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EU-Rente abgelaufen, Bescheid fehlt, Arbeitgeber noch vorhanden, was muss ich tun?

Hallo stinababy,

ich danke für die hilfreichen Infos.

Mir wurde die EU-Rente für 2 Jahre bewilligt. Damals war das so, das wir auf den Gerichtstermin warteten und dann kam ein Vergleich von der Rentenkasse, dass sie mir die Rente für 2 Jahre bewilligen würden. Da ich damals keine Kraft mehr hatte und meine Ärzte ständig durch MDK unter Druck gestellt wurden, habe ich den Vergleich angenommen. Das Gerichtsgutachten besagte auch, dass ich erwerbsunfähig wäre. Aber da der Gerichtstermin noch nicht feststand und MDK meinen Ärzten meine Krankschreibung untersagte, habe ich letztendlich den Vergleich angenommen. Sogar das Gerichtsgutachten hat damals das MDK nicht anerkannt und angezweifelt.
 
Hallo Demin,

dann ist die Sache so ähnlich wie bei meinem Mann.
Er hat nun nach Klage auf weiterzahlung der EMR auch vor dem Gerichtstermin den Vergleich der DRV angenommen und hat die EMR nun für 3 Jahre auf Grund des Gerichtsgutachtens angeboten bekommen.
Der MDK hat auch festgestellt, das mein Mann angeblich " auf Grund des positives Leistungsbildes " wieder voll einsatzfähig wäre. dabei musste mein Mann sich mit Gehstützen dort hinschleppen. Ein Witz das ganze.
Habe jetzt schon wieder die Panik, wenn wir 2012 den Antag auf Weiterbewilligung der Rente stellen müssen.
Halte uns mal auf dem laufenden was aus der Sache wird.
Gruß von stinababy
 
So liebe Freunde,

bei mir hat sich in der Zwischenzeit einiges getan. Aber ich kann leider nur negatives berichten. Da meine EU Rente am 31.07.2010 abgelaufen ist und ich bis dato von der DRV keinen Bescheid bekommen habe über meinen Verlängerungsantrag der EU Rente, habe ich beim Arbeitsamt nach § 125 Leistungen beantragt. Bevor ich das machen konnte, war das viel Arbeit, teilweise wusste man dort nicht, dass es so einen Paragraphen existiert. Nun ja, ich blieb hartnäckig und stellte den Antrag nach § 125 und mir wurden Leistungen unter Vorbehalt bewilligt. In dieser Zeit musste ich 2 Gutachten von der DRV über mich ergehen lassen. Leider habe ich bisher (13.10.2010) nichts von der DRV gehört, aber denke es kann nicht mehr lange dauern wird bis ich diesen Bescheid bekomme. Irgendwie habe ich hierbei überhaupt kein gutes Gefühl mehr. Das 1. Gutachten war ein orthodpädisches Gutachten und das 2. im Oktober 2010 ein psychologisches Gutachten. Alles von der DRV in Auftrag gegeben. Jetzt kommt aber der Witz an der ganzen Geschichte. Ich wurde vom Ärztlichen Dienst des Arbeitsamtes nach Aktenlage begutachtet. Ich wäre somit wieder vollschichtig arbeitsfähig mit einigen Einschränkungen. Vor kurzem hatte ich dann mit einem Mitarbeiter des Arbeitsamtes ein Gespräch. Der hat mir mündlich zugesichert, dass er mich bei den gesundheitlichen Einschränkungen nicht vermitteln kann. Aber ich stehe der Vermittlung dennoch zur Verfügung, damit ich weiterhin Leistungen in Anspruch nehmen kann. Und in 3 Monaten wollte er sich wieder melden und bis dahin würde im Rentenverfahren auch eine Entscheidung getroffen sein. Jetzt bekomme ich vom Arbeitsamt einen netten Brief. Darin steht "nach den Feststellungen meines Ärztlichen Dienstes sind Sie nicht länger als sechs Monate leistungsunfähig. Sie können nach dem ärztlichen Gutachten grundsätzlich vollschichtig arbeiten und stehen damit der Arbeitsvermittlung zur Verfügung." Ferner solle ich mich um die Fortsetzung meines Arbeitsverhältnisses bis Ende Oktober 2010 bemühen, da ich immer noch in einem ungekündigtem Arbeitsverhältnis stehe. Sonst werden mir Leistungen gestrichen.

