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EU-Rente abgelaufen, Bescheid fehlt, Arbeitgeber noch vorhanden, was muss ich tun?

Denim

Neues Mitglied
Registriert seit
30 Juli 2010
Beiträge
19
Hallo liebe Leute,

ich stecke in einer prekären Situation und weiß wirklich nicht mehr weiter. Ich habe einen Antrag auf Weitergewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung vor 4 Monaten gestellt und seitdem habe ich nichts mehr gehört. Vor einigen Wochen wollte ich mich nach dem Bearbeitungsstand erkundigen, mir wurde gesagt, innerhalb der nächsten Wochen bekommen Sie ihren Bescheid. Meine EU-Rente endet zum 31.07.2010. Sämtliche Ärzte bei denen ich in Behandlung bin bestätigen meine Arbeitsunfähigkeit, wie vor meinem Rentenbeginn. Das besondere an der ganzen Sache ist auch, dass ich einen Arbeitgeber noch habe. Aber ich bin im Moment weiterhin Erwerbsunfähig. Wie muss ich mich verhalten am 02.08.2010, wenn ich immer noch keinen Bescheid bekomme. Die Info vom Sozialverband lautete, dass ich mich beim Arbeitsamt melden soll. Muss ich mich nicht auch beim Arbeitgeber melden? Und werde ich einfach so akzeptiert vom Arbeitsamt, auch wenn ich erwerbsunfähig bin, gibts für solche Fälle Sonderregelungen? Muss ich mich wieder krankmelden?
Ich weiß echt nicht, was ich machen soll? Ich wäre für jede Information sehr dankbar.
 
Hallo Demin,

ich begrüße dich hier im Forum und kann dir dazu aus eigener Erfahrung folgendes sagen.
Du musst dich sofort am 1.08.10 am Arbeitsamt melden und Arbeitslosengeld1 nach §125 beantragen.
§125 ist eine Nahtlosigkeitsregelung, du erhälst dann Arbeitslosengeld 1 auch wenn du Arbeitsunfähig bist, also dem Arbeitsmarkt nicht zur Vermittlung zur Verfügung stehst.
Zwar hast du noch einen Arbeitgeber, aber weil du ja Arbeitsunfähig bist, kannst du ja deinen Arbeitsvertrag nicht erfüllen, so sage das auch beim Arbeitsamt.
Du kannst ja dann eine Bescheinigung des beh. Arztes einreichen, das du Arbeitsunfähig bist, ich würde mich sowieso ab dem 1.08.10 dann AU schreiben lassen.
Das Arbeitslosengeld1 nach §125 erhälst du dann solange bis die DRV über deinen Weiterbewilligungsantrag entschieden hat, bzw. sollte dieser abgelahnt werden, dann wenn du Widerspruch oder danach evtl. Klage einreichen solltest solange bis endgültig entschieden wurde.
Aber Achtung, natürlich nur solange wie auch Anspruch besteht, in der Regel ist das 1 Jahr, es sei denn du bist über 50, dann auch gestaffelt je nach Alter länger.
Du kannst allerdings damit rechnen, das der med. Dienst des Arbeitsamtes prüfen wird in wie weit du noch auf dem allgem. Arbeitsmarkt arbeiten könntest.
Aber davon lass dich erst einmal nicht abhalten, denn mein Mann sollte im Feb. diesen Jahres schon zu solch einer Untersuchung und es ist bis zum heutigen Tage nichts passiert, aber auch gar nichts.
Ich wünsche Dir, das du bald einen positiven Bescheit der DRV bekommst und der Spuk ein Ende hat, ich weiß das zerrt an den Nerven.
Gruß von stinababy
 
Hallo Denim!

Herzlich Willkommen im Forum.

Es gibt eine Suchfunktion, in die Du das Stichwort z.B. Rentenverlängerung eingeben kannst.
Da Du aber neu bist, hier den Sachverhalt für Dich als Kurzrapport.

Dein erster Weg am kommenden Montag, den 02.08.2010, wird Dich zur örtlichen Arbeitsagentur führen.
Nimm die Unterlagen der DRV und den befristeten Rentenbescheid bitte mit.

