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Fahrrad unfall bei rechts vor links

Ich habe auch einiges gefunden
Z.b.
Oder hier bei
38/39

MfG
 
Grüß Euch alle,

ach ja, fast hätte ich es übersehen: Die Beweislast bei behaupteter Mitschuld:

hier BGH dazu: Wer einem anderen Mitverschulden vorwirft, muss den dazugehörigen Vortrag auch beweisen:

BGH NJW 07/1063
BGH NJW 14/214
BGH NJW 86/2946

Dreimal BGH: Dann ist es so.

ISLÄNDER
 
Grüß Euch alle!

Nachdem das Thema so viel Anklang findet:

Welche Beweislastregel steckt dahinter?


01
Es gibt kein „Gesetz über die Beweislasten“ oder ein „Beweis-Gesetzbuch“. Es gibt nur einige kleine Regeln, die verstreut vor allem im BGB, im StVG (Straßenverkehrsgesetz) und in der ZPO (Zivilprozessordnung) auftauchen. Diese gesetzlichen Beweislastregeln spielen nur eine geringfügige Rolle. Das meiste ist eine Art Gewohnheitsrecht durch gefestigte Rechtsprechung. Das macht nichts, deshalb gilt es genauso wie ein richtiger Paragraf.

02
Die Hauptregeln lauten (Übersetzung ins Deutsche!):

(a)
Die Beweislast spielt nur dort eine Rolle, wo bewiesen werden muss. Was in einem Prozess eine Gegenseite nicht bestreitet, gilt als zugestanden. In diesem Punkt sind sich die Parteien einig, das Gericht darf keinen Beweis erheben, deshalb kommt es auch auf Beweislast nicht an. Die kommt in dieser Konstellation einfach nicht vor. Wie Schneeketten im Sommer.
Beweislast spielt nur dann eine Rolle, wenn es die eine Partei so erzählt und die andere Partei anders. Dann haben wir sogenannten „streitigen Vortrag“.

(b)
Jeder muss das die Tatsachen beweisen, die für ihn günstig ist.

(ba)
Wer vortragen muss, auf welchem Sachverhalt sein Anspruch beruht, muss beweisen, dass diese Tatsachen vorhanden sind. Kurz: Dass stimmt, was er sagt.

(bb)
Der Gegner muss beweisen, was den Anspruch wieder zu Fall bringt. Es gibt einen einfachen Test dafür, solche Vortrag vorliegt. Lässt sich der Vortrag sprachlich so formulieren, dass der Gegner sagt: "Ja, aber.....", so muss der Gegner sein „aber" beweisen. Den Teil des Sachverhaltes, der unter das „ja...." fällt, ist unstreitig!

Fälle von "ja, aber....":

Zum Beispiel, dass der Anspruch zwar bestanden hat, aber er hat schon bezahlt. Oder, dass der Anspruch zwar im Prinzip besteht, aber dafür hat der Anspruchsinhaber auch Rente bekommen, der sich anrechnen lassen muss.

Oder, dass dem Kläger zwar Verdienst in einer bestimmten Höhe entgangen ist, aber weil er nicht mehr arbeiten muss, deshalb spart er sich auch etwas (Fahrtkosten in die Arbeit).

Das ist der „Ja, aber...."- Einwand, und dessen Grundlagen muss derjenige beweisen, der sich darauf stützen will.


03
In der Regel ist die Beweislast gut herauszufinden. In vielen Kommentaren über das BGB kommen am Ende der Kommentierung auch einige Sätze darüber, wie es mit der Beweislast aussieht. Und es gibt ein ganzes, dickes Werk aus mehreren Bänden, in dem nur die Beweislast von Ansprüchen kommentiert wird, die im BGB stehen. Das ist das "Handbuch der Beweislast" von Baumgärtel. Das ist ein Buch, dass es schon lange gibt das immer wieder überarbeitet wird. Der „Baumgärtel“ genießt höchsten Respekt unter den Juristen, damit kann also sehr gut arbeiten. Den man etwas im „Baumgärtel“ so kommentiert ist, dann ist es sehr unwahrscheinlich, dass ein Gericht davon abweicht. Erfahrungssatz aus dem wirklichen Leben! Ich habe ihn – in elektronischer Form.


04
Es kommt schon vor, dass ich mir manches anders denke, als es sich solche Werke oder der BGH es sagen, auch der BGH hat eine ähnliche "Leithammel-"Wirkung wie der Baumgärtel. Zwar ist ein Gericht daran nicht zwingend gebunden, aber es wird fast immer dem BGH folgen. Das ist eine gefestigte Erfahrung über Jahrzehnte hinweg, und deshalb richte ich meine Antworten zu Rechtsfragen an der Rechtsprechung des BGH aus. sonst äußere ich hier eine wunderschöne, wahrscheinlich auch akademisch eindrucksvolle Auskunft, die nur leider den Haken hat, dass man damit in den Straßengraben fährt. Das hat ja keinen Sinn. deshalb mache ich's auch nicht.