Ich verstehe das ganze nicht, ich habe einen Verlängerungsantrag wegen der EU Rente laufen, da wurde noch nichts entschieden. Jetzt meldet sich das Arbeitsamt und hebt 125 § auf und erklärt mich für vollschichtig arbeitsfähig.

In dem Ärztlichen Gutachten des Arbeitsamtes fehlen sämtliche Diagnosen über meinen Gesundheitszustand und es steht nirgends drin worauf sich das Gutachten stützt. Der Mitarbeiter sagte mir freundlich bei dem Gespräch, also bevor ich den netten Brief hinterher bekam, dass ich um nochmalige Überprüfung bitten soll und ggf. eine Beschwerde beim Geschäftsführer einlegen könnte.

Jetzt frage ich mich was der Brief soll, es ist in keinster Weise mit dem persönlichen Gespräch vereinbar.

Ich wäre für jede Anmerkung und Hilfestellung für weiteres Vorgehen sehr dankbar. Es handelt sich um 2 Schreiben vom Amt, 1. Begutachtung durch den Ärztlichen Dienst und 2. Prüfung Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses. Es steht nirgend drin, dass man hierzu Widerspruch einlegen kann.

Ich weiß nicht ob ich heulen oder gar weinen soll. Nach § 125 sollte das Arbeitsamt doch die endgültige Entscheidung im Rentenverfahren doch abwarten. Auch habe ich hierzu für alle Betroffene ein Urteil "Arbeitslosengeld nach § 125 SGB III muss solange gezahlt werden, bis die Rentenversicherung Erwerrbsminderung positiv festgestellt hat." (Bundessozialgericht, Urteil vom 09.09.1999 - B 11 AL 13/99 R.
 
Hallo Demin,

das ist mal wieder der Hammer, was dir da passiert.
Ich würde an deiner Stelle Beschwerde bei der Arbeitsagentur einreichen, denn die müssen eigendlich warten bis die DRV entschieden hat.
es sei denn die haben schon entschieden und die Arbeitsagentur weiß das schon von der DRV, denn tauschen sich untereinander aus.
Dem kannst du nur entgegen wirken wenn du deine evtl. abgegebene Schweigspflichtsentbindung widerrufst.
Mein Mann hat dies jetzt auch getan, denn man bekommt ansonsten kein neutrales Urteil von irgendeinem Gutachter, weil die sich gegenseitig die Unterlagen zuspielen wie sie das gerne hätten.
Selbst wenn nun die DRV die weiterzahlung der Rente ablehnen sollte, besteht das Recht für dich, Widerspruch und wenn diesem nicht stattgegeben wird dann auch wieder Klage einzureichen.
Deshalb steht dir bis zur abschließenden Entscheidung Arbeitslosengeld nach §125 zu, jedoch nicht länger als die Anspruchsdauer ist. das ist ja in der Regel 1 Jahr, es sei denn du bist schon älter als 50 Jahre.
Bei meinem Mann ist das damals mit dem §125 auch falsch gelaufen weil die bei der Agentur für Arbeit davon überhaupt keine Ahnung hatten.
Aber sie haben zumindest meinen Mann dann in Ruhe gelassen, haben gezahlt ohne ihn zu vermitteln und sich auch die ganze Zeit nicht gemeldet, mein Mann übrigens auch nicht, aber da kam nie was, warum auch immer, ich nehme mal an, die wollten sich mit mir nicht mehr herum ärgern.
Aber wenn die das so sagen, das du wieder voll einsatzfähig bist, obwohl das nicht der Wahrheit entspricht, dann lege Beschwerde ein und verlange erneute Überprüfung der gesundh. Situation und beharre dabei auf §125.
Gruß von stinababy
 
