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Freitag Gerichtstermin nach 4 Jahren

janniboy

Neues Mitglied
Registriert seit
5 März 2019
Beiträge
23
Hallo zusammen,

am Freitag ist es soweit... der Gerichtstermin steht an von meinem Unfall vor 4 Jahren... es ist eine Güteverhandlung ausgesetzt wg. Schadensersatz und anschliessender haupttermin bei nichterfolg...

Jetzt bin ich schon sehr sehr aufgeregt und das ganze geht mir schon eiskalt den Nacken herunter da die gegnerseite eine großkanzlei ist...

da mir hier schon echt Hammer etliche Male weitergeholfen wurde wollte ich um Rat fragen wie ich mich verhalten soll, da ich nie vor Gericht war und wie der Ablauf einer solchen Verhandlung ist...

Muss ich reden oder überwiegend mein Anwalt? An die Details des Unfalles kann ich mich natürlich nicht erinnern (schwerer Unfall)...

etliche Vergleichsversuche außergerichtlich zu einigen sind fehlgeschlagen. Wird der Richter eine Einschätzung geben? Falls wir uns nicht einigen wird sich der Leidensweg erweitern um Jahre? Ist es das wert weiter zu machen obwohl mein Anwalt mein das beste ist es sich zu einigen?

kann man hierzu irgendwo noch was nachlesen ansonsten bin ich gespannt was von euch kommt aus Erfahrung her und würde mich echt Hammer freuen!

entschuldigt bitte meine Rechtschreibung, da diese über das Handy getippt wurde :))

vielen dank

Mein anderer Thread bzgl. ADHS besteht bereits und ich habe Angst das mich die grosskanzlei komplett niederlegt...

vielen vielen vielen Dank!!!!

liebe Grüße
Jan
 
Hallo,
meine Meinung aus eigener Erfahrung: der Richter wird auf einen Vergleich aus sein. Er wird eine Einschätzung andeuten. Wenn sich jeder bewegt in Richtung der Meinung des Richters klappt dass.
Ich wollte mich nicht sehr bewegen, worauf die Richterin etwas deutlicher wurde, dass ein gerichtl. GA bestellt wird. Wie das GA ausgeht sieht man. Hab mich dann auf den Vorschlag des Gerichtes eingelassen. Die BG wollte zuerst nicht. Worauf der Richter dann der BG erklärte es könne auch u.U. ganz recht geben. Dann kostet es der BG einiges mehr.
Wenn du dich gut vorbereitest kannst du dein pers. Schicksal bewusster rüber bringen als dein RA.
Überlege dir welche Argumente die Gegenseite bringen könnte. Mache dir dementsprechend Notizen, wie du darauf schlagfertig antwortest. Stell dabei immer deine gesundheitlichen Probleme mit in den Vordergrund. Der Richter nimmt es dir leichter ab als deinem RA.
Un wichtig: alles geht nach der langen Dauer physisch und phsychisch nicht spurlos an dir vorbei. Schlafstörungen usw.
VG
 
Ja es ist nicht mit der BG sondern mit der KFZ- Versicherung... das Problem ist meine Persönlichkeit ist immer etwas aufgeregt. Ich habe so lange auf den Termin geantwortet und habe wie vor einer Prüfung ein Blackout (bin relativ jung).
Ich bin auch eine Person wenn ich mich versuche zu artikulieren, komme ich unecht rüber obwohl das nie meine Intention ist und ich wahrheitsgemäß antworte... das zu meinem Charakter...

ich weiß echt nicht wie ich mich am besten vorbereiten soll... die Schriftsätze die die Anwälte gegeneinander geschrieben haben, Befunde etc.?

vielen lieben Dank :)
 
Hallo,
das man unecht rüber kommt, liegt sehr oft an der eigenen Einschätzung. Oder hat dich schon einmal jemand darauf aufmerksam gemacht? Vermutlich nicht. Holle dir Rückmeldungen aus deinem Bekanntenkreis.
Allgemein:
Das Selbstvertrauen kann man trainieren. Es gibt Kurse z.B. VHS, Rhetorik, usw.
Aber gerade wenn du wirklich etwas unsicher vor Gericht wärst: eigentlich sollte der Richter schon unparteiisch sein. Es wirkt für ihn eher noch glaubwürdiger.