ISLÄNDER
 
Hey, nun haben wir der Gegnerische Seite erklärt das keine Mitschuld besteht.......
Gleichzeitig meinen Personenschaden beschrieben und um eine Vorschuss gebeten.
Den Personenschaden jedoch nicht vollumfänglich beschrieben, da Verdachts Diagnosen noch nicht bestätigt bei meinem RA vorlagen.

Ist das ein Problem?
Zu weiteren, bestätigte Diagnosen fordert man dann im nächsten Schreiben Schmerzensgeld ?
Und auch weitere Kosten rechnet man am Schluss oder im Verlauf ab?

Besten Dank
Mit freundlichen Grüßen

Ach ich will auch noch mein Leid klagen und gleichzeitig Hoffnung teilen.
Nachdem ich die ersten Wochen nach meinem Unfall, eine Immobilie Schulter und starke Schmerzen im Handgelenk auf der Gegenseite hatte, wurde dann mein Handgelenk immobilisiert, während meine Schulter wieder fast normal funktioniert.
Also eins nach dem andern, erst rechts 6 Wochen nun links 6 Wochen.
Alles voller Schmerzen und starken Einschränkungen.
Trotzdem bin ich optimistisch und kann euch allen viel Glück und Zuversicht wünschen.
 
Zuletzt bearbeitet:
So, haushaltsführungsschaden hab ich sehr gut belegt und für 11 Wochen ca 130 Stunden gefordert und auch erhalten.
15 €/Stunde habe ich gefordert, sie zahlen 12€/Stunde.
Meinem RA habe ich die Sachen erklärt und wehemend vertreten, so das er diesen HHFS auch eingefordert hat. Zuvor habe ich alles vorgelegt und dokumentiert.
5000€ Schmerzensgeld für Tossy3 ohne OP,2 Tage KH+ Handgelenkfraktur, insgesamt 11 Wochen AU.
Fahrtkosten 0,3€ km genehmigt.
MfG
 
Hallo

jamesswe,​

erstmal Gratulation für Deinen Fortschritt.
Ich weiß jetzt nicht, welche Jahre bei Dir aktuell sind, aber Reinigungskraft mit 12 Euro die Stunde ist nicht korrekt:

Hier ist absolut noch Nachbesserung!

Du bist ja auch Arbeitgeber und musst auch noch versteuern!

Hast Du Rechnungen? Oder "bar Kralle".

Vorsicht, große Falle! Auch vor dem Gericht!

Viele Grüße,

Kasandra
 
Auch wenn es ein fiktiver HHFS ist,

bitte bedenke, dass Du ggf. Rechnungen nachweisen musst!

Und auch fiktiv, warum sollen Familienangehörige, Freunde, Bekannte etwas für Dich unter dem Mindestlohn machen?

Ein Reallohn steht denen zu! Du verkaufst Deine Helfer, Framilie, Freunde unter Wert! Das ist nicht ok!

Die könnten privat ihren Hobbies nachgehen, oder chillen, sich um ihre Familie - Haus und Garten kümmern etc. und sie bekommen für Ihre Hilfsbereitschaft nur einen "Hungerlohn" und müssen diesen als "Nebenerwerb" noch beim Arbeitgeber angeben, ein Gewerbe anmelden, sich versichern (BG) Sozialversicherung etc.

Mit diesem Vorgehen treibst Du Deine Freunde in ihr Unglück! Unter Mindestlohn und nicht Unfall- und Sozialversichert!

Viele Grüße,

Kasandra
 
Das ist doch quatsch. Fakt ist, ein fiktiver HhFS im 4 Personen Haushalt wurde von mir dokumentiert, eingereicht und anerkannt.
Ich habe und brauche keine Rechnung.
Desweiteren lese ich hier im forum viel von Problemen mit dem HHFS.
Da kann man doch froh sein.
 
Hallo jamesswe,

ich finde es Super wenn du erfolgreich und vor allen Dingen zufrieden mit dem Erreichten bist.

Es wäre auch Super, wenn du anderen hier im Forum mit Problemen beim HHFS helfen würdest.

So, haushaltsführungsschaden hab ich sehr gut belegt und für 11 Wochen ca 130 Stunden gefordert und auch erhalten.
15 €/Stunde habe ich gefordert, sie zahlen 12€/Stunde.
Meinem RA habe ich die Sachen erklärt und wehemend vertreten, so das er diesen HHFS auch eingefordert hat. Zuvor habe ich alles vorgelegt und dokumentiert.

MFG
 
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