Hallo Demin,

leider hat Dir der Ärztliche Dienst wie auch in meinem Fall, einen Bärendienst eingebrockt!
Die DRV.wird sich auf das GA. des medizinischen Dienstes des AA. stürzen und Deinen Antrag auf Weiterzahlung einer EMR. ablehnen.
Ich sehe für Dich nur eine Möglichkeit, gegen das GA. des medizinischen Dienstes des AA Widerspruch einlegen und diesen Widerspruch mit einem Schreiben Deiner dich behandelnden Fachärzte untermauern. (fragen, ob Sie Dir einen Kleinzeiler über Deine Leistungsfähigkeit mit geben können)
Ich bin auch der Meinung, dass AA. kann Dich nach nicht einfach auffordern, Deine Pflichten aus dem bestehenden Arbeitsverhältis nachzugehen, wenn hier ein GA. nur nach Aktenlage entschieden wurde. Wer sagt Dir denn, dass alle Arztberichte dem medizinischen Dienstes des AA. vorlagen bzw. durch ihn eingefordert wurden!
Versuche einen Termin beim Leiter des medizinischen Dienstes des AA. zu bekommen, um mit ihm das GA. durch zusprechen und zu prüfen. Sollte dieses nicht möglich sein, bleibt Dir nur die Möglichkeit einen RA. für Sozialrecht mit der Wahrung Deiner Interessen zu betrauen. Es ist für mich eine große Schweinerei, dass der medizinischen Dienstes des AA. auch in Deinem Fall ohne eine persönliche Untersuchung als Helfershelfer für die DRV. auftritt und die DRV. den schwarzen Peter an die Arbeitsagentur anschiebt.
In meinem Fall kam der medizinischen Dienstes des AA. auch innerhalb von drei Wochen zu unterschiedlichen Erkenntnissen, was meine Leistungsbereitschaft anbelangte. Beim ersten Bescheid wurde mir eine Leistungsfähigkeit von unter 15 Stunden/Woche bescheinigt, dass aus diesem Grund der §125 III SGB. auf mich Anwendung findet und drei Wochen später, ohne neue Erkenntnisse, hinter meinem Rücken, wurde ich dann vollschichtig Arbeitsfähig geschrieben, ohne das ich davon etwas wusste! Hier fand m.m. nur eine Zuarbeit für die DRV. statt um meinen Rentenantrag auf EMR. ablehnen zu können, was dann auch kurzfristig geschah! Ich habe von diesem ganzen Vorgang auch erst 11 Monate später durch Akteneinsicht Kenntnis erhalten.
Erstaunlich dabei ist immer, dass diese GA. durch den medizinischen Dienstes des AA. nur nach Aktenlage erstellt werden!

MfG.
Pit
 
hi Denim!
İch bin momentan in der selben Situation wie Du!
Mit der Ausnahme-dass ich beim Arbeitsamt als Aussage bekam, keine Leistungen zu erhalten. Manch einer meinte nun ich müsste da weıter nachhaken und kämpfen-aber mein İnstinkt riet mir davon ab.
Sieht man ja bei Dir was dabei rumkommen kann:rolleyes:
Meine Sache liegt jetzt bei meinem R.A. und ich warte den Widerspruch gegen die DRV ab.


Dir alles Gute-Grüsse aus......Lummerland....was momentan nicht in Deutschland liegt...die Tastatur verrät ja leider einiges..

Jan
 
Hallo Demin,


gegen das Gutachten des ÄD der Arbeitsagentur kannst Du keinen Widerspruch einlegen, denn das Gutachten stellt keinen Verwaltungsakt dar. Du widerrufst sofort und unmissverständlich die Schweigepflichtentbindung gegenüber dem ÄD der Arbeitsagentur, und widersprichst der Weiterleitung dieses Gutachtens an die DRV nach § 76 SGB X.

