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Fahrrad unfall bei rechts vor links

Hey. Ja, Schmerztagebuch führe ich bereits seit Beginn. Haushaltsführungsschaden ist mir auch ein wenig bekannt.
Da suche ich noch das passende Format.

Der Anscheinbeweis spricht für mich, die Mihaftung wegen halber Vorfahrt sollte entkräftet werden können sagt mein RA.
Vorallem auch weil ich mit dem Rad und der andere ein lkw fuhr.

Habe nun auch noch Handwurzelknochen Frakturen und werde wahrscheinlich noch mal länger "ruhig gestellt".
MfG
 
ein Beweis des ersten Anscheins ist immer dann anzunehmen, wenn sich in einem (Unfall-)Geschehen ein hinreichend typisierter Geschehensablauf realisiert hat, der einen Rückschluss auf ein unfallursächliches Fehlverhalten einer Partei regelmäßig zulässt“.

Fahrt dir einer hinten drauf ist er aller Anschein nach schuld
Dann musst du es auch nicht beweisen.
Ich habe mich belesen, bin kein Fachmann und erklären kann dir das jemand anderes besser.



Wie auch immer, mein Gegner haftet alleine schon durch seine gefährdungshaftung, auch wenn er schuldlos wäre, da ich nich motorisiert war.
Mir muss was bewiesen werden um eine Mitschuld zu bekommen
 
Hallo Jeamesswe,

mir stellt sich die grundsätzliche Frage: Warum fährt ein Feuerwehr-LkW (oder Feuerwehrfahrzeug) ohne Einsatz und ohne Veranlassung über einen Wirtschaftsweg?

Wäre das Fahrzeug im Einsatz, dann hätten sie selbstverständlich Blaulicht & Martinshorn einstellen müssen, da "Gefahr in Verzug" und somit dringende und schnellste Erreichbarkeit der Gefahren / Unfallstelle.

Dies lässt sich aber dann auch nachweisen über "Anforderungen zum Einsatz" - oder "Meldung" oder wie man es korrekt bezeichnet. Zumindest hätte eine "ALAMIERUNG" sein müssen und diese sollten auch aufgezeichnet sein!

Diese Frage solltest Du unbedingt klären lassen!


Hatten die eine Übung? Dann müsste sich dies auch klären lassen durch Anmeldungen zur Übung....!?!?!?!

Viele Grüße,

Kasandra
 
hallo @jamesswe

einmal abgesehen, dass die verkehrsregeln schon ihr eigenes zur schadensverursachung beitragen, ist auch der verweis für mich ein untauglicher versuch:

wird ein Verursachungsbeitrag über$9 stvg i.v.m.$254 BGB angelastet

ersterer § sagt "bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Verletzten mitgewirkt" - daran - an einer mitwirkung - fehlt es schon.

noch weniger kann dann auf § 254 BGB verwiesen werden, wenn einem fehlenden verschulden nach abs. 1 auf den abs. 2 abgestellt werden sollte, der darauf abstellt, darauf "aufmerksam zu machen, die der Schuldner weder kannte noch kennen musste". denn eine vorfahrtsregelung MUSS der gegnerische fahrer kennen.

da braucht es eine gute anwaltliche vertretung.


gruss

Sekundant
 
sollte, der darauf abstellt, darauf "aufmerksam zu machen, die der Schuldner weder kannte noch kennen musste
Hey, ich habe die Gesetzte soweit durch um die Materie ein wenig zu überblicken.
Was du schreibst hatte ich noch nicht gelesen.
Daher war der Verweis mit $9 zu 254 bgb ein Versuch. Dies müsste doch auch bewiesen werden.
Da der Schuldner die Vorfahrtregel duch Vz noch dazu angezeigt bekam.

Da würde ich gerne nochmal aufgeklärt werden.


Besten Dank.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi Jamesswe,

Wie auch immer, mein Gegner haftet alleine schon durch seine gefährdungshaftung, auch wenn er schuldlos wäre, da ich nich motorisiert war.
Was heißt denn Gefährdungshaftung?

Ich war auch Fahrradfahrerin und mich hatte ein Autofahrer übersehen, der eigentlich aus der Nebenstraße kommend hätte anhalten müssen. Jetzt nach der mündlichen Verhandlung soll alles ganz harmlos gewesen sein, der Autofahrer hat behauptet, ich wäre gar nicht gestürzt und er hätte mein Fahrrad nur so ganz leicht berührt.

