Hallo stinababy,
ich danke für die hilfreichen Infos.
Mir wurde die EU-Rente für 2 Jahre bewilligt. Damals war das so, das wir auf den Gerichtstermin warteten und dann kam ein Vergleich von der Rentenkasse, dass sie mir die Rente für 2 Jahre bewilligen würden. Da ich damals keine Kraft mehr hatte und meine Ärzte ständig durch MDK unter Druck gestellt wurden, habe ich den Vergleich angenommen. Das Gerichtsgutachten besagte auch, dass ich erwerbsunfähig wäre. Aber da der Gerichtstermin noch nicht feststand und MDK meinen Ärzten meine Krankschreibung untersagte, habe ich letztendlich den Vergleich angenommen. Sogar das Gerichtsgutachten hat damals das MDK nicht anerkannt und angezweifelt.
ich danke für die hilfreichen Infos.
Mir wurde die EU-Rente für 2 Jahre bewilligt. Damals war das so, das wir auf den Gerichtstermin warteten und dann kam ein Vergleich von der Rentenkasse, dass sie mir die Rente für 2 Jahre bewilligen würden. Da ich damals keine Kraft mehr hatte und meine Ärzte ständig durch MDK unter Druck gestellt wurden, habe ich den Vergleich angenommen. Das Gerichtsgutachten besagte auch, dass ich erwerbsunfähig wäre. Aber da der Gerichtstermin noch nicht feststand und MDK meinen Ärzten meine Krankschreibung untersagte, habe ich letztendlich den Vergleich angenommen. Sogar das Gerichtsgutachten hat damals das MDK nicht anerkannt und angezweifelt.