Mach dir Notizen 1 - 2 Seiten mit dem Wichtigsten. Scheib es am PC - große Schrift, evtl. mit Textmarker noch was markieren.
Keine 10 Seiten, da verlierst du den Überblick. Du musst auch nicht alles selbst vortragen, das macht dein RA.
Aber der Richter wird dich vermutlich auch selbst ansprechen und was nachfragen.
Denke immer daran: du hast nichts zu verlieren (was du nicht hast, kannst du nicht verlieren), du kannst nur gewinnen.

VG
 
Wow vielen lieben Dank durch den Unfall habe ich so ein lebensschicksal erlebt ... 4 Jahre meines Lebens habe ich auf den Termin gewartet... da ich nicht hochgekommen bin um ein Neustart zu wagen... und zu starten... ich bin echt gespannt!

wie ist die Erfahrung mit grosskanzleien? Die Kanzlei soll sogar Kurse für Richter geben und urteilsbücher etc. Verfassen... oder soll ich mich nicht davor beunruhigen lassen?
 
Hallo,
Wenn du nicht einschlafen willst würds ich lassn.
Du kannst in die Apotheke gehen und eher harmlosere Tropfen geben lassn.
Wenn der Richter total daneben wäre, könnte dein RA einen Befangenheitsantrag stellen.
Lass auch durchklingen das für dich die Verantwortung klar ist und du nicht dem Sozialsystem auf der Tasche liegen möchtest.
Es gibt viele Richter die lieber eine Versicherung ranziehen als das Sozialsystem.
Lass auch erst einmal den Richter sprechen. Wundre und reagiere nicht wenn du den Eindruck hast, die steht auf der anderen Seite. War bei mir auch so.
Dann hat sich das Blatt gewendet und die BG hat ihr Fett abbekommen.
VG
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo janniboy,

ich war fast freudig überrascht, als das Zugpferd der gegnerischen Großkanzlei bei Gericht erschien.
Dem Richter war es gerade egal, unser RA zeigte Ehrfurcht.

Wenn der Richter nur ein Teil von seinen Versprechungen eingehalten hätte, ging es uns besser .

Sollten noch mehr dieser Verhandlungen kommen ( bisher 2) bleib ich fern. Soll Männe und RA sich alleine "Vergnügen"!

Hoffe, bei dir läuft es besser!
Ein Tipp: lass deinen Anwalt gleich fragen- drauf bestehen, dass ein Protokoll angefertigt wird !

LG
Aramis
 
etliche Vergleichsversuche außergerichtlich zu einigen sind fehlgeschlagen. Wird der Richter eine Einschätzung geben? Falls wir uns nicht einigen wird sich der Leidensweg erweitern um Jahre? Ist es das wert weiter zu machen obwohl mein Anwalt mein das beste ist es sich zu einigen?

Hallo janniboy,

nach einer Verfahrensdauer von 4 Jahren sind alle Argumente ausgetauscht und sofern keine weiteren Gutachten nötig sind wird der Richter seine Einschätzung zu Beginn der Verhandlung mitteilen. Ob sich das weiterstreiten lohnt muss jeder für sich selbst entscheiden.

Die gütliche Einigung durch Vergleich kann eine gute Sache sein. Allerdings muss klar sein, dass der Vergleich für Anwälte von finanziellem Interesse ist. Eine Einigungsgebühr verdoppelt in etwa das Anwaltshonorar und kann ein starkes Motiv sein.

Es ist daher wichtig zu wissen, aus welchem Grund "Dein" Anwalt auf einen Vergleich hinaus will.

Was das anstehende Verfahren angeht kann ich den Tip geben, nur zu reden, wenn Du vom Gericht aufgefordert wirst. Deine Antworten sollten kurz und bündig ausfallen.

Ohne das Du es bemerkst macht sich das Gericht ein Bild von Deiner Glaubwürdigkeit. Je weniger Du sagst, umso weniger Grund gibt es Deine Aussagen anzuzweifeln.

