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Fahrrad unfall bei rechts vor links

jamesswe

Neues Mitglied
Hey. Ich habe mich in letzter Zeit hier ein wenig belesen und möchte mich nun auch an euch wenden.
Vor ca. 4 Wochen hatte ich einen Unfall.
Ich fuhr mit dem Rad über einen wirtschaftsweg, der auch als radweg gekennzeichnet ist, auf eine Kreuzung zu.
Dort kreuzt ebenso ein wirtschaftsweg.
Die Kreuzung ist für mich nach rechts gut einzusehen und frei.
Als ich mich der Kreuzung nähere kommt von links ein lkw durch die Kreuzung gerast.
Ich sehe ihn anrauschen, mache eine notbremsung und der lkw rauscht an mir vorbei.
Ich stürze.
Der lkw hat 2 VZ
Achtung -radfahrer kreuzen von rechts und links
Achtung- X

Die Polizei vor Ort sagt fahrlässig Körperverletzung durch denn lkw, schreibt mir das auch und ich kann Strafantrag stellen.
Ich komme ins kh mi tossy 3 ,stumpfes Bauchtrauma , handgekenktorsion. ...

Ich schalte einen Anwalt ein.
Nun ist der lkw ein Feuerwehr Fahrzeug und die Stadt regelt den Schaden.
Mir wird ein Verursachungsbeitrag über$9 stvg i.v.m.$254 BGB angelastet.
Begründung :rechts vor links, sichteinschränkung......
Desweiteren schreibt man mir:
Die anteilige Haftung ist mit 30% zu bewerten
Wir stellen anheim, die Forderung zu substantiieren.

Über ein paar Meinungen und Einschätzung wäre ich dankbar.

Ich bin ziemlich fertig.
Besten Dank
MfG
 
Lieber @jamesswe ,
herzlich willkommen im Forum.
Da hat es Dich ziemlich heftig erwischt.

Da die Rechtslage nicht einfach ist und auf der Gegenseite auch Juristen sich mit der Angelegenheit beschäftigen werden, ist es gut, dass Du Dir einen Rechtsanwalt gesucht hast.

Günstig, wäre ein Fachanwalt für Verkehrsrecht, diese Spezialisten gibt es leider nicht überall.

Besprich mit Deinem Anwalt, ob es sinnvoll ist, den vorgeschlagenen Strafantrag zu stellen. Das Auto war von der Feuerwehr und sicherlich gerade im Einsatz, hatte er auch das Martinshorn eingeschaltet oder nur die Blaulichter? Kannst Du Dich daran erinnern?

Wie geht es Dir gesundheitlich? Bist Du noch krankgeschrieben?

Herzliche Grüße,
KS 1973
 
Hey. Danke für die Antwort.
Das Fahrzeug war nicht im Einsatz daher auch kein martinshorn.
Fachanwalt für verkehrsrecht habe ich.
Krankgeschrieben bin ich weiterhin, weitere Folgen noch unklar, sollte aber wieder heil werden:-)

Ich dachte mir ja schon, das ein Unfall ohne kollision und dann als Radfahrer, eine schwierige sache wird. Ein mitverschulden kann ich nicht nachvollziehen.
Der lkw raste einfach durch die Kreuzung, es war sehr knapp.
Moment bin ich durch die Ungewissheit verstört.
MfG
 
Hi jamesswe,

ergänzen würde ich , das ein Strafantrag nur in einem gewissen zeitlichen Fenster möglich ist. Die Fristen weiß ich nicht hierzu, stehen aber im Informationsblatt der Polizei. Oder, einfach dort nachfragen oder, direkt beim Anwalt.

Und, hat die Polizei Fotos von der Unfallstelle gemacht? Wie sieht das dort aus?
Dann erst einmal gute Besserung :-)

Viele Grüße
Helios
 
Grüß Dich, Jamesswe,

01
Ich durchblicke die Lage nicht ganz:

Du sagst: Der LKW kam von links. Dann kamst Du (aus Sicht des LKW-Fahrers) von rechts. Also hattest Du Vorfahrt.
Wo kommt jetzt das Mitverschuden her?

02
Eine Unfallbeteiligung hat die Gegenseite eingestanden, indem sie überhaupt eine Mit-Haftung zugestanden hat.

03
Dein Mitverschulden muss Dir die Gegenseite nachweisen. Sie hat die Beweislast dafür. Worin soll es bestanden haben? Was war Dein Fehler, den Dir die Gegenseite nachgewiesen hat?

04
Wenn die Gegenseite behauptet, die Kreuzung sei für Dich unübesichtlich gewesen, dann geht der Schuß nach hinten los. Denn dann war die Kreuzung für die Gegenseite auch unübersichtlich. Der LKW-Fahrer mußte also damit rechnen, dass es da einen gibt, den er nicht von weitem sieht, der aber Vorfahrt hat. Dann wiegt sein Verschulden besonders schwer.

05
Ist Dir klar, was "Beweislast" ist, und was sie bewirkt? Falls nein, es ist wichtig, das zu wissen, und ich erklräs DIr gern.


ISLÄNDER
 
Hey, danke für eure Antworten.