Das von Dir zitierte Urteil des BSG hat die Arbeitsagentur gem. § 125 SGB III (Nahtlosigkeit) ohne weitere Kommentierung anzuwenden, denn es steht ja noch die Entscheidung über die Weitergewährung der EM-Rente durch die DRV aus. Dieser Verfahrensstand ist vorrangig und hat mit einer Feststellung durch die Arbeitsagentur, ob Du dem Arbeitsmarkt vollschichtig zur Verfügung stehen kannst, absolut nichts zu tun. Die Feststellung ob Du arbeitsfähig bist, ist keine prognostische Entscheidung über das quantitative und qualitative Leistungsvermögen, wie der ärztliche Dienst der DRV zu votieren hat. Dieser wesentliche Unterschied der Voten der ärztlichen Dienste der DRV und der Arbeitsagentur ist für Dich zur Gewährung einer weiteren erwerbsgemindeten Rente, aber massgeblich. Nur hat diese Feststellung des ÄD der Arbeitsagentur nichts mit dem Nahtlosigkeitsantrag zu tun. Die Arbeitsagentur für Arbeit hat Dir deinen Antrag auf Nahtlosigkeit zu genehmigen, ohne wenn und aber. Denn es geht hier nicht um die Feststellung, ob Du arbeitsfähig bist, sondern darum, ob Du auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einer erwerbsmässigen Beschäftigung in welcher Zeit auch immer, noch nachgehen kannst. Die Feststellung des Restleistungsvermögens obliegt also nicht dem ÄD der Arbeitsagentur, sondern immernoch dem ÄD des Rentenversicherungsträgers.

Wenn deinem Widerspruch wegen Wegfall der erwerbsgeminderten Rente ab dem 31.07.2010 innerhalb von 3 Monten von der DRV nicht entsprochen wird, teilst Du der DRV, ab dem 2. Nov. 2010 mit, dass Du eine Untätigkeitsklage bei dem Sozialgericht einreichst, wenn sie Dir keine zureichenden Gründe wegen der Nichtbescheidung des Widerspruchs mitteilen können. Es kann nicht Dir angelastet werden, wenn Sie mit der Auswertung der beauftragten Gutachten innerhalb der Frist des Widerspruchs von 3 Monaten nicht hinkommen. Setze wegen der Untätigkeitsklage schriftlich eine Frist von 14 Tagen. Danach reichst du die Untätigkeitsklage beim SG ein. Und dann wirst Du sehen, dass die DRV doch in die Gänge kommt.

PS: Macht die Arbeitsagentur weiterhin Faxen wegen des Nahtlosigkeitsantrages dann beantrage "Einstweiligen Rechtschutz" vor dem Sozialgericht. Hier ist wegen den existenziellen Gründen Dringlichkeit geboten.

Gruss
kbi1989
 
Vielen herzlichen dank für die Infos. Es sind wieder einmal sehr wichtige Infos, die mir sehr helfen werden.
 
Hallo Leute,

endlich ist der Rentenbescheid eingetroffen. Es geht um die Weitergewährung der Rente ab 01.08.2010 und jetzt am 28.11.2010 halte ich meinen Bescheid in den Händen.

Meinen Verlängerungsantrag der Rente wegen voller Erwerbsminderung lehnen die ab. Als Begründung: Degenerative Wirbelsäulenveränderungen im Hals- und Lendenwirbelbereich sowie somatoforme Schmerzen. Ich wäre somit für mindestens 6 Stunden für den Arbeitsmarkt arbeitsfähig. Weder auf die Schwerbehinderung (50%), Funktionsstörungen der Schulter, Hüften, Kniegelenke, Sprunggelenke, Handgelenke, noch auf die Stoffwechselerkrankungen oder psychischen Störungen etc. wird eingegangen. Obwohl das Gerichtsgutachten beim 1. Rentenantrag diese und weitere Erkrankungen ausführlich berücksichtigt hatte.

