Besprechungsbedarf zwischen Dir und Deinem Anwalt aufgrund des Verlaufes der Verhandlung besteht, kann auf Antrag des Anwaltes kurzzeitig die Verhandlung unterbrochjen werden. Das gilt natürlich auch für die Gegenpartei.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo,

mir geht es aehnlich, habe am 10.12 nach fast 4 Jahren meine Gerichtsverhandlung wg. meinem Unfall.
Danke an alle die beschrieben haben wie so etwas ablaeuft, hatte auch keine Vorstellung.

Nun fuehl ich mich auch etwas wohler und besser vorbereitet.
Druecke die Daumen Jan das alles so ausgeht wie du es dir vorstellst :)
 
Ach Jungs,

das ganze ist ein reines Additionsverfahren! Ihr habt gutachten von Fachärzten, nur diese Zählen und schaut dann wie kaputt Ihr seit z.B.: hier https://link.springer.com/content/pdf/bbm:978-3-642-30037-0/1.pdf Dann schaut ihr was verschiedenen bekommen haben, da gibt es Sammlungen von unterlagen.

Dann habt ihr einen Groben wert. Ich habe 30% BWS 20% Rechte Schulter und eine geringe Rückenmarkschädigung mit 20%. ( Ein Fine passt nimmer und ein Backenzahn ist abgeschlagen) PTBS lasse ich außen vor das wären wenn schwered Form vielleicht auch noch 10%.

Von Vorteil ist natürlich wenn Ihr bereits eine Gutachten oder einen GdB habt. Dann habt ihr eine Richtung.

Wenn ihr keine Facharzt Gutachten habt wird das nicht anerkannt und verlasst euch niemals auf einen Gutachter denn der schreibt maximal ab!

Mit der Einstufung habt Ihr einen Wert und Ihr wisst was Ihr als Schwerwiegend hervorheben könnt! Bedenkt aber nichts anzugeben wie Kopfschmerzen ohne das Ihr ein MRT in Hand haltet wo man sieht warum diese bestehen sonst wir es euch als Jammer ausglegt.

Bedenkt aber auch das der Ra der Gegenseite Einsicht in eure Krankenakte Beantragt und sagt jetzt schauen wir mal was Sie im letzten Jahr an Medikamente erhalten habt! Und wenn da nichts drin steht habt ihr auch nichts! Vor Gericht damit zu kommen das wenn einem etwas schmerzt oder nicht gut tut z.B. Depressionen die immer min 14 tage andauern, sich einfach zu schonen ist zu vernachlässigen! Wer keine Medikament nimt hat auch nichts!

So nun habt Ihr einen Schönen wert z.B. 900 000 € wenn ihr diesen wert als rente bekommt gehen 40% steuern weg! das sind dann noch eine Einmalzahlung 540 000€

Oder euch würden nach Gliedertaxe 900 000 € als Einmalzahlung zustehen, würde ich einen Wert von -30% anforden dann wird euch die Versicherung ein Drittel bieten und ihr könnt euch in der Mitte einigen!

Ich müsst vorher wissen was euch zu steht, das weis die Versicherung nämlich auch! dann müsst Ihr für euch eine Deadline haben, ihr sagt nämlich nicht dem rechtsanwalt zu liebe ja dann gebe ich mich halt mit einem Drittel zufreiden.

Das ist alles aus meiner eigenen Erfahrung! Ich bin kein Fachmann oder ähnliches! Ich habe die Diagnose meines leichten Rückenmarkschaden von zwei Ärzten Neurologe an einem Klinikum und eines Wirbelsäulen Chefarzt und der Gutachter stellte die Diagnose Chronische Entzündung des ZNS, warum und wie er daraus kommt ist egal, aber ich muss es wiederlegen. Damit Ihr wisst was euch droht!


Ich hatte gerade eine Kreative Minute, liegen auf dem Wohnzimmertepich.

