Hallo,
bevor ich mich zum Affenmache (aber ich verstehe den Absatz wirklich nicht) kann ihn mir vielleicht einer übersetzen.
Wir haben einen Antrag auf eine Parkerleichterung gestellt, Kai-Uwe ist zu 90% schwerbehindert und hat ein G + B.
Jetzt kam folgender Brief von unserer Ordnungsbehörde:
Sehr geehrter Kai-Uwe,
wie das Versorgungsamt Frankfurt mitteilt, sind die medizinischen Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung nach §46Abs.1 StVO nicht gegeben, da kein Grad der Behinderung von wenigstens 80 alleine infolge Funktionsstörung der unteren Gliedmaßen und/oder der Lendenwirbelsäule und die Merkzeichen G und B vorliegen.
Gut, die 90% beinhalten auch das SHT und die Plexusläsion, aber G und B hat er ja.
Gruß
Kai-Uwin
bevor ich mich zum Affenmache (aber ich verstehe den Absatz wirklich nicht) kann ihn mir vielleicht einer übersetzen.
Wir haben einen Antrag auf eine Parkerleichterung gestellt, Kai-Uwe ist zu 90% schwerbehindert und hat ein G + B.
Jetzt kam folgender Brief von unserer Ordnungsbehörde:
Sehr geehrter Kai-Uwe,
wie das Versorgungsamt Frankfurt mitteilt, sind die medizinischen Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung nach §46Abs.1 StVO nicht gegeben, da kein Grad der Behinderung von wenigstens 80 alleine infolge Funktionsstörung der unteren Gliedmaßen und/oder der Lendenwirbelsäule und die Merkzeichen G und B vorliegen.
Gut, die 90% beinhalten auch das SHT und die Plexusläsion, aber G und B hat er ja.
Gruß
Kai-Uwin