Ich hatte diesen 2. Antrag gestellt, weil sich mein Gesundheitszustand verschlechtert hatte. Bei meinem 1. Antrag hatten sie mir schon extreme Schwierigkeiten gemacht und aufgrund des Gerichtsgutachtens wurde mir die Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit damals gewährt. Jetzt sind aber zu den Erkrankungen die im Gerichtsgutachten genannt wurden, noch weitere hinzugekommen. Aber es war mir irgendwie schon klar, dass die Truppe alles tut, um mir die Rente nicht weiter zu bewilligen. Bei meinen Telefonaten mit dem entsprechenden Mitarbeiter, sagte der mir meistens, da müssen noch Juristen entscheiden oder ihr Bescheid wird nächste Woche geschickt. Dort herrschen definitiv skandalöse Verhältnisse. Ich habe letzte Woche eine Rentnerin getroffen, die ebenfalls einen Verlängerungsantrag gestellt hatte. Sie hat nicht einmal die Erkrankungen, die bei mir vorliegen und siehe da ihre Rente wurde entsprechend verlängert ohne begutachtet zu werden. Ich wurde in der Zwischenzeit von 2 Gutachtern von der Rentenversicherung begutachtet. Jetzt habe ich die Möglichkeit Widerspruch einzulegen. Das werde ich auch.

Zudem werde ich wahrscheinlich auch noch mit dem Arbeitsamt kämpfen. Die hatten mich nach ihrem Gutachten nach Aktenlage wieder arbeitsfähig gemacht. Ich habe denen geschrieben, dass ich an § 125 festhalte und ein Urteil vom Bundessozialgericht denen zukommen lassen. Ich werde mich auch anwaltlich beraten. Mal schaun was noch so alles auf mich zukommt.

Falls jemand irgendwelche Vorschläge, Infos oder Tipps hat, wäre ich sehr sehr dankbar.

Mit besten Grüßen
Denim
 
Hallo Demin,

man das mit dem negativen Rentenbescheid tut mir echt leid, erst diese lange Verzögerung und dann dieser negative Bescheid.
Ich kann dir echt nur raten es genau wie beim ersten mal durchzuziehen, lege innerhalb der Frist Widerspruch ein.
Wenn du Anwaltlich vertreten bist, dann soll der Anwalt die Akte kommen lassen, damit du den Widerspruch auf Hand der letzten Gutachten begründen kannst.
Wenn die dann immer noch nicht einlenken, dann wie beim ersten mal Klage einreichen.
Ich habe jetzt auch schon Angst, wenn wir Ende nächsten Jahres wieder den verlängerungsantrag abgeben müssen.
Es kann doch nicht sein das man bei jedem Verlängerungsantrag so eine Turtur mitmachen muss.
L.G. stinababy
 
Hallo Denim!

Kopf hoch, so ergeht es leider vielen von uns.

Ich persönlich habe meine volle Erwerbsminderung der letzten 8 Jahre nicht einmal anstandslos verlängert bekommen und mußte jedesmal den zeit- und nervenaufreibenden Weg des Widerspruchs- bzw. Klageverfahrens gehen...
So hangel ich mich nun von Befristung zu Befristung, bis endlich die BG in die Hufe kommt.

Teilweise gab es auch nur eine Rentenverlängerung für 2,5 Monate.

Die Ablehnungsbegründungen der DRV waren jedsmal vollkommen suspekt, mal war ich weder erkrankt noch behindert bzw. von Behinderung bedroht, mal stand ich angeblich ja mit einer Vollzietstelle voll im Erwerbsleben...

Ich habe aber immer noch rechtzeitig meine Verfahren gewonnen und die Rente zurück erkämpft.

Laß Dich also nicht unterkriegen und scheue abermals den Gerichtsweg nicht.

Wünsch Dir viel Glück.

Gruß- Gummibär
 
besten dank für eure anteilnahme,
werde wie ihr schon sagt, gegen diese skandalöse truppe vorgehen bis zum letzten kraftakt. es ist wirklich schon suspekt, wenn ich rentner antreffe, die ihren verlängerungsantrag ohne irgendwelche gutachten und probleme durchbekommen haben und dabei wesentlich geringere gesundheitsstörungen vorzuweisen haben als ich, und ich muss bis zur letzten instanz kämpfen. habe wohl den falschen mitarbeiter erwischt, hoffen wir das beste..

p.s. für infos und tipps wäre ich immer dankbar.

vielen dank
 
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