Grüß Euch alle hier!
Was ist "Gefährdungshaftung"-?
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Der Regelfall heißt "Haftung für Verschulden": Man haftet für das, was man entweder fahrlässig oder vorsätzlich falsch gemacht hat. Wenn aber das, was man angerichtet hat, einfach nicht vorwerfbar ist, weil es weder fahrlässig noch vorsätzlich war? Dann haftet man nicht aus Verschulden. Es ist dann kein Verschulden da.
(Beispiel: Ein anderer hat mich so erschreckt, dass ich zurück gesprungen bin und dabei eine teuere Vase umgerissen habe. Dafür kann ich nichts! Der Sprung zurück war eine Reaktion, die ich nicht mit meinem Willen steuern konnte.)
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Wer sich aber so gefährliche Sachen anschafft wie ein z.B. ein Kraftfahrzeug, Flugzeug oder Atomkraftwerk, der muss für alles haften, was bei Betrieb des Kraftfahrzeuges passiert. Egal, ob da Fahrlässigkeit oder Vorsatz mit dabei sind oder nicht. Das nennt man "Gefährungshaftung", auch "Halterhaftung" genannt. Wenn mein Auto zu brennen anfängt, ohne dass ich das geringste dafür kann, weil ein Benzinschlauch undicht geworden ist, mit der Folge, dass das Hab und Gut anderer auch verbrennt: Dafür hafte ich. Nicht aus Verschulden, ich kann ja nichts dafür. Sondern, weil ich mir so was gefährliches wie eine Auto zugelegt habe: Halterhaftung!
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Halterhaftung und Verschuldenschaftung können sich überlagern und sich dann gegenseitg vestärken: Wie hier bei dem LKW. Dann kann es sogar dazu kommen, dass leichtes Verschulden auf der Gegenseite (etwa: Vorfahrt erzwungen) zurücktritt vor dem Hintergrund der Halterhaftung und zugleich SCHWEREM Verschulden (mehrere Schilder nicht beachtet!!) des LKW-Fahrers.
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Ein Fahrrad wird auch dann nicht zum Kraftfahrzeug, wenn man sehr kräftig in die Pedale steigt.
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