Deine Erklärung zum Anscheinbeweis ist super, danke!

Viele Grüße
 
Grüß Euch alle hier!

Was ist "Gefährdungshaftung"-?

01
Der Regelfall heißt "Haftung für Verschulden": Man haftet für das, was man entweder fahrlässig oder vorsätzlich falsch gemacht hat. Wenn aber das, was man angerichtet hat, einfach nicht vorwerfbar ist, weil es weder fahrlässig noch vorsätzlich war? Dann haftet man nicht aus Verschulden. Es ist dann kein Verschulden da.
(Beispiel: Ein anderer hat mich so erschreckt, dass ich zurück gesprungen bin und dabei eine teuere Vase umgerissen habe. Dafür kann ich nichts! Der Sprung zurück war eine Reaktion, die ich nicht mit meinem Willen steuern konnte.)

02
Wer sich aber so gefährliche Sachen anschafft wie ein z.B. ein Kraftfahrzeug, Flugzeug oder Atomkraftwerk, der muss für alles haften, was bei Betrieb des Kraftfahrzeuges passiert. Egal, ob da Fahrlässigkeit oder Vorsatz mit dabei sind oder nicht. Das nennt man "Gefährungshaftung", auch "Halterhaftung" genannt. Wenn mein Auto zu brennen anfängt, ohne dass ich das geringste dafür kann, weil ein Benzinschlauch undicht geworden ist, mit der Folge, dass das Hab und Gut anderer auch verbrennt: Dafür hafte ich. Nicht aus Verschulden, ich kann ja nichts dafür. Sondern, weil ich mir so was gefährliches wie eine Auto zugelegt habe: Halterhaftung!

03
Halterhaftung und Verschuldenschaftung können sich überlagern und sich dann gegenseitg vestärken: Wie hier bei dem LKW. Dann kann es sogar dazu kommen, dass leichtes Verschulden auf der Gegenseite (etwa: Vorfahrt erzwungen) zurücktritt vor dem Hintergrund der Halterhaftung und zugleich SCHWEREM Verschulden (mehrere Schilder nicht beachtet!!) des LKW-Fahrers.

04
Ein Fahrrad wird auch dann nicht zum Kraftfahrzeug, wenn man sehr kräftig in die Pedale steigt.

ISLÄNDER
 
Hi Jamesswe,

jetzt finde ich es erstmal erstaunlich, dass die Feuerwehr zu einer Bauschuttdeponie fährt.

Da kommen mir folgende Fragen:

- was wollten die Entladen?

- was war das für ein FW-LKW? Ein Muldenschlepper der zum Löschen von E-Autos eingesetzt wird - weil sonst fällt mir kein Fahrzeugtyp ein, welcher Schutt transportiert.

- wenn ja, dann kommt bei mir auch etwas "Geschmäckle" hat sich ein FW-Mitglied das Fahrzeug geliehen um privaten Bauschutt zu fahren und abzuladen?

Ich verstehe auch nicht, warum Du so auf Mithaftung etc. aufspringst und "unübersichtliche Kreuzung". Klar solche gibt es, aber da ist das Gebot sich von allen Verkehrsteilnehmern vorsichtig heran zu tasten.

Statt Deiner Person mit Fahrrad - es könnte ja auch das Forstamt gewesen sein mit dem Abtransport von Baumstämmen, ein Landwirt mit Traktor der von seinen Feld in der Nähe kommt oder sich um seinen Forst gekümmert hat.

Viele Grüße,

Kasandra
 
auf der Gegenseite (etwa: Vorfahrt erzwungen) zurücktritt vor dem Hintergrund der Halterhaftung und zugleich SCHWEREM Verschulden (mehrere Schilder nicht beachtet!!) des LKW-Fahrers.
Hey.
Besten Dank
Im Prinzip ist es mir egal aus welchem Grund gehaftet wird.
Hauptsache voll/100%
Mein RA sagt, das mit dem mitverschulden, wird er ihnen nochmal erklären müssen.
Jedoch besteht ja nun schuld die Haftung und das is schon mal positiv.
Die Polizei geht ja von fahrlässiger Körperverletzung aus.
 
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