MfG


GSXR
 
Puhhhhhh mir fehlen so krass die Worte... ich weiß echt nicht wie ich mich bei euch bedanken kann!
vielen Dank! Das nimmt mir die Angst so sehr!

eine Frage hätte ich noch vielleicht weiß jemand in diesem Fach Gebiet auch Bescheid und hat sogar Urteile dazu:

folgende Konstellation:
Versicherungsnehmer A: Auto Fahrer (unfallverursacher)
Person A: krad Fahrer (verletzter)

Versicherungsnehmer A hat den Unfall verursacht
Versicherung A kommuniziert anfangs per Schriftsätze mit Person A und will die Haftung auf 2/3 haben.
Anwalt von Person A schreibt zurück und fordert die Haftung zu 100%
Versicherung A schreibt und reguliert die Materialschäden/wiederbeschaffungswerte zu 100%. Demnach ist die haftungsfrage bezogen auf die bisherigen Regulierungen unstreitig... also klar das die Versicherung zu 100% bezahlen muss.

nun kennt man ja die pappenheimer grosskanzleien, die alles bestreiten was geht um den Verletzten richtig fertig zu machen und am Boden zu versenken....
Und zwar wird geklagt von Anwälten des Person A. Die Anwälte von Versicherung A bestreiten alles, sogar die Haftung wer Schuld am Unfall war und fordert 50/50.
Anwalt von Person A meint, dass ein bereits gegebenes schuldanerkenntnis nicht mehr zurück genommen werden kann wenn schon 100% reguliert wurde und das nach Monaten...
Nehmen wir an vor Gericht bleibt Versicherung A Mit den Anwälten dabei... und der Richter gibt dem Statt das ganze gutachterlich nochmal zu prüfen, den Unfall...

Hier wäre die Frage ob es Urteile oder bekannte Perspektiven gibt, das wenn man schon die Haftung auf sich genommen hat bzw. zu 100% reguliert egal auf was man reguliert, ob es da einen rechtseinspruch gibt die Quote trotzdem anzufechten vor Gericht?

Lg
Jan

vielen Dank!!!!
 
PS. Zu der frage konnte mir bis dato zwei Anwälte sowie auch ein Polizist nicht weiterhelfen... ein Urteil bzw. ein Beweis das ich im Recht bin wäre Hammer aber ich finde echt gar nichts.
 
hallo Jan,

bei deiner frage kann dir die polizei definitiv nicht weiter helfen (wäre auch nicht ihre aufgabe). einem RA dagegen sollte das schon möglich sein.

wenn man davon ausgeht, dass dieses anerkenntnis tatsächlich schriftlich vorliegt, gibt es i.A. kein zurück. aber dass ein solches anerkenntnis auch existiert, lässt sich nicht aus deiner beschreibung entnehmen, sondern dieses wird vielmehr aus der tatsache geschlossen, dass eine (vollständige) zahlung erfolgte. das ist nicht mit einem anerkenntnis gleichzusetzen. vielmehr muss dieses ausdrücklich und in schriftform vorliegen, also in der verhandlung in worten abgegeben und festgehalten worden sein (§ 781 Schuldanerkenntnis)

sollte doch ein schuldanerkenntnis vorliegen, nimm dir dieses urteil mal vor:

https://betriebs-berater.ruw.de/arb...nisses-und-Verstoss-gegen-Klauselverbot-30810

dazu musst du nicht das ganze urteil durcharbeiten, sondern die für dich wesentlichen "Orientierungssätze", die sehr umfangreich beschreiben. aber voraussetzung ist eben eine dir definitv vorliegende aussage, die dieses anerkenntnis auch enthält.

in dem zusammenhang sind auch andere fälle von betroffenen hier zu sehen, die ein - jahre später erfolgtes - bestreiten eines unfalles oder unfallzusammenhangs beklagen, obwohl ein früheres derartiges anerkenntnis vorliegt. sie sollten sich dieses urteil unter https://openjur.de/u/2132711.html merken, vor allem aber die Orientierungssätze aus dem vorherigen link. ein zurücktreten von einem schuldanerkenntnis ist demnach schwer möglich. es müssten schon die realen grundlagen unzutreffend sein.


gruss

Sekundant
 
Grundlegende Frage, Was steht in dem Polizeibericht?

