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Erteilung einer Ausnahmegenehmigung

Gänsehaut

Hallo Kai-Uwin,:)

hab Gänsehaut gekriegt beim lesen.

Freut mich riesig das ihr das geschafft habt. Natürlich gibt es die A-Genehmigung auch ab der Antragsstellung, wir hatten sie ja auch zweimal.

Glückwunsch, wenn es auch nur ein kleiner Sieg ist, aber ich kann mir schon vorstellen das es für euch eine enorme Erleichterung ist.

Jetzt hoffe ich nur das ihr auch freie Plätze findet :rolleyes:

Viele liebe Grüße
Gitti - Ironman's Ehefrau
 
Hallo kai-Uwin,

na dann erst einmal herzlichen Glückwunsch zu dem kleinem Erfolg im Leben.
Wenigstens habt ihr nun eine kleine Erleichterung und auch das tut schon gut.
Wünsche euch ein schönes sonniges Wochende.
Es grüßt stinababy
 
Hallo Kai-Uwin,

schön dass es geklappt hat.

Im Rahmen der Amtsermittlungspflicht durch den Antrag auf "aG" dürfte eigentlich einer folgenden "unbefriststen" Ausstellung des Ausweises nichts im Wege stehen.


Gruß Jens
 
Hallo,

fast 6 Monate hat es gedauert, aber nun haben wir die Ablehnung unseres Widerspruches bekommen. Nun kann ich Kai-Uwe nicht mehr so leicht mitnehmen, da ich nicht sicher sein kann einen Parkplatz zu bekommen. Ein, für uns freundliches Parkjahr geht zuende:mad:.

Unser Ordnungsamt hat uns im Februar noch einmal eine Verlängerung der Parkerleichterung gegeben (weil wir noch im Widerspruch waren aber......gaaaaanz große Ausnahme und mehr würden wir ohne "aG" nicht bekommen)

Ich habe jetzt einen Monat Zeit für die Einreichung der Klage beim SG.

Jetzt meine Frage:
was passiert wenn ich nicht klage und im halben Jahr einen Verschlimmerungsantrag stelle?
Wird wegen dieser Ablehnung uns jetzt immer das "aG" abgelehnt? Bleibt nur die Klage?

Da wir über kurz oder lang nach Schleswig-Holstein ziehen wollen, ist mir zZ eine weitere Klage einfach zuviel und ich würde es dann doch lieber später in Angriff nehmen.

Verspiele ich hier etwas?:confused:
Morgen werde ich den Tipp von moglerfreund anrufen, vielleicht bekomme ich dort etwas Hilfe, aber Eure Tipps würde ich mich auch freuen.

Lieben Gruß (mit Donner und Blitz:rolleyes:)
Kai-Uwin
 
Hallo Kai-Uwin,

schade das eure Zeit mit der A-Genehmigung um ist. Leider ist es so das nach der der Ablehnung des Wiederspruchs keine weitere Genehmigung erteilt werden darf ohne das aG.

Wird wegen dieser Ablehnung uns jetzt immer das "aG" abgelehnt? Bleibt nur die Klage?
Ich denke nein, denn eine Verschlimmerung kann schließlich auch irgendwann zum aG führen wenn der Betroffene so schlecht gehen kann das es ihm zu steht. Doch ich denke es wird für euch weiterhin schwer bleiben das durch zu setzen.

Eine Klage sehe ich im Moment als wenig sinnvoll, ihr würdet nur eure Energie vergeuden. Wartet bis ihr in Schleswig Holstein lebt und stellt dort erneut einen Antrag auf das aG und einen Parkausweis. Dann wißt ihr wenigstens gleich wo ihr dran seid.
Neues Bundesland - neues Glück;)

Aber mal sehen wie andere das so sehen und evtl. bessere Tips parat haben.