Beim Arbeitsamt stellt Du einen Antrag auf Arbeitslosengeld I, nach SGB III §125.
Da Deine befristete Erwerbsminderungsrente bis heute (noch) nicht verlängert wurde, fingiert man Erwerbsfähigkeit für den allgemeinen Arbeitsmarkt. Jede Person, die aus einer Erwerbsminderungsrente auf den Arbeitsmarkt zurück kommt, hat Anspruch auf ALG I für 12 Monate.
Es ist volkommen unerheblich, ob Du noch ein Arbeitsverhältnis hast oder nicht.
Deinen "alten" Arbeitsplatz scheinst Du ja aus gesundheitlichen Gründen nicht bekleiden zu können.
Der §125 heißt Nahtlosigkeitsregelung und soll Verhindern, daß Personen, bei denen z.B. der Krankengeldanspruch ausgeschöpft ist, plötzlich ohne Lohnersatzleistung und Krankenversicherungschutz dastehen.

Die Arbeitslosenmeldung ist also auch für Deinen weiteren Krankenversicherungsschutz unabdingbar.

Ich könnte mir aber vorstellen, daß Dir das Arbeitsamt eine 12 wöchige Sperrzeit aufbrummt, da man sich heute schon 12 Wochen vor dem Auslaufen der Zeitrente arbeitslos melden muß.

Laß Dich nicht unterkriegen und paß auf, daß man Dein ALG I auch auf Grundlage Deiner erworbenen beruflichen Qualifikation errechnet.
Viele Behinderte werden beim § 125 sonst plötzlich zum vermeintlichen Hilfsarbeiter.

Wünsch Dir viel Glück für Montag.

Der Fairness halber solltest Du aber auch Deinen Arbeitgeber kurz informieren.

Gruß- Gummibär
 
Vielen herzlichen dank stinanbaby und gummibär für die wichtigen Informationen. Ich danke dir. Auch der Sozialverband hatte mir geraten beim Arbeitsamt mich zu melden bis das Verfahren abgeschlossen. Aber ich wusste nicht weiter, da ich einen Arbeitgeber noch habe. Wie ich mich beim Arbeitgeber verhalte. Der Sozialverband meinte, zum Arbeitsamt gehen und dort melden. Auch wenn das Beschäftigungsverhältnis fortbesteht, aber faktisch beendet ist. Das Direktionsrecht würde dann beim Arbeitsamt liegen. Die würden auch keine Bestätigung vom Arbeitgeber verlangen. Vor meinem Rentenbeginn macht der MDK mir einen riesen Ärger, die haben sämtliche behandelnde Ärzte angeschrieben, damit sie mich nicht krankschreiben. Aber wir wurde schließlich doch die EU-Rente gewährt. Muss ich mich denn krankschreiben lassen oder reichen dem Arbeitsamt auch Atteste von Ärzten aus, die meine Arbeitsunfähigkeit dokumentieren. Ich möchte mir diesen psychischen Stress mit dem MDK wirklich ersparen. Das hat meiner Psyche großen Schaden zugefügt.

Ich danke nochmals für die Informationen.
 
Hallo Denim,

so wie es stinababy und gummibär dir geschrieben haben, kann ich es auch nur bestätigen.

Du musst beim Arbeitsamt einen Antrag auf Arbeitslosengeld I, nach SGB III §125.

Bei mir war es allerdings so, dass erst ALG I nach § 118 gezahlt wurde. Erst als der MDK Leistungsfähigkeit unter 3 Std. festgestellt hat, wurde ALG I § 118 auf ALG I § 125 geändert. Das ist dann die Nahtlosigkeitsregelung, diese besagt, dass solange ALG I gezahlt wird, bis über den weiteren Rentenverlauf entschieden ist - aber meistens max. ca. 1 Jahr.

Was den MDK betrifft, kann es evt. auch sein, dass diese nach Aktenlage entscheiden. Ich musste auch nicht persönlich erscheinen.

Drücke dir ganz fest die Daumen, dass alles gut verläuft.

Viele liebe Grüßlein
Würmlie
 
Nochmals vielen dank für die sehr nützlichen Infos.

