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Fahrrad unfall bei rechts vor links

Hallo Isländer, es ist immer wieder erfrischend, wie Du hier Sachverhalte erhellst und uns Laien (und einigen Hobby-Juristen) den Weg weist. Welch ein Glück für dieses Forum, dass es Dich gibt. Vielen Dank dafür und herzliche Grüße
 
hallo,


verstehe ich die frage richtig - mit "nachlesen" ist der zitierte paragraf gemeint? du hast selbst zitiert und darauf verwiesen. aber nachzulesen unter

§ 9 Mitverschulden im StVG und

§ 254 BGB - Einzelnorm im BGB.

Begründung :rechts vor links, sichteinschränkung......
Desweiteren schreibt man mir:
Die anteilige Haftung ist mit 30% zu bewerten

dass ein solcher versuch einer abwehr gestartet wird ist zwar ziemlich schräg, aber heutzutage nicht mehr ungewöhnlich. das sollte dein anwalt mit vehemenz abwehren.


gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundant,

ganz genau mein Reden in diversen Hinweisen!
Wir haben hier schon sehr viele Hinweise zur Unterstützug des RA´s geleistet!

Aufnehmen und verarbeiten @

jamesswe


Viele Grüße,

Kasandra
 
Hallo Isländer,
ich schließe mich @ Rehaschreck an und sage ein großes Danke!
Viele Grüße von Helios
 
Moin,
auch ich schließe mich dem voll umfänglich - überdies nicht mal ansatzweise für mein spontanes Handeln an der Tastatur haftend - an.
Beste Grüße
 
Grüß Euch alle!

Bevor Ihr es mit dem Dank dazu bringt, dass ich noch rote Ohren bekomme:

Oben war gefragt worden, ob es ein "Formular" zum Thema Haushaltsführungsschaden gibt.

01
Meines Wissens nicht. Allerdings: Müßte man so ein Formular entwerfen, das wäre 50 Seiten lang. Und damit total unhandlich.

02
Aber es geht auch anders. Jamesswe müßte uns zunächst einige Fragen beantworten:

(a)
Wie lebt er zu Hause? Allein-? Mit Lebenpartner? Oder verheiratet? Mit Kindern, falls ja: Wie alt sind die?

(b)
Mit Hilfe der Antworten hoffe ich, weitere Fragen erstellen zu können, die das Thema dann handlich machen.

03
Beim Haushaltsführungsschaden geht es darum: der Schadensersatzanspruch setzt voraus, dass man aufgrund der Verletzung, für deren Folgen ein anderer aufkommen muss, seinen Haushalt -ganz oder teilweise- nicht oder nur unter unzumutbaren Bedingungen so führen können, wie man es vorher gemacht hat. Wenn nun aufgrund dieses Unfalles eine Haushaltshilfe angestellt Werden muss, müssen die Kosten von der Gegenseite übernommen werden. Denn es handelt sich um eine Folge des Unfalles. Das nennt man „konkrete Schadensabrechnung“.

Wenn man aber keine Haushaltshilfe nimmt, dann bekommt man den Betrag ausbezahlt, den eine Haushaltshilfe netto bekommen hätte, wenn sie nur da gewesen wäre. Das nennt man „Schadensabrechnung auf fiktiver Basis“ und ist völlig legal. Der Bundesgerichtshof bestätigt das in ständiger Rechtsprechung, da ist also nichts verkehrt.


04
Das Problem dabei ist nur, dass es schwierig ist darzustellen, wie hoch der Schaden ist. Wenn die Haushalte sind sehr unterschiedlich, die Folgen der Verletzungen ebenso. Also gibt es keine „Einheitslösung“.

Dafür gibt es katastrophale Fehler. So zum Beispiel steht in dem bekannten Fachbuch von Küppersbusch/Höher, aktuelle Auflage 2024, als Netto-Stundensatz es würden 7,50 €-12,00 € angesetzt (Rn. 201 dort).

(a)
Die Autoren beziehen sich zum Beispiel auf ein Fachbuch von Schulz-Borck/Hofmann, nur: Offenbar hatten Sie nicht gemerkt, dass dieses Buch, dass alle paar Jahre in neuer Auflage erscheint, vor geschätzt 10 Jahren von Pardey übernommen wurde. D. h., dass sich die Autoren auf 10 Jahre alte Werke berufen. In den Auflagen, die Pardey betreut, hat sich wesentliches geändert.

(b)
Küppersbusch und Höher schlagen auch vor, sich am „BAT“ zu orientieren.

Der „BAT“ war der „Bundesangestellten-Tarifvertrag“, der in den Jahren 2005/2006 außer Kraft getreten ist. Dass es seither einen TVÖD gibt, haben die Autoren nicht wahrgenommen. Auch da hat sich viel verändert. Oder will jemand behaupten, im öffentlichen Dienst seien seit 2005/2006 die Löhne und Gehälter gleich geblieben?

(c)
Eigentlich hätten diese Autoren schon stutzig werden müssen, hätten sie die 8. Aufl. ihres Buches zurate gezogen. Sie stammt von 2004. Sie ist also 20 Jahre alt.