Die Fragen, die Du nicht ganz sicher beantworten kannst oder die zu einem Problem werden könnten, solltest Du mit "kann ich nicht sagen oder kann mich nicht sicher erinnern" beantworten. Im Zweifel bittest Du Deinen Anwalt eine kurze Unterbrechung zu beantragen.

Ansonsten wünsche ich Dir viel Erfolg bei Deiner ersten Verhandlung.

Mit Gruss
Chumana
 
Poaaaah ihr seid die besten... ihr nimmt mir tatsächlich die Angst vor dem ganzen ein stücken weit... :))
Danke dafür!
Mein Anwalt ist so gediegen, dass er sich auch nicht mit mir davor kurz geschlossen hat über irgendwelche Absprachen etc.
er ist ein einer Kanzlei alleine und überhäuft mit Arbeit und seine Formulierungen sind schon manchmal umstritten... trotzdem macht er einen Souveränen Eindruck... hätte ich die Zeit zurück gespult hätte ich einen anderen Anwalt ausgewählt...
Er hat auch den Streitwert aufgrund der Klage die einen Betrag bis zum Rentenalter besteht auch immens hoch gesetzt... so hoch das bis dato über diesen Betrag noch nie ein Urteil gefallen ist was ich jemals gelesen habe und bei meinen Verletzungen und Ausfällen so oder so nicht...

Also mein problem ist einfach , dass ich mich durch meine ausdrucksweise da ich viele Sprachen beherrsche sehr unglaubwürdig klingt , so der Anwalt und ich solle selbstsicherer sein...

Zum Beispiel in meinem anderen Thema mit dem ADHS was mit der PTBS zu tun hätte... da wüsste ich abrupt nicht wie ich antworten sollte vor Gericht und würde mich blöd ins Rampenlicht stellen und dann den kürzeren ziehen...

Deswegen gestaltet sich das relativ schwierig... ich denke mein Anwalt wird dann wohl nicht sonderlich zufrieden sein wenn ich mit dem Vergleich nicht zufrieden bin und weiter machen möchte? Falls es weiter geht mir sachverständigengutachten etc. Dauert das Procedere sehr sehr lange? Und dann wieder ein Termin beim LG? Wirkt sich das in irgendeiner Art und Weise negativ aus?

LG
JAN :))
 
Deswegen gestaltet sich das relativ schwierig... ich denke mein Anwalt wird dann wohl nicht sonderlich zufrieden sein wenn ich mit dem Vergleich nicht zufrieden bin und weiter machen möchte? Falls es weiter geht mir sachverständigengutachten etc. Dauert das Procedere sehr sehr lange? Und dann wieder ein Termin beim LG? Wirkt sich das in irgendeiner Art und Weise negativ aus?

Hallo janniboy,

im Grunde möchtest Du ja eigentlich wissen, wann mit einer Geldzahlung zu rechnen ist.

Sofern es zu einem Vergleich kommt, hast Du die ausgehandelte Summe binnen zwei bis vier Wochen.
Kommt es zu keinem Vergleich, bekommst Du ein Urteil, was zwischen 2 Wochen und 5 Monate dauern kann.

Wird Dir im Urteil eine Geldsumme zugesprochen, haben beide Seiten 4 Wochen Zeit, in die Berufung zu gehen.
Das Berufungsverfahren dauert zwischen 6-18 Monate, im Zweifel auch länger.
Geht keine Partei in Berufung, wird das Urteil nach 4 Wochen rechtskräftig und zwei bis vier Wochen später hast Du das Geld.

Benötigt das Gericht ein weiteres Gutachten, dauert das zwischen 3-6 Monate. Mit dem nächsten Verhandlungstermin
kannst Du daher im besten Fall in 6-12 Monaten rechnen.

Ob sich ein abgelehntes Vergleichsangebot negativ auswirkt kommt darauf an, von wem das Angebot kommt, um welche
Summe es sich handelt und wie die ganze Verhandlung gelaufen ist. Als juristischer Laie kannst Du das nicht selbst einschätzen.

Wichtig ist, dass Du einem Vergleich nicht sofort zustimmen musst. Beantrage eine Bedenkzeit von zwei Wochen, wenn Du Dir nicht
sicher bist.


Mit Gruss
Chumana
 
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