Bei mir hat der Unfallverursacher fahrlässig, bzw grob Fahrlässig gehandelt! So war ich auf meinem Krad, da Tüv konform und mit Licht unterwegs zu 100% unschuldig.

Wenn die Polizei nicht sagt das eine Teilschuld besteht, bekommst du höchstens eine Halterhaftung und das sind max. 20%.

MfG

GSXR
 
Konstellation war folgende:
Außerorts scherte ich zu einem Überholvorgang Nähe Hamburg mit dem Krad und das vor mir fahrende Auto bog abrupt nach links in eine Einmündung ab.
Er war mit niedriger Geschwindigkeit unterwegs.

mir wurde vorgeworfen, dass ich in unklarer Verkehrslage überholt hätte obwohl
- kein Überholverbot bestand,
- ich die Geschwindigkeit nicht überschritten habe,
- das Auto nicht geblinkt hat,
- nicht zur Mitte eingeordnet hat.

somit hat der Fahrer alle sorgfaltspflichten die bei einem abbiegevorgang bestehen

somit nahm ich seine Fahrweise nicht als abbiegevorgang war. Er hat alles zugegeben. 4 Zeugen haben dies auch bestätigen können.

Die Polizei wirft mir auch eine Schuld vor. Ich war 1 Woche durch den Unfall im Koma, deswegen konnte ich nicht vernommen werden. Das heißt die Polizei war nicht bei mir im
Krankenhaus und verließ sich auf die Aussagen des Fahrers...

auf der Strecke passieren viele Motorradunfälle...

anschließend hat die Versicherung wie gesagt 2/3 zugesichert, woraufhin mein Anwalt abgelehnt hat. Danach schrieb die Versicherung genau so:
„Die Haftungsfrage wurde demnach geklärt“
Anschließend haben die auch den erst bezifferten Betrag zu 100% reguliert.

aus den Urteilen erschließt mir auch nicht richtig ob das Anerkenntnis in meinem Fall nun auch rechtsbindend ist oder ob die Anwälte das ein Jahr später noch bestreiten können.



danke euch!
 
Ich habe nochmal das Dokument rausgesucht, da steht nämlich das die Haftung nun geklärt sei und nebenbei haben die auch zuvor mit 2/3 regulierten Schäden ergänzend den Restbetrag beglichen.
Also dann kam eine Passage, dass bereits beglichene Beträge jetzt zu 100% ausgeglichen werden...
 
Also da brauchst dir keinen Kopf machen! :)

Mein Kumpel hatte einen ähnlichen Unfall und der hat 20% Teilschuld bekommen weil er an einer stehenden Schlange vorbei gefahren ist! Wenn der Verursacher einen Schulterblick gemacht oder in seinen Spiegel geschaut hätte wäre der Unfall zu verhindern gewesen, daher nach meiner Auslegung Fahrlässiges verhalten.

MfG

GSXR
 
Hallo Jan,

die einzig wichtige und gute Arbeit unseres ersten Anwaltes war die 100% Schuldanerkenntnis der Gegnerischen einzufordern.
Es geht um die "Gefährdungshaftung", aber als Motorradfahrer bist du raus , soweit Bekleidung, TÜV, usw. in Ordnung waren bei dir!

Komm an den Schriftsatz nicht ran, doch hier sollte dein Anwalt weiter helfen.

LG
Aramis
 
Danke euch schonmal für die Einschätzung aber eine Rechtssprechung gibt es wohl dazu nicht, dass die haftungsfrage die vorher auf 100% anerkannt wurde dann doch dementiert werden kann vor Gericht... bin gespannt was Freitag auf mich zu kommt... und das der Anwalt dies auch nicht weiß macht mir auch Angst...
 
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