Dort stand, man könne von einem Netto-Stundensatz ausgehen, der bei 15,00 DM-20,00 DM liege.

Das sind: 7,67 €-10,23 €. Durchschnitt: 8,95 €.

(ca)
Wenn man in einem Fachbuch, das 2004 erscheint, noch nicht berücksichtigt, dass seit 2 Jahren nicht mehr die DM, sondern der Euro gilt: Wie verstaubt war damals schon der Rest?

(cb)
20 Jahre später, also in der Auflage 2024, halten Küppersbusch und Höher Im Durchschnitt netto 9,75 € pro Stunde für würdig, mitgeteilt zu werden. Nach Meinung dieser Autoren haben Haushaltshilfen also in 20 Jahren nicht einmal 9 % Nettolohnanstieg erzielt.

Wo gibt's denn sowas? Ich meine: In der wirklichen Welt?!


(cc)
Auf dem Deutschen Medizin Rechtstag 2023 kam es zu einer Podiumsdiskussion. Zuvor hatte ein Referent Netto-Stundensätze von 15,00 € für Haushaltskräfte als "realistischen Richtwert" als erste Daumenpeilung genannt.

Der Co-Autor des Buches Höher war mit auf dem Podium. Er wandte dann ein, das sei eine Verwechslung von brutto und netto. Man müsse das Netto schätzen, nicht das brutto.

Das lief aber rückwärts:

Denn erstens hatte der Referent gesagt, dass seine Zahl ein "Netto.Wert" ist, gut: Das ist Höher vielleicht eintgangen. Kann ja mal passieren.

Der Referent aber, dessen Aussage Höher angegriffen hat, war öffentlich bestellter Sachverständiger für Haushaltsführungsschäden. Höher mußte wissen, dass so einer die Grundregeln zur Berechnung eines Haushaltsführungsschadens kennt: So ähnlich, wie jeder Richter und jeder Rechtsanwalt weiß: Diebstahl ist wirklich strafbar! Da ist es praktisch ausgeschlossen, dass Bruttowerte genannt werden, wo Nettowerte gelten.

Der Referent klärte das, dann kam die Retourkutsche: Man könne sich natürlich nicht an dem Buch von Küppersbusch/Höher orientieren! Und dann kam die oben genannt Kritik. Damals war es noch schlimmer, denn im Jahr 2023 war die heutige Auflage dieses Buches noch nicht erschienen. In der Auflage 2023 hielten Küppersbusch und Höher „7,50 €-10,00 €“ für richtig, auf Deutsch: in den letzten 19 Jahren: Lohnsenkung!

Das „fröhliche Gemurmel“, das dann im Sitzungssaal herrschte, war etwas zu viel an Gegenwind. Höher ging darauf nicht weiter ein. Es hätte wohl auch keinen Zweck mehr gehabt.

Mir ist bis heute ein Rätsel, wieso Höher den Angriff gestartet hat.


ISLÄNDER
 
Hey,
Wenn man Formulare bezüglich Haushaltsführungsschaden sucht findet man einige unterschiedliche.
Daher war die Frage ob es ein ' Goldstandart' gibt.
Gibt's nicht?
Das, was ich so rausgefunden habe, ist sehr umfangreich, so wie ich das sehe aber machbar.

Ich z.b.
4 Person Haushalt
2 Kinder, 9 und 12
200 cm Wohnraum
350 garten- ziergarten, nutzgarten, naturgarten

50 Wochenstunden Haushal- mit Ehefrau geteilt
Nun nur 4 Stunden möglich statt 25
Dann die prozentuale Minderung je nach Bereich.
Besonderheiten einfließen lassen.
Z.b heizsystem bei z.b. Holz Gibt's dann viel arbeit.
Fenster bei 36 Stück viele m2

Alles rein und ab
???

Noch was -schmerztagebuch?
Formlos ist kein Problem?
NRS einbeziehen und gut?
MfG
 
Hallo Isländer,

auf der ersten Seite dieser Diskussion finde ich unter c)

"(c)
Wer behauptet, dass der Fußgänger/Radfahrer (Mit-)Verschulden hat, muss das beweisen. Wer ein BGH-Urteil wissen will, kann mich demnächst mal fragen, wenn ich aus dem Urlaub zurück bin: 1 Woche bitte noch warten, dann kann ich's nachliefern. Aber ich bin völlig sicher: Die Aussage an sich ist richtig, ich hab nur die BGH-Stellen nicht im Kopf."

Wäre es vielleicht möglich, wenn die BGH-Stelle zur Hand wäre, das wäre vielleicht für viele hilfreich?

Danke, für die tollen Beiträge und das so vieles hier im Forum so ausführlich steht, auch zum Mitlesen!

Viele Grüße
Helios
 
Hallo,

das wird hier eigentlich bestätigt:



Also nur, wenn dem Radfahrer ein Mit Verschulden nachgewiesen wird, bekommt er einen Teil der Mitschuld. In allen anderen Fällen nicht.

Isländer reicht sicher das BGH Urteil nach seinem wohlverdienten Urlaub nach.

Viele Grüße

Rudinchen
 

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