Und, hat die Polizei Fotos von der Unfallstelle gemacht
Ja.
Strafantrag hat 3 Monate Zeit.

hattest Du Vorfahrt.
Wo kommt jetzt das Mitverschuden her?
jup, ich hatte vorfahrt. Klar rechts vor links.
Der lkw hatte mich rechts und seine Sicht nach rechts war sehr eingeschränkt.
Zudem hatte er 2 Achtung schilder
- Rechts vor links
- Achtung radfahrer kreuzen
Ich hatte ein uraltes Hinweis Schild , kein offiziell stvg

Achtung werksverkehr kreuzt

Das mitverschulden wird durch meine schlechte Sicht nach rechts( die Sicht ist deutlich besser) und nach links begründet.
Dadurch müsste ich vorsichtig sein.

sozusagen halbe vorfahrt.
Eigentlich ja, kleine Erläuterung gerne.


Ich werde nun jedoch nochmals Fotos machen auf den klar zu sehen ist wer wieviel sieht. ich werde es messen und optisch zeigen, das meine Sicht deutlich besser und übersichtlicher ist.

Das Feuerwehr Fahrzeug fuhr wie im Einsatz. War aber keiner.


Desweiteren schreiben sie: als ihr(Feuerwehr)Fahrzeug vollumfänglich auf der Kreuzung war kam ich plötzlich von rechts und stürzte durch mein brensmanöver.

30% mitverschulden macht mich fertig.
Ist das das übliche Geplänkel?
Ich verstehe es nicht.

MfG
 
Grüße Euch alle!

Strafantragsfrist: 3 Monate (§ 77b). Die Frist fängt an zu laufen, sobald man weiß, wer der der Täter war.


ISLÄNDER
 
Grüß Dich, Jamesswe!

01
Zuerst musst Du verstehen, was Beweislast überhaupt ist und dann, welche Bedeutung sie hat.

(a)
Die Beweislast beantwortet das Problem: Ein Unfall - aber wie er genau passiert ist, ist ein Rätsel. Der eine sagts so, der andere anders. Und alle Zeugen, Sachverständigen ect.bringen da kein Licht rein. Unaufklärbar.

Die Beweislast bestimmt jetzt, wer verliert, weil er nicht beweisen kann, dass seine Version des Unfalles stimmt.

(b)
Die Bedeutung kann man fast gar nicht unterschätzen. Im Mittelalter musste eine Frau, die der Hexerei beschuldigt wurde, den Beweis führen, dass sie KEINE Hexe ist. Viel Vergnügen beim Kampf ums Überleben! Hätte die Iniquisition beweisen müssen: "Die hat wirklich gehext!", ach - das hätte viel Feuerholz zur Hexenverbrennung gespart.

"Wer die Beweislast hat, hat schon halb verloren!"

(Alter Anwaltsspruch)

02
Dann machen wir uns mal an die Beweislasten. Wer muss jetzt was beweisen?

(a)
Folgendes gilt nur für den Fall "KFZ kollidiert mit Fußgänger/Radfahrer"
Das Straßenverkehrgesetz sagt (wenn's um die Übersetzung ins Deutsche geht, bin ich gnadenlos!):

(b)
§ 7 StVG: Lieber Halter des Autos: Beweise, dass der Unfall höhere Gewalt war! Sonst bist Du dran. (aha: Jetzt ist er dran!)

§ 17 StVG: Lieber Fahrer des Autos: Ich erkläre Dich für schuldig an dem Unfall. Wenn Du behauptest: "Ich bin nicht schuld", dann: Beweise, dass Du unschuldig bist! Sonst bist Du dran!

(Ganz schön heftig. Aber dazu hat man ja die Kraft-Haftpflichtversicherung!)

(c)
Wer behauptet, dass der Fußgänger/Radfahrer (Mit-)Verschulden hat, muss das beweisen. Wer ein BGH-Urteil wissen will, kann mich demnächst mal fragen, wenn ich aus dem Urlaub zurück bin: 1 Woche bitte noch warten, dann kann ich's nachliefern. Aber ich bin völlig sicher: Die Aussage an sich ist richtig, ich hab nur die BGH-Stellen nicht im Kopf.

(d)
....und deshalb: Die Gegenseite muss Dein Mitverschulden beweisen. Sie hat die Beweislast.



ISLÄNDER
 
Hey, also sagt er der Gegner: wir belassen es bei unklarer Schuldfrage und haften aufgrund von $7 stvg.
Unterstellen dir aber erst mal ne Mitschuld und versuchen etwas zu sparen.
Beweisen müssen wir dir die Mitschuld. Was wir zwar nicht können, da es nicht den Tatsachen entspricht, aber wir versuchen es mal.
?
Ok.
Wenn ich nun die Mitschuld bestreite bekomme ich andere Probleme und der Gegner kann sich der haftung wieder entziehen?
MfG
Besten Dank
 
Mein lieber Jamesswe,

nun: Früher mal war es so, dass man aus Rache dem anderem ein Pferd von der Weide gestohlen hat, heute haben wir etwas andere Wege. Fehlende Einsicht (ob echt oder gespielt) ersetzt man durch vorhandene Einsicht am Richtertisch. Aber vielleicht hilft ja, mit Hilfe von BGH-Urteilen im Vortrag der Gegenseite "die Schneid abzukaufen", es funktioniert manchmal: Wenn einer so einen "Versuch" startet und entschlossene Gegenwehr kommt.

ISLÄNDER
 
Grüß Dich, Jeamesswe!

Es ist mal an der Zeit, dass Du Dich mit der Suchfuntktion beschäftigst. Die Stichworte "Tagebuch" und "Haushaltsführungsschaden" wären für Dich, vermute ich, durchaus interessant. Spannende Erlenntnisse warten auf Dich!


ISLÄNDER
 
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