Viele Grüße
Gitti - Ironman's Ehefrau
 
hallo kai-uwe

mein weg zum ag war so ähnlich. nach meinem unfall ahbe ich das ag mit beantrag,zusatzlich neben her habe ich für 2 jahre diesen blauen aprkausweis gehabt (ausnahmegenehmigung) mein ag wurde nicht anerkannt,da ich aber andere sorgen hatte,bin ich nicht ins widerspruchverfahren gegangen.
ein jahr danach lief der blaue parkausweis auch ab und ich beantrage diesmal mit hilfe des sozialverband eine verschlechterungsantrag mit anerkennung des ag. dieser wurde nach 3 monaten abgelehnt. widerspruch eingelegt,noch eine zusätzliche stellungnahme meines d-arztes hinzugefügt und dann hat es wieder fast 4 monate gedauert bis ich endlich ein schreiben vom versorgungsamt bekommen habe. ein gutachten in deren haus wurde angesetz. bin dann sitzend im rollstuhl mit meiner mutter als begleitperson hingefahren und dort hat der arzt mir dann das ag für 2 jahre erstmal zugestanden. soll dann in 2013 nochmal nachbegutachtet werden ob ich den ag nun net mehr benötige.
wärend der ganzen zeit hat sich mein gesundheitszustand nie gebessert oder verschlechter und ich bin in der zeit auch nicht umgezogen in ein anderes bundesland.also gönne dir die ruhe und stelle später ein verschlechterungsantrag. wenn das va sich immer noch quer stellt bleibnt ja immer noch die klage vorm sg.

lg die wunde
 
Daumen hoch VG Düsseldorf 6 K 3031/10 v.24.3.2011 Parkerleichterung Ermessensleitlini

Hallo Seenixe,

ich kann leider nicht imFAQ-Bereich antworten/fragen, aber vielleicht kannst Du mir hier kurz antworten.

Ich würde mich selber nicht als überdurchschnittlich dumm bezeichnen:eek:, aber ich kann einfach keine Urteile lesen...alles so verdreht und wiederholt.

Bitte schreibe mir nur:
wurde die Klage der Frau angenommen:confused: Hat sie Chancen auf ein "aG":confused:

Vielen Dank :D

Lieben Gruß
Kai-Uwin
 
Hallo,

der Bescheid wurde aufgehoben (Ablehnung) und der Landrat bzw. seine Behörde müssen neu Bescheiden.
Sicher würde ein Misserfolg zu einer erneuten Klage führen ;-)

Ich gehe von einem positiven Bescheid aus.

Gruß von der Seenixe
 
Landratamt Alibiabteilung

Guten Morgen,

ich bin immer noch auf Suche nach Hilfe für unsere Parkerleichterung, um sie ohne Klage zu bekommen.

Beim Googeln fand ich eine Abteilung (mit 5 Leuten;)) in unserem Landratsamt..."Hilfe für Behinderte"

Ich schrieb ihnen ein eMail mit unserem Problem....einen Tag später bekam ich einen Anruf.
Die Dame war nett, meinte ich solle die Parkerleichterung beim VA anfordern. Ich sagte Ihr das wir das a.G. schon beantragt hätten, aber es wurde uns abgelehnt................"aG.:confused:, was ist das" fragte sie.

Sie hatte keine Ahnung von den Merkzeichen.:mad:

"Also....da können wir ihnen überhaupt nicht helfen"

Was machen 5 Leute in einer Abteilung für Behinderte:confused:

Aber in der Zeitung steht groß "wir haben sogar extra eine Abteilung im Landratsamt, die unseren Behinderten zur Seite stehen"
Versuch macht Kluch:D

Lieben Gruß
Kai-Uwin
 
Hallo Kai-Uwin,


als ich eben deinen Beitrag las, blieb mir schier die Luft weg bei diesem Satz:

Kannst du nicht mit denen näheren Kontakt aufnehmen und die "5" schulen, damit sie tatsächlich eine Hilfe für Behinderte sind?

Das kann doch nicht wahr sein. Hast du mal dran gedacht den Landrat darauf anzusprechen? Erstens wegen dieser "tollen" Abteilung und zweitens - so durch die Hintertür quasi - ihn auf Hilfe bezüglich eures Problems mit ins Boot zu ziehen?

LG - eine sprachlose (und das kommt selten vor)
Gitti - Ironman's Ehefrau
 
Hallo Gitti:),

das ist eine super Idee:D.

Ich werde mal mit einem Stapel Info-Karten, Lieste der Merkzeichen und Wunschliste dort unangemeldet aufkreuzen.
Mit Kai-Uwe im Handgepäck....vielleicht haben die dort noch nie einen Behinderten gesehen.

Lieben Gruß
und einen schönen Sonntag
Kai-Uwin:)
 
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