Am 31.07.2010 lief meine Rente aus und da ich bisher keinen Bescheid bekommen hatte, habe ich (dank euch) den Tipp nach § 125 einen Antrag beim Arbeitsamt zu stellen bekommen. Beim Arbeitsamt angekommen wussten, die von nichts und wollten mich abwimmeln und mich zum Sozialamt schicken, als ich ständig mich wiederholen musste, dass es einen Antrag auf Nahtlosigkeit existiert. Dann habe ich nach 2 weiteren Mitarbeitern, den Richtigen gefunden, der jetzt meine Angelegenheit überprüfen wird, ggf. werde ich vom Arbeitsamt begutachtet, so der (kompetente Mitarbeiter). Aber nun habe ich ein Begutachtungstermin von der Rentenversicherung bekommen. Auf Nachfrage beim zuständigen Mitarbeiter, meinte der, dass die Juristen im Haus entschieden haben, dass die Rente, obwohl am 31.07.2010 abgelaufen ist, auch nicht vorläufig um 1-2 Monate verlängert wird. Der Jurist meinte wohl, es muss das Begutachtungsergebnis abgewartet werden.

Vor 2 Jahren wurde ich, da ich Klage eingereicht hatte, vom unabhängigen Gutachter begutachtet und für erwerbsunfähig erklärt worden, darauf hin haben wir uns mit der Rentenversicherung auf einen Vergleich geeinigt und ich bekam bis 31.07.10 EU-Rente.

Ich habe sämtliche Atteste/Bescheinigungen eingereicht, die meine Leistungseinschränkungen dokumentieren. Der Psychologe, bei dem ich regelmäßiger in Behandlung bin, hat ebenfalls meine Erwerbsunfähigkeit diagnostiziert. Jetzt schickt mich die Rentenversicherung nach dem 31.07.2010, (also 12.08.) wo die Rente längst abgelaufen ist zur orthopädischen Begutachtung. Irgendwas ist nach meiner Meinung komisch an der ganzen Sache. Ich weiß wirklich nicht, was das soll. Schon vor 5 Jahren haben sie mich extrem gequält und erst vor 2 Jahren bekam ich eine befristete Rente und jetzt geht alles von vorne los, obwohl ich einen Tag nach der orthopädischen Begutachtung an der Bandscheibe operiert werde. Zudem bin ich psychisch krank, das hat mein Psychologe auch diagnostiziert. Ich weiß nicht was die vorhaben, irgendwas stimmt hier nicht.

Wenn jemand mir irgendwelche Hinweise, Infos, Hilfestellungen geben könnte, wäre ich zutiefst dankbar. Zum Anwalt werde ich auch gehen. Wie soll man in dieser Situation handeln. Ich weiß wirklich nicht, wie es weitergehen soll.
 
Hallo Denim,

ich finde es schon ein starkes Stück das die DRV nicht vor dem Zeitpunkt des Rentenablaufs eine Endscheidung über die Weiterbewilligung der Rente treffen konnte. Wie du ja schreibst, hast du pünktlich einen Antrag auf Weiterbewilligung gestellt.
das Gutachten muss ja nun auch erst laufen und dann geschrieben und bearbeitet werden, das dauert ja nun auch wieder seine Zeit und du stehst da und weißt nicht Recht wie es weiter geht. Kann ich übrigens voll nachvollziehen, wir haben das auch so erlebt.
Bei uns hat nach einem Gutachten was vom Sozialgericht in Auftrag gegeben wurde, auch die DRV eingelenkt und meinem Mann für 3 Jahre die Erwerbsminderungsrente dann bewilligt, allerdings war da schon 1 Jahr wieder um. Also nun noch fast 2 Jahre und wenn ich das bei dir so lese, bekomme ich auch schon wieder Angst und Schrecken.
Mal eine Frage, hast du den Antrag auf weiterbewilligung der Rente alleine gestellt, oder hast du das über einen Sozilverband laufen lassen?
Wir hatten den Antrag allein gestellt und haben uns dann für die Klage Hilfe beim Sozialverband Deutschland geholt, dort sagte man uns, wir sollten das nicht von uns aus machen, die Statistiken würden zeigen, wenn man einen Sozilverband für den Renten bzw. Weiterbewilligungsantrag einschaltet, das dann eher zur Rentenbewilligung kommt.
Ich würde auch an deiner Stelle, sofern du Rechtschutz versichert bist, einen Anwalt in der Sache einschalten, ansonsten wende dich auch an einen Sozialverand, wir haben dort sehr gute Erfahrungen gemacht.
Schreibe mal wie es weiter geht, würde mich echt interessieren.
Gruß von stinababy
 
Hallo Stinababy,

ich habe den Weiterbewilligungsantrag alleine gestellt. Ich hätte nie im Traum gedacht, dass Sie mich wieder quälen. Das haben Sie schon beim 1. mal gemacht. Und es ist echt merkwürdig, dass Sie mich am 12.08.2010 zur Begutachtung bestellen. Meine Rente ging bis 31.07.2010. Seit 01.07.2010 habe ich mich dort regelmäßig erkundigt. Am Anfang wurde mir gesagt, dass ich den Bescheid innerhalb von 2 Wochen bekomme, das war Anfang Juli und jetzt werde ich am 12.08.2010 zur Begutachtung gerufen. Hier stimmt definitiv etwas nicht. Der Jurist von der DRV möchte auch nicht kurzfristig verlängert haben. Er möchte, dass man die Begutachtung abwartet, so der Mitarbeiter. Ich wurde schon 2008 vom Gericht veranlassten Gutachter begutachtet. Am 12.08. wieder ein Gutachten, diesmal DRV Gutachter. Und einen Tag später steht eine Bandscheiben-OP an.

Bitte, wenn Ihr irgendwelche rechtlichen Infos habt oder sonstige Hinweise, wäre ich gerne sehr dankbar. Natürlich werde ich damit zum Anwalt gehen.
 
Hallo Denim,

der Jurist der DRV braucht keine neue Begutachtung, ob deine Rente weitergewährt wird, der braucht nur ein ärztliches Votum der DRV, dann wird deine Rente weitergewährt oder nicht. Das was man Dir mitgeteilt hat, ist völliger Blödsinn. Die Weitergewährung der Rente zögert der Ärztliche Dienst der Rentenversicherung hinaus und nicht der Jurist.

Damit man Dir nicht eine Verletzung der Mitwirkunspflichten unterstellen kann, berufe Dich auf dein medizinisches Selbstbestimmungsrecht und lehne die Begutachtung der DRV einen Tag vor der Bandscheiben-OP mit diesem Hinweis ab. Wenn die DRV weiss, dass Du einen Tag später an den Bandscheiben operiert werden musst, ist dies eine Zumutung, die Du nicht hinnehmen musst. Es ändert zwar nichts an der Tatsache, dass die Rente derzeit nicht weitergewährt wird, aber Antragsteller haben nicht nur Pflichten man hat auch Rechte, und die würde ich in deinem Fall beanspruchen.

Da du zwischenzeitlich genötigt wurdest, den Nahtlosigkeitsantrag bei der AfA/ARGE zu stellen, bist Du ja weiterhin krankenversichert und bekommst weiterhin Sozialleistungen. Ich würde mich auch kurz nach der OP nicht gleich erneut von der DRV begutachten lassen, denn die Gefahr ist gross, Dich körperlich zu schädigen durch solch eine Begutachtung. Grobschlächtige med. Sachverständige gibt es überall, die nicht dein körperliches Wohl vördergründig sehn, die eben nur den Begutachtungsfall sehen.

Berede Dich nach der OP zunächst mit deinen behandelnden Ärzten und fordere den Krankenhaus- bzw. den OP-Bericht an. Danach entscheidest Du in Absprache mit deinen Ärzten, wann Du Dich erneut einer Begutachtung durch die DRV stellen willst.

Wegen der jetzt anstehenden OP (12.08.2010) teile diesen Sachverhalt der Inanspruchnahme des med. Selbstbestimmungsrechtes morgen schon kurzfristig der DRV per Fax mit.

Gruss
kbi1989
 
Hallo Denim!

Wünsch Dir vorab erst einmal alles Gute für die Wirbelsäulen-OP.

Prüfe bitte Deinen ALG I - Bescheid sehr genau.

Personen, die in den letzten 2 Jahren nicht mindestens 150 Tage mit eigenen Arbeitseinkommen belegen können, werden fiktiv eingestuft!

Da Du in den letzten 2 Jahren durchgehend eine EM-Rente der DRV bezogen hast, trifft diese Regelung auch auf Dich zu.

Bei der fiktiven Einstufung zählt nur noch Dein erworbener Ausbildungs-/Berufsabschluß!

Es gibt 4 Kategorien:
1: Personen mit Hochschulabschluß
2: Personen mit Meisterabschluß bzw. Fachschulabschluß
3: Personen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung
4: Personen ohne Ausbildungsabschluß, ggf. sogar ohne Schulabschluß

Je geringer die erworbene berufliche Qualifikation, desto geringer fallen die moantlichen ALG I Bezüge aus.
Diese Regelung nutzt die Arbeitsagentur aber regelmäßig dazu, behinderte oder gesundheitlich eingeschränkte Antragssteller, zum vermeintlichen Hilfsarbeiter zu degradieren. Sie werden dann (rechtwidrig) auf das Level 4 gestellt und mit nur rund 650,-- Euro monatlich abgespeist.

Verweise ggf. auf Deine erworbenen beruflichen Qualifikationen und lege dann auch beim Arbeitsamt sofort Widerspruch ein.

Übrigens die Machenschaften der DRV kommen mir sehr bekannt vor, ich habe meine volle EM- Rente seit 2002 nicht einmal anstandslos und ohne Widerspruchs-/Klageverfahren verlängert bekommen. Mein Gesundheitszustand verschlechtert sich aber progredient.
Im letzten Bescheid war ich plötzlich noch nicht einmal mehr behindert oder von Behinderung bedroht...

Wir leben hier in Absurdistan.

Kopf hoch.

Gruß- Gummibär
 
Zur aktuellen Lage: Habe jetzt die Begutachtung durch die DRV hintermir. Fast 3 Stunden wurde ich bis auf die Knochen begutachtet. Ich hatte irgendwie das Gefühl der Gutachter sucht nach irgendeinem Fehlverhalten während der Begutachtung. Zudem war er ziemlich misstrauisch. Sämtliche Unterlagen, Befunde und Atteste habe ich zusätzlich eingereicht. Meine Bandscheiben-OP wurde jetzt auch verschoben. Danach folgt auch schon eine Leisten-OP. Meine EU-Rente lief zum 30.07.2010 aus. Seitdem habe ich keinen Bescheid von der Rentenkasse bekommen. Ich habe (riesen Dank an die Mitglieder des Unfallopfer Forums) durch Unterstützung des Forums nach § 125 einen Antrag beim Arbeitsamt gestellt. Da ich noch einen Arbeitgeber habe, muss ich auch noch eine Arbeitgeberbescheinigung einreichen. Danach wird darüber entschieden, ob ich überhaupt leistungsberechtigt bin. Bei mir fängt wieder alles von vorne an, wie vor der EU-Rente.
 
Hallo Demin,

ich weiß aus eigener Erfahrung, das es mit den Begutachtungen nicht immer einfach ist, auch ich habe manchmal den Eindruck, das die Gutachter nur auf einen Fehler warten. Meinem Mann ist es mal passiert, er leidet an schwerer Neuodermitis seid der Geburt, das ein Gutachter von der DRV mit Lupe und einen Bürstchen ankam uund anfing bei ihm an der Haut zu reiben um zu sehen ob mein Mann sich die blutigen Stellen der Neurodermits nicht mit Absicht zugeführt hat, ist schon der Hammer
Aber bleibe erst mal ruhig, warte den Bescheid ab und wenn sie die Weiterbewilligung der Rente ablehnen, dann beantrage Einsicht in das GUtachten und lege Widerspruch ein.
Aber so weit ist es ja noch nicht, bei den anstehenden O.P. denke ich eigendlich doch, das dir die Rente weiter bewilligt wird.
Du bekommst ja nun erstmal Arbeitslosengeld1 und kannst somit die Zeit überbrücken. Wir haben das auch alles mitgemacht und es zerrt an den Nerven, das kann ich gut nachvollziehen.
Ich habe mal eine Frage an dich, wie lange hatte die DRV die Erwerbsminderungsrente beim ersten Antrag bewilligt?
Ich drücke beide Däumchen, das alles klatt geht.
Gruß von stinababy
 
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