Grüß Euch alle!
Nachdem das Thema so viel Anklang findet:
Welche Beweislastregel steckt dahinter?
01
Es gibt kein „Gesetz über die Beweislasten“ oder ein „Beweis-Gesetzbuch“. Es gibt nur einige kleine Regeln, die verstreut vor allem im BGB, im StVG (Straßenverkehrsgesetz) und in der ZPO (Zivilprozessordnung) auftauchen. Diese gesetzlichen Beweislastregeln spielen nur eine geringfügige Rolle. Das meiste ist eine Art Gewohnheitsrecht durch gefestigte Rechtsprechung. Das macht nichts, deshalb gilt es genauso wie ein richtiger Paragraf.
02
Die Hauptregeln lauten (Übersetzung ins Deutsche!):
(a)
Die Beweislast spielt nur dort eine Rolle, wo bewiesen werden muss. Was in einem Prozess eine Gegenseite nicht bestreitet, gilt als zugestanden. In diesem Punkt sind sich die Parteien einig, das Gericht darf keinen Beweis erheben, deshalb kommt es auch auf Beweislast nicht an. Die kommt in dieser Konstellation einfach nicht vor. Wie Schneeketten im Sommer.
Beweislast spielt nur dann eine Rolle, wenn es die eine Partei so erzählt und die andere Partei anders. Dann haben wir sogenannten „streitigen Vortrag“.
(b)
Jeder muss das die Tatsachen beweisen, die für ihn günstig ist.
(ba)
Wer vortragen muss, auf welchem Sachverhalt sein Anspruch beruht, muss beweisen, dass diese Tatsachen vorhanden sind. Kurz: Dass stimmt, was er sagt.
(bb)
Der Gegner muss beweisen, was den Anspruch wieder zu Fall bringt. Es gibt einen einfachen Test dafür, solche Vortrag vorliegt. Lässt sich der Vortrag sprachlich so formulieren, dass der Gegner sagt: "Ja, aber.....", so muss der Gegner sein „aber" beweisen. Den Teil des Sachverhaltes, der unter das „ja...." fällt, ist unstreitig!
Fälle von "ja, aber....":
Zum Beispiel, dass der Anspruch zwar bestanden hat, aber er hat schon bezahlt. Oder, dass der Anspruch zwar im Prinzip besteht, aber dafür hat der Anspruchsinhaber auch Rente bekommen, der sich anrechnen lassen muss.
Oder, dass dem Kläger zwar Verdienst in einer bestimmten Höhe entgangen ist, aber weil er nicht mehr arbeiten muss, deshalb spart er sich auch etwas (Fahrtkosten in die Arbeit).
Das ist der „Ja, aber...."- Einwand, und dessen Grundlagen muss derjenige beweisen, der sich darauf stützen will.
03
In der Regel ist die Beweislast gut herauszufinden. In vielen Kommentaren über das BGB kommen am Ende der Kommentierung auch einige Sätze darüber, wie es mit der Beweislast aussieht. Und es gibt ein ganzes, dickes Werk aus mehreren Bänden, in dem nur die Beweislast von Ansprüchen kommentiert wird, die im BGB stehen. Das ist das "Handbuch der Beweislast" von Baumgärtel. Das ist ein Buch, dass es schon lange gibt das immer wieder überarbeitet wird. Der „Baumgärtel“ genießt höchsten Respekt unter den Juristen, damit kann also sehr gut arbeiten. Den man etwas im „Baumgärtel“ so kommentiert ist, dann ist es sehr unwahrscheinlich, dass ein Gericht davon abweicht. Erfahrungssatz aus dem wirklichen Leben! Ich habe ihn – in elektronischer Form.
04
Es kommt schon vor, dass ich mir manches anders denke, als es sich solche Werke oder der BGH es sagen, auch der BGH hat eine ähnliche "Leithammel-"Wirkung wie der Baumgärtel. Zwar ist ein Gericht daran nicht zwingend gebunden, aber es wird fast immer dem BGH folgen. Das ist eine gefestigte Erfahrung über Jahrzehnte hinweg, und deshalb richte ich meine Antworten zu Rechtsfragen an der Rechtsprechung des BGH aus. sonst äußere ich hier eine wunderschöne, wahrscheinlich auch akademisch eindrucksvolle Auskunft, die nur leider den Haken hat, dass man damit in den Straßengraben fährt. Das hat ja keinen Sinn. deshalb mache ich's auch nicht